Beleuchtung der Calisthenics-Anlage in der Südstadt
| Vorlage: | 2019/1319 |
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| Art: | Anfrage |
| Datum: | 19.12.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1319 Beleuchtung der Calisthenics-Anlage in der Südstadt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 37 x 1. Ist es zutreffend, dass die geplante Calisthenics-Anlage in der Südstadt nicht beleuchtet wird und somit abends in der dunklen Jahreszeit nicht nutzbar ist? 2. Wäre eine Beleuchtung rechtlich möglich oder wenn nicht, was spricht dagegen? 3. Was würde eine intelligente, technische Bedarfsbeleuchtung mit Bewegungsmelder und maximaler Beleuchtung bis 20:30 Uhr in etwa kosten? 4. Wäre eine entsprechende Beleuchtung nachrüstbar, da die Anlage bereits im Frühjahr errichtet wird? Begründung In der Südstadt wird im Bereich Rankestraße/Luisenstraße eine weitere attraktive, vielfältige und offen zugängliche Calisthenics-Anlage entstehen, die sowohl Kinder und Jugendliche als auch Ältere anspricht. Diese sollte auch in der dunkleren Jahreszeit abends bis 20:30 Uhr nutzbar sein. Dazu wäre eine intelligente Bedarfsbeleuchtung der Anlage notwendig, was vor Ort auf breite Unterstützung in der Bevölkerung stößt. Angesichts der Innenstadtlage dürften die technischen Voraussetzungen hierfür vorhanden sein. Mit einer intelligenten Beleuchtung mit Bewegungsmelder und maximaler Beleuchtung bis 20:30 Uhr wäre die Nutzungsmöglichkeit der Anlage deutlich verbessert Unterzeichnet von: Parsa Marvi Irene Moser Michael Zeh
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1319 Dez. 5 Beleuchtung der Calisthenics-Anlage in der Südstadt Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.02.2020 37 x 1. Ist es zutreffend, dass die geplante Calisthenics-Anlage in der Südstadt nicht beleuchtet wird und somit abends in der dunklen Jahreszeit nicht nutzbar ist? Die geplante Calisthenics-Anlage ist ein Ergänzungsangebot für den großen Spielbereich zwischen Luisen- und Rankestraße. Der gesamte Bereich ist derzeit nicht beleuchtet. Lediglich der in Nord- Süd-Richtung den Spielbereich querende Fußweg ist beleuchtet. Dadurch und über seitliches Streulicht der Straßenbeleuchtung ergeben sich randlich beleuchtete Flächen. Kinderspielplätze und Öffentliche Grünflächen sind in Karlsruhe, wie in vielen anderen deutschen Städten, grundsätzlich nicht beleuchtet. Hintergrund ist, dass die Spielbereiche als Aufenthaltsorte für die Tageserholung dienen, nach Einbruch der Dunkelheit soll dort Ruhe einkehren, um die in der Nachbarschaft lebende Bevölkerung in ihrem Ruhebedürfnis nicht zu beeinträchtigen. Zudem stellen solche nicht beleuchteten von Vegetation geprägten Flächen im Stadtgebiet wichtige Lebensräume und Rückzugsräume für die Fauna dar. Auch von der Bevölkerung werden vielfach solche lichtarmen Ausgleichsräume geschätzt. 2. Wäre eine Beleuchtung rechtlich möglich oder wenn nicht, was spricht dagegen? Grundsätzlich ist die Beleuchtung öffentlicher Grünflächen rechtlich nicht ausgeschlossen. Die Installation einer Beleuchtung würde allerdings eine Abweichung von oben dargestellter städtischer Grundhaltung bedeuten. Die Fläche, auf der die Calisthenics-Anlage errichtet wird, ist im Bebauungsplan "Südstadt - mittlerer Teil" mit Rechtskraft vom 30.08.1956 als Öffentliche Grünanlage ausgewiesen. Gegen die Installation einer Beleuchtung spricht im konkreten Fall, dass die Fläche direkt von allgemeinen Wohngebieten und einem Alten- und Pflegezentrum umgeben ist. Hier ist eine hohe Betroffenheit durch die angrenzende Wohnbevölkerung zu erwarten. In der Historie gab es Ende der neunziger Jahre zahlreiche