Auftragsvergabe für die Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz
| Vorlage: | 2020/0019 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.01.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.02.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0019 Dez. 5 Auftragsvergabe für die Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.02.2020 4 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz der Kategorien A I-III (AVV 20 03 07) sowie Altholz der Kategorie A IV und Altfenster (AVV 17 02 04*) der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. März 2021 mit einmaliger Verlängerungsoption um zwölf Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Zeller Recycling GmbH für die Dauer von maximal zwei Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 773.366,72 € (brutto) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 773.366,72 € 386.683,36 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Gegenstand der Ausschreibung Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unterhält im Stadtgebiet neun Sammelstellen für Altholz der Kategorien A I-III (unbehandeltes Holz), davon auch eine Sammelstelle für Altholz der Kategorie A IV (behandeltes Holz) und Altfenster. Darüber hinaus wird bei der Sperrmüllsammlung im Stadtgebiet Altholz der Kategorie A I-III getrennt erfasst. Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 in der geltenden Fassung und der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung), der Satzung über die Benutzung von Abfallentsorgungseinrichtungen und der Satzung über Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) in der jeweils geltenden Fassung wird für die Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz ein Dritter im Sinne des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beauftragt. Der bisherige Auftrag endet zum 31. März 2020. Hieraus begründet sich die Notwendigkeit, diese abfallwirtschaftliche Dienstleistung zum 01. April 2020 neu zu vergeben und somit eine wirtschaftliche und zuverlässige Verwertung des Sammelgutes zu gewährleisten. Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate (vom 01. April 2020 bis 31. März 2021). Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von der Stadt Karlsruhe, bis spätestens drei Monate vor Ablauf, gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31. März 2022. II. Auftragswertschätzung Der geschätzte Auftragswert für die maximale Vertragslaufzeit (inklusive optionaler Vertragsverlängerung) wurde auf Grundlage von Erfahrungswerten auf ca. 510.000 Euro (netto) bzw. ca. 607.000 Euro (brutto) geschätzt. III. Vergabezuständigkeit Aufgrund der Auftragshöhe ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe der Hauptausschuss für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 500.000 Euro zuständig. IV. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 221.000 € (netto) lag, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 der Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchge-führt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 22. Oktober 2019. Die Veröffentlichung auf dem elektronischen Vergabeinformations-system „subreport ELVIS“, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 24. Oktober 2019. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 25. Oktober 2019 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 25. November 2019, 11 Uhr, gingen drei Angebote ein. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 V. Prüfung und Wertung Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung wurden alle Angebote zur Wertung zugelassen. Gemäß § 127 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch das Zuschlagskriterium „niedrigster Preis“. Rang Bieter Wertungspreis (brutto) 1 Zeller Recycling GmbH 773.366,72 Euro 2 Bieter B 917.728,00 Euro 3 Bieter C 2.157,351,00 Euro Das Angebot der Firma Zeller Recycling GmbH ist das wirtschaftlichste Angebot. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma Zeller Recycling GmbH, In der Schlicht, 67112 Mutterstadt, für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. März 2021 und einmaliger Verlängerungsoption um weitere zwölf Monate mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 773.366,72 Euro (brutto) zu erteilen. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz der Kategorien A I-III (AVV 20 03 07) sowie Altholz der Kategorie A IV und Altfenster (AVV 17 02 04*) der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. März 2021 mit einmaliger Verlängerungsoption um zwölf Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Zeller Recycling GmbH für die Dauer von maximal zwei Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 773.366,72 € (brutto) zu schließen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 6. Sitzung Hauptausschuss 11. Februar 2020, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 4 der Tagesordnung: Auftragsvergabe für die Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz Vorlage: 2020/0019 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Annahme, Verwertung und Entsorgung von Altholz der Kategorien A I-III (AVV 20 03 07) sowie Altholz der Kategorie A IV und Altfenster (AVV 17 02 04*) der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. März 2021 mit einmaliger Verlängerungsoption um zwölf Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Zeller Recycling GmbH für die Dauer von maximal zwei Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 773.366,72 € (brutto) zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf. Er lässt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 12. Februar 2020