Sachstand Bebauungsplanänderung "Junge Hälden"

Vorlage: 2020/0036
Art: Antrag
Datum: 14.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.01.2020

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6 Vorlage 52 CDU Antrag Sachstand Junge Hälden 2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Grötzingen vom: 5.12.2019 Vorlage Nr.: 52 Sachstand Bebauungsplanänderung „Junge Hälden“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 22.01.2020 6 x Die CDU-Fraktion beantragt einen Sachstandsbericht zur Bebauungsplanänderung „Junge Hälden“.

  • TOP 6 Vorlage 52 StN CDU-Antrag Sachstand Junge Hälden
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 52 Dez. 6 Sachstand Bebauungsplanänderung „Junge Hälden“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 22.01.2020 6 x Kurzfassung Als nächster Verfahrensschritt steht die zweite öffentliche Auslegung an. Hierzu bedarf es keines erneuten Auslegungsbeschlusses. Die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs befindet sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. Über die betreffenden Themenkreise wird mündlich berichtet. Anschließend kann die öffentliche Auslegung erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wie dem Ortschaftsrat bereits am 5. Juni 2019 in öffentlicher Sitzung mitgeteilt wurde, befindet sich das Verfahren vor der erneuten öffentlichen Auslegung. Der Ortschaftsrat wurde ebenfalls darüber informiert, dass es hierzu keines erneuten Auslegungsbeschlusses bedarf. Die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs befindet sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. Da die finalen Rückmeldungen noch ausstehen, wird hierzu mündlich berichtet. Bei den späteren Beratungen zum Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplanentwurf - zusammen mit den in beiden öffentlichen Auslegungen eingegangen Stellungnahmen - dem Ortschaftsrat und dem Gemeinderat vorgelegt.