Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 16.09.2019 - Planungsrechtliche Strategien zu neuem Wohnen in Neureut

Vorlage: 2020/0025
Art: Anfrage
Datum: 13.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.01.2020

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 SPD_planungsrechtl_Festlegungen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe OV Neureut STELLUNGNAHME ZUM ANTRAG Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020 OV Neureut Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 16.09.2019 Planungsrechtliche Strategien zu neuem Wohnen in Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 14.01.2020 x x Antrag Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 16.09.2019. Planungsrechtliche Strategien zu neuem Wohnen in Neureut. Auf die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes mit Eingang vom 08.11.2019 wird Bezug ge- nommen. Der Ortschaftsrat erhält Kenntnis davon. Anfrage und Antwort sind in Kopie beigefügt. Die SPD-Ortschaftsratsfraktion nimmt Stellung zum Antrag. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 19.02.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit

  • TOP 1 planungsrechtl_Strategien_Anlage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Stadtplanungsamt Ortsverwaltung Neureut -über Dez. 6- Stadt Karlsruhe Ortsvarwaltung Neureut 0 8. Nov. 2019 , · Gesehen: )-0(?,zernat 6 4_ 2::1.::Jl k t. 2 0.1!=- 6 --'f "'1.. .,< cJ :-r .J Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Neureut Sehr geehrte Damen und Herren, Karlsruhe Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Amtsleitung Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe Karin Lorenz Zimmer: D 285 Telefon: 0721133-6136 Fax: 0721 133-6109 E-Mail: bereich.s@stpla.karlsruhe.de Haltestelle: Marktplatz 18. Oktober 2019 wie schon mit Herrn Jäger telefonisch besprochen, möchten wir zum o .g. Antrag der SPD- Ortschaftsratsfraktion wie folgt Stellung nehmen. Die Verwaltung nimmt die exemplarischen Anregungen der SPD-Ortschaftsratsfraktion positiv zur Kenntnis. Die genannten Anregungen und Themen werden derzeit auch innerhalb der Verwaltung bei allen Planungen und Bebauungsplanverfahren intensiv diskutiert und weitest möglich beachtet. Aktuell werden diese Punkte im Rahmen der Planungen zum Baugebiet „Zukunft Nord" sehr intensiv und ausführlich, sowie modellhaft für Karlsruhe betrachtet und eingearbeitet. Dies ist ebenso für die künftigen Baugebiete in Neureut geplant. Im Zuge d~r Überarbeitung des Rahmenplans „Neureut-Zentrum III" -auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses - möchten wir diese Themen dem Ortschaftrat anhand eines konkreten Beispiels erläutern. Gerne stellen w ir Ihnen im Ortschaftsrat (nach Abst immung mit den städtischen Ämtern) im Frühjahr 2020 die Überarbeitung des Rahmenplanes, sowie das weitere Vorgehen hierzu vor. In diesem Rahmen können wir dann direkt .und persönlich auf Fragen und einzelne Punkte Ihrer Anregungen eingehen. Freundliche Grüße Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner III Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Ortschaftsratsfraktion Neureut Herrn Ortsvorsteher Achim Weinbrecht Neureuter Hauptstr. 256 76149 Karlsruhe Antrag: Planungsrechtliche Strategien zu neuem Wohnen in Neureut Karlsruhe, 16.09.2019 Die Verwaltung wird beauftragt, übergreifende planungsrechtliche Strategien und Fragestellungen - hinsichtlich der im FNP 2030 in Neureut vorgesehenen Baugebiete zunächst im Ortschaftsrat zu diskutieren und im Benehmen mit den städtischen Ämtern abzustimmen, soweit sachdienlich auch in umgekehrter Reihenfolge. Dies betrifft exemplarisch: • Regelmäßiger prognostischer Überblick über die Realisierungsabsichten hinsichtlich der Bebauungsplangebiete (Zeitstrahl) • Sicherung ausreichender Flächen ( ggfls. auch als Reserveflächen) für den Gemein bedarf wie Nahversorgung, Schule, KITA, Seniorenwohnen, Ärzte (-haus), Menschen mit Behinderung • Sicherstellung sozialer Durchmischung - Eigenheim, WEG, Wohnungen mit Sozialbindung • Verkehrsanbindung an ÖPNV, Fahrradwege • Mobilitätsstationen für Lastenräder, Carsharing, Packstationen am Eingang eines Planungsgebietes • Verzicht auf Erschließungsstraßen innerhalb von Neubaugebieten und Anlage von nur eingeschränkt befahrbaren Wohnwegen bei Parkmöglichkeiten am Rande eines Neubaugebietes, auch unterirdisch • Gewinnung von Solarenergie durch entsprechende Ausstattung öffentlicher Wege vorrangig zur Versorgung im Planungsgebiet • Bauplanerische Gebäudeausrichtung, geeignet zur passiven oder aktiven Nutzung solarer Energie und längs zur Hauptdurchlüftungsrichtung • Konzeptionelle Überlegungen zu resourcenschonender energetischer Versorgung hinsichtlich Heizen und Kühlen • Energetische Bauvorgaben für Gebäudehüllen (z.B. maximal KfW 55 ) • Planung von großzügigen Retentionsflächen zur Regenwasserversickerung bzw. als Aufenthalts- und Sportflächen bei Trockenheit • Dachbegrünung bei als Flach- oder Pultdach ausgebildeten Dächern von Haupt-und Nebengebäuden zur Regenwasserrückhaltung • Fassadenbegrünung • Ausschluss ökologisch bedenklicher Baumaterialien wie Dämmung mit Styropor SPD-Ortschaftsratsfraktion Fraktionsvorsitzende Barbara Rohrhuber Neureuter Hauptstr. 365 76149 Karlsruhe ~ neureut de b.rohrhuber@gma1l.com • Ausschluss beleuchteter frei stehender Werbeanlagen Dritter und Vermeidung von Lichtverschmutzung • Maßnahmen zur Sicherung eines angemessenen Mikroklimas angesichts des Klimawandels • Verbot von Steingärten/ Steinschüttungen und grundsätzliche Pflanzgebote • möglichst niedriger Versiegelungsgrad durch niedrige Grundflächenzahlen bis 0,5 und ggfls. durch Ausschluss nicht wassergebundener Bodenbeläge und Begrenzung von wassergebundenen Belägen auf Grundstücken • Klimaangepasste Pflanzgebote / -ausschlüsse • Verschattungskonzepte insbesondere mit großkronigen Bäumen in Abstimmung mit der Planung der Infrastruktur (insbesondere hinsichtlich der Verlegung von Leitungen) • Abkühlungsmöglichkeiten durch Wasserflächen auch in Form von Spielplätzen • SMART-Grid - Erfassung der Ver-und Entsorgung eines gesamten Planungsgebietes zur Erfassung und Darstellung des Ressourcenverbrauchs sowie zur bedarfsgerechten Müllentsorgung • grundsätzlicher Ausschluss von Ferienwohnungen (Airbnb, ... ) • Ggfls. Baugebote zur Gewährleistung der zügigen Umsetzung der Bebauung Begründung: Mit Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans 2030 werden in den kommenden Legislaturperioden neue Baugebiete in Neureut realisiert werden. Jeder einzelne Bebauungsplan wird in seinen Besonderheiten rechtskonform auch im Ortschaftsrat für sich beraten und abgestimmt werden. übergreifende Aspekte und Vorstellungen des Ortschaftsrates zu Bedarf an Kita und Schulen, Wohnformen, mensch-und klimaadäquatem Bauen und Wohnen sollten bereits im Vorfeld intensiv beraten werden, um schon bei der Entwicklung der Bebauungspläne Berücksichtigung zu finden. Die aufgeführten Aspekte beinhalten zum Teil Vorgaben des Siegerentwurfs Rahmenplan Zentrum III. Die SPD-Fraktion bringt die oben stehenden Vorschläge und Kriterien als exemplarische Anregung und als Diskussionsgrundlage ein und möchte sie in einem Ortschaftsratsgremium diskutieren, ergänzen und präzisieren sowie mit den städtischen Ämtern abstimmen, um sie zur Grundlage der Bebauungsplan- verfahren zu machen. gez. Barbara Rohrhuber, lrene Moser, Harald Denecken