Weiteres Vorgehen Gleisentfernung Kaiserstraße
| Vorlage: | 2020/0042 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 15.01.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Verkehrsbetriebe Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.01.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0042 Weiteres Vorgehen Gleisentfernung Kaiserstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 8 x Sollte maßgeblich vom Inhalt des Bürgerentscheides zur Kombilösung „U-Strab, Straßentrasse Kriegsstraße und Straßenbahnfreie Fußgängerzone“ abgewichen werden, dann leitet die Verwaltung einen erneuten Bürgerentscheid ein. Begründung Die FW|FÜR Gemeinderatsfraktion ist der Ansicht, sollte maßgeblich vom Inhalt des Bürgerentscheides zur Kombilösung „U-Strab, Straßenbahntrasse in der Kriegsstraße und Straßenbahnfreie Fußgängerzone“ abgewichen werden, ist dies nur durch einen erneuten Bürgerentscheid möglich. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0042 Dez.1 Weiteres Vorgehen Gleisentfernung Kaiserstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 8 x Kurzfassung Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Bürgerentscheide haben die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. In den ersten drei Jahren kann die Entscheidung durch Bürgerentscheid nur durch einen neuen Bürgerentscheid, danach auch durch einen Gemeinderatsbeschluss abgeändert werden (§ 21 Abs. 8 GemO BW). 2. Inhalt und Voraussetzungen eines Bürgerentscheids in Sachen Gleisentfernung Kaiserstraße wären anhand der Regelungen des § 21 GemO BW zu prüfen und dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Beschluss bedarf u. a. einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats und einer konkreten Formulierung der bei einem Bürgerentscheid zu stellenden Frage. Aufgrund der Komplexität einer solchen Entscheidung sollten zuvor die Risiken und Rechtsfolgen einer entsprechenden Beschlussfassung gerade im Hinblick auf den bestehenden Planfeststellungsbeschluss und die Förderzusagen von Bund und Land herausgearbeitet und der Gemeinderat hierüber informiert werden. 3. Der Ergänzungsantrag der FW/FÜR KA-Gemeinderatsfraktion kann mangels hinreichender Konkretisierung kein Gemeinderatsbeschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheids sein. Der Antrag könnte allenfalls als Auftrag an die Verwaltung verstanden werden, die Voraus- setzungen eines Bürgerentscheids zu prüfen.