Leihgabe eines Feuerwehrfahrzeugs an den Verein Unimog-Museum e.V. Gaggenau

Vorlage: 2020/0151
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Branddirektion
Erwähnte Stadtteile: Stupferich

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.03.2020

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 9 Leihgabe eines Feuerwehrautos
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0151 Dez. 5 Leihgabe eines Feuerwehrfahrzeugs an den Verein Unimog-Museum e. V. Gaggenau Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 03.03.2020 1 x Hauptausschuss 17.03.2020 9 X Beschlussantrag 1. Der Hauptausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, das Fahrzeug Unimog U1300L TLF 8/18 mit der Fahrgestellnummer 435 115 10 112940 an den Verein Unimog-Museum e. V. Gaggenau als unentgeltliche Leihgabe vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 mit jährlicher Verlängerungsoption zu überlassen. 2. Die Branddirektion wird ermächtigt, den Leihvertrag gemäß Anlage 1 abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß der Entscheidung des Hauptausschusses vom 5. Dezember 2017 wurden fünf neue Tanklöschfahrzeuge (TLF) für die Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe beschafft. Die alten Fahrzeuge werden ausgemustert. Der Verein Unimog-Museum e. V. Gaggenau ist an die Branddirektion mit dem Wunsch herangetreten, das frühere TLF der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Stupferich im Unimog-Museum Gaggenau dauerhaft der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Verein führt aus, dass das bei der Branddirektion zur Ausmusterung anstehende Fahrzeug die Fahrzeugpalette zum Thema „Unimog in der Feuerwehr“, die dort größtenteils schon vorhanden ist, ideal ergänzt. Nach einer Neugestaltung des Museums könnte mit der Leihgabe das Thema dauerhaft in der Ausstellung mit wechselnden Fahrzeugen präsentiert werden. Im Übrigen plant der Verein bereits jetzt, das Thema „Unimog in der Feuerwehr“ zum Thema der ersten Sonderausstellung nach dem Umbau und der Neueröffnung zu machen. Der Verein sieht es weiter als ein Highlight, den vielen Besucherinnen und Besuchern aus dem Jugendfeuerwehrbereich ein „echtes“ Feuerwehrfahrzeug zu präsentieren und mit den Jugendlichen an Bord der Leihgabe auch den Außenparcours fahren zu können. Der Nachwuchs hätte einen starken Identifizierungspunkt. Das Fahrzeug sollte deshalb neben der reinen Ausstellung in den Ausstellungshallen auch dazu genutzt werden, die Fahreigenschaften auf dem Außenparcours zu demonstrieren. Ebenso soll es möglich sein, dass Besucherinnen und Besucher als Beifahrerin beziehungsweise Beifahrer mitfahren können. Für geeignete Angehörige der Feuerwehr Karlsruhe soll es auch möglich sein, in Begleitung von Vereinsmitgliedern den Außenparcours selbst zu befahren. Der Verein weist darauf hin, dass ein Fahrzeug dieser Art eine gute Werbung für die Feuerwehren zur Mitgliedergewinnung und in der Jugendarbeit ist. Die Feuerwehr Karlsruhe als Leihgeberin würde mit entsprechenden Hinweistafeln und Erwähnungen in den Führungen entsprechend gewürdigt. Denkbar wären auch Nachwuchswerbung beziehungsweise Berufsinformationen am Fahrzeug. Die Branddirektion steht dem Wunsch des Vereins Unimog-Museum e. V. Gaggenau sehr aufgeschlossen gegenüber. Es ist bekannt, dass das Unimog-Museum in Feuerwehrkreisen einen hohen Stellenwert genießt und stark frequentiert wird. Dort ein Fahrzeug der Feuerwehr Karlsruhe auszustellen, würde einen hohen Imagegewinn für die Stadt und die Feuerwehr Karlsruhe darstellen. Ein Verkauf an den Verein scheidet allerdings aufgrund der knappen Ressourcen des Vereins aus. Es soll deshalb ein Leihvertrag mit einer Laufzeit vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 abgeschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien zum 31. März des Folgejahres kündigt. Der Verein trägt sämtliche während der Leihdauer in Bezug auf den Vertragsgegenstand anfallenden Kosten und wird eine Ausstellungsversicherung gegen alle Risiken (zum Beispiel Feuer-, Diebstahl-, Wasser und Elementarschäden aller Art, Bruchschäden, Schäden durch Verkratzen oder Verbiegen) abschließen. Die Stadt verzichtet für die Zeit der Leihgabe auf die Veräußerung des Fahrzeugs, wobei derzeit für das Fahrzeug ein Verkaufserlös von geschätzt 25.000 Euro erzielt werden könnte. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss 1. Der Hauptausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, das Fahrzeug Unimog U1300L TLF 8/18 mit der Fahrgestellnummer 435 115 10 112940 an den Verein Unimog-Museum e. V. Gaggenau als unentgeltliche Leihgabe vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 mit jährlicher Verlängerungsoption zu überlassen. 2. Die Branddirektion wird ermächtigt, den Leihvertrag gemäß Anlage 1 abzuschließen.

