Spielplatzkonzept für Wettersbach

Vorlage: 2020/0012
Art: Anfrage
Datum: 07.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.01.2020

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Vorl.Nr. 46_Anfrage FDP_Spielplatzkonzept für Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Anfrage FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 26.10.2019 Vorlage Nr.: 46 Verantwortlich: - Spielplatzkonzept für Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 14.01.2020 4 X Kurzfassung Die FDP-Fraktion bittet die Ortsverwaltung, über den Fortschritt bei der Umsetzung des vom Ortschaftsrat beschlossenen Spielplatzkonzepts zu berichten. Hierbei soll auch auf die ergriffenen Maßnahmen zur Unfallverhütung eingegangen werden, nachdem es in Palmbach zu einem Unfall auf einen Spielplatz gekommen ist. Begründung Durch das beschlossene Konzept soll die inhaltliche Qualität durch Konzentration auf attrakti- ve Standorte und deren Ausbau erhöht werden. Des Weiteren sollen die Angebote immer wieder den aktuellen Bedarfen angepasst werden. Es ist darüber hinaus enorm wichtig, die Bevölkerung über geltenden Sicherheitsstandard auf- zuklären und Leitlinien zur Unfallvermeidung zu kommunizieren. unterzeichnete von: Matthias Bessler, Fraktionsvorsitzender

  • Vorl.Nr. 46_STN FDP_Spielplatzkonzept für Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 46 --- Spielplatzkonzept für Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 14.01.2020 4 X Kurzfassung Die Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt sind der Vorlage Nr. 45, TOP 3, zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 14.01.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit