Öffentliche Toiletten in hochfrequentierten Grünanlagen
| Vorlage: | 2020/0149 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.02.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Durlach, Nordweststadt, Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0149 Dez. 6 Öffentliche Toiletten in hochfrequentierten Grünanlagen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen 03.03.2020 4 x vorberaten Hauptausschuss 17.03.2020 25 x Gemeinderat 24.03.2020 28 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt nach Vorberatung im Aus- schuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss der Errichtung von Toilettenanla- gen bei folgenden Grünanlagen mit Kinderspielplätzen zu: ▪ Rechts der Alb ▪ Grünzug Südstadt ▪ Stadtteilpark Südstadt Ost ▪ Beiertheimer Allee Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird ermächtigt, die Ausschreibung für die An- mietung und den Betrieb der Toilettenanlagen in die Wege zu leiten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 1.200.000 € 96.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Um die Aufenthaltsqualität in öffentlichen Grünanlagen vor allem für Familien mit Kleinkindern und Menschen mit Behinderungen zu verbessern, befinden sich bereits an folgenden öffentli- chen Grünanlagen barrierefreie öffentliche Toilettenanlagen: ▪ Schlossgarten Durlach ▪ Friedrichsplatz ▪ Albtalbahnhof ▪ Fliederplatz ▪ Günther-Klotz-Anlage (Abenteuerspielplatz) An den Standorten ▪ Otto-Dullenkopf-Park und ▪ Nottingham-Anlage ist die Errichtung einer barrierefreien öffentlichen Toilettenanlage vorgesehen und in die Wege geleitet. Die Verwaltung hat vom Gemeinderat den Auftrag erhalten, ein Konzept für die Verbesserung des Toilettenangebots in öffentlichen Grünanlagen zu erstellen (siehe Stellungnahme zum An- trag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Vorlage Nr. 2018/0433). Bedarfsprüfung Der Bedarf für eine Toilettenanlage besteht bei stark frequentierten Grünanlagen, in denen sich zudem noch ein Kinderspielplatz befindet. Das Gartenbauamt hat überprüft, bei welchen öf- fentlichen Grünanlagen vor diesem Hintergrund ein konkreter Bedarf für eine Toilette besteht. Die dabei identifizierten zwölf zusätzlichen Toilettenstandorte wurden dann priorisiert. Kriterien hierfür waren die Lage der Grünanlage bzw. des Spielplatzes und die Frequentierung. Realisierbarkeit der Standorte Die Realisierung der Toilettenstandorte hängt entscheidend von der Möglichkeit des Anschlus- ses an die Strom- und Wasserversorgung sowie an die Abwasserentsorgung ab. Die entspre- chenden Anschlussmöglichkeiten der einzelnen Toilettenstandorte wurden im Benehmen mit den Stadtwerken Karlsruhe GmbH und dem Tiefbauamt geprüft. Hauptproblematik ist dabei die Abwasserentsorgung. Toilettenstandorte, die tiefer als das Straßenniveau liegen, können zwar aus technischer Sicht über Pumpen entwässert werden. Dies ist jedoch mit einem kostenintensi- ven Mehraufwand in der Herstellung und insbesondere auch in der Unterhaltung verbunden. Die Bedarfsprüfung und die Realisierbarkeit der Standorte ergab folgendes Ergebnis (siehe hier- zu auch beigefügter Übersichtsplan - Anlage 1): OZ Bezeichnung Toilettenanlage Standort Toilettenanlage Ver- und Entsorgung Realisier- barkeit Priorität 1 1 Rechts der Alb Ecke Nürnberger Stra- ße/ Rechts der Alb technisch möglich realisierbar 2 Grünzug Südstadt Luisenstraße gegen- über Haus Nr. 97 Ver- und Entsorgungs- möglichkeiten sind vor- handen realisierbar 3 Fasanengarten beim Spielplatz im Fasanengarten Ver- und Entsorgung muss mit dem Land ge- klärt werden, lange Lei- tungsführung realisierbar mit hohem Aufwand Ergänzende Erläuterungen Seite 3 OZ Bezeichnung Toilettenanlage Standort Toilettenanlage Ver- und Entsorgung Realisier- barkeit 4 Stadtteilpark Süd- stadt Ost beim Spielplatz an der Marie-Juchacz-Straße technisch möglich realisierbar Priorität 2 5 Beiertheimer Allee Schwarzwaldstraße beim Spielplatz Beiert- heimer Wäldchen technisch möglich realisierbar 6 Albgrün 1 Buschwiesenweg beim Friedhof Daxlanden technisch schwierig und aufwändig nicht reali- sierbar 7 Albgrün 2 Theodor-Söhner-Weg beim Haus Nr. 34 technisch aufwändig (mit Hebeanlage) realisierbar mit hohem Aufwand 8 Aktivspielplatz Nordweststadt beim Aktivspielplatz Hertzstraße 176d nur bei Anschlussmög- lichkeit an Gebäude Stadtjugendausschuss, aber aufwändig realisierbar mit hohem Aufwand 9 Spielplatz Dax- landen Vorderstraße gegen- über Einmündung Pfarrstraße technisch möglich, wenn Standort auf Straßen- niveau liegt realisierbar mit hohem Aufwand 10 Indiana-Spielplatz Rhode-Island- Allee beim Spielplatz nur über den Anschluss- möglichkeit an Schüler- hort