Feiern statt feuern: Sicheres Silvester in Karlsruhe
| Vorlage: | 2020/0079 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.01.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0079 Feiern statt feuern: Sicheres Silvester in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 13.2 x Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 23.07.2020 1 X Gemeinderat 28.07.2020 14.2 x 1. Die Verwaltung ermittelt in allen Stadtteilen möglichst große und zusammenhängende Gebiete, in denen auf Basis der bestehenden Rechtslage private Feuerwerke in der Silvesternacht unter- sagt werden können. Dazu gehören die unmittelbaren Umgebungen von Kirchen, Kranken- häusern, Kinder- und Senior*innenheimen, des Zoos sowie Gebiete in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen und insbesondere auch dicht besiedelte Gebiete und belebte Plätze mit verstärktem Gefährdungspotenzial. 2. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erlässt die Verwaltung für die ermittelten Flächen auf Basis von § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV jährlich Allgemeinverfügungen zum Verbot des Abfeuerns von Feuerwerk jeglicher Art in der Silvesternacht und arbeitet ein Konzept zur maßvollen Umsetzung der Verfügung aus. 3. Bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 wird das Verbot privater Silvester-Feuerwerke nach den positiven Erfahrungen auf dem Schlossplatz auf den Marktplatz und den Friedrichsplatz ausge- weitet. 4. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit der städtischen Tochtergesellschaft KME ein Konzept für eine attraktive öffentliche Großveranstaltung zur Silvesterfeier z.B. mit einer Laser- oder Drohnenshow am Schloss. 5. Um flächendeckend eine wirkungsvolle Reduzierung der privaten Feuerwerke zu ermöglichen, soll durch die Einbeziehung von interessierten Bürger*innen, Bürger*innenvereinen und Verbänden in allen Stadtteilen Möglichkeiten für al- ternative Silvesterfeiern ohne private Feuerwerke entwickelt und umgesetzt werden. 6. Die Stadtverwaltung führt mit den Ergebnissen eine Akzeptanzkampagne durch. Trotz großer Beliebtheit des hell erleuchteten Himmels in der Silvesternacht wächst die Zustimmung in der Bevölkerung für ein Verbot privater Feuerwerke stetig. 1 Mit der böllerfreien Zone auf dem 1 https://www.tagesschau.de/inland/boeller-silvester-101.html Sachverhalt / Begründung Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Karlsruher Schlossplatz hat die Verwaltung auf diesen Wunsch aus der Bürger*innenschaft sowie auf die Ausschreitungen in Vorjahren hin bereits mit großem Erfolg reagiert. Dennoch besteht darüber hinaus weiterer Handlungsbedarf aufgrund der anhaltenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, der Umwelt und Gesundheit durch das Silvesterfeuerwerk. In ihrer Stel- lungnahme zur grünen Anfrage aus dem März 2019 berichtet die Verwaltung von einer deutlich er- höhten Zahl von Bränden in der Silvesternacht sowie von den hohen jährlichen Kosten für die Besei- tigung des Silvestermülls durch das Amt für Abfallwirtschaft. 2 Gerade auf dem neu gepflasterten Marktplatz sei die Verschmutzung laut AfA in diesem Jahr besonders extrem ausgefallen. 3 In der Menge von 2.500 Menschen kam es laut Polizei zu gefährlichen Situationen im Umgang mit Feuer- werk. 4 Der schwere Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos in der Silvesternacht verdeutlicht uns auf be- sonders tragische Weise die immense Gefahr, die von privaten Feuerwerken ausgehen kann. Die gesundheitlichen Folgen der Böllerei erstrecken sich jedes Jahr von Verbrennungen über schwere Verletzungen und Verstümmelungen durch nicht ordnungs- gemäßen Gebrauch hin zu schweren Hörschäden durch die Knallwirkung der Böller oder Atemwegs- beschwerden bei Asthmatiker*innen durch die deutlich erhöhte Feinstaubbelastung. 