2019 aufgenommene Migranten aus dem Programm "Städte Sicherer Häfen" und dem "Resettlement-Programm" der UNHCR

Vorlage: 2019/1329
Art: Anfrage
Datum: 23.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 38

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1329 2019 aufgenommene Migranten aus dem Programm "Städte Sicherer Häfen" und dem "Resettlement-Programm" der UNHCR Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 38 x I. Am 26.02.2019 hat sich in Baden-Württemberg nach den Städten Freiburg und Heidelberg die Stadt Karlsruhe durch Gemeinderatsbeschluss zum Sicheren Hafen erklärt. Das bedeutet, dass die Stadt aus Seenot geretteten Menschen Schutz und Aufnahme bietet und die Seenotrettung (Verein Seebrücke) aktiv unterstützt. In Kenntnis dessen, dass der Bund weiter den Großteil der Kosten für die aufgenommenen Migranten übernehmen muss, bitten wir um Aufklärung darüber, 1.1. wie viele Menschen die Stadt Karlsruhe bis zum 31.12.2019 aus diesem Programm zusätzlich zu den vom Land Baden-Württemberg zugewiesenen Menschen aufgenommen hat, 1.2. welche durch die zusätzliche Aufnahme begründeten weiteren Kosten der Stadt Karlsruhe entstanden sind, 1.3. ob und bejahendenfalls in welcher Höhe der Stadt Kosten durch die aktive Unterstützung der Seenotrettung (Verein Seebrücke) entstanden sind. II. Über den zuvor genannten Gemeinderatsbeschluss hinaus wurde die zusätzliche Aufnahme von Personen aus dem UNHCR-Resettlement-Programm beschlossen. Wir bitten um Aufklärung darüber, 1.1. wie viele Menschen die Stadt Karlsruhe bis zum 31.12.2019 aus diesem Programm zusätzlich aufgenommen hat (Stand 25.10.2019: 6 Personen), 1.2. welche Kosten der Stadt hierdurch entstanden sind. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme TOP 38
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1329 Dez. 3 Zu den 2019 aufgenommenen Migranten aus dem Programm "Städte Sicherer Häfen" und dem "Resettlement- Programm" des UNHCR Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.02.2020 38 x Zuweisungen aus Seenot geretteter Geflüchteter 1.1. Wie viele Menschen hat die Stadt Karlsruhe bis zum 31.12.2019 aus dem Programm Städte Sichere Häfen zusätzlich zu den vom Land Baden-Württemberg zugewiesenen Personen aufgenommen? Im Zusammenhang mit dem Gemeinderatsbeschluss „Sicherer Hafen“ hat die Stadt bis zum 31. Dezember 2019 zwei Personen aufgenommen. Karlsruhe ist als Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes grundsätzlich vom landesinternen Verteilungsverfahren für Asylbewerber ausgenommen. Für Karlsruhe existiert demnach keine Aufnahmequote und somit ist jede Aufnahme als „zusätzlich“ zu betrachten. Bei den übrigen Städten werden diese Aufnahmen auf die zu erfüllenden Aufnahmequoten angerechnet. 1.2. Welche durch die zusätzliche Aufnahme begründeten weiteren Kosten sind der Stadt Karlsruhe entstanden? Die aufgenommenen Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Vom Land Baden-Württemberg erhält die Stadt eine pauschale Erstattung. Sollten die tatsächlichen Aufwendungen den Pauschalbetrag übersteigen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, noch weitere Erstattungszahlungen vom Land Baden- Württemberg zu erhalten. 1.3. In welcher Höhe sind der Stadt Kosten durch die aktive Unterstützung der Seenotrettung (Verein Seebrücke) entstanden? Hier sind keine Kosten entstanden. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zuweisungen aus dem UNHCR Resettlement-Programm 1.4. Wie viele Menschen hat die Stadt über das UNCHR Resettlement-Programm bis zum 31.12.2019 zusätzlich aufgenommen? Insgesamt wurden im Jahr 2019 sieben Personen aus dem UNHCR Resettlement-Programm nach Karlsruhe zugewiesen. Eine feste Aufnahmequote für Resettlement Geflüchtete gibt es für Karlsruhe nicht. Die Zuweisungsentscheidung wird durch das Regierungspräsidium anhand bestimmter Kriterien, wie beispielsweise vorhandene familiäre Bindungen oder dem Grad der Schutzbedürftigkeit, getroffen. 1.5. Welche Kosten sind der Stadt hierdurch entstanden? Die aufgenommenen Personen sind leistungsberechtigt nach dem Zweiten bzw. Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB). Für zugewiesene Personen aus dem Resettlement Programm erhält die Stadt vom Land eine einmalige Pauschale. Bei Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt handelt es sich bis auf wenige Ausnahmen um Bundesmittel.

  • Protokoll TOP 38
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 41. Punkt 38 der Tagesordnung: 2019 aufgenommene Migranten aus dem Programm „Städte Sicherer Häfen“ und dem „Resettlement-Programm“ der UNHCR Anfrage: AfD Vorlage: 2019/1329 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 38 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2020