Kosten der Berufung im Rechtsstreit gegen den KSC

Vorlage: 2020/0061
Art: Anfrage
Datum: 20.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 39

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0061 Kosten der Berufung im Rechtsstreit gegen den KSC Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 39 x Wie hoch belaufen sich die von der Stadt Karlsruhe zu tragenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten der Berufungsinstanz gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe im Rechtsstreit gegen den KSC? Sachverhalt/Begründung Nachdem die Stadt Karlsruhe im Verhandlungstermin vom 10.12.2019 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 28.09.2019 zurückgenommen hat, hat sie in der Folge die Kosten zu tragen. Nachdem in der Berufungsinstanz ein nicht geringer Gegenstandwert zugrunde liegen dürfte, dürften sich die Kosten, welche auf die Stadt Karlsruhe zukommen, auf eine nicht unwesentliche Summe belaufen. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Dr. Rahsan Dogan Detlef Hofmann

  • Stellungnahme TOP 39
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/006139 Dez. 6 Kosten der Berufung im Rechtsstreit gegen den KSC Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.02.2020 x Wie hoch belaufen sich die von der Stadt Karlsruhe zu tragenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten der Berufungsinstanz gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe im Rechtsstreit gegen den KSC? Der Gegenstandswert für die Berufung wurde auf 65.000 € festgesetzt, wobei die Kosten und Gebühren in vollem Umfang nach der Berufungsrücknahme durch die Stadt Karlsruhe zu tragen sind. Angefallen sind nach unseren Berechnungen: Gerichtsgebühren in Höhe von 1.332,00 € Anwaltskosten in Höhe von 7.696,54 € Gegebenenfalls kommen noch Fahrtkosten und Ähnliches hinzu. Die Gesamtkosten für die Berufung in der Sache Unterlagen/Informationen (Az. 9 O 155/19) belaufen sich damit voraussichtlich auf 9.028,54 €.

  • Protokoll TOP 39
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 42. Punkt 39 der Tagesordnung: Kosten der Berufung im Rechtsstreit gegen den KSC Anfrage: CDU Vorlage: 2020/0061 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2020