Nachbarbeschwerden gegen den dortigen Bolzplatz, der dann in seiner Grundfläche verkleinert wurde. Seither herrscht dort ein gutes Miteinander. Die Installation einer Beleuchtung für die Calisthenics-Anlage würde die Nutzungszeiten verlängern und somit eine stärkere abendliche Belastung nach sich ziehen. Gleichzeitig würden Begehrlichkeiten geschaffen, auch den Bolzplatz und die Basketballanlage mit Beleuchtung auszustatten. Die verlängerten Nutzungszeiten würden vermutlich wieder Konfliktsituationen hervorrufen. Eine Veränderung des dortigen Nutzungsangebotes, wie es die Beleuchtungsanlage darstellen würde, erfordert eine Baugenehmigung, für die die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen anzuwenden wären. Die Ausstattung des Grünzugs mit Spiel- und Freizeitangeboten wäre dabei nur insoweit möglich, wie sie mit Blick auf die Lärmentwicklung mit der angrenzenden Wohnnutzung verträglich wäre. Für Wohngebiete sind in der Freizeitlärmrichtlinie die folgenden Immissionsrichtwerte genannt: 55 dB(A) außerhalb der Ruhezeiten; innerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A). Es kann davon ausgegangen werden, dass von den reinen sportlichen Übungen im Bereich der geplanten Calisthenics-Anlage wenig Geräuschemissionen ausgehen. Da aber die Anlagen den Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch als Treffpunkt dienen, entstehen weitere Geräusche z. B. durch Krafträder, Musikanlagen und laute Kommunikation (insbesondere in den Abendstunden). Eine Calisthenics-Anlage ist für Jugendliche und Erwachsene jeden Alters bestimmt und genießt daher nicht die Privilegierung, die Kinderlärm von Spielplätzen zuteil wird. Die Beleuchtung der Calisthenics-Anlage würde sich auch auf den benachbarten Bolzplatz auswirken. Dadurch könnte die derzeit vorhandene und geplante Freizeitnutzung (Bolzen und Calisthenics) insgesamt in Frage gestellt werden, da hierfür baurechtlich keine weitreichende Sicherung besteht und nur unter Einhaltung der in der Sportanlagenlärmschutzverordnung enthaltenen Immissionsrichtwerte genehmigungsfähig wäre. Auch wenn eine Calisthenics-Anlage deutlich weniger Lärm mit sich bringt als ein Bolzplatz, steigt ihre Anziehungskraft mit der Beleuchtung, indem sie eine Nutzung in den Abendstunden ermöglicht und damit Beschwerden aus der Nachbarschaft provoziert. Daher muss von der Installation einer Beleuchtung dringend abgeraten werden. Das Thema der Beleuchtung wurde im Rahmen der durchgeführten Beteiligungstermine mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern diskutiert und der Verzicht auf eine Beleuchtung letztlich auch akzeptiert. 3. Was würde eine intelligente, technische Bedarfsbeleuchtung mit Bewegungsmelder und maximaler Beleuchtung bis 20:30 Uhr in etwa kosten? Eine Beleuchtungsanlage, die eine abgestufte Beleuchtungsschaltung ermöglicht, analog der technischen Ausstattung bei der Skateanlage im Otto-Dullenkopf-Park, würde nach erster Schätzung ca. 20.000 € Investitionskosten erfordern. Die jährlichen Aufwendungen für Wartung und Energie kommen als laufende Kosten noch hinzu. Die Größenordnung wäre im Detail noch zu ermitteln. 4. Wäre eine entsprechende Beleuchtung nachrüstbar, da die Anlage bereits im Frühjahr errichtet wird? Eine Beleuchtung wäre grundsätzlich nachrüstbar. Aus oben genannten Gründen sollte jedoch auf eine Beleuchtung verzichtet werden.
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Extrahierter Text
Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 40. Punkt 37 der Tagesordnung: Beleuchtung der Calisthenics-Anlage in der Südstadt Anfrage: SPD Vorlage: 2019/1319 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2020