Rückforderung von Kleinbeträgen bei ALG II Bezug - Zahlen des Jobcenters Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2020/0046
Art: Anfrage
Datum: 16.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 35

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0046 Rückforderung von Kleinbeträgen bei ALG II Bezug - Zahlen des Jobcenters Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 35 x 1. Liegen detaillierte Zahlen des Jobcenters Stadt Karlsruhe zur Höhe der Rückforderungen von Beträgen unter 50 Euro und der dadurch entstandenen Verwaltungskosten für die vergangenen drei Jahre vor? Wenn ja, welche Rückforderungen wurden 2017, 2018 und 2019 jeweils gestellt bzw. eingenommen und welche Verwaltungskosten wurden dadurch verursacht (ev. Näherungswert Anzahl Arbeitsstunden pro Vorgang). 2. Wie positioniert sich das Jobcenter Stadt Karlsruhe zur Einführung einer Bagatellgrenze? Welche Möglichkeiten zur Umsetzung sind im Falle der Unterstützung einer solchen Grenze auf kommunaler und Bundesebene gegeben bzw. sollten ergriffen werden? Gemäß Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/jobcenter-rueckforderung-zahlen-kosten-1.4345680) wurden im vergangenen Jahr durch die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro von Menschen in ALG II-Bezug zurückgefordert. Die dadurch verursachten Verwaltungskosten liegen laut BA mit 60 Millionen Euro um ein Vielfaches höher. Rückforderungen können vielfache Gründe haben. Beispielsweise wenn Menschen eine Arbeit aufnehmen und gleichzeitig in ALG II-Bezug stehen, wenn sich Änderungen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften ergeben, sich die Arbeitszeit oder das Gehalt von erwerbstätigen Arbeitslosengeld II-Bezieher*innen ändert oder Boni durch Arbeitgeber*innen verteilt werden. Zur Vermeidung der unverhältnismäßigen Verwaltungskosten wird daher auch aus der Spitze der Bundesagentur die Einführung einer geeigneten Bagatellgrenze für Kleinbeträge gefordert. Unterzeichnet von: Michael Borner Verena Anlauf Dr. Iris Sardarabady Aljoscha Löffler Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 35
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0046 Dez. 3 Rückforderung von Kleinbeträgen bei ALG II Bezug - Zahlen des Jobcenters Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.02.2020 35 x 1. Liegen detaillierte Zahlen des Jobcenters Stadt Karlsruhe zur Höhe der Rückforderungen von Beträgen unter 50 Euro und der dadurch entstandenen Verwaltungskosten für die vergangenen drei Jahre vor? Wenn ja, welche Rückforderungen werden 2017, 2018 und 2019 jeweils gestellt bzw. eingenommen und welche Verwaltungskosten wurden dadurch verursacht (ev. Näherungswert Anzahl Arbeitsstunden pro Vorgang). Dem Jobcenter Stadt Karlsruhe liegen keine Zahlen zur Höhe der Rückforderungen von Beträgen unter 50 Euro und der dadurch entstandenen Verwaltungskosten für die vergangenen drei Jahre vor. Eine Auswertung war insoweit nicht möglich. 2. Wie positioniert sich das Jobcenter Stadt Karlsruhe zur Einführung einer Bagatellgrenze? Welche Möglichkeiten zur Umsetzung sind im Falle der Unterstützung einer solchen Grenze auf kommunaler und Bundesebene gegeben bzw. sollten ergriffen werden? Die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Stadt Karlsruhe hat den Forderungseinzug an die Bundesagentur für Arbeit ausgelagert. Das Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen wird durch die Bundeshaushaltsordnung und die sie ergänzenden Verwaltungsvorschriften geregelt. Ziff. 7.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sieht eine Kleinbetragsregelung für Beträge weniger als sieben Euro vor. Die Anhebung der Bagatellgrenze wird seitens des Jobcenter für sinnvoll erachtet. Hierzu wäre eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung nebst den sie ergänzenden Verwaltungsvorschriften erforderlich.

  • Protokoll TOP 35
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 38. Punkt 35 der Tagesordnung: Rückforderung von Kleinbeträgen bei ALG II Bezug - Zahlen des Jobcenters Stadt Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2020/0046 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2020