Konzeption eines sozialen Innovationsfonds

Vorlage: 2020/0089
Art: Antrag
Datum: 22.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 33

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0089 Konzeption eines sozialen Innovationsfonds Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 33 x Der Gemeinderat möge folgendes beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen sozialen Innovationsfonds für gemeinwohlorientierte Projekte zu erstellen und dieses dem Gemeinderat vorzulegen. Über den Fonds soll eine einmalige Anschubfinanzierung von Projekten erfolgen, die einen Beitrag zum gesellschaftlichen Fortschritt leisten und soziale Vorhaben und Praktiken im Dienste der Allgemeinheit entwickeln und umsetzen. Die Förderung kann sowohl finanzieller als auch nicht- finanzieller Art (z.B. Beratung während der Aufbauphase) sein. Die Auswahl der zu fördernden Projekte soll durch ein gemeinsames Gremium aus Politik und Zivilgesellschaft erfolgen. Entsprechende Förderkriterien sollen im Rahmen der Konzepterstellung definiert werden. Begründung: Innovationen werden heutzutage in der Regel primär hinsichtlich technologischer Innovationen und aus dem Blickwinkel der ökonomischen Verwertbarkeit betrachtet und entsprechend gefördert. Jedoch gibt es zahlreiche Innovationen, die das Leben vieler Menschen positiv verändert haben, ohne entsprechende Profitabilität zu erzielen. Mit einem kommunalen, sozialen Innovationsfonds wollen wir zielgerichtet Projekte fördern, die mit ihrer Neuartigkeit einen positiven Mehrwert für das gesellschaftliche Zusammenleben in Karlsruhe leisten können. Durch entsprechende Öffentlichkeit des Fonds mit einem einhergehenden Ideenwettbewerb soll die Kreativität der Karlsruher Bürger*innen angeregt bzw. bereits bestehende Initiativen gestärkt werden, neue Ansätze zur Verbesserung des täglichen Lebens zu entwickeln und weitere zivilgesellschaftliche Projekte zu initiieren. Beispielhaft können hierfür Projekte, wie Repair Cafés, Food Sharing Angebote, ein Leihladen oder auch Angebote im virtuellen Raum, wie das Stadtwiki, stehen. Ein sinnvolles Instrument zur Förderung solcher sozialer Innovationen kann die Einrichtung eines sozialen Innovationsfonds sein. In Form von „Kommunalen Laboren sozialer Innovation“ wird in Dortmund und Wuppertal, gefördert vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung, an entsprechenden Umsetzungsmöglichkeiten und Perspektiven zur Etablierung von Kommunikationsmodellen und Unterstützungsinfrastrukturen zwischen Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft geforscht. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder

  • Stellungnahme TOP 33
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0089 Dez. 3 Konzeption eines sozialen Innovationsfonds Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 33 x Kurzfassung Die Verwaltung verweist auf das Konzept Soziale Quartiersentwicklung, das am 19.02.2020 dem Sozialausschuss zur Beratung vorgelegt wird und empfiehlt, kein gesondertes Konzept für einen sozialen Innovationsfonds zu entwickeln. Mit dem im Konzept enthaltenen Sachkostenbudget sind bereits finanzielle Mittel vorgesehen, die unbürokratisch an zivilgesellschaftliche Akteure vergeben werden können, um Maßnahmen, Projekte und Ideen umzusetzen, die einen positiven Mehrwert für das gesellschaftliche Zusammenleben in Karlsruhe haben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Antrag der Gemeinderatsfraktion Die Linke wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für einen sozialen Innovationsfonds für gemeinwohlorientierte Projekte zu erstellen und dieses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Verwaltung verweist auf das Konzept Soziale Quartiersentwicklung, das am 19.02.2020 dem Sozialausschuss zur Beratung vorgelegt wird und empfiehlt, kein gesondertes Konzept für einen sozialen Innovationsfonds zu entwickeln. Im Rahmen der Umsetzung des Konzepts Soziale Quartiersentwicklung werden, mit dem darin enthaltenen Sachkostenbudget, die Grundgedanken des Antrags der Gemeinderatsfraktion Die Linke aufgegriffen. Um Maßnahmen, Projekte und Ideen umzusetzen, die einen positiven Mehrwert für das gesellschaftliche Zusammenleben in Karlsruhe haben, sind dort finanzielle Mittel vorgesehen, die unbürokratisch an zivilgesellschaftliche Akteure vergeben werden können. Dieses Sachkostenbudget dient der Unterstützung zivilgesellschaftlicher Projekte und sozialer Innovationen. Durch die Schaffung der Stadtteilkoordination werden gemeinwohlorientierte Projekte und die Zusammenarbeit verschiedener Akteure unterstützt. Durch die Etablierung von Stadtteilnetzwerken werden Strukturen geschaffen, die die sozialen Weiterentwicklungen und Innovationen kontinuierlich und nachhaltig fördern. Dabei nehmen die Stadtteilnetzwerke die Rolle lokaler Verantwortungsgemeinschaften ein und werden zu einem wichtigen demokratischen Forum. Durch Engagement, Beteiligung und eine Haltung, die Menschen als Gestaltende und als Expertinnen und Experten ihrer Stadt wahrnimmt, werden Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Das kooperative und partizipative Verständnis, das dem Konzept Soziale Quartiersentwicklung zugrunde liegt, erfordert, dass die Umsetzung prozesshaft stattfindet und sich stetig im Sinne eines „lernenden Systems“ weiterentwickelt. Dementsprechend wird sich durch die praktische Umsetzung zeigen, welche Bedarfe finanzieller bzw. nicht-finanzieller Art, wie zum Beispiel nach Beratung bei den zivilgesellschaftlichen Akteuren bestehen. In diesem Prozess wird eine beteiligungsorientierte Vergabe und Verwaltung des Budgets aufgebaut.

  • Protokoll TOP 33
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 33 der Tagesordnung: Konzeption eines sozialen Innovationsfonds Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0089 Beschluss: Verwiesen in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich teile nur teilweise den Kommentar der Verwaltung, würde es aber begrüßen, wenn wir das Thema in einem Fachausschuss weiter diskutieren würden, das würde an der Stelle passen. Der Vorsitzende: Wenn der Antragsteller das wünscht, dann werden wir das so machen, weil es noch nicht vorberaten ist. Dann können wir die Diskussion dort führen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. Februar 2020