Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße - Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahme

Vorlage: 2019/1281
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Gartenbauamt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2020

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Städtebauliche Neuordnung
    Extrahierter Text

    *HVDPWJHOlQGH Kampfmittelfreiheit mit 7LHIHQHLQVFKUlQNXQJELV maximal 4m unter *HOlQGHREHUNDQWH 6SRUWJHElXGH Kampfmittelfreiheit RKQH7LHIHQHLQVFKUlQNXQJ NORD BA 3 BA 2 BA 1 Bahndammabtrag im Zuge Baufeld- freimachung im BA 1 Realisierung Tennis im BA 1Realisierung Sportanlagen im BA 3 vorh. Bahndamm 6WlGWHEDXOLFKHU(QWZXUIPLWJHSODQWHU.DPSIPLWWHOIUHLKHLW Anlage 1

  • Anlage 3 Stuttgarter Straße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Tiefbauamt Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH Karlsruhe Hans-Sachs-Straße 9 · 76133 Karlsruhe 07.10.2019 Telefon 0721 98453-0 · Fax 0721 98453-99 www.ib-roth.com · info@ib-roth.com Karlsruhe, Südlich Stuttgarter Straße Vertieftes Machbarkeitskonzept zur Baufeldfreimachung (Boden- und Kampfmittelmanagement) Kostenschätzung, Stand 07.10.2019 Karlsruhe, Südlich Stuttgarter Straße Vertieftes Machbarkeitskonzept zur Baufeldfreimachung (Boden- und Kampfmittelmanagement) 19S320Kostenschätzung-pf - 2 - Aktualisierte Budgetschätzung, Variante 1, Stand 07.10.2019 Pos. 1 Baustelleneinrichtung / Arbeits- und Gesundheitsschutz / blickdichter Bauzaun/ Straßenreinigung / Vermessung (Bauzeit ca. 12 Monate) 210.000,00 € Pos. 2 Volumenräumung Bahndammmaterial und Auffüllungen 297.500 m³ x 19,00 € / m³ 5.652.500,00 € Pos. 3 Zulage zu Pos. 2: Kampfmittelprüfung inkl. Aufbereitung und Separation 297.500 m³x 11,00 € / m³ 3.272.500,00 € Pos. 4 Qualifizierter Wiedereinbau 297.500 m³x 12,00 € / m³ 3.570.000,00 € Pos. 5 Kampfmittelfreimessung Urgelände Freimessung mittels Tiefensondierung bis 6 m u. GOK (Grundfläche Gebäude, Vereinsheim) Abschätzung: 5.000,00 m² x 70,00 € / m² Freimessung mittels Oberfächensondierung (Magnetometer oder Georadar) Abschätzung: (Fläche BA1/3 abzl. Gebäudefläche: 53.500m² Fläche BA2: 53.000m²) 106.500,00 m² x 5,00 € / m² Angenommener Aufwand für Nachgrabung von Anomalien Stundensatz: (Bagger mit Kampfmittelschutz) 750 h x 210,00 € / h Summe Pos. 5 350.000,00 € 532.500,00 € 157.500,00 € 1.040.000,00 € Pos. 6 Beräumung Bombenblindgängerverdachtspunkte 50.000-100.000 € im Mittel: 75.000 € Zwischensