Fahrradverkehr an der Kreuzung Fritz-Erler-Straße/Markgrafenstraße
| Vorlage: | 2019/1305 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 17.12.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.01.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1305 Fahrradverkehr an der Kreuzung Fritz-Erler-Straße/Markgrafenstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 37 x An der Kreuzung Fritz-Erler-Straße/Markgrafenstraße wurde die bisherige Markierung von einem Kfz-Streifen und einem Radstreifen mit Aufstelltasche während der Weihnachtszeit geändert. Nun sind hier zwei Kfz-Fahrstreifen vorzufinden und der Radverkehr muss ungeschützt im Kfz-Verkehr mitfahren. 1. Aus welchem Grund wurde diese Änderung der bisherigen Fahrstreifenaufteilung vorgenommen? 2. In welchem Zeitraum wird diese Änderung bestehen bleiben? 3. Wie bringt die Verwaltung dies in Übereinkunft mit dem politischen Ziel einer fahrradfreundlichen Stadt? Begründung: Es ist äußerst irritierend, dass an dieser zentralen Radroute der Stadt nun eine Verschlechterung der Situation für Radfahrer*innen während der Weihnachtszeit eintritt - insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Radfahrer*innen. Auch während der Weihnachtszeit sollte eine Leitlinie zur Gestaltung des Verkehrs das Ziel einer fahrradfreundlichen Stadt sein. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1305 Dez. 2 Fahrradverkehr an der Kreuzung Fritz-Erler-Straße/Markgrafenstraße Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.01.2020 37 x 1. Aus welchem Grund wurde diese Änderung der bisherigen Fahrstreifenaufteilung vorgenommen? Um die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes in der Innenstadt während der Weihnachtszeit in der Bauphase der Kombilösung zu optimieren, wurden umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen durchgeführt. Teil dieses Verkehrskonzepts ist die Aufteilung der bisherigen Fahrstreifen in der Markgrafenstraße zu Lasten der Radaufstellfläche beziehungsweise des Radstreifens. Durch die Separierung der Fahrstreifen am Knotenpunkt Markgrafenstraße/ Fritz- Erler-Straße kann der Verkehr auf einer eigenen Rechtsabbiegespur und Geradeausspur abfahren. Diese Maßnahme ist im Einklang mit der Öffnung der Markgrafenstraße in Höhe Lidellplatz zu sehen. Der Verkehr aus der Innenstadt kann dadurch auf der Achse Markgrafenstraße in Richtung Osten abfahren und entlastet somit das Ettlinger Tor. 2. In welchem Zeitraum wird diese Änderung bestehen bleiben? Alle Maßnahmen im Rahmen des Weihnachtsverkehrskonzepts wurden zum 7. Januar 2020 aufgehoben und die ursprünglichen Verkehrsführungen wieder hergestellt. 3. Wie bringt die Verwaltung dies in Übereinkunft mit dem politischen Ziel einer fahrradfreundlichen Stadt? Der Radverkehr ist nur bedingt eingeschränkt, da alle Fahrstreifen auch von Radfahrenden genutzt werden können. Zudem profitiert dieser in gleichen Maßen durch die verbesserte Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens. Vor dem Hintergrund, dass es sich nur um eine temporäre Maßnahme handelt, wurde die Aufteilung der Fahrstreifen von den Fachdienststellen als vertretbar erachtet. Nach Beendigung der Kombilösung steht in der Innenstadt wieder ein stabiles Straßennetz zur Verfügung. Das Verkehrskonzept zur Weihnachtszeit wird mit der dann bestehenden Situation neu bewertet. Ergänzende Erläuterungen Seite 2
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Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 37 der Tagesordnung: Fahrradverkehr an der Kreuzung Fritz-Erler- Straße/Markgrafenstraße Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2019/1305 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Januar 2020