Kommunale Kofinanzierung der Berufseinstiegsqualifizierung an Karlsruher Schulen

Vorlage: 2019/1315
Art: Antrag
Datum: 18.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2020

    TOP: 26

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 24

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1315 Kommunale Kofinanzierung der Berufseinstiegsqualifizierung an Karlsruher Schulen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 24 x Gemeinderat 28.04.2020 29 x 1. Die Stadt übernimmt die erforderliche Kofinanzierung von 25 % für die Weiterführung der Berufseinstiegsqualifizierung an den betroffenen Karlsruher Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ab dem 1.9.2020. 2. Sie ermittelt dazu bei den betroffenen Schulen den aktuellen und künftigen Bedarf an Plätzen sowie den dafür erforderlichen Kofinanzierungsbedarf von 25 %. 3. Sie legt im Schulbeirat am 4. März 2020 eine Vorlage mit dem konkreten Kofinanzierungsbedarf zur Beratung vor. 4. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat die Fortführung der Berufseinstiegsqualifizierung ab dem 1.9.2020 in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung beschließen. Sachverhalt/Begründung An den sechs Karlsruher Schulen Pestalozzischule, Gutenbergschule, Schule am Turmberg, Vogesenschule, Drais-Gemeinschaftsschule und Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule werden seit einigen Jahren Schüler*innen, die eine ergänzende Unterstützung beim Übergang von der Schule in eine berufliche Ausbildung benötigen, von Berufseinstiegsbegleiter*innen unterstützt. Die Unterstützung von einer Stunde in der Woche beginnt in der 8. Klasse und endet nach dem ersten halben Jahr der Ausbildung. Träger des Projekts ist das Kolping-Bildungswerk e.V. Die Auswahl der Schüler*innen erfolgt gemeinsam durch die Lehrperson und die Berufseinstiegsbegleiter*in. In der Regel handelt es sich um Schüler*innen, die zwar motiviert sind, bei denen aber ein Übergang in eine berufliche Ausbildung aufgrund ungünstiger Voraussetzungen und Lernausgangslagen ohne eine zusätzliche individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung gefährdet ist. Die Berufseinstiegsbegleitung findet an ca. 278 allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg statt. Die Schulen selbst können diese intensive zusätzliche Unterstützung nicht leisten. Sie bestätigen, dass es sich um eine sehr erfolgreiche Maßnahme handelt. Regionale Ausbildungsbetriebe geben diesen Schüler*innen gerne eine Chance, zumal sie im ersten Ausbildungshalbjahr noch von ihrer Berufseinstiegsbegleitperson betreut und unterstützt werden, damit der Übergang gelingt. Die Schulen plädieren deshalb dafür, dass die Berufseinstiegsqualifizierung auch künftig weiter bestehen bleibt. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Originär zuständig für die Berufseinstiegsbegleitung ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie finanziert 50 % der Maßnahme. Bis 2018 erfolgte die notwendige Kofinanzierung von 50 % durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für das Schuljahr 2019/20 hat das Bundesministerium seine Kofinanzierung leider aufgekündigt und auf die Länder verwiesen. Da die Landesregierung keine Kofinanzierungsmittel gewährte, haben die beiden Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU einen Antrag auf eine Kofinanzierung von 25 % in die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/21 eingebracht, dem der Landtag zustimmte. Für 2020 sind dadurch 1,32 Mio. € (ab 1.9.) und für 2021 sogar 2,46 Mio. € für die Kofinanzierung von 25 % im Landeshaushalt verankert. Es hängt nun von einer kommunalen Kofinanzierung von 25 % ab, ob diese erfolgreiche Maßnahme auch künftig erhalten bleibt. Wir Grüne sind der Auffassung, dass eine kommunale Kofinanzierung sinnvoll und notwendig ist. Es ist im Interesse der Gesamtstadt, dass für leistungsschwächere Schüler*innen an Werkrealschulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie Gemeinschaftsschulen alle Möglichkeiten genutzt werden, um sie in eine Berufsausbildung zu bringen. Uns liegen vom Kolping-Bildungswerk die Teilnehmer*innenzahlen und der erforderliche Kofinanzierungsbedarf vor. Pro Platz sind derzeit 208 € im Monat notwendig, also 52 € für die kommunale Kofinanzierung. Wir finden es zielführend, wenn die Stadtverwaltung zunächst in Gesprächen mit den Schulen den realen Bedarf ermittelt und dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage mitteilt. Leider fällt wegen der fehlenden Kofinanzierung aufgrund des kurzfristigen Ausstiegs des Bundesministeriums bereits der Schuljahrgang 2019/20 komplett aus. Deshalb ist es dringend geboten, dass die Maßnahme zum Schuljahr 2020/21 wieder aufgenommen wird. Dazu sind überplanmäßige Ausgaben in einem sehr begrenzten Umfang notwendig. Die Verbesserung der Bildungschancen leistungsschwächerer Schüler*innen und ihre gute Vorbereitung auf den Einstieg in eine erfolgreiche Berufsausbildung sollte uns das wert sein. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Dr. Iris Sardarabady Benjamin Bauer Christine Großmann Zoe Mayer

  • Stellungnahme Kommunale Kofinanzierung Berufseinsteigerquali
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1315 Dez. 3 Kommunale Kofinanzierung der Berufseinstiegsqualifizierung an Karlsruher Schulen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 24 x Gemeinderat 28.04.2020 29 x Kurzfassung Die Verwaltung wird den Bedarf an Plätzen für die Berufseinstiegsqualifizierung für die infrage kommenden Karlsruher Schulen ermitteln und eine Vorlage mit dem konkreten Kofinanzierungsbedarf von 25 % für die Sitzung des Schulbeirats am 24. Juni 2020 erstellen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Förderinstrument Berufseinstiegsbegleitung existiert seit 2009. In Karlsruhe betreuen aktuell 13 Mitarbeiter/innen des Kolping Bildungswerks circa 220 Jugendliche mit Förderbedarf an sechs Förder- Gemeinschafts- und Werkrealschulen. Das Besondere an diesem Projekt ist, dass die Berufseinstiegsbegleitung in der achten Klasse beginnt und mit dem ersten Ausbildungsjahr endet. Damit bildet sie ein Bindeglied zwischen allgemeinbildender Schule und Berufsschule im Kontext mit der dortigen Schulsozialarbeit. Die Berufseinstiegsbegleitung war zum Zeitpunkt ihrer Einführung ein zielführendes Instrument, da sie die Schüler/innen der Hauptschule in die duale Ausbildung hinein begleiten konnte. Die Lebensplanung der jungen Menschen sieht nach Einführung der Werkrealschule und dem Wegfall der Notengrenzen für den Besuch einer weiterführenden Schule heute oftmals anders aus. Des Weiteren wurde wie in ganz Baden-Württemberg auch in Karlsruhe die Schulsozialarbeit in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Dieses Angebot besteht aktuell an 63 allgemeinbildenden und acht beruflichen Schulen. Hinzu kommt die AVdual-Begleitung an derzeit zwei beruflichen Schulen. Aktuell gibt es in Karlsruhe über 50 Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf, viele in (Teil)finanzierung durch die Stadt. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die Berufseinstiegsbegleitung an den bisherigen sechs Schulen in diesem Umfang noch benötigt wird, und ob eventuell für weitere Schulen dieses Instrument sinnvoll und notwendig ist. Entsprechend der im Antrag genannten vier Punkte 1. Die Stadt übernimmt die erforderlichen Kofinanzierung von 25 % für die Weiterführung der Berufseinstiegsqualifizierung an den betroffenen Karlsruher Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ab dem 1. September 2020. 2. Sie ermittelt dazu bei den betroffenen Schulen den aktuellen und künftigen Bedarf an Plätzen sowie den dafür erforderlichen Kofinanzierungsbedarf von 25 %. 3. Sie legt dem Schulbeirat am 4. März 2020 eine Vorlage mit dem konkreten Kofinanzierungsbedarf zur Beratung vor. 4. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat die Fortführung der Berufseinstiegsqualifizierung ab dem 1. September 2020 in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung beschließen. schlägt die Verwaltung folgenden Verfahrensweg vor: a. Mit den geschäftsführenden Schulleitungen und den bisher am Programm beteiligten Schulen wird die Frage des bisherigen und künftigen Bedarfs an Berufseinstiegsbegleitung besprochen. b. Mit der Agentur für Arbeit, dem Träger des Projekts, dem Kolping-Bildungswerk e.V., dem Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe, den Arbeitsförderungsbetrieben gGmbh sowie den involvierten städtischen Ämtern wird der Gesamtkomplex - Bedarf, Finanzierung und Umsetzung - diskutiert und eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. c. Aufgrund des notwendigen Vorlaufs (siehe Punkte a und b) wird für die Sitzung des Schulbeirats am 24. Juni 2020 eine Vorlage mit dem konkreten Finanzierungsbedarf erstellt. d. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat über die kommunale Kofinanzierung der Berufseinstiegsqualifizierung ab dem 1. September 2020 in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung beschließen.

