Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Berthe Obermanns mit Ablauf des 29.02.2020 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen bei der nachfolgenden Frau Christina Bischoff

Vorlage: 2020/0090
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Ausscheiden Berthe Obermanns
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0090 Dez. 1 Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Berthe Obermanns mit Ablauf des 29.02.2020 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen der nachfolgenden Frau Christina Bischoff Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.02.2020 1 x zugestimmt Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 5 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Stadträtin Berthe Obermanns mit Ablauf des 29.02.2020 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Frau Christina Bischoff nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der GRÜNEN ab 01.03.2020 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Christina Bischoff kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Frau Stadträtin Berthe Obermanns teilte mit Schreiben vom 20. Januar 2020 mit, dass sie aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO kann ein Gemeinderatsmitglied sein Ausscheiden aus dem Gremium verlangen, wenn es anhaltend krank ist. Die Feststellung, ob ein Hinderungsgrund gegeben ist, trifft nach § 16 Absatz 2 GemO der Gemeinderat. Nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der GRÜNEN nach dem Ergebnis der Gemeinde- ratswahl vom 26. Mai 2019 ist Frau Christina Bischoff, Karlsruhe. Frau Christina Bischoff rückt für die restliche Amtszeit nach. Sie ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, sie nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass bei ihr ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemO nicht vorliegt. Ihre Erklärung genügt dem Gesetz nach nicht, vielmehr ist gemäß § 29 Abs. 5 GemO durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, dass bei Frau Christina Bischoff kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Feststellungen zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 5 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Stadträtin Berthe Obermanns mit Ablauf des 29.02.2020 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Frau Christina Bischoff nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der GRÜNEN ab 01.03.2020 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Christina Bischoff kein Hinderungsgrund vorliegt.

  • Abstimmungsergebnis_Top1
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 1 der Tagesordnung: Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Berthe Obermanns mit Ablauf des 29.02.2020 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen bei der nachfolgenden Frau Christina Bischoff Vorlage: 2020/0090 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 5 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Stadträtin Berthe Obermanns mit Ablauf des 29.02.2020 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Frau Christina Bischoff nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der GRÜNEN ab 01.03.2020 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Christina Bischoff kein Hinderungsgrund vorliegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Ich sehe keine Wortmeldung. Damit können wir in die Beschlussfassung einsteigen. – Das ist einstimmig angenommen. Zur Beurkundung: – 2 – Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2020