Prüfung der Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin

Vorlage: 2020/0085
Art: Anfrage
Datum: 22.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 42

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0085 Prüfung der Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 42 x 1. Hat die Verwaltung Erkenntnisse darüber, in welchem zeitlichen Zyklus Karlsruher Betriebe durch das Finanzamt geprüft werden? 2. Gibt es seitens der Verwaltung Erkenntnisse darüber, ob es zu Einnahmeausfällen durch die Verjährung der Steueransprüche, aufgrund von langen Betriebsprüfungszyklen kommt? Falls ja, welche Höhe wird angenommen? 3. Gibt es Überlegungen seitens der Verwaltung, ob durch kommunale Gewerbesteuerprüfer*innen zusätzliche Einnahmen für die Stadt erzielt werden könnten? Wenn ja, in welcher Höhe? 4. Gibt es Kenntnisse im Austausch mit anderen Kommunen bzw. wird ein Austausch mit anderen Kommunen angestrebt, die bereits kommunale Gewerbesteuerprüfer*innen eingestellt haben? Begründung: Gewerbesteuerprüfungen erfolgen durch das zuständige Finanzamt. Aktuell erfolgen die Betriebsprüfungen in einem langen Zyklus. Gemäß §§ 169, 170 AO (Abgabenordnung) verjähren Steueransprüche grundsätzlich 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies bedeutet, dass etwaige Steuerschulden für weiter zurückliegende Jahre nicht mehr eintreibbar sind. Es ist zu befürchten, dass aufgrund dessen auch der Stadt Karlsruhe in erheblichem Umfang Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen. Diese Einnahmen können grundsätzlich durch den Einsatz kommunaler Gewerbesteuerprüfer*innen gesteigert werden. So sind die Gemeinden berechtigt, durch Gewerbebedienstete an Außenprüfungen der Steuerpflichtigen teilzunehmen. Eine solche Teilnahme an den Prüfungen entlastet und unterstützt die Beschäftigten der Finanzämter, führt zu Synergieeffekten, erhöht die Gewerbesteuereinnahmen und führt zu einer größeren Steuergerechtigkeit. Damit können mehr Steuerpflichtige überprüft werden bzw. die Überprüfungszyklen gesteigert werden. Die Teilnahme an Betriebsprüfungen ist gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 FVG für Kommunen möglich Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass auf diese Weise Mehreinnahmen von mehreren 100.000 € bis zu mittleren 7-stelligen Beträgen möglich sind. Demgegenüber stehen lediglich die Personalkosten für die kommunalen Gewerbesteuerprüfer*innen. Damit könnten sich auch für die Stadt Karlsruhe erhebliche Mehreinnahmen ergeben. Unterzeichnet von: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Lukas Bimmerle

  • Stellungnahme TOP 42
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0085 Dez. 4 Prüfung der Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.02.2020 42 x 1. Hat die Verwaltung Erkenntnisse darüber, in welchem zeitlichen Zyklus Karlsruher Betriebe durch das Finanzamt geprüft werden? Nein, die Verwaltung hat keine Kenntnis darüber, wie häufig und mit welchem Ergebnis Karlsruher Betriebe geprüft werden. Eine offiziell zugängliche Statistik bzw. Aufstellung gibt es nicht. 2. Gibt es seitens der Verwaltung Erkenntnisse darüber, ob es zu Einnahmeausfällen durch die Verjährung der Steueransprüche, aufgrund von langen Betriebsprüfungszyklen kommt? Falls ja, welche Höhe wird angenommen? Die Verwaltung hat keine Erkenntnisse über etwaige Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer durch Eintritt der Verjährung. 3. Gibt es Überlegungen seitens der Verwaltung, ob durch kommunale Gewerbesteuerprüfer*innen zusätzliche Einnahmen für die Stadt erzielt werden könnten? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Stadt Karlsruhe besitzt kein eigenes Prüfungsrecht. Bei Betriebsprüfungen der Finanzbehörden besteht lediglich ein Teilnahmerecht. Insoweit besteht kein Einfluss auf die Auswahl der zu prüfenden Betriebe und der jeweiligen steuerlichen Sachverhalte. Dieses Teilnahmerecht beschränkt sich zudem nur auf Betriebe, deren Sitz der Geschäftsleitung sich in Karlsruhe befindet. Eine Teilnahme an Prüfungen außerhalb der Stadtgrenzen ist nicht möglich. Hieraus folgend ist die Anzahl der Konzernleitungen innerhalb einer Kommune entscheidend für die Rentierlichkeit eines bei der Kommune angestellten Prüfers. Da die Anzahl der prüfungsteilnahmerelevanten Großkonzerne mit Sitz der Geschäftsleitung in Karlsruhe im Gegensatz zu anderen Großstädten (beispielsweise Stuttgart oder Mannheim) gering ist, werden auch die Erfolgsaussichten geringer eingeschätzt. Der direkte Kontakt zu den Finanzbehörden sowie der Finanzverantwortlichen der Konzerne erscheinen uns ebenso zielführend. Zudem wird aus anderen Städten gehäuft berichtet, dass das zur Ausübung der Tätigkeit notwendige Fachpersonal zu den üblichen Bedingungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Diese Argumente wurden in den letzten Jahren mehrfach - zuletzt im Rahmen des in 2015 stattgefundenen Haushaltsstabilisierungsprozesses – abgewogen und in Konsequenz hieraus, die zusätzliche Stellenschaffung verworfen. 4. Gibt es Kenntnisse im Austausch mit anderen Kommunen bzw. wird ein Austausch mit anderen Kommunen angestrebt, die bereits kommunale Gewerbesteuerprüfer*innen eingestellt haben? Auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung findet zu diesem Thema zwischen den Städten bundesweit ein ständiger Austausch statt. Die Erfahrungen des Austausches fließen in die obige Begründung zu Ziffer 3 ein. Ergänzende Erläuterungen Seite 2

  • Protokoll TOP 42
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 45. Punkt 42 der Tagesordnung: Prüfung der Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0085 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 42 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2020