Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025

Vorlage: 2020/0095
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Vorschlagsliste ehrenamtliche Richterinnen und Richter
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0095 Dez. 2 Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.02.2020 9 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 zu. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat die Stadt Karlsruhe eine Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 für die zu wählenden ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter zu erstellen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung bleiben unberührt (§ 28 VwGO). Die Kammern des Verwaltungsgerichts bestehen aus drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden durch einen Ausschuss beim Verwaltungsgericht gewählt und wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter endet in diesem Jahr. Nach § 28 der VwGO ist die Stadt Karlsruhe verpflichtet, eine neue Vorschlagsliste für die zu wählenden Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter der nächsten fünfjährigen Amtszeit 2020 bis 2025 aufzustellen und der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu übermitteln. Mit Schreiben vom 26. November 2019 bat die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe um Vorlage einer Vorschlagsliste der Stadt Karlsruhe zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter. Der beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gebildete Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat festgelegt, dass die Stadt Karlsruhe für die folgenden fünf Geschäftsjahre mindestens 52 Personen in die Liste aufzunehmen hat. Dem Verwaltungsgericht werden neben Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift auch die Berufsbezeichnung und der Arbeitgeber der vorgeschlagenen Person mitgeteilt. Ist die vorgeschlagene Person Mitglied eines Gemeinderats, eines Ausschusses oder einer Kammer für Kriegsdienstverweigerung, wird dies, wie vom Verwaltungsgericht erwünscht, ebenfalls angegeben. Die Vorschlagsliste wurde nach den Bestimmungen der §§ 20 bis 24 VwGO aufgestellt. Eine Überprüfung der vorgeschlagenen Personen daraufhin, ob sie von diesem Ehrenamt ausgeschlossen sind, weil gegen sie Anklage wegen einer Straftat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder weil eine gerichtliche Entscheidung diesen Inhalts gegen sie bereits getroffen wurde (§21 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwGO), oder weil sie in den Vermögensverfall geraten sind (§ 21 Abs. 2 VwGO), konnte nicht erfolgen, da der Stadtverwaltung die hierzu erforderlichen Informationen fehlen. Die Prüfung dieser Frage bleibt dem Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe vorbehalten. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste erfolgte ein allgemeiner Aufruf in der Presse, dass sich interessierte Personen für diese Wahl bewerben können. Die Angaben zu den eingereichten Bewerbungen sind in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführt. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste erfolgte dann auf der Grundlage dieser Bewerbungen unter Berücksichtigung der genannten Bestimmungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 zu.

  • Abstimmungsergebnis_Top9
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 9 der Tagesordnung: Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 Vorlage: 2020/0095 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Februar 2020