Zweite Vorstellung der Bewerber*innen zur Wahl des Oberbürgermeisters bei eventueller Neuwahl
| Vorlage: | 2020/0066 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 21.01.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.01.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0066 Zweite Vorstellung der Bewerber*innen zur Wahl des Oberbürgermeisters bei eventueller Neuwahl Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 2 x Punkt 3 wird wie folgt ergänzt: Bei einer eventuellen Neuwahl findet eine weitere Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber in Kalenderwoche 50 oder 51 statt. Den genauen Termin legt die Stadtverwaltung fest. Sachverhalt / Begründung: Erfolgt mündlich. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0066 Dez. 2 Zweite Vorstellung der Bewerber*innen zur Wahl des Oberbürgermeisters bei eventueller Neuwahl Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 2 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Ca. 50.000,- Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Termin für eine eventuell notwendige Neuwahl der Oberbürgermeisterwahl am 6. Dezember 2020 ist aufgrund der Weihnachtszeit auf den 20. Dezember 2020 terminiert und findet damit nur zwei Wochen nach dem 1. Wahltag statt. Der Gesetzgeber sieht hier ein Zeitfenster von zwei bis vier Wochen vor. Dies aus gutem Grund: Die Neuwahl ist ein eigenständiger Wahlgang mit allen erforderlichen Vorbereitungsschritten. Mittel- und Großstädte in Baden-Württemberg wählen die Wahltermine seit dem extrem gestiegenen Briefwahlaufkommen daher schon seit einigen Jahren mit einem drei- oder vierwöchigen Abstand. Für die ordnungsgemäße Durchführung einer eventuellen Neuwahl des Oberbürgermeisters am 20. Dezember 2020 stehen faktisch nur 1,5 Wochen zur Verfügung, da der erste Wahlgang geprüft und das amtliche Ergebnis Mitte der ersten Woche und zwar am Mittwochabend, 9. Dezember 2020 durch den Gemeindewahlausschuss festgestellt werden muss. Dies bindet zusammen mit dem hohen Briefwahlaufkommen alle Kräfte des Wahlamts und des Amts für Stadtentwicklung mit extrem hohen Überstunden in diesen zwei Wochen. Außerdem ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 50.000,- Euro zu rechnen. Eine öffentliche Bewerbervorstellung für die Neuwahl muss aufgrund des hohen Anfechtungspotenzials in kurzer Zeit ebenso akribisch vorbereitet und durchgeführt werden, wie die Bewerbervorstellung für den ersten Wahlgang und bindet alle Mitarbeitenden. Daher ist eine öffentliche Bewerbervorstellung für die Neuwahl nicht leistbar.
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