Weiterentwicklung der nächtlichen Kultur
| Vorlage: | 2019/1296 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 16.12.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1296 Weiterentwicklung der nächtlichen Kultur Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 21 x Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: 1. Die Verwaltung erarbeitet in der Fortschreibung des Kulturkonzepts einen Vorschlag zur Fortentwicklung des nächtlichen Kulturangebots, welches unter anderem auch LIVE- MUSIK-SPIELSTÄTTEN beinhaltet. Dabei stellt die Verwaltung auch den Status quo dar. 2. Dabei zeigt die Verwaltung auf, wie sie ein pluralistisches Kulturangebot sicherstellen möchte, das auch subkulturelle und alternative Angebote beinhaltet. 3. Die Verwaltung entwickelt ein Förderkonzept, wie sie nächtliche Kultur fördern möchte und welche Förderkriterien sie hierfür anlegen würde. Dabei stellt die Verwaltung dar, wie sie die notwendigen Räumlichkeiten hierfür sicherstellen möchte und wie nächtliche Kulturangebote vor Verdrängung durch zu hohe Mieten geschützt werden sollen. 4. Die Verwaltung stellt dar, wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen die Möglichkeit von nächtlichen Kulturangeboten berücksichtigt werden soll. 5. Die Verwaltung legt dar, wie sie mit dem Thema Lärmschutz bezüglich der Anwohner*innen umgeht und prüft, ob und in welcher Form ein*e Nachtbürgermeister*in hierbei eine sinnvolle Maßnahme sein kann. 6. Die Verwaltung berücksichtigt hierbei auch die notwendige Verankerung von nächtlichen Kulturangeboten in den Stadtteilen. Begründung: Für viele Bürger*innen ist ein nächtliches Kulturangebot ein wesentliches Merkmal für eine lebenswerte Stadt. Hierbei spielen Kneipen und Live-Musik Spielstätten eine wichtige Rolle. Bisher ist dieses Angebot sehr stark von der freien Nachfrage von Bürger*innen gekennzeichnet, ohne dass hierfür seitens der Stadt an einer aktiven Weiterentwicklung für ein vielfältiges Kulturangebot gearbeitet wird. Dies halten wir als Fraktion DIE LINKE. für eine wichtige Maßnahme, um Kultur in der Stadt noch stärker zu fördern. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gleichzeitig sind diese kulturellen Orte mit enormen Schwierigkeiten, wie steigenden Mieten oder Einschränkungen hinsichtlich des Lärmschutzes konfrontiert. Hierfür soll die Stadt Vorschläge erarbeiten, wie diese Schwierigkeiten gemindert werden können, damit auch diese Angebote in Zukunft vorhanden sein können, sodass Verschwinden dieser Kulturangebote eintritt. Dabei soll auch untersucht werden, wie die Spannungen zwischen Anwohner*innen und der Kulturangebote gemindert werden können und ob ein*e Nachtbürgermeister*in, wie bereits in anderen Städten vorhanden, hierfür eine geeignete Alternative wäre. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1296 Dez. 2 Weiterentwicklung der nächtlichen Kultur Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 21 X Kurzfassung Nächtliche Kulturangebote sind für die Attraktivität und Lebendigkeit einer Großstadt von hoher Bedeutung. Sie sprechen insbesondere ein jüngeres Publikum an und decken damit - gerade auch in einer studentisch geprägten Stadt – ein besonderes Bedürfnis nach kultureller Freizeitgestaltung ab. Die Stadt Karlsruhe bemüht sich, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben entsprechende Angebote zu ermöglichen. Die Verwaltung regt an, den Antrag in den Kulturausschuss zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zum Antrag vom 10. Dezember 2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Die Verwaltung erarbeitet in der Fortschreibung des Kulturkonzepts einen Vorschlag zur Fortentwicklung des nächtlichen Kulturangebots, welches unter anderem auch LIVE-MUSIK-SPIELSTÄTTEN beinhaltet. Dabei stellt die Verwaltung auch den Status quo dar. 2. Dabei zeigt die Verwaltung auf, wie sie ein pluralistisches Kulturangebot sicherstellen möchte, das auch subkulturelle und alternative Angebote beinhaltet. 