Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erfüllen

Vorlage: 2020/0152
Art: Antrag
Datum: 05.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0152 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erfüllen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 16 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadtverwaltung präsentiert dem Gemeinderat ein Konzept, das darstellt, durch welche Maßnahmen der von der Bundesregierung geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Karlsruhe erfüllt werden wird. Sachverhalt/Begründung Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag für die jetzige 19. Legislaturperiode vereinbart, bis 2025 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Erst im November 2019 hat das Bundeskabinett zu diesem Zweck den Aufbau eines Sondervermögens von zwei Milliarden Euro beschlossen, um die Länder bei dem Ausbau der Betreuungsangebote für Grundschüler zu unterstützen. Zwar ist der genaue Termin, ab dem ein Rechtsanspruch gelten soll, noch unklar. Gleichwohl will die CDU-Fraktion sicherstellen, dass die Stadt Karlsruhe vorbereitet ist, wenn die Details feststehen. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0152 Dez. 3 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erfüllen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 16 x Kurzfassung Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung erarbeitet aktuell unter Beteiligung der Schulen, des Gesamtelternbeirats und der entsprechenden Ämter ein Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Das Konzept wird im Schulbeirat und im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.