Grundsatzbeschluss zu Beschaffung und Einsatz von alternativen Antrieben und E-Mobilität im Fuhrpark der Stadtverwaltung Karlsruhe

Vorlage: 2020/0021
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschaffung und Einsatz alternative Antriebe und E-Mobilität
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0021 Dez. 5 Grundsatzbeschluss zu Beschaffung und Einsatz von alternativen Antrieben und E-Mobilität im Fuhrpark der Stadtverwaltung Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 29.01.2020 2 X vorberaten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 04.02.2020 5 X vorberaten Hauptausschuss 11.02.2020 15 X vorberaten Gemeinderat 18.02.2020 15 X zugestimmt Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat nimmt die Eckpunkte der Fahrzeugbeschaffung nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltung zur Beschaffung, zum Einsatz und zum Ausbau von alternativen Antrie- ben und der E-Mobilität im Fuhrpark der Stadtverwaltung Karlsruhe zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Einsatz von Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb sowie Brennstoffzellen- bzw. Wasserstoff-Antrieb umzusetzen und voranzutrei- ben. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird weiterhin angestrebt, ist aber nicht Voraussetzung für die Beschaffung der betreffenden Fahrzeuge. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein noch nicht quantifiziert Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Eckpunkte zur Fahrzeugbeschaffung und E-Mobilität im Fuhrpark der Stadtverwaltung 1. Ausgangslage Das Fuhrparkmanagement (FPM) als Mobilitätsdienstleister der Stadtverwaltung Karlsruhe ist zentral beim Amt für Abfallwirtschaft angesiedelt. Im Fahrzeugbestand befinden sich derzeit rund 850 Fahrzeuge und Maschinen, rund 600 hiervon sind Kraftfahrzeuge der Cluster PKW, Transporter, Klein-LKW, LKW, Sonderfahrzeuge, Bau- und Arbeitsmaschinen sowie sonstige Kraftfahrzeuge. 1.1 Kernaufgaben des Zentralen Fuhrparkmanagement  Fuhrparkverwaltung und -controlling  Fuhrparkstrategie  Entwicklung von Fuhrparkkonzepten  Steuerung Ersatzbeschaffungsmaßnahmen  Facheinkauf und zentrale Fahrzeugbeschaffung  technische und betriebswirtschaftliche Fuhrparkberatung  Projektleitung E-Mobilität und Antriebskonzepte  Facheinkauf und zentrale Fahrzeugbeschaffung – Vergabestelle „Fahrzeuge“  Vertrags-/Auftragsabwicklung  Verwertung Altfahrzeuge und sichergestellte Fahrzeuge  Carsharing- und Miet-Management  Schulungen und Unterweisungen des Fahrpersonals, Berufskraftfahrerqualifizierung 1.2 Ersatzbeschaffungssystematik Die Grundlage für die Ersatzbeschaffungsprogramme bildet die Rangliste zur Fahrzeugbeschaffung, welche den Bestand der Kraftfahrzeuge und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen im städtischen Fuhrpark ohne Anhänger und Container in einem Punkteranking abbildet. Diese Rangliste ermöglicht die systematische Bewertung und Vorauswahl der zur Ersatzbeschaffung anstehenden Fahrzeuge nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien. Das Ergebnis dieser Bewertung und Vorauswahl wird in der Regel zeitnah zum Beginn der Doppelhaushaltsperioden im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorberaten. Im weiteren Verlauf und zur Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahmen wird der Ersatzbedarf systematischen Prüfungsschritten unterzogen und evaluiert, hierzu zählen in erster Linie die Verfügbarkeit und die spezifische Einsatzeignung von alternativen und idealerweise emissionsfreien Antrieben. 2. Aktueller Stand E-Mobilität Bislang werden, auf der Grundlage der im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen getroffenen Vorberatungen, grundsätzlich erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge und Hybrid-PKW beschafft. Dieselfahrzeuge kommen nur zum Einsatz, wenn es technisch und/oder wirtschaftlich keine Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Alternative gibt. Der Ersatz konventioneller Antriebe durch rein batterieelektrische Antriebe (einschließlich Brennstoffzellen) erfolgt bisher nur nach entsprechender Abwägung und bei obligatorischer Inanspruchnahme von Fördermitteln. 