  • Anlage
    Extrahierter Text

    Leihvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Dr. Frank Mentrup,Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe,dieser vertreten durch die Branddirektion,Ritterstraße48, 76137 Karlsruhe imFolgenden „Leihgeber“ genannt und demVerein Unimog-Museum e.V. Gaggenau, vertreten durch den ersten VorsitzendenStefan Schwaab Sitz 76571 Gaggenau, an der B 462, imFolgenden „Leihnehmer“ genannt. §1 (1)DerLeihgeberüberlässt dem Unimog-Museumunentgeltlichfolgenden Leihgegenstand: Unimog U1300L TLF8/18 mit der Fahrgestellnummer 435 115 10 112940 imFolgenden „Leihgegenstand“ genannt für die Zeit vom1.April 2020bis31. März 2021zum Zwecke der Ausstellung imUnimog-Museum. (2)Das Fahrzeug wird unmittelbar nach der Übergabe an den Leihnehmer vom Leihgeber abgemeldet. (3)Der Leihnehmer ist berechtigt, denLeihgegenstand auf dem Außenparcours durch geeignete Vereinsmitgliedervorzuführen.Geeignet ist ein Vereinsmitglied, wenn es insbesondere im Besitz des zum Führen des Leihgegenstandes erforderlichen Führerscheins ist sowie vor Fahrtantritt in die sichere Bedienung und Nutzung des Leihgegenstandes eingewiesen wurde. Gleichermaßen geeignete Angehörige der Feuerwehr Karlsruhe soll der Leihnehmer die Fahrt auf dem Außengelände nach seinen Kapazitäten ermöglichen. Bei den Vorführungen ist es dem Leihnehmer gestattet,Besucherinnen und Besucher des Museums als Beifahrer mitfahren zu lassen. (4)Für Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere für Fahrten zur Museumswerkstatt und zum Betanken,ist das museumseigene rote Kennzeichen zu verwenden. §2 DerLeihgegenstand wird amUnimog-Museumübergeben. Hierbei wird der Tachometerstand sowie der Zustand desLeihgegenstandesprotokolliert (Übergabeprotokoll). Das Übergabeprotokoll wird Bestandteil dieses Vertrages. Protokoll unddreiSchlüssel werden mit demLeihgegenstand übergeben. Die Rückgabe an den Verleiher erfolgtunverzüglich nach Vertragsbeendigungam Übergabeort. Der Vertragsgegenstand ist in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand, voll betankt und innen gereinigt zu übergeben. Die Schlüssel sind an den Verleiher zurückzugeben. Den Übergabetermin wird das Unimog-Museum mit dem Verleiher vorher vereinbaren. §3 Der Leihnehmerverpflichtet sich, denLeihgegenstand pfleglichund schonendzu behandelnund alle Maßnahmen zum Schutz gegen Verlust oder Beschädigung zu treffen,ihn zu warten und instand zu halten und vom Verleiher etwa erteilte Weisungen zu befolgen.Erträgt sämtlicheim Zusammenhang mit der Ausleihe entstandenenKostenund Aufwendungen. Erist für jeden Schaden, Verlust oder Wertminderungverantwortlich, deran dem Leihgegenstand während der Leihdauer entsteht.Dies gilt auch für Schäden, Verluste oder Wertminderungen, die durchDritte verursacht worden sind. Unabhängig von eigenem Verschulden, jedoch nicht bei Verschuldenvon Angehörigen der Feuerwehr Karlsruhe.Die Verantwortlichkeit umfasst auch Schäden, die durch ein unabwendbaresEreignisverursacht wurden; in diesen Fällen ist die Befreiung von der Verpflichtung zum Schadenersatz ausgeschlossen. Der Leihnehmerstellt hiermit im Rahmen seiner Haftung denLeihgebervon etwaigen