  • Protokoll GR 18.02.20 TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 24 der Tagesordnung: Kommunale Kofinanzierung der Berufseinstiegsqualifizierung an Karlsruher Schulen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/1315 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Da gibt es ergänzend zu unserer Darstellung aus aktuellen Entwicklungen der letzten Tage noch Neuigkeiten. Bürgermeister Lenz: Ich glaube, ich habe eine gute Nachricht. Sie haben nämlich ursprünglich beantragt, dass wir mit der ganzen Geschichte in den Schulbeirat am 4. März gehen sollen. Die intensive Prüfung hatten wir eigentlich nicht vorgesehen bis dahin hinzubekommen, aber wir haben noch einen Katalysator, wie man so will, in Form vom Städtetag bekommen. Der hat uns nämlich jetzt für die Beantragung der Mittel außer der Kofinanzierung, die Sie beantragen, plötzlich letzte Woche Fristen gesetzt, die atemberaubend sind, sodass ich das gesamte Haus in Abstimmung mit Herrn Oberbürgermeister um folgende Veränderung bitte: Wir würden die Vorberatung tatsächlich im Schulbeirat am 4. März 2020 vornehmen, allerdings sind die Unterlagen schon verschickt und wir reichen eben nach - also nicht wie üblich 14 Tage vorher. Die Beschlussfassung des Ganzen wird dann schon im nächsten Gemeinderat am 24. März, anstatt wie von uns ursprünglich vorgeschlagen am 24. Juni sein. Sie sehen, inhaltlich sind es die Prüfung und die Absprache mit den Schulen, ich schaue Herrn – 2 – Frisch an, der das Ganze „ausbaden“ muss. Insofern gehe ich auf die Inhalte nicht ein, sondern überlasse das Ihrem Beitrag. Sie haben ja gesehen, wir entsprechen Ihrem Antrag. Jetzt kommt natürlich der Schluss, der für das Finanzdezernat wichtig ist: Damit kommen wir auch schon in das laufende Jahr, also 2020 und das, vielen Dank Herr Frisch und Team, machen wir durch Umschichtungen im Schul- und Sportamt möglich. Stadträtin Großmann (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Lenz, für die neuen Informationen. Seit vielen Jahren unterrichte ich Jugendliche und junge Erwachsene an den beruflichen Schulen in Bretten. Diese Jugendlichen benötigen sehr viel individuelle Unterstützung für den schulischen Alltag und ihre berufliche Zukunft. Sie kommen vor allem aus der Werkrealschule und werden dann in spezielle Klassen vermittelt, die ihrem Förderbedarf gerecht werden und da machen sie dann den Hauptschulabschluss. Die Hälfte von ihnen hat seit der achten Klasse eine Berufseinstiegsbegleiterin. Aus unterschiedlichen Gründen sind die zum Teil hoch motivierten jungen Menschen auf diese Begleitung angewiesen, unter anderem weil sie von zu Hause keine Unterstützung erhalten, zum Teil weil ihre Sprachkenntnisse nicht ausreichen und zum Teil, weil sie in ihrer persönlichen Entwicklung noch nicht selbstständig ihre Berufswahl vorantreiben können. Natürlich gibt es noch eine Menge anderer Gründe. Die Schule, die Schulsozialarbeit und die AV-Dualbegleiter können das in dieser intensiven individuellen Form nicht leisten, denn sie sind für alle an der Schule befindlichen Schüler zuständig und können nicht diese Kontinuität bieten, die von den Berufseinstiegsbegleitern kommt. Diese unterstützen bei der Ausbildungsplatzsuche und sind in engem Kontakt mit den Betrieben und Eltern. Am Ende steht bei vielen von ihnen eine Ausbildungsstelle. Die Berufseinstiegsqualifizierung ist ein Projekt der Arbeitsagentur und wurde mit einer Kofinanzierung von 50 % des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingeführt. Leider hat das Bundesministerium kurzfristig beschlossen, diese Kofinanzierung zum Schuljahr 2019/20 zu beenden. Das ist in unseren Augen eine krasse Fehlentscheidung. Mittlerweile haben die Agentur für Arbeit, das Kultusministerium, die Schulen und viele andere Institutionen Alarm geschlagen. Das Projekt soll auf alle Fälle weitergehen. Wir begrüßen es, dass das Land sich jetzt beteiligt. Die beiden Regierungsfraktionen haben in einer schnellen Entscheidung für den Doppelhaushalt 2020/2021 die erforderlichen Mittel für eine 25 prozentige Kofinanzierung beschlossen. Die Förderdauer wurde verkürzt, damit der letzte Jahrgang, der nicht zum Zuge kam, doch noch eine Berufseinstiegsbegleitung erhält. Das Grundprinzip, dass die Förderung im letzten Schuljahr und im ersten Halbjahr der Berufsausbildung fortgeführt wird, wird beibehalten. In unserem Antrag wollen wir GRÜNE erreichen, dass die Stadt Karlsruhe die verbleibenden 25 % übernimmt. Wir begrüßen den Vorschlag der Stadtverwaltung, dass die Notwendigkeit des weiteren Einsatzes der Berufseinstiegsbegleiter durch verschiedene Beteiligte geprüft werden soll. (Der Vorsitzende: Frau Stadträtin!) Bin ich schon so weit mit der Zeit? Oh Gott, sorry. Also, ich schlage vor, dass Sie unserem Antrag zustimmen, sodass am 25.03. das Schulamt die nötige Förderungsliste bekommt. – 3 – Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Da wir jetzt ja in Kürze im Schulbeirat darüber sprechen, dann auch noch einmal in den Gemeinderat kommen, möchte ich von meiner Fraktion nur signalisieren, dass wir grundsätzlich dieses Anliegen unterstützen, weil wir die Berufseinstiegsbegleitung auch als sehr wichtiges Förderinstrument ansehen, gerade für eben die schwächeren Jugendlichen. Deswegen gehen wir den Weg mit. Wir freuen uns natürlich, dass wir im Zeitplan jetzt auch noch schneller sind, weil wir dadurch eine schnellere Planungssicherheit bekommen. Stadträtin Uysal (SPD): Die Verbesserung der Bildungschancen für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler und ihre gute Vorbereitung auf den Einstieg in eine erfolgreiche Berufsausbildung ist uns genauso wichtig. Ich möchte hier keine Grundsatzdebatte führen, es wird ja noch einmal diskutiert werden. Grundsätzlich unterstützen wir dieses Anliegen. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse, und dann können wir weiterhin debattieren und letztendlich entscheiden, ob wir die Fortführung der Berufseinstiegsqualifizierung machen wollen. Wenn das so sein sollte, ist natürlich die SPD bereit, diese Finanzierungslücke von 25 % zu schließen. Stadtrat Jooß (FDP): Auch an Renate Rastätter, wir begrüßen grundsätzlich diesen Antrag und halten ihn für besonders gut. Wie so oft, steigen Bund und Land wieder aus oder steigen teilweise aus, und die Stadt darf wieder einspringen. Das finde ich grundsätzlich immer problematisch. Aber es ist eine große Chance auch bestimmt für unsere Handwerker, sage ich mal, da noch Leute zu rekrutieren, die einsteigen. Bei uns gibt es fast immer noch einen Platz, und da ist es ein Trost, dass wir Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag der GRÜNEN ganz persönlich. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Die Schnittstellen des Lebens sind meistens voller Abenteuer. Deswegen ist es wichtig, dass jemand hinzu tritt und begleitet, über diese Schnittstelle hinweg. Das ist eine Investition, die sich wirklich lohnt, die wirklich Frucht bringt. Deswegen kann man nur dafür sein. Ich bitte einfach nur zu prüfen - die IHK bietet ähnliche Dinge an, ein bisschen anders strukturiert -, dass man nicht doppelt fördert, sondern wirklich schaut, was gibt es schon in der Landschaft und nicht meint, dass sei das Erste was es hier gibt. Bitte diese Prüfung, ansonsten ein wunderbare Sache. Der Vorsitzende: Damit beschäftigen Sie sich jetzt am 04.03. und wir dann anschließend in anderer Runde auch wieder. Ich stelle eine große Übereinstimmung an der Stelle fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Februar 2020