Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Oberbürgermeisterwahl in 2020

Vorlage: 2019/1322
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • OB-Wahl 2020_Bildung_GWA
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1322 Dez. 2 Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Oberbürgermeisterwahl in 2020 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.02.2020 8 x vorberaten Gemeinderat 18.02.2020 4 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 11. Februar 2020: Bürgermeister Dr. Albert Käuflein wird zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und Bürgermeister Martin Lenz zu seinem Stellvertreter gewählt. Außerdem werden die in a) und b) genannten acht Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss gewählt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 ' Für die Oberbürgermeisterwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Vorsitzender dieses Ausschusses ist kraft Gesetzes grundsätzlich der Oberbürgermeister (§ 11 Abs. 2 Satz 1 KomWG). Ist der Oberbürgermeister jedoch Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und seinen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten (§ 11 Abs. 2 Satz 3 KomWG). Der Gemeinderat wählt nach § 11 Abs. 2 KomWG zusätzlich mindestens zwei Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer und deren Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter aus den Wahlberechtigten. Es wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, acht Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer und acht Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter zu benennen und die Verteilung der Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter entsprechend der Stärke der Fraktionen und Zählgemeinschaften (Stimmenzahl bei der Kommunalwahl 2019) festzulegen. Unter Anwendung der Verteilung nach Saint Laguë/ Schepers entfällt auf die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen beziehungsweise Zählgemeinschaften folgende Zahl an Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern: Divisor GRÜNE CDU SPD FDP + FÜR KA + Freie Wähler KAL + Die PARTEI AfD DIE LINKE. 1 1.802.237 1 1.122.013 2 856.649 3 793.649 4 576.454 6 427.155 7 420.361 8 3 600.746 5 374.004 9 285.550 11 264.550 12 192.151 14 142.385 17 140.120 18 5 360.447 10 224.403 13 171.330 15 158.730 16 115.291 19 85.431 20 84.072 21 GRÜNE 2 CDU 1 SPD 1 FDP, FÜR KA und Freie Wähler 1 KAL, Die PARTEI 1 AfD 1 DIE LINKE. 1 Für jede Beisitzerin beziehungsweise jeden Beisitzer ist eine Stellvertretung zu wählen. Die Fraktionen sowie die Zählgemeinschaft wurden gebeten, Wahlberechtigte als Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer des Gemeindewahlausschusses beziehungsweise als deren Stellvertretung zu benennen. Es wurden folgende Wahlberechtigte benannt: a) als Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer GRÜNE: 1. Weber, Christine 2. Borner, Michael CDU: 1. Krug, Johannes Ergänzende Erläuterungen Seite 3 SPD: 1. Zeh, Michael FDP, FÜR KA, Freie Wähler: 1. Trauth, Susanne KAL, Die PARTEI: 1. Cramer, Lüppo AfD: 1. Schnell, Oliver DIE LINKE.: 1. Bimmerle, Lukas b) als Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter GRÜNE: 1. Reich, Elly 2. Topal, Baran CDU: 1. Sarnow, Inka SPD: 1. Volz, Stefan FDP, FÜR KA, Freie Wähler: 1. Ditzenbach, Nikolai KAL, Die PARTEI: 1. Braun, Max AfD: 1. Seidler, Andreas DIE LINKE.: 1. Binder, Karin Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 11. Februar 2020: Bürgermeister Dr. Albert Käuflein wird zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und Bürgermeister Martin Lenz zu seinem Stellvertreter gewählt. Außerdem werden die in a) und b) genannten acht Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss gewählt.

  • Abstimmungsergebnis_Top4
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 4 GR
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 4 der Tagesordnung: Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Oberbürgermeisterwahl in 2020 Vorlage: 2019/1322 Beschluss: Bürgermeister Dr. Albert Käuflein wird zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und Bürgermeister Martin Lenz zu seinem Stellvertreter gewählt. Außerdem werden die in a) und b) genannten acht Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2020