Rhode-Island-Allee 88, aufwändig (lange Leitungsführung) realisierbar mit hohem Aufwand 11 Spielplatz Albert- Braun-Straße beim Spielplatz technisch schwierig und sehr aufwändig nicht reali- sierbar Priorität 3 12 Freizeitzentrum Lindenallee im Bereich des Spiel- platzes technisch schwierig und sehr aufwändig nicht reali- sierbar Variantenprüfung und voraussichtliche Kosten Die Verwaltung hat verschiedene Varianten zur Aufstellung der Toilettenanlagen geprüft. Wirt- schaftlichste Variante ist die Anmietung von sogenannten Automatiktoiletten (barrierefrei), ver- gleichbar den bereits an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet aufgestellten Toilettenanla- gen, u.a. auch an Grünanlagen und Spielplätzen. Die Kosten für das mietweise Aufstellen und den vollumfänglichen Betrieb (Instandhaltung, Wartung und Reinigung) betragen etwa 24.000 € pro Jahr und Anlage. Neben den laufenden Kosten für das Toilettengebäude fallen noch einmaligen Kosten für die Herstellung der Funda- mente, der Außenanlagen sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen in Höhe von etwa 50.000 € pro Anlage an. Bei Standorten mit einer längeren Leitungsführung oder einer Hebeanlage ist mit höheren Kosten zu rechnen. Die Kosten für den Kauf, die Errichtung und den Betrieb von WC-Anlagen durch sogenannte Systemanbieter, wie beispielsweise die Toilettenanlage in der Nottingham-Anlage, würden demgegenüber bei rund 230.000 € (einmalig) zuzüglich jährlichen Betriebskosten von etwa 90.000 € liegen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Weiteres Vorgehen Es wird vorgeschlagen, zunächst bei den im beigefügten Übersichtsplan grün dargestellten Standorten ▪ OZ 1 Rechts der Alb ▪ OZ 2 Grünzug Südstadt ▪ OZ 4 Stadtteilpark Südstadt Ost ▪ OZ 5 Beiertheimer Allee eine barrierefreie Toilettenanlage zu errichten. Dies ist ver- und entsorgungstechnisch ohne größeren Aufwand möglich und müsste innerhalb des Kostenrahmens von 50.000 € pro Anlage realisierbar sein. Bei einer üblichen vertraglichen Nutzungs- und Mietzeit von 10 Jahren ist für diesen Zeitraum pro Toilettenanlage mit Gesamtkosten von etwa 300.000 € rechnen. Bei 4 Standorten wären dies insgesamt etwa 1.200.000 €. Die weiteren Einzelheiten und Anforderungen werden im Rahmen des Vergabeverfahrens geklärt. Dann können auch die anfallenden Kosten näher bezif- fert werden. Die Anmietung und der Betrieb der Toilettenanlagen sind europaweit öffentlich auszuschreiben. Parallel dazu werden mit dem Land die Anschlussmöglichkeiten für eine Toilettenanlage am Spielplatz Fasanengarten (OZ 3) sowie die technischen Voraussetzungen für die übrigen Toilet- tenstandorte (OZ 6-11) geklärt. Auf dieser Grundlage kann dann über die Realisierung der wei- teren Toilettenstandorte in Grünanlagen entschieden werden. Die 21 bestehenden barrierefreien Automatiktoiletten im Stadtgebiet werden von der Firma Wall GmbH instandgehalten und betrieben. Die Stadt Karlsruhe hat für diese Toiletten keine Kosten zu tragen. Der sogenannte Werbenutzungsvertrag sichert der Firma im Gegenzug das exklusive Werberecht auf öffentlichen Flächen für die im Vertrag geregelten Werbeträger zu. Eine Anmietung der vier Toilettenanlagen an den neuen Standorten im Rahmen dieses Vertra- ges ist aufgrund des hohen zusätzlichen Auftragswertes jedoch aus vergaberechtlichen Grün- den nicht zulässig. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt nach Vorberatung im Aus- schuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss der Errichtung von Toilettenanla- gen bei folgenden Grünanlagen mit Kinderspielplätzen zu: ▪ Rechts der Alb ▪ Grünzug Südstadt ▪ Stadtteilpark Südstadt Ost ▪ Beiertheimer Allee Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird ermächtigt, die Ausschreibung für die An- mietung und den Betrieb der Toilettenanlagen in die Wege zu leiten.
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. März 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 28 der Tagesordnung: Öffentliche Toiletten in hochfrequentierten Grünanlagen Vorlage: 2020/0149 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss der Errichtung von Toilet- tenanlagen bei folgenden Grünanlagen mit Kinderspielplätzen zu: - Rechts der Alb - Grünzug Südstadt - Stadtteilpark Südstadt Ost - Beiertheimer Allee Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird ermächtigt, die Ausschreibung für die Anmietung und den Betrieb der Toilettenanlagen in die Wege zu leiten. Abstimmungsergebnis: Bei 35 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss und lässt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen: Das ist einstimmig. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2020