Bauanträge
| Vorlage: | 2020/0039 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.01.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.01.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 55 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 22.01.2020 10 x a) Bauantrag: Neubau eines Mehrfamilienhauses Flurstück 1879 / 2 Gustav-Hofmann-Straße 22 Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Somit findet § 34 BauGB Anwendung. Die vorgeschriebenen Abstandsflächen wurden berücksichtigt und werden eingehalten. Die vorgesehene Maßnahme fügt sich in der Art, dem Maß der Nutzung und der Bauweise in die vorhandene Bebauung ein. Der Spielplatz zwischen beiden Gebäuden wird mit einer Stützwand bis Oberkante Terrasse abgesichert. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 55 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 22.01.2020 10 x b) Bauantrag: Neubau eines Mehrfamilienhauses Flurstück 1879 Gustav-Hofmann-Straße 22a Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Somit findet § 34 BauGB Anwendung. Die vorgeschriebenen Abstandsflächen wurden berücksichtigt und werden eingehalten. Die vorgesehene Maßnahme fügt sich in der Art, dem Maß der Nutzung und der Bauweise in die vorhandene Bebauung ein. Der Spielplatz zwischen beiden Gebäuden wird mit einer Stützwand bis Oberkante Terrasse abgesichert. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu