Erschwertes Einfädeln von der Augustenburgstraße in die B10 "Einfach mal ausprobieren"
| Vorlage: | 2020/0034 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.01.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.01.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag des Ortschaftsrates Grötzingen Vorlage Nr.: Verantwortlich: 50 Dez. 2/ Erschwertes Einfädeln von der Augustenburgstraße in die B10: „Einfach mal ausprobieren“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 22.01.2020 4 x Kurzfassung Verkehrsversuche können nur in dem durch die Straßenverkehrsordnung zulässigen Rahmen durchgeführt werden. Die Einrichtung einer Pförtnerampel wurde von der Verwaltung und den übergeordneten Behörden einschließlich des Verkehrsministeriums geprüft und rechtlich als nicht zulässig erachtet. Ein Verkehrsversuch ist daher nicht möglich. Die Aufrichtung der Einmündung und somit ein erschwertes Einfädeln von der Augustenburgstraße auf die Bundesstraße 10 wurde ebenfalls geprüft. Da jedoch Zweifel an der Wirksamkeit dieser Lösung bestanden, wurde sie abgelehnt. Das Stadtplanungsamt erarbeitet derzeit eine neue Planung für die Aufrichtung und prüft, ob diese im Rahmen eines Verkehrsversuchs erprobt werden kann. Sämtliche Maßnahmen in diesem Bereich bedürfen jedoch der Zustimmung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Straßenbaulastträger der Bundesstraße 10. Nur mit dieser Zustimmung kann ein Verkehrsversuch erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzende Erläuterungen Verkehrsversuche können durchgeführt werden, um verkehrsregelnde oder verkehrssichernde Maßnahmen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung zu erproben. Die Installierung einer Pförtnerampel stellt ein „faktisches“ Verkehrsverbot dar. Die Anordnung eines Verkehrsverbots setzt eine besondere örtliche Gefahrenlage voraus. Eine solche Gefahrenlage liegt an dieser Örtlichkeit derzeit nicht vor. Die Einrichtung einer Pförtnerampel wäre daher auch als Verkehrsversuch nicht zulässig, da die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung nicht vorliegen. Die Aufrichtung der Einmündung Augustenburgstraße auf die Bundesstraße 10 im Bereich des Einfädelungsstreifens wurde ebenfalls bereits geprüft. Es bestehen Zweifel, dass der gewünschte Effekt einer deutlich schnelleren Fahrt durch den Grötzinger Tunnel, im Vergleich zur Augustenburgstraße, tatsächlich mit dieser Maßnahme erzielt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass bei Stau dennoch das Reißverschlussverfahren angewandt wird. Dadurch käme es nicht zu der gewünschten zeitlichen Verzögerung am Einmündungsbereich für die Fahrzeuge aus der Augustenburgstraße. Die Maßnahme wurde aus diesem Grund abgelehnt. Das Stadtplanungsamt fertigt derzeit eine neue Planung für die Aufrichtung der Einmündung an. Da die Augustenburgstraße bei Tunnelsperrungen als Umleitungsstrecke dient, muss jedoch sichergestellt sein, dass diese Einmündung auch vom Schwerlastverkehr genutzt werden kann. Zudem würde sich die Aufrichtung einer Einmündung lediglich dann als Verkehrsversuch eignen, wenn kein Eingriff in die Umgebung wie beispielsweise das Fällen von Bäumen erforderlich ist. Nach Ausfertigung des Planes wird dieser nochmals dem Regierungspräsidium vorgelegt. Über den Ausgang dieser Prüfung wird die Ortsverwaltung Grötzingen vom Ordnungs- und Bürgeramt informiert.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller Antrag aller Ortschaftsratsfraktionen vom: 14.11.19 Vorlage Nr.: 50 Erschwertes Einfädeln von der Augustenburgstraße in die B10: „Einfach mal ausprobieren“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 22.01.2020 4 x In dem Artikel „Fußgänger gewinnen an Bedeutung“ in den BNN vom 30.10.2019 wird Herr Oberbürgermeister Mentrup zur Bedeutung von zeitlich begrenzten Eingriffen im Verkehr zu Testzwecken zitiert: Auszug: ......Auch dem Ansatz „Einfach mal ausprobieren“ kann er viel abgewinnen. Bisher fließe viel Geld in Simulationen oder gar Umbauten. Dabei liefere eine zeitlich beschränkte Testphase die eindeutigste Antwort. Mentrup kann sich vorstellen, über das Reallabor hinaus bei viel diskutierten Verkehrsfragen mit den Wissenschaftlern zusammenzuarbeiten. „Dann aber andersrum“, sagt er. Sein Vorschlag: Die nördliche Karlstraße wird im Sommer drei Monate lang für Autos gesperrt. „Das könnte die Hochschule wissenschaftlich begleiten.“ Entsprechend des Vorschlags von Oberbürgermeister Mentrup wäre ein probeweises Erschweren des Einfädelns von der Augustenburgstraße auf die aus dem Tunnel kommende B10 in Grötzingen ein unter Realbedingungen durchgeführter Test, um den Umgehungsverkehr durch Grötzingen zu verhindern. Dieser Test ließe sich mit einfachen Mitteln realisieren, wie sie mehrfach vorgeschlagen wurden: Eine Baustellenampel als Pförtnerampel würde die von der Augustenburgstraße kommenden Autofahrer ausbremsen. Eine durch Barrieren veränderte Straßenführung (keine Reißverschluss-Spur mehr) würde das Einfädeln erschweren und die Tunnelfahrer bevorzugen. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, den täglichen Pendlern zu verdeutlichen, dass eine Fahrt durch den Grötzinger Tunnel wesentlich einfacher und schneller zum jeweiligen Ziel führt. Für die Bewohner der Augustenburgstraße und der angrenzenden Wohnstraßen wäre damit eine große Verbesserung der Lebensqualität erreicht. Außerdem könnten sich im Laufe der Testphasen gegebenenfalls weitere Lösungsmöglichkeiten auftun. Wir beantragen: Die Ortsverwaltung setzt sich dafür ein, dass an dem oben beschriebenen Verkehrspunkt eine Testphase im Sinne eines Reallabors für „Erschwerte Einfädelung“ durchgeführt wird.