5 Auch für Haus- und Wildtiere stellen Feuerwerke eine große Belastung dar und lösen unter anderem Panik- oder Schockzustände aus. Entgegen der zurückhaltenden Einschätzung des Deutschen Städtetags kommt ein Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe 6 zu dem Ergebnis, dass der Erlass einer weitreichenden Allgemeinverfü- gung zum Verbot von Silvesterfeuerwerk im Interesse des Gemeinwohls nicht nur rechtlich möglich sondern unter bestimmten Umständen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit sogar geboten ist. Gerade in dicht besiedelten Gebieten gibt es beim teilweise exzessiven Zünden privater Feuerwerke keinen effektiven Schutz vor der allgegenwärtigen Knallwirkung der Feuerwerkskörper in den engen Häuserschluchten und somit vor möglichen Hörschäden. Besonders vorgeschädigte Personen wie Asthmatiker*innen haben keine Möglichkeit, sich wirksam selbst vor der hohen Feinstaubbelastung, bei der selbst herkömmliche Atemschutzmasken keine Abhilfe schaffen, zu schützen. Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern hat gerade in großen Menschenmengen auf öffentlichen Plätzen wie dem Marktplatz das Potenzial, Ursache für schwere Verletzungen oder un- kontrollierbare Situationen wie entstehende Massenpaniken zu sein. Um der grundlegenden öffentlichen Schutzpflicht gegenüber allen Bürger*innen gerecht zu werden, sehen wir den Erlass von Allgemeinverfügungen auf Basis von § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV zum Verbot des Abfeuerns von Feuerwerk in der Silvesternacht als eine notwendige aber verhältnismäßige und zudem zeitlich wie räumlich klar begrenzte Einschränkung der Handlungsfreiheit Einzelner zum Wohle aller Karlsruher Bürger*innen. Die konkrete Ausgestaltung der feuerwerksfreien Zonen in den einzelnen Stadtteilen und die Erarbeitung eines Konzeptes zur maßvollen Durchsetzung der Verfügung obliegen der Ver- waltung und den zuständigen Behörden. Dabei zeigt die Erfahrung aus anderen Städten, dass sich klar abgegrenzte, möglichst zusammenhängende Flächen um besondere Hotspots in der Bür- ger*innenschaft am leichtesten vermitteln lassen. Da Verbote alleine zu kurz greifen und die Tradition einer gemeinsamen ausgelassenen und friedli- chen Silvesterfeier der Bürger*innenschaft in der Innenstadt und den einzelnen Stadtteilen unbe- dingt erhaltenswert ist, möchten wir zum einen ein zentrales Event etablieren, das dem spektakulä- 2 https://web5.karlsruhe.de/Gemeinderat/Gruene-Fraktion/stellung/2019/0326_45.pdf 3 BNN Ausgabe Nr. 2 (03.01.2020), S. 17. 4 BNN Ausgabe Nr. 1 (02.01.2020), S. 19. 5 https://www.umweltbundesamt.de/themen/dicke-luft-jahreswechsel 6 https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Feinstaub/Kommunale_Möglichkeiten_der_Beschränkung_von_Silvesterfeuerwerk.pdf Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ren Anblick eines Silvesterfeuerwerks eine ebenbürtige Alternative entgegenstellt. Dabei könnte beispielsweise eine Drohnenshow (Beispiel aus Folsom, Kalifornien: https://www.youtube.com/watch?v=KhDEEN4gcpI) den Nachthimmel über Karlsruhe erleuchten und gleichzeitig die Stellung der Stadt als Impulsgeberin des digitalen Wandels und UNESCO City of Media Arts stärken. Hierzu soll die Verwaltung gemeinsam mit der KME (Karlsruher Messe und Event GmbH) als erfahrener Planungsstelle für städtische Großveranstaltungen ein Konzept ausar- beiten, das die Stadtgesellschaft im Stil der Schlosslichtspiele im öffentlichen Raum zusammen- bringt. Zum anderen sollen in Zusammenarbeit mit der Stadt durch die Einbeziehung von interessierten Bürger*innen, Bürger*innenvereinen und Verbänden wie dem Kinderschutzbund oder den Umwelt- verbänden in allen Stadtteilen Möglichkeiten für alternative Silvesterfeiern ohne private Feuerwerke etabliert und umgesetzt werden. Diesen Schritt hin zu einer sicheren und feuerwerksfreien Feierkul- tur in Karlsruhe soll die Stadt durch eine Akzeptanzkampagne unterstützen. Unterzeichnet von: Benjamin Bauer Renate Rastätter Jorinda Fahringer Christine Weber Markus Schmidt Dr. Iris Sardarabady Zoe Mayer Aljoscha Löffler
