Die Verwaltung schafft einen neuen Medienbus an

Vorlage: 2020/0043
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 15.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2020

    TOP: 21.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0043 Die Verwaltung schafft einen neuen Medienbus an Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 21 x Auf Grund der derzeit bekannt gewordenen Mängel bei Bussen mit reinen Elektroantrieb und der schlechten Erfahrung in einigen Städten, schafft die Verwaltung einen Medienbus mit Wasserstoffantrieb an. Begründung Die FW|FÜR Gemeinderatsfraktion ist der Ansicht, dass die Technik für reine Elektrobusse noch lange nicht ausgereift ist, wohingegen Wasserstoff betriebene Busse bereits seit Jahrzehnten erfolgreich eingesetzt werden. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • Stellungnahme TOP 21 FW-FÜR
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0043 Dez. 5 Die Verwaltung schafft einen neuen Medienbus an Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 21 x Kurzfassung Die abschließende Festlegung einer möglichen künftigen Antriebsart bei Fortführung des Medienbus-Konzeptes kann aus heutiger Sicht noch nicht erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Siehe Hauptantrag Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der planmäßige Ersatz des Medienbusses unter wirtschaftlicher Betrachtung soll in 2025 erfolgen. Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der Medienbus weiterhin bestehen soll. Die Antriebsart eines künftigen neuen Medienbusse soll emissionsfrei sein. Als emissionsfrei werden batterieelektrische und brennstoffzellenbetriebene Busse betrachtet, nicht jedoch durch Wasserstoff betriebene Busse mit Hubkolbenmotor. Daher bestimmt sich das künftige Antriebskonzept im Wesentlichen aus dem jeweiligen zum Projektstart verfügbaren Marktangebot der für diesen Zweck geeigneten Überlandbusse. Ein batterieelektrisches Antriebskonzept ist hinsichtlich der besonderen Einsatzbedingungen und der geringen täglichen Fahrleistungen des Medienbusses - welche nicht vergleichbar sind mit dem Einsatz von Bussen im ÖPNV – hierfür grundsätzlich gut geeignet. Hierbei verliert auch die Problematik der bis dato unzureichenden H2-Tankinfrastruktur an Bedeutung. Da üblicherweise Medienbusprojekte auf der Basis von Überlandbussen aufgebaut werden, ist jedoch die Möglichkeit des Einsatzes von Brennstoffzellen in Verbindung mit Speicherbatterien nicht auszuschließen.