Bereitstellung der Sitzungsprotokolle von nicht-öffentlichen Ausschusssitzungen in Mandatos
| Vorlage: | 2020/0082 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.01.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0082 Bereitstellung der Sitzungsprotokolle von nicht-öffentlichen Ausschusssitzungen in Mandatos Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 31 x Der Gemeinderat möge beschließen, die Sitzungsprotokolle des nicht-öffentlichen Teils von Ausschusssitzungen in Mandatos bereitzustellen. Begründung: Zu Beginn dieser Legislaturperiode wurde die Regelung neu eingeführt, dass grundsätzlich alle übrigen Mitglieder einer Gemeinderatsfraktion oder Zählgemeinschaft Stellvertreter für die jeweiligen ordentlichen Mitglieder in den gemeinderätlichen Ausschüssen sind. Bei den Wahlen des Gemeinderats, in denen die Ausschüsse zusammengestellt wurden, wurde diese Regelung bestätigt. Damit sind nun alle Gemeinderäte ordentliche Mitglieder oder Vertreter in allen Ausschüssen und haben somit auch das Recht, auf alle Sitzungsunterlage zugreifen zu können, auch auf die Sitzungs-Mitschriften und unter diesen auch auf die Informationen aus dem nicht- öffentlichen Teil der Sitzungen. Da nun alle Stadträte dieses Zugriffsrecht haben, ist die Einschränkung, dass die Protokolle nur persönlich und vor Ort eingesehen werden können, nicht länger akzeptabel. Zudem würde die Arbeit der Gemeinderäte durch die hier beantragte Maßnahme deutlich erleichtert. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0082 Dez. 1 Bereitstellung der Sitzungsprotokolle von nichtöffentlichen Ausschusssitzungen in Mandatos Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 31 x Kurzfassung Niederschriften aus nichtöffentlichen Sitzungen dürfen nicht versandt oder im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Auf § 38 Absatz 2, Satz 2 Gemeindeordnung wird verwiesen. Der Antrag ist aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe trägt bereits heute den Erwartungen an eine hohe Transparenz der Ratsarbeit und Verwaltungsarbeit in besonderem Maße Rechnung. Entgegen der Praxis vieler anderer Kommunen sind neben den öffentlichen Sitzungsunterlagen auch Niederschriften über öffentliche Sitzungen des Gemeinderates und seiner Gremien im städtischen Internetangebot grundsätzlich frei zugänglich zum Abruf bereitgestellt. In diesem Zusammenhang ist auch der Liveticker zu nennen, ein Service, der zeitsynchron über die detaillierten Abstimmungsergebnisse und den zeitlichen Verlauf der öffentlichen Beratungen informiert. Die Mitglieder des Gemeinderates sowie die Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte haben darüber hinaus über das Ratsinformationssystem einen erweiterten Zugriff auf nichtöffentliche Beratungsunterlagen. Niederschriften aus nichtöffentlichen Sitzungen dürfen jedoch nicht versandt oder im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Auf § 38 Absatz 2, Satz 2 Gemeindeordnung wird verwiesen. Im Zuge der letzten Novellierung der Kommunalverfassung im Jahr 2015 wurde an den seitherigen Einsichtnahmeregelungen zu Niederschriften nichtöffentlicher Ratssitzungen nichts geändert. Von Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg sowie vom Städtetag Baden-Württemberg wurde bestätigt, dass eine digitale Einsichtnahme in nichtöffentliche Ratsniederschriften außerhalb der hierfür vorgesehenen städtischen Räumlichkeiten nicht statthaft ist. Unter Beachtung dieser Vorgabe können die Mitglieder des Gemeinderates und der Ortschaftsräte Einblick in die Niederschriften nichtöffentlicher Sitzungen verlangen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben als Rat erforderlich ist. Zu beachten ist jedoch, dass dies nicht möglich ist, wenn bei dem betreffenden Punkt die Voraussetzungen der Befangenheit vorliegen. Der Antrag ist aus rechtlichen Gründen abzulehnen.
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Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 31 der Tagesordnung: Bereitstellung der Sitzungsprotokolle von nicht-öffentlichen Ausschusssitzungen in Mandatos Antrag: AfD Vorlage: 2020/0082 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir bedanken uns für die ausführliche Antwort der Verwaltung und sehen den Antrag als erledigt an. Der Vorsitzende: Dann können wir das so abschließen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 21. Februar 2020