3. Die Verwaltung entwickelt ein Förderkonzept, wie sie nächtliche Kultur fördern möchte und welche Förderkriterien sie hierfür anlegen würde. Dabei stellt die Verwaltung dar, wie sie die notwendigen Räumlichkeiten hierfür sicherstellen möchte und wie nächtliche Kulturangebote vor Verdrängung durch zu hohe Mieten geschützt werden sollen. Zu 1 – 3: Das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe befasst sich unter Handlungsfeld 4 – Stadt: Raum für Kultur - mit der Erforderlichkeit und Verfügbarkeit geeigneter Räume für kulturelle Angebote. Es trifft dabei keine Unterscheidung zwischen den Erfordernissen für kulturelle Aktivitäten tagsüber und abends sowie denen für nächtliche Angebote. Implizit bezieht sich das Kapitel jedoch auch auf Raumanforderungen im nächtlichen Kultur- und kulturellen Freizeitbereich. Karlsruhe verfügt über eine reiche Szene an Live-Musik-Spielstätten. Hierzu zählen im nichtklassischen Bereich die soziokulturellen Zentren und Musikclubs wie Kulturzentrum Tollhaus und Substage Karlsruhe, die aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen von der Stadt Karlsruhe institutionell gefördert werden. Einige dieser Zentren und Musikclubs erhalten zudem komplementäre Fördermittel vom Land Baden-Württemberg. Die Einrichtungen arbeiten mit ihren kulturellen Angeboten im nichtkommerziellen Bereich und sind auf öffentliche Zuschüsse angewiesen. Hinzu kommen der Stadtjugendausschuss mit dem JUBEZ und verschiedenen weiteren Spielstätten der Jugendpflege. Live-Musik-Angebote für Studierende gibt es unter anderem auf dem KIT- Campus beim AKK (Arbeitskreis Kultur und Kommunikation) im Alten Stadion und beim Unifest des AStA sowie auch an den anderen Hochschulen. Der von der Stadt projektbezogen für die Auftritte lokaler Bands geförderte Subculture And Underground (SAU) e. V. ist regelmäßiger Veranstalter von Live Acts in der Alten Hackerei. An zahlreichen weiteren Orten gibt es gelegentlich Live-Musik-Angebote. Hierzu zählen unter anderem die Stadtmitte sowie etliche Kneipen und Pubs. Alle diese Spielstätten decken mit einem sehr diversen, breiten Live-Programm ein weites Feld im Tanz- und Popularmusikbereich in Karlsruhe ab. Daneben gibt es derzeit ca. 15 kommerzielle Musikclubs und Diskotheken in Karlsruhe, in denen insbesondere in den Nächten am Wochenende, in der Regel in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr, überwiegend Musik aufgelegt wird. Sie haben unterschiedliche musikalische und atmosphärische Profile. Als kommerzielle Clubs und Diskotheken sind sie nicht im Fokus der Kulturförderung. Räumlichkeiten können von der Stadt Karlsruhe in Ermangelung entsprechender Flächen nicht zur Verfügung gestellt werden. Auf die Preisgestaltung hat die Stadt Karlsruhe keinen Einfluss. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Übersicht, in welchen der rund 1000 nach Gaststättenrecht genehmigten Gaststätten und Veranstaltungsorten in Karlsruhe Live-Musik gespielt wird. Bei der Beurteilung eines erweiterten Kulturangebotes bei Gaststätten und Veranstaltungsorten ist die Stadtverwaltung an die Beachtung der gegebenen gesetzlichen Grundlagen gebunden. Hierzu zählen die Sperrzeitenregelung, die Immissionsrichtwerte und bauplanungsrechtliche Vorgaben. Es besteht jedoch im Einzelfall die Möglichkeit, bei einer gewünschten Ausweitung eines Angebotes den jeweiligen Veranstaltungsort beziehungsweise die jeweilige Gaststätte einer Begutachtung zu unterziehen. Dies muss aber in jedem Einzelfall mit den Fachämtern wie dem Bauordnungsamt, dem Umwelt- und Arbeitsschutz und dem Ordnungs- und Bürgeramt abgestimmt werden. Die Stadt Karlsruhe fördert also bereits auf der Grundlage des Kulturkonzepts vielfältig die nächtliche Kultur. Die Punkte 1 bis 3 werden insofern als erledigt angesehen. Einer expliziten formalen Fortentwicklung des Kulturkonzepts bedarf es nicht. 