Festsetzung des Wahltages für die Oberbürgermeisterwahl in 2020 und einer eventuellen Neuwahl, Ausschreibung der Stelle sowie Entscheidung über eine öffentliche Bewerbervorstellung gemäß § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

Vorlage: 2019/1312
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2020

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Abstimmungsergebnis_Top2 veränderte Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

  • OB-Wahl 2020_Vorlage_Stellenausschreibung - neu
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1312 Dez. 2 Festsetzung des Wahltages für die Oberbürgermeisterwahl in 2020 und einer eventuellen Neuwahl, Ausschreibung der Stelle sowie Entscheidung über eine öffentliche Bewerbervorstellung gemäß § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.02.2020 3 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt: 1. Als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird Sonntag, 6. Dezember 2020, und für eine etwa notwendig werdende Neuwahl Sonntag, 20. Dezember 2020, festgelegt. Bewerbungen können frühestens ab 26. September 2020 und spätestens bis 9. November 2020, 18 Uhr, eingereicht werden, Bewerbungen für eine Neuwahl frühestens ab 7. Dezember 2020 und spätestens bis 9. Dezember 2020, 18 Uhr. 2. Die Stelle des Oberbürgermeisters wird gemäß Anlage 1 im Staatsanzeiger für Baden- Württemberg und der StadtZeitung am 25. September 2020 ausgeschrieben. 3. Eine öffentliche Bewerbervorstellung findet am Freitag, 13. November 2020, im Konzerthaus statt. Im Falle einer Neuwahl findet eine weitere öffentliche Bewerbervorstellung am Mittwoch, 16. Dezember 2020, ebenfalls im Konzerthaus statt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 375.000 € + 50.000 € Mehrkosten für 2.Vorstellung Kandidierende nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Amtszeit von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup endet am 28. Februar 2021. Wird die Wahl des Oberbürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit notwendig, ist sie frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (§ 47 Abs. 1 Gemeindeordnung). Nach § 45 Abs. 1 GemO ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt, bei der die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los entscheidet (§ 45 Abs. 2 Gemeindeordnung). Eine nochmalige Stellenausschreibung erfolgt nicht. Nach § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) muss der Wahltag ein Sonntag sein. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, als Wahltag den 6. Dezember 2020 und als Tag einer etwa notwendig werdenden Neuwahl den 20. Dezember 2020 zu bestimmen. 2. Nach § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) ist die Stelle des Oberbürgermeisters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Es wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe am 25. September 2020 vorzunehmen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung eingereicht werden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 KomWG), also am 26. September 2020. Das Ende der Einreichungsfrist darf gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 KomWG frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Das ist der 9. November 2020. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, als letzten Tag der Einreichungsfrist diesen Termin festzusetzen. An diesem Tag endet die Einreichungsfrist kraft Gesetzes um 18 Uhr (§ 20 Abs. 1 Satz 1 KomWO). Für eine eventuelle Neuwahl beginnt die Einreichungsfrist am Montag, 7. Dezember 2020, und endet frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl (§ 10 Abs. 2 KomWG). Als Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zu einer eventuellen Neuwahl wird daher der 9. Dezember 2020, 18 Uhr, festgesetzt. Innerhalb der Einreichungsfrist können auch die zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen zurückgenommen werden. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber. Die dabei festgelegte Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungen. Alle Bewerbungen, die am ersten Tag der Einreichungsfrist vor 7:30 Uhr eingehen, gelten nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KomWO als gleichzeitig eingegangen. Über deren Reihenfolge entscheidet das Los. Die Stelle des Oberbürgermeisters wird gemäß der Anlage 1 ausgeschrieben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Es steht im Ermessen der Gemeinde, ob sie Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben will, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen (§ 47 Abs. 2 Satz 2 GemO). Es wird vorgeschlagen, eine entsprechende öffentliche Versammlung am Freitag, 13. November 2020, im Konzerthaus durchzuführen. Die Uhrzeit des Veranstaltungsbeginns wird abhängig von der Anzahl der tatsächlich eingegangenen und zugelassenen Bewerbungen sein: Veranstaltungsbeginn um 16 Uhr: Bei 16 oder mehr Bewerbungen Veranstaltungsbeginn um 18 Uhr: Bei 15 oder weniger Bewerbungen. Die Leitung der Bewerbervorstellung hat der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten die Gelegenheit sich vorzustellen und auf die Schwerpunkte beziehungsweise auf das Motto ihrer Kandidatur einzugehen. Für an die Bewerberinnen und Bewerber gerichtete Fragen aus dem Publikum und deren Beantwortung durch die jeweilige Bewerberin beziehungsweise den jeweiligen Bewerber schließt sich direkt an die Vorstellung eine Frage- und Antwortrunde an. Die Reihenfolge für die Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach der Reihenfolge auf dem amtlichen Stimmzettel. Die öffentliche Versammlung wird mit einem Schlusswort durch den Versammlungsleiter beendet. Bei einer eventuell notwendigen Neuwahl findet eine weitere öffentliche Bewerbervorstellung am Mittwoch, 16. Dezember 2020, ebenfalls im Konzerthaus statt. Die Uhrzeit des Veranstaltungsbeginns wird abhängig von der Anzahl der tatsächlich eingegangenen und zugelassenen Bewerbungen sein: Veranstaltungsbeginn um 16 Uhr: Bei 16 oder mehr Bewerbungen Veranstaltungsbeginn um 18 Uhr: Bei 15 oder weniger Bewerbungen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 14. Januar 2020: 1. Als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird Sonntag, 6. Dezember 2020, und für eine etwa notwendig werdende Neuwahl Sonntag, 20. Dezember 2020, festgelegt. Bewerbungen können frühestens ab 26. September 2020 und spätestens bis 9. November 2020, 18 Uhr, eingereicht werden, Bewerbungen für eine Neuwahl frühestens ab 7. Dezember 2020 und spätestens bis 9. Dezember 2020, 18 Uhr. 2. Die Stelle des Oberbürgermeisters wird gemäß Anlage 1 im Staatsanzeiger für Baden- Württemberg und der StadtZeitung am 25. September 2020 ausgeschrieben. 3. Eine öffentliche Bewerbervorstellung findet am Freitag, 13. November 2020, im Kon- zerthaus statt. Im Falle einer Neuwahl findet eine weitere öffentliche Bewerbervorstellung am Mittwoch, 16. Dezember 2020, ebenfalls im Konzerthaus statt.

  • Stellenausschreibung OB-Wahl - Anlage 1 - neu
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Zum 1. März 2021 ist wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers die Stelle des Oberbürgermeisters (m/w/d) der Stadt Karlsruhe neu zu besetzen. Die Wahl findet am 6. Dezember 2020, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am 20. Dezember 2020, statt. Wahl, Amtszeit (8 Jahre), Rechtsstellung und Dienstbezüge richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wählbar zum Oberbürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie die in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) genannten Personen. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen beginnt am Tag nach der Ausschreibung, das ist der 26. September 2020, und endet am 9. November 2020 um 18 Uhr. Bewerbungen können innerhalb der Einreichungsfrist eingereicht und zurückgenommen werden. Bewerbungen sind schriftlich in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl" beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Wahlgeschäftsstelle, Zähringerstraße 61, 76124 Karlsruhe, einzureichen. Die Bewerbungen können auch innerhalb der angegebenen Frist an der genannten Adresse in Zimmer 3 persönlich überbracht werden. Alle Bewerbungen, die am ersten Tag der Einreichungsfrist vor 7:30 Uhr eingehen, gel-ten nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KomWO als gleichzeitig eingegangen. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (9. November 2020, 18 Uhr) nachzureichen: a) Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) 250 gültige Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen, einzeln auf amtlichen Formblättern; dies gilt nicht für den Oberbürgermeister, der sich um seine Wiederwahl bewirbt (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung beim Amt für Stadtentwicklung -Wahlgeschäftsstelle-, Zähringerstraße 61, Zimmer 3, kostenfrei nach Ausschreibung der Stelle ausgegeben). b) Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 KomWG. c) Eine eidesstattliche Versicherung nach § 10 Abs. 4 Satz 3 KomWG, mit der der Bewerber (m/w/d) versichert, nicht nach § 46 Abs. 2 GemO von der Wählbarkeit ausgeschlossen zu sein. d) Von Unionsbürgern (m/w/d) eine weitere eidesstattliche Versicherung, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben; diese Erklärung ist mit der Bewerbung einzureichen. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. Die Unterlagen a) - d) müssen bis spätestens 9. November 2020 um 18 Uhr dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich im Original vorliegen. Neue Bewerbungen aus Anlass einer eventuell notwendig werdenden Neuwahl können schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist vom 7. Dezember 2020 bis 9. Dezember 2020, 18 Uhr, mit den genannten Unterlagen und Vermerk „Oberbürgermeisterwahl - Neuwahl" bei der oben genannten Anschrift eingereicht werden. Es gelten die Vorschriften für die erste Wahl. Innerhalb der Einreichungsfrist können auch die zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen zurückgenommen werden. Bewerber (m/w/d) erhalten die Möglichkeit, sich in einer öffentlichen Versammlung am Freitag, 13. November 2020, im Konzerthaus vorzustellen. Im Falle einer Neuwahl findet eine weitere öffentliche Versammlung am Mittwoch, 16. Dezember 2020, ebenfalls im Konzerthaus statt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

  • Protokoll GR 21.01.20 TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Festsetzung des Wahltages für die Oberbürgermeisterwahl in 2020 und einer eventuellen Neuwahl, Ausschreibung der Stelle sowie Entscheidung über eine öffentliche Bewerbervorstellung gemäß § 47 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) Vorlage: 2019/1312 dazu: Ergänzungsantrag KAL/Die PARTEI Vorlage: 2020/0066 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 14. Januar 2020: 1. Als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird Sonntag, 6. Dezember 2020, und für eine etwa notwendig werdende Neuwahl Sonntag, 20. Dezember 2020, festgelegt. Bewerbungen können frühestens ab 26. September 2020 und spätestens bis 9. November 2020, 18 Uhr, eingereicht werden, Bewerbungen für eine Neuwahl frühestens ab 7. Dezember 2020 und spätestens bis 9. Dezember 2020, 18 Uhr. 2. Die Stelle des Oberbürgermeisters wird gemäß Anlage 1 im Staatsanzeiger für Baden- Württemberg und der StadtZeitung am 25. September 2020 ausgeschrieben. 3. Eine öffentliche Bewerbervorstellung findet am Freitag, 13. November 2020, im Konzerthaus statt. Auf eine Bewerbervorstellung bei einer Neuwahl wird verzichtet. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Ergänzungsantrag: Bei 23 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Der Antrag spricht unserer Meinung nach für sich. Wir sehen zwei Möglichkeiten von Terminen, einmal die erste Wahl und dann die sogenannte Neuwahl. Und wenn es zu dieser Wahl kommen sollte, dann wünschen wir doch das gleiche Prozedere wie bei der Erstwahl, dass eben alle Kandidatinnen und Kandidaten, die dann ins Rennen noch gehen oder wieder gehen, es können sich ja auch neue Kandidatinnen und Kandidaten für die Neuwahl aufstellen lassen, dass auch dort eine öffentliche Vorstellung dieser Kandidaten stattfindet. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wir würden an der Stelle die erneute Vorstellung von Bewerberinnen und Bewerbern nicht unterstützten. Weil eben alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich schon für die erste Wahl am 6. Dezember bewerben, da auch die Möglichkeit der offiziellen Kandidatenvorstellung seitens der Stadt haben. Und wenn es danach eben zu einer umgangssprachlich genannten Stichwahl kommt, wo es in der Regel diejenigen mit den besten Chancen aus dem ersten Wahlgang sind, dann werden die Parteien und Gruppierungen, die diejenigen unterstützen, ihre eigenen Veranstaltungen machen, dass man die Kandidatinnen kennenlernen kann. Und ich denke auch, dass unsere Medienlandschaft hier in Karlsruhe die zwei Köpfe, auf die es dann vielleicht hinausläuft, auch nochmal zu öffentlichen Veranstaltungen, Interviews etc. ins Rampenlicht rücken wird, dass die Menschen die Möglichkeit haben sie kennenzulernen. Daher ist der Kostenaufwand aus unserer Sicht nicht notwendig dafür. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Wir gewinnen dem Antrag sehr viel Vernünftiges ab. Man muss das einfach formalistisch sehen und eine Chancengleichheit ermöglichen. Deshalb würde ich schon bitten, dass man das organisatorisch vorsieht. Wie auch immer, wer auch immer wie aufgestellt ist und Wahlkampf macht, davon darf es nicht abhängen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich will mich den Worten meines Vorredners anschließen, denn es ist ja rechtlich durchaus möglich, dass bei der Stichwahl Kandidaten erscheinen, die bei der ersten Vorstellung nicht anwesend waren. Stadtrat Hock (FDP): Es geht jetzt nicht um eine Kleinigkeit für unsere Stadt. Das muss man in seine Überlegungen mit einbeziehen. Es geht um den Oberbürgermeister für die nächsten acht Jahre in unserer Stadt. Deshalb ist der Antrag der KAL/Die PARTEI von meiner Seite, von mir persönlich, zu befürworten, und ich denke, das wird auch so von unserer Fraktion gesehen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Also es wird jetzt immer von Stichwahl gesprochen. Wenn ich richtig informiert bin, und da bitte ich jetzt tatsächlich um Aufklärung, handelt es sich tatsächlich um eine zweite Wahl, die quasi wie eine eigene Wahl stattfindet, wo theoretisch sogar noch jemand sich als Kandidat einbringen kann. Das möchte ich einfach gerne geklärt wissen. Der Vorsitzende: Das ist schon richtig dargestellt worden, dass es eine zweite Wahl ist. Der Unterschied zur ersten Wahl ist einfach nur, dass dort auch die relative Mehrheit ausreicht und nicht nur die absolute Mehrheit. Das führt üblicherweise dazu, dass mitunter Kandidaten sich vom ersten auf den zweiten Wahlgang zurückziehen und Empfehlungen aussprechen. Es kann – 3 – aber in der Tat vorkommen und wir hatten, glaube ich, in Bad Herrenalb gerade die Situation, dass es im zweiten Wahlgang wieder neue Kandidaten gibt, die im ersten Wahlgang nicht angetreten sind. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Karlsruher Liste, bevor wir dann zu der Hauptvorlage kommen. Also der Ergänzungsantrag der Karlsruher Liste steht jetzt zur Abstimmung. – Das ist eine Mehrheit für den Antrag. Dann müssten wir quasi die Beschlussvorlage ergänzen. Ich muss jetzt mal den Herrn Koch angucken und die Frau Wiegelmann-Uhlig. Wir müssen die Vorlage ergänzen um eine Ergänzung bei Ziffer drei. (Rücksprache mit Herrn Koch und Frau Dr. Wiegelmann-Uhlig) Ich schlage Ihnen jetzt Folgendes vor: Dass wir diesen Antrag, dem Sie eben zugestimmt haben, so in diese Beschlussvorlage übernehmen, dass wir am Freitag vor dem zweiten Wahlgang zum selben vorgesehenen Zeitpunkt wie bei der Vorstellung vor dem ersten Wahlgang, das wäre dann Freitag, der 18., nein, es sind zwei Wochen vorher. Wir müssten dann ja auf den zweiten Freitag gehen. Also das ist jetzt zu kompliziert. Wir übernehmen jetzt den Antrag, dem Sie zugestimmt haben, in unsere Beschlussvorlage. Ich fürchte, dass wir dann Ihnen den Ausschreibungstext nochmals zur Beschlussfassung vorlegen müssen, weil wir dann nochmal definieren müssen, wann diese zweite Präsentation stattfindet und dass Sie dem dann auch noch zustimmen müssen. Sollte es, weil es ja nur um ein Datum geht, nicht nötig sein, hätten Sie uns die freie Hand gegeben, zu entscheiden wann und wo wir das dort einfügen. Also vielleicht komme ich nochmal auf Sie zu, vielleicht ist es aber auch nicht nötig. Wenn Sie uns einfach die freie Hand geben, einen vernünftigen Termin zu finden - es wären eh nur wenige Termine, bei denen das möglich ist - dann würden wir das in die Ausschreibung noch hinein nehmen. Damit steht die Beschlussvorlage - mit ergänztem Inhalt um eine Kandidatenpräsentation nochmals vor dem zweiten Wahlgang - hier jetzt zur Abstimmung. – Das ist eine einstimmige Zustimmung. Wie gesagt, wir kommen vielleicht nochmal auf Sie zu, vielleicht bekommen wir es aber auch so geklärt. Sie haben ja ausdrücklich zugestimmt, dass wir diesen Termin vernünftig setzen und dann natürlich in die Ausschreibung aufnehmen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. Januar 2020

  • Abstimmungsergebnis_Top3
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 3 der Tagesordnung: Festsetzung des Wahltages für die Oberbürgermeisterwahl in 2020 und einer eventuellen Neuwahl, Ausschreibung der Stelle, sowie Entscheidung über eine öffentliche Bewerbervorstellung gemäß § 47 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) Vorlage: 2019/1312 Beschluss: 1. Als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird Sonntag, 6. Dezember 2020, und für eine etwa notwendig werdende Neuwahl Sonntag, 20. Dezember 2020, festgelegt. Bewerbungen können frühestens ab 26. September 2020 und spätestens bis 9. November 2020, 18 Uhr, eingereicht werden, Bewerbungen für eine Neuwahl frühestens ab 7. Dezember 2020 und spätestens bis 9. Dezember 2020, 18 Uhr. 2. Die Stelle des Oberbürgermeisters wird gemäß Anlage 1 im Staatsanzeiger für Baden- Württemberg und der StadtZeitung am 25. September 2020 ausgeschrieben. 3. Eine öffentliche Bewerbervorstellung findet am Freitag, 13. November 2020, im Konzerthaus statt. Im Falle einer Neuwahl findet eine weitere öffentliche Bewerbervorstellung am Mittwoch, 16. Dezember 2020, ebenfalls im Konzerthaus statt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Auch das ist einstimmig. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2020