Schadensersatzforderungen Dritter frei und erstattet demLeihgeberetwaige Zahlungen auf solche Forderungen. Jeder an demLeihgegenstandauftretende Mangel oder Beschädigung, Unfall oder Diebstahl ist unverzüglich demLeihgebermitzuteilen. §4 Zur Vornahme von Veränderungen an demLeihgegenstand, zu einer Änderung des Verwendungszwecks oder des Ausstellungsortes (§1) und zu einer Gebrauchsüberlassung an Dritte,bedarfder Leihnehmereinervorherigen schriftlichenErlaubnis desLeihgebers. DerLeihgeberist berechtigt, den Vertragsgegenstand jederzeit nach Absprache selbst oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen. §5 Auf das Leihverhältnis finden die Bestimmungen der §§ 598–606 des BGB Anwendung, sofern in diesemVertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. §6 Der Leihnehmerhateine Ausstellungsversicherung gegen alle Risiken (zum Beispiel Feuer-, Diebstahl-, Wasser und Elementarschäden aller Art, Bruchschäden, Schäden durch Verkratzen oder Verbiegen)abgeschlossen, in der der Ausstellungsgegenstand miteinem Wertvon30.000Euroversichert ist. §7 Die Laufzeit dieses Vertragsbeginnt am 1. April2020undverlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht zum 31.Januardes Folgejahres gekündigt wird. Unberührt bleibt die gesetzliche Befugnis desLeihgebers, den Leihvertrag schon vor Erreichen der vorgesehenen Vertragsdauer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, a)wenn derLeihgeberinfolge eines nicht vorhergesehen Umstandes den Vertragsgegenstand benötigt; b)wenn der Leihnehmereinen vertragswidrigen Gebrauch vomLeihgegenstand macht, insbesondere den Gebrauch unbefugt einem Dritten überlässt oder den Vertragsgegenstand durch Vernachlässigung der ihm, obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet; c)aus sonstigem wichtigen Grund. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §8 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe. §9 Zusätzliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, dasselbe gilt für das Abbedingen der Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags unberührt.Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gaggenau, den31.März2020 ________________________________________________________ Stefan SchwaabFlorian Geldner __ Andreas Telpl

  • Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Sitzung Hauptausschuss 17. März 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 9 der Tagesordnung: Leihgabe eines Feuerwehrfahrzeuges an den Verein Unimog- Museum e.V. Gaggenau Vorlage: 2020/0151 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, das Fahrzeug Unimog U1300L TLF 8/18 mit der Fahrgestellnummer 435 115 10 112940 an den Verein Unimog-Museum e. V. Gaggenau als unentgeltliche Leihgabe vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 mit jährlicher Verlängerungsoption zu überlassen. 2. Die Branddirektion wird ermächtigt, den Leihvertrag gemäß Anlage 1 abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft TOP 9 zur Behandlung auf. Er verweist auf die Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und stellt nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, die einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 2. April 2020