4. Die Verwaltung stellt dar, wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen die Möglichkeit von nächtlichen Kulturangeboten berücksichtigt werden soll. Grundsätzlich sind in vielen Baugebieten, die über allgemeine Bebauungspläne festgesetzt sind, auch kulturelle Nutzungen zumindest ausnahmsweise zulässig. Ausgeschlossen werden kulturelle Nutzungen nur in besonders gelagerten Einzelfällen. Dass sich entsprechende Angebote dann auch tatsächlich ansiedeln, hängt deshalb nicht vom Bebauungsplan ab. In der Regel sind solche kulturellen Angebote daher möglich. Die Frage der Auswirkungen auf die Nachbarschaft wäre dabei im Rahmen der Baugenehmigung bzw. Konzession zu behandeln. Eine Verpflichtung, ein nächtliches Kulturangebot über einen städtebaulichen Vertrag im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan bereitzustellen, ist rechtlich hingegen nicht möglich. Die Beurteilung, ob es sich tatsächlich um eine kulturelle Nutzung oder um eine Nutzung in Form einer Vergnügungsstätte handelt, ist fließend. Die gesetzliche Vorgabe dazu ist Bundesrecht (Baunutzungsverordnung) und entzieht sich kommunaler Regelung. 5. Die Verwaltung legt dar, wie sie mit dem Thema Lärmschutz bezüglich der Anwohner*innen umgeht und prüft, ob und in welcher Form ein*e Nachtbürgermeister*in hierbei eine sinnvolle Maßnahme sein kann. 6. Die Verwaltung berücksichtigt hierbei auch die notwendige Verankerung von nächtlichen Kulturangeboten in den Stadtteilen. Zu 5 und 6: Nächtlicher Lärm stellt für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Erste Ansprechpartner sind in der Regel die Polizei und das Ordnungs- und Bürgeramt, die gemeinsam mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz prüfen, ob diese subjektiven Empfindungen berechtigt erscheinen und wie die Belästigungen eingedämmt werden können. Störungsquellen können dabei sowohl zu laute Musik, laute Unterhaltungen vor der Einrichtung als auch Verkehrslärm sein. Es liegt im Interesse der Stadt, Störungen so weit als möglich zu unterbinden beziehungsweise zu beheben. Die Ausweitung nächtlicher Kulturangebote sollte daher Ergänzende Erläuterungen Seite 4 im Hinblick auf den Ruheschutz der Bevölkerung vor allem in Gebieten zum Tragen kommen, die nach Bebauungsplan höhere Immissionswerte zulassen. In einigen Großstädten wie New York oder Amsterdam gibt es seit einiger Zeit einen so genannten Nachtbürgermeister. 2018 griff auch die Stadt Mannheim die Idee eines Vermittelnden zwischen lärmgeplagten Anwohnenden und Feiernden auf. Er soll die Kommunikation zwischen Partyszene, Stadtverwaltung und Anwohnenden verbessern. Bislang hat die Verwaltung in Karlsruhe noch keine Notwendigkeit erkennen können, eine solche Stelle zu schaffen. Ein Nachtbürgermeister kann im Hinblick auf nächtliche Lärmbeschwerden versuchen, Ursachen zu ermitteln und Gespräche zur Konfliktlösung führen. Die Rechtsansprüche der Betroffenen bleiben davon jedoch unberührt. Eine wichtige Partnerin in der Kommunikation mit den Akteuren der nächtlichen Kultur ist neben Polizei, Ordnungs- und Bürgeramt und Umwelt- und Arbeitsschutz die Cityinitiative Karlsruhe (CIK). Sie hat die Attraktivität der Innenstadt im Blick, zu der auch die Einrichtungen nächtlicher Kultur beitragen. Aktionen wie „Sicheres Nightlife“ oder der „Karlsruher Barpass“ wurden von der CIK ins Leben gerufen beziehungsweise sollen wiederbelebt werden. Nicht zuletzt deshalb gibt es bei der CIK seit dem vergangenen Jahr sogenannte Fachgruppen, die sich aus Mitgliedern der unterschiedlichsten Branchen zusammensetzen. In der Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie sind auch die Musikclubs und Discotheken vertreten. Durch regelmäßige Fachgruppentreffen ist der Kontakt und Austausch gewährleistet. Grundsätzlich hat das Thema „Lärm“ in letzter Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen und zeigt sich in zunehmenden Beschwerden aus der Bevölkerung. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, wäre über neue Lösungswege nachzudenken.
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Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 21 der Tagesordnung: Weiterentwicklung der nächtlichen Kultur Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2019/1296 Beschluss: Verwiesen in den Kulturausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Herr Oberbürgermeister, wir würden der Antwort der Verwaltung folgen und dementsprechend die Überweisung beantragen, das ist für uns okay. Der Vorsitzende: Gut, vielleicht können wir dann ja die Wortbeiträge abkürzen? Das ist der Fall, dann verweisen wir das in den Kulturausschuss. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Februar 2020