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0079 Dez. 2 Feiern statt feuern: Sicheres Silvester in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 13.2 x Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 23.07.2020 1 x Gemeinderat 28.07.2020 14.2 x Kurzfassung Entsprechend der bundesweit geltenden Vorschriften des § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäu- den oder Anlagen bereits heute auch an Silvester verboten. Es wird vorgesehen den Marktplatz in die besondere Einsatzkonzeption zu Silvester zu übernehmen. Ebenso wird geprüft, ob als Alternative zu privaten Silvesterfeuerwerken eine öffentliche Großveran- staltung realisierbar wäre. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu den einzelnen Fragen des Antrages nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Die Verwaltung ermittelt in allen Stadtteilen möglichst große und zusammenhängende Gebie- te, in denen auf Basis der bestehenden Rechtslage private Feuerwerke in der Silvesternacht untersagt werden können. Dazu gehören die unmittelbaren Umgebungen von Kirchen, Kran- kenhäuser, Kinder- und Senior*innenheimen, des Zoos sowie Gebiete in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen und insbesondere auch dicht besiedelte Gebiete und belebte Plätze mit verstärktem Gefährdungspotenzial. 2. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erlässt die Verwaltung für die ermittelten Flächen auf Basis von § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV jährlich Allgemeinverfügungen zum Verbot des Abfeuerns von Feuerwerk jeglicher Art in der Silvesternacht und arbeitet ein Kon- zept zur maßvollen Umsetzung der Verfügung aus. Entsprechend der bundesweit geltenden Vorschriften des § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Diese Gebiete sind bereits aufgrund be- stehender gesetzlicher Regelungen besonders geschützt, ohne dass hierfür zwingend eine ge- sonderte Verfügung erforderlich wäre. Tiergärten und Zoos sind in der 1. SprengV nicht explizit aufgeführt. Aktuell führt die Verwaltung daher eine Prüfung durch, ob es sich beim Karlsruher Zoo um eine Einrichtung handelt, die als besonders brandempfindlich zu bewerten ist. Nach Auswertung der Vorkommnisberichte von Polizeivollzugsdienst, Feuerwehr, Rettungsdienst und Kommunalem Ordnungsdienst aus der Silvesternacht 2019/2020 gibt es keine Erkenntnisse, dass es beispielsweise im Bereich von öffentlichen Plätzen oder in dicht besiedelten Gebieten zu besonderen Gefährdungslagen gekommen wäre, die ein Verbot privater Feuerwerke als polizei- rechtliche Maßnahme rechtssicher begründen würden. Gravierende Probleme im Umfeld von Altenpflegeheimen und Krankenhäusern sind ebenfalls nicht bekannt. Obwohl das Städtische Klinikum in einem dicht bebauten und stark frequentierten Gebiet liegt, gingen dort in Zusammenhang mit Feuerwerken in den vergangenen Jahren keine Beschwerden von Patientinnen oder Patienten oder deren Angehörigen ein. Die Verwaltung wird prüfen, ob eine Datenerhebung über besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen im gesamten Stadtgebiet von Karlsruhe mit den vorhandenen personellen Ressourcen möglich ist. 3. Bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 wird das Verbot privater Silvester-Feuerwerke nach den positiven Erfahrungen auf dem Schlossplatz auf den Marktplatz und den Friedrichsplatz aus- geweitet. Zum Jahreswechsel 2019/2020 wurde auf dem Karlsruher Schlossplatz konsequent das bestehende gesetzliche Feuerwerksverbot durchgesetzt. Ordnungskräfte von Polizeivollzugs- dienst und Kommunalem Ordnungsdienst überwachten die Einhaltung des Verbotes. Das Silvesterfeuerwerk verlagerte sich mit geschätzt rund 2.500 Personen auf den benachbarten Marktplatz. Die Durchsetzung des gesetzlichen Feuerwerksverbotes stieß auf große Akzeptanz bei der Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bevölkerung. Bei der Verwaltung gingen durchweg positive Rückmeldungen ein. Die Durchsetzung des gesetzlichen Verbotes an Silvester allein im Bereich des Schlossplatzes gestaltet sich äußerst schwierig. Polizeivollzugsdienst und Kommunaler Ordnungsdienst sind in der Silvesternacht mit begrenzten Personalressourcen an ganz unterschiedliche Einsatz- szenarien und -örtlichkeiten im gesamten Stadtgebiet gebunden, sodass die Vielzahl der Einsätze nach Dringlichkeit priorisiert werden müssen. Kontrollmaßnahmen an einer Vielzahl weiterer Örtlichkeiten sind mit den vorhandenen Personalressourcen nicht leistbar. Die Verwaltung prüft jedoch, inwiefern der Marktplatz als angrenzender Platz in die besondere Einsatzkonzeption des Schlossgartens übernommen werden kann, so dass auch dort eine weitgehende Durchsetzung des Abbrennverbotes möglich wäre. Für Verbote privater Feuerwerke können in Baden-Württemberg als Rechtsgrundlagen nur das Sprengstoffrecht oder das Polizeigesetz herangezogen werden. Andere Rechtsgrund-lagen, wie beispielsweise ein Landesimmissionsschutzgesetz, nach dem möglicherweise Maßnahmen, wie sie auch die Deutsche Umwelthilfe fordert, begründet werden könnten, stehen in Baden- Württemberg nicht zur Verfügung. 4. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit der städtischen Tochtergesellschaft KME ein Konzept für eine attraktive öffentliche Großveranstaltung zur Silvesterfeier z.B. mit einer La- ser- oder Drohnenshow am Schloss. Die Verwaltung hat mit allen Beteiligten Institutionen, auch Vermögen und Bau Baden- Württemberg (Amt Karlsruhe), eine Nachbetrachtung zu Silvester 2019 durchgeführt. Danach bleibt festzuhalten, dass seitens des Landes als Grundstückseigentümer auch zukünftig Veranstaltungen im Umfang wie zu Silvester 2019/2020 begrüßt werden. Deutliche Bedenken wurden jedoch hinsichtlich Planungen mit dem Ausmaß einer Großveranstaltung geäußert. Erste Einschätzungen zu einer Drohnenshow vor dem Schloss sind ebenfalls eher kritisch, insbesondere aufgrund der rechtlichen und räumlichen Situation dort, wie beispielsweise die Nähe zum Bundesverfassungsgericht. Zur Prüfung der Machbarkeit zukünftiger Konzepte sind jedoch umfassende Recherchen, Absprachen, Kostenschätzungen und entsprechende Personalressourcen erforderlich. Insbesondere wäre für die weiteren Planungen eine konkrete Budgetierung hilfreich. Aus Stuttgart ist beispielsweise bekannt, dass die dortige Veranstaltung an Silvester, die von mehreren Tausend Menschen besucht wurde, mehr als 500.000 Euro an Kosten verursacht hat. Sobald ein Konzept für eine Veranstaltung an Silvester 2020/2021 erstellt ist, wird die Verwaltung dieses dem Gemeinderat vorlegen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 5. Um flächendeckend eine wirkungsvolle Reduzierung der privaten Feuerwerke zu ermöglichen, soll durch die Einbeziehung von interessierten Bürger*innen, Bürger*innenvereinen und Verbänden in allen Stadtteilen Möglichkeiten für al- ternative Silvesterfeiern ohne private Feuerwerke entwickelt und umgesetzt werden. Die Verwaltung steht Ideen, Vorschlägen oder auch eigenen Projekten von Bürgerinnen und Bürgern, den Bürgervereinen oder anderen Verbänden und Organisationen offen gegenüber. Ei- ne verantwortliche Planung oder Umsetzung von alternativen Silvesterfeiern in allen Stadtteilen durch die Verwaltung ist jedoch mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht leistbar. Diese Einschätzung wird insbesondere aufgrund der Erfahrungswerte getroffen, die im Zusam- menhang mit der Organisation des Stadtgeburtstages 2015 gemacht wurden. Die Einbeziehung von Privatpersonen bringt einen hohen Organisationsaufwand und Klärungsbedarf bei einer Vielzahl von rechtlichen und sonstigen Fragen mit sich. 6. Die Stadtverwaltung führt mit den Ergebnissen eine Akzeptanzkampagne durch. Die Verwaltung wird nach Abschluss der erforderlichen Abstimmungen die Bevölkerung durch eine umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sensibilisieren.