2.1 Abgeschlossene Projekte  Stationierung von fünf batterieelektrischen PKW im Pool Ständehaus  Stationierung von vier Plug-In-Hybrid-PKW bei der Rathaus-Fahrbereitschaft  Stationierung von fünf batterieelektrischen Klein-LKW  Installation von sieben Ladesäulen mit 14 Ladepunkten an drei Standorten 2.2 Laufende E-Projekte Weiterhin soll der Ausbau der E-Mobil-Flotte im Rahmen des Fahrzeugbeschaffungsprogramms 2019/2020 (beraten im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 29.11.2018) mit den hierfür im Doppelhaushalt eingestellten Finanzmitteln – und idealerweise unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) – finanziert werden. Im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung 2019/2020 wird Ende 2019 ein EU-Vergabeverfahren zur Beschaffung von 16 batterieelektrischen Fahrzeugen sowie Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen durchgeführt werden. Diese Maßnahme ist unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur über PTJ Projektträger Jülich (BMVI) projektiert. Die Maßnahme beinhaltet im Einzelnen die Beschaffung von:  fünf batterieelektrischen PKW  elf batterieelektrischen und Plug-In-Hybrid-Transportern und Klein-LKW  fünf Ladestationen mit zehn Ladepunkten an vier Standorten 2.3 Erprobungen im Realbetrieb Die Verwaltung ist im Hinblick auf den möglichen konkreten Einsatz lokal emissionsfreier Fahrzeuge im intensiven Austausch mit anderen Kommunen und Städten, Kommunal- und Wirtschaftsverbänden sowie im Besonderen mit Fahrzeuganbietern und Herstellern von leichten und schweren Nutzfahrzeugen. In diesem Rahmen wurden und werden im städtischen Fuhrpark Erprobungen im Realeinsatz durchgeführt:  Streetscooter und Nissan eNV200 wurden bereits 2018 in der Hauspostlogistik beim Hauptamt erprobt.  2019 waren elektrische Kleinkehrmaschinen und ein batterieelektrisches Kleinabfallsammelfahrzeug für die Papierkorbleerung im Einsatz.  Die Praxiserprobung eines schweren Abfallsammelfahrzeugs mit Brennstoffzellenantrieb ist projektiert, wird jedoch frühestens im Laufe des Jahres 2020 erfolgen können. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 2.4 Zwischenfazit Der Einsatz von Fahrzeugen mit batterieelektrischen Antrieben im städtischen Fuhrpark wird auf der Grundlage der im Praxisbetrieb gesammelten Erfahrungen positiv bewertet. Insbesondere im Innenstadtbereich mit hohen Stop-and-Go-Anteilen (wie zum Beispiel bei der Papierkorbleerung) weisen die batterieelektrischen Fahrzeuge deutliche Vorteile im Vergleich zu Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben auf:  keine Abgasemissionen  deutliche Geräuschreduzierung  nahezu keine antriebsbedingten Betriebsstörungen und Ausfälle  reduzierte Belastung des Fahrpersonals  unkomplizierte und einfache Handhabung  keine Reichweitenprobleme aufgrund kürzerer Tagesdistanzen Bei Straßenkehrmaschinen und Abfallsammelfahrzeugen wird eine realistische Marktreife erst in ein bis zwei Jahren erwartet. 3. Chancen und Hemmnisse Für die Zukunft, insbesondere im Hinblick auf das Maßnahmenblatt zum Klimaschutzkonzept und auf das IQ-Leitprojekt Klimaneutrales Karlsruhe (Unterprojekt Klimaneutrale Verwaltung 2040), muss der Fuhrpark weiter klimaneutral ausgerichtet werden. Abhängig vom Stand der Technik ist hierzu eine systematische und beschleunigte Umstellung auf nicht-fossile Antriebe erforderlich. Batterieelektrische Antriebe sowie Antriebe mit Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie stellen dabei - nicht zuletzt aufgrund der Ausbauziele auf Bundesebene - eine vielversprechende Alternative dar und sollen deutlich ausgeweitet werden. Dafür ist unabhängig von der Fahrzeugbeschaffung auch eine Konzeption zur Bereitstellung einer geeigneten Energieversorgung an den potentiellen Fahrzeug-Standorten erforderlich. Für ein städtisches Ladeinfrastrukturkonzept muss untersucht werden, ob und mit welchen Umbauerfordernissen Ladepunkte an den derzeitigen und künftigen Standorten installiert werden können. Außerdem ist zu prüfen, wo eine sinnvolle Kombination mit Photovoltaik möglich ist, um eine möglichst nachhaltige Energiebasis zu nutzen. Winterdienst, Katastrophenschutz, Stromausfall- und Notfallplanungen machen weiterhin die Vorhaltung konventionell angetriebener Fahrzeuge notwendig. Ebenfalls lässt sich - nach dem heutigen Stand der Technik - eine emissionsfreie Antriebsart für die Winterdienstfahrzeuge bisher noch nicht darstellen (Konflikt leitfähige Sole und Hochvolt-Bordnetze). 3.1 Chancen  Abgas- und Geräusch-Emissionen können nachhaltig reduziert werden  moderat erhöhte Anschaffungskosten für Standardfahrzeuge  Anschaffungskosten werden mit größerer Verbreitung sinken  Wartungskosten werden reduziert  geringere Betriebskosten  Ressourcen werden geschont (Motoren- und Schmieröle, weniger Verschleißteile) Ergänzende Erläuterungen Seite 5  Positive Wirkung auf Mitarbeitergesundheit (Geräusche, Vibrationen)  Restwertentwicklung gebrauchter E-Fahrzeuge kann auch positiv erfolgen 3.2 Hemmnisse  Die Energieversorgung der städtischen Gebäude und Liegenschaften ist nicht für die Anforderungen der E-Mobilität ausgelegt; Investitionskosten für die Ertüchtigung der städtischen Gebäude und Liegenschaften notwendig  Marktverfügbarkeit geeigneter Nutzfahrzeuge und Arbeitsmaschinen noch eingeschränkt  Doppelt bis dreifach erhöhte Anschaffungskosten für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben im Nutzfahrzeugbereich  Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt (Entsorgungslogistik)  Entsorgung und Recycling sowie bisher ungeklärte Lebenszyklusdauer der Batterien  Förderprogramme (z.B. BMVI, Förderrichtlinie Elektromobilität), die nur sehr enge Zeitfenster vorsehen  Restwertentwicklung - Risiko negativer Entwicklung aufgrund nicht repräsentativer Erkenntnisse zur Batteriehaltbarkeit und Wiederverwertbarkeit ausgebrauchter Fahrzeuge II. Eckpunkte der künftigen Vorgehensweise Die Beachtung der folgenden Eckpunkte sollte bei der künftigen Umsetzung der Fuhrparkbeschaffungsprogramme Berücksichtigung finden: 1. Beschaffungsmaßnahmen für Kraftfahrzeuge und Maschinen mit alternativen Antrieben sind grundsätzlich nicht in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme von Fördermitteln durchzuführen und umzusetzen. Die haushaltsrechtlichen und vergaberechtlichen Vorschriften sind hierbei einzuhalten. Die Beantragung und Inanspruchnahme von Fördermitteln und -programmen soll angestrebt werden, sofern entsprechende Programme aufgelegt werden und zur Verfügung stehen. 2. Grundsätzlich sind bei der Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Maschinen in erster Linie batterieelektrisch-, brennstoffzellen- oder wasserstoffangetriebene Kraftfahrzeuge oder Maschinen anzuschaffen, sofern die folgenden Voraussetzungen dafür gegeben sind:  technische Eignung liegt vor  organisatorische und einsatzspezifische Eignung liegt vor  Sicherheit während des Betriebs muss vorliegen  Haushaltsmittel stehen zur Verfügung  Wirtschaftlichkeit und Gebührenstabilität müssen im Betrieb gegeben sein  Ein Investitionsmehraufwand von 50 bis 100 % der Anschaffungskosten im Vergleich zum konventionellen Verbrennungsmotor wird aus heutiger Sicht im Hinblick auf die Gesamtkostenbetrachtung als wirtschaftlich darstellbar eingeschätzt. Batterieelektrisch bzw. per Brennstoffzelle angetriebene Fahrzeuge weisen in der Regel niedrigere Wartungs- und Betriebskosten als konventionell angetriebene Fahrzeuge aus. Hinzu kommen der Entfall von Regenerationsfahrten zur Reinigung von Partikelfiltern und üblicherweise geringere Ausfallraten zum Beispiel durch im innerstädtischen Einsatz verstopfte Abgasfilteranlagen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6  Bei schweren Nutzfahrzeugen (z. B. Abfallsammelfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen) liegen die Investitionsmehrkosten zwar heute noch bei rund 200 % der Anschaffungskosten konventioneller Fahrzeuge oder darüber. Mit zunehmendem Markthochlauf werden hier jedoch sinkende Preise erwartet. Bei einem Einsatz in nicht gebührenfinanzierten Bereichen sowie einer möglichen künftigen CO2-Bepreisung stehen den erheblich höheren Anschaffungskosten die folgenden Faktoren entgegen: o niedrigere Wartungs- und Betriebskosten o mögliche Steuerbefreiungen o hohe Reduzierung des Verbrauchs an fossilen Kraftstoffen und die damit einhergehende effiziente lokale Reduzierung von CO2-Emissionen o Potential der Reduktion des fossilen CO2-Ausstoßes um durchschnittlich ca. 20,5 t pro Jahr und Fahrzeug am Beispiel eines Abfallsammelfahrzeugs o Bei derzeit 38 Sammeltouren kann das Reduktionspotential in der Abfallsammlung ca. 780 t pro Jahr betragen Konventionelle Antriebe sollen in der Regel nur noch in begründeten Ausnahmefällen angeschafft und eingesetzt werden. 3. Im Haushalt werden die Finanzmittel zur Deckung der Mehrinvestitionen entsprechend eingeplant. Von der Verwaltung wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 bezüglich der Höhe der benötigten Mittel ein entsprechender Vorschlag erarbeitet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt die Eckpunkte der Fahrzeugbeschaffung nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltung zur Beschaffung, zum Einsatz und zum Ausbau von alternativen Antrieben und der E-Mobilität im Fuhrpark der Stadtverwaltung Karlsruhe zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Einsatz von Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb sowie Brennstoffzellen- bzw. Wasserstoff-Antrieb umzusetzen und voranzutreiben. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird weiterhin angestrebt, ist aber nicht Voraussetzung für die Beschaffung der betreffenden Fahrzeuge.

  • Abstimmungsergebnis_Top15
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 15
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 15 der Tagesordnung: Grundsatzbeschluss zu Beschaffung und Einsatz von alternativen Antrieben und E-Mobilität im Fuhrpark der Stadtverwaltung Karlsruhe Vorlage: 2020/0021 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Eckpunkte der Fahrzeugbeschaffung nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltung zur Beschaffung, zum Einsatz und zum Ausbau von alternativen Antrieben und der E-Mobilität im Fuhrpark der Stadtverwaltung Karlsruhe zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Einsatz von Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb sowie Brennstoffzellen- bzw. Wasserstoff-Antrieb umzusetzen und voranzutreiben. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird weiterhin angestrebt, ist aber nicht Voraussetzung für die Beschaffung der betreffenden Fahrzeuge. Abstimmungsergebnis: Bei 40 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Wir GRÜNE begrüßen diese Vorlage der Verwaltung. Sie zielt darauf ab, eines der wesentlichen Elemente der Verkehrswende umzusetzen. Ihre Umsetzung vermindert die Umweltfolgen des motorisierten Verkehrs der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe. Dies ist dringend notwendig. Motorisierter Straßenverkehr muss umweltfreundlicher werden, und das in vielen Aspekten. Er muss klimaverträglicher werden. – 2 – Motorisierter Verkehr muss weniger luftbelastend werden. Und er muss leiser werden. Wir GRÜNE begrüßen es, dass die Stadtverwaltung nun konsequent auf alternative Antriebe setzt und diesen Einsatz nicht mehr von der Verfügbarkeit von Fördermitteln abhängig machen will. Dies ist eine folgerichtige Entscheidung. Die Stadt Karlsruhe sollte hier unbedingt vorangehen, ein Vorbild sein und den Bürgerinnen und Bürgern ein positives Beispiel geben. Der Wechsel auf neue Technologien ist natürlich immer mit Unsicherheiten verbunden. Werden Akkus von Elektrofahrzeugen schnell verschleißen oder werden sie lange Zeit und viele Ladezyklen halten? Wie entwickelt sich der Restwert von gebrauchten E-Fahrzeugen? Werden mit Wasserstoff betriebene Nutzfahrzeuge verfügbar sein? Werden die Kosten dafür sinken? Wir GRÜNE sind überzeugt, dass jetzt mit Zuversicht vorangegangen werden muss, dass wir uns diesen Unsicherheiten stellen und sie in Kauf nehmen. Natürlich können wir heute nicht mit Sicherheit sagen, dass E-Fahrzeuge die dauerhafte Lösung für einen Pkw-Verkehr sein werden. Sie haben jedoch einen großen Vorteil. Sie sind heute verfügbar. E-Fahrzeuge können wir heute beschaffen und einsetzen. Damit werden in ganz direkter Weise Emissionen an Treibhausgasen vermieden. Mit der Umrüstung des städtischen Pkw-Fuhrparks auf E-Fahrzeuge geschieht dies hier und jetzt vor Ort und es wird bewirkt, dass weniger Luftschadstoffe ausgestoßen werden und weniger Lärm entsteht. Wir erreichen also eine Win-Win-Situation. Wir verfolgen globale Ziele und erreichen lokale Vorteile. Aber: Alternative Antriebe können die Umweltfolgen von motorisiertem Verkehr reduzieren. Noch wirkungsvoller jedoch ist es, alternative Verkehrsmittel zu verwenden. Wenn ich ein Pedelec oder ein Fahrrad nutze, muss nicht eine Tonne an Masse bewegt werden, wie bei einem E-Fahrzeug. Die Umweltfolgen der Herstellung einer Pedelec-Batterie sind dramatisch kleiner als die bei einem E-Pkw. Und weil das so ist, wünschen wir uns nicht nur einen Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, sondern auch Initiativen zur Nutzung alternativer Verkehrsmittel in der Verwaltung. Weniger Fahrzeuge und weniger Fahrzeugkilometer bei der Stadtverwaltung. Auch hier soll die Stadt vorangehen. Zusammengefasst möchte ich sagen, eine gute, richtige und mutige Initiative, deren Fortsetzung wir erwarten. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich kann direkt an Herrn Dr. Cremer anknüpfen. Er hat gesagt, dass die Stadt vorangehen muss mit Elektromobilität, obwohl man sich nicht sicher sein kann, ob sich Elektrofahrzeuge durchsetzen. An der Stelle müssen wir darauf hinweisen, dass es hier um Steuergelder geht. Warum müssen wir mit Steuergeldern vorangehen, wenn, wie in der Vorlage steht, diese Fahrzeuge mindestens eineinhalb mal so viel, wenn nicht sogar das doppelte oder mehr kosten. So steht es hier 1 : 1 drin, 200 % oder mehr der Anschaffungskosten. Warum müssen wir als Stadt vorausgehen? Warum warten wir nicht einfach ab, wenn unsicher ist, ob sich Elektromobilität durchsetzt? Man muss es letztendlich den Steuerzahlern vermitteln. Man könnte einfach abwarten und dann schauen, ob sich Elektromobilität oder Brennstoffzellen oder Wasserstoffantrieben durchsetzen. So gesehen sind wir auf der einen Seite mit dem Bericht über den jetzigen Zustand, der zum großen Teil auf Erdgasfahrzeugen beruht, sehr zufrieden. Auf der anderen Seite können wir – 3 – der Vorlage, weil wir damit beschließen, stark in Elektromobilität zu investieren, nicht zustimmen. Wir sind auch der Meinung, dass Brennstoffzellen und Wasserstoffantriebe hier zwar genannt werden, aber nicht genügend aus dem Text, den man liest, betont werden. Wir würden es begrüßen, wenn man an der Stelle den Fokus auf Brennstoffzellen und Wasserstoffantrieben legen würde und bei der Elektromobilität einfach abwarten, wie sich der Markt entwickelt. Wenn es tatsächlich so kommt, wie einige sagen, dann wird sich das auch vom Preis her in Zukunft nicht mehr viel geben. Dann wird uns die Entscheidung für Elektromobilität natürlich leicht fallen. Aber für den jetzigen Zustand doppelte Kosten, eineinhalbfache Kosten sind uns zu hoch. Es geht um das Geld der Steuerzahler hier in dieser Stadt. Deswegen von unserer Seite Ablehnung. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Gerade weil es um das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht, müssen wir jetzt handeln und nicht abwarten, bis dann alles den Bach runter geht. Wir müssen jetzt schauen, dass wir unseren Fuhrpark auf einen neuen Stand bringen. Ich würde sogar noch weitergehen. Ich würde sagen, der jetzt bestehende Fuhrpark sollte dahingehend überprüft werden, insbesondere bei den neueren Fahrzeugen, ob ein Umbau möglich ist. Ich glaube wirklich, jeden Tag, den wir länger warten und jedes weitere Fahrzeug, das nach altem System beschafft wird, ist in meinen Augen eine vertane Chance zur Senkung unserer CO 2 -Bilanz und letztendlich dem Klimawandel entgegenzutreten. Das müssen wir gleich machen und nicht abwarten. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Es ist eine gute Vorlage, weil sie flexibel ist und weil sie nicht auf ein Pferd setzt, sondern erkennt, die Technologie verändert sich jeden Tag. Wir werden auf sie reagieren können. Deswegen ist es keine Verengung auf E-Mobilität sondern eine Frage nach dem Nutzen. An welcher Stelle setzen wir was ein. Man scheut sich nicht zu sagen, an der Stelle gibt es nichts neues, da setzten wir etwas Herkömmliches ein. Deswegen ist es eine sehr gute Vorlage. Zum Kollegen Dr. Schmidt möchte ich sagen, es wäre interessant, einmal die Lebenszykluskosten eines Autos anzuschauen und nicht nur den Kaufpreis. Hier wird nur der Kaufpreis betrachtet. Wir geben statt 5 Mio. Euro zukünftig 7,5 Mio. Euro aus, also eine deutliche Steigerung. Aber wenn man die Lebenszykluskosten eines Autos betrachtet bis zum Verschrotten, dann kann man sagen, was ein Auto kostet. Dann kommt man bei den neuen Autos deutlich besser weg. Insofern Dankeschön für die Vorlage. Stadtrat Hock (FDP): Ich habe mir gedacht, wir sind uns alle einig, dass wir das wollen und es auch gut ist. Aber jetzt muss ich doch etwas sagen, weil der Kollege Kalmbach das auch noch einmal angesprochen hat. Dann, bitteschön, sollten wir das nicht nur bei der Stadtverwaltung machen und Vorreiter sein. Dann, bitteschön, auch bei den Gesellschaften. Die sollten mit ins Boot und auch mitrudern. Da wird ein Preisschild daran gemacht. Dann wissen alle, was das hinterher kostet. Dass Sie das alle wollen, ist in Ordnung. Nur muss auch, da gebe ich meinen Vorrednern Recht, der Bevölkerung klar gemacht werden, das kostet richtig Geld. Da muss ein Preisschild dran. Das will ich dann schon haben. Denn das gehört dann zur Ehrlichkeit dazu. – 4 – Stadtrat Schnell (AfD): Nur kurz als Replik auf den Beitrag von Frau Binder. Ich darf kurz Maggie Thatcher zitieren, die einst sagte: Sozialismus ist dann am Ende, wenn einem das Geld anderer Leute ausgeht. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Stadtrat Maier (CDU): Das Thema war sehr gut vorberaten in den ganzen Ausschüssen. Deswegen hätten wir heute überhaupt nicht darüber sprechen müssen. Aber auch wir tragen diese Vorlage mit. Wir sehen darin, dass die Verwaltung mehr Freiraum bekommt in ihrer Beschaffung. Das ist eine gute Sache. Von daher stimmen wir zu. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Beschlussfassung. Alle Vorschläge und Anregungen werden von Herrn Backhaus dankbar aufgegriffen. Die entsprechende Umsetzung in den Gesellschaften wäre sicherlich dann ein Thema im Rahmen des Klimaaktionsplans. Natürlich obliegt es auch Ihnen, in den einzelnen Aufsichtsräten entsprechend vorzupreschen, wobei ich bei einzelnen Gesellschaften den Eindruck habe, dass die schon weiter sind als wir in der gesamten Stadtverwaltung. Wir kommen zur Abstimmung. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Februar 2020