Brunnen in Karlsruhe

Vorlage: 2020/0054
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 17.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2020

    TOP: 13.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0054 Brunnen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 13 x 1. Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept, wie künftige Stifter*innen von Brunnenanlagen an den Wartungs- und Reparaturkosten der an die Stadt Karlsruhe überlassenen Brunnen beteiligt werden. Dieses Konzept wird den gemeinderätlichen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt. 2. Die Stadtverwaltung verhandelt mit der BBBank e. G. (ehemals Badische Beamtenbank Karlsruhe) über die Sanierung des „Rotes Haus Brunnens“. Sachverhalt / Begründung: Viele Firmen, aber auch Privatpersonen, haben in der Vergangenheit Brunnen oder Skulpturen im öffentlichen Raum aufgestellt. Nicht selten haben diese Stifter*innen dadurch einen gewissen Werbeeffekt im öffentlichen Raum. Da diese Plastiken in aller Regel an die Gemeinde übertragen werden, fallen künftige Sanierungs- bzw. Reparaturkosten der Kommune zur Last. Daher sollte es aus Sicht der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion zum Standard werden, dass Schenkungsurkunden mit einer Verpflichtungserklärung versehen werden, so dass die Stifter*innen an den entstandenen Kosten zumindest beteiligt werden. Ein konkretes Beispiel ist hierfür der „Rotes Haus Brunnen“, befindlich in der Waldstraße 2, der im Jahre 1977 durch die Badische Beamtenbank Karlsruhe gestiftet wurde. Der Karlsruher Steinmetz und Bildhauer Gerhard Karl Huber fertigte den Quellstein im selben Jahr. Er ist auch ein Gedenkstein, der an die wechselhafte Geschichte des Roten Hauses erinnert. Der Brunnen steht direkt vor dem Haus, welches die Badische Beamtenbank in Jahren 1975 bis 1977 wiederaufbaute und das seither von ihr genutzt wird. Leider ist der Brunnen bereits seit vielen Jahren defekt und nicht mehr in Betrieb. Daher schlägt die GRÜNE Gemeinderatsfraktion vor, die Stadtverwaltung solle sich in entsprechenden Verhandlungen mit der BBBank einbringen um eine eventuelle Kostenbeteiligung an den Sanierungskosten für den besagten Brunnen zu erreichen. Unterzeichnet von: Michael Borner Renate Rastätter Christine Großmann Zoe Mayer

  • Stellungnahme TOP 13 Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0054 Dez. 5 Brunnen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 13 x Kurzfassung Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept, wie künftige Stifter*innen von Brunnenanlagen an den Wartungs- und Reparaturkosten der an die Stadt Karlsruhe überlassenen Brunnen beteiligt werden. Dieses Konzept wird den gemeinderätlichen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt. In der Regel wird bei Brunnenspenden durch externe Firmen nicht der komplette Gesamtaufwand für die Errichtung und dauerhafte Unterhaltung des Brunnens berücksichtigt. Die weiteren Kosten, die über die Brunnenplastik und das Brunnenbecken hinausgehen, müssen immer von der Stadt übernommen werden, sie werden nicht von den Spendenden getragen. Bei der Stadtverwaltung verbleiben die nicht unerheblichen Herstellungskosten für die komplette Brunnentechnik inklusive der Brunnenkammer und die Errichtung der Hausanschlüsse. Auch die erforderlichen Tiefbauarbeiten wie das Aufnehmen vorhandenen Belages und die notwendige Belagserneuerung oder -anpassung verbleiben kostenmäßig bei der Stadt Karlsruhe. Hinzu kommt, dass auch die Honorarkosten für die beauftragten Wassertechniker sowie die Planungskosten der Landschaftsarchitekten im Gartenbauamt von der Stadt getragen werden. Insofern begrüßt die Verwaltung die Idee, den Spendenden künftig das finanzielle "Komplettpaket" der Brunnenspende zu übertragen. Ein eigenes Konzept erscheint dafür nicht erforderlich. Dem jeweiligen Spendenwilligen ist allerdings bereits bei den Erstgesprächen mitzuteilen, dass er die Gesamtkosten der Herstellung und des Betriebes zu übernehmen hat. Da jeder Brunnen individuell gestaltet ist, wird es schwierig, im Vorhinein konkrete Kosten für die zusätzlich zum Brunnen erforderlichen Maßnahmen zu benennen. Denn oft können erst in der vertieften Planung die technischen Rahmbedingungen und deren Kosten ermittelt werden. Daher müsste man sich mit einem Richtwert behelfen, den man aus der Erfahrung mit realisierten Brunnen hat und diesen als vorläufigen Kostenrahmen benennen mit dem Hinweis, dass die Gesamtkosten erst am Ende der Projektierung definiert werden können. Ob die vorgeschlagene Verpflichtungserklärung oder gegebenenfalls eine andere Form der Vereinbarung die geeignete Basis ist, müsste noch rechtlich vertieft werden. Die Kosten für die spätere, dauerhafte Unterhaltung lassen sich eindeutig ermitteln. Der Energieverbrauch und die Wasserkosten lassen sich durch den bei Brunnen immer vorgesehenen Hausanschluss einfach ermitteln. Die Reinigungsleistung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gartenbauamtes und die Kosten der Stadtwerke für die technische Betreuung sind ebenfalls einzeln abzurechnen, da diese Daten bereits jetzt bezogen auf die jeweiligen Brunnen erfasst werden. Offen ist die Frage der Sanierungskosten. Nach einigen Jahrzehnten fallen Kosten für eine Generalsanierung an. Je nach Materialverwendung, gestalterischer und technischer Ausprägung des jeweiligen Brunnens sind diese sehr unterschiedlich. Da meist eine Anpassung der Anlagen an die jeweils geltenden Regeln der Technik erforderlich ist, können Kosten entstehen, die nicht weit entfernt sind von den Kosten einer Neuanlage. Der Vollständigkeit halber wären auch diese Kosten spenderseits bereitzustellen. Als Alternative für Spendende, die sich nicht dauerhaft finanziell binden wollen, ist eine einmalige Spende als Beitrag zu einem von der Stadt konzipierten Brunnen ebenfalls möglich. Dies wurde beispielsweise bei der Stufenanlage zur Esplanade umgesetzt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Die Stadtverwaltung verhandelt mit der BBBank e. G. (ehemals Badische Beamtenbank Karlsruhe) über die Sanierung des „Rotes Haus Brunnens“. Nachträglich auf Spenderinnen und Spender zuzugehen, um hinsichtlich der Unterhaltungskosten oder der Kosten für die Generalsanierung nach zu verhandeln, möchte die Verwaltung nicht unterstützen. Für den "Rotes Haus Brunnen" steht eine Generalsanierung an, die auch eine komplette Erneuerung der Technik inklusive zugehörigem Schachtbauwerk erfordert. Da der Brunnen eine für sich skulpturale Wirkung hat und das Wasserbild relativ bescheiden und stadtklimatisch nicht sehr wirkungsvoll ist, wurde die Sanierung in der Priorisierung den anderen Brunnensanierungen nachgeordnet. Abgeschaltet ist der Brunnen seit 2016. Der Sanierungsstau bei den Brunnensanierungen ist derzeit keine Frage der Bereitstellung von Finanzmitteln. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen können nur Zug um Zug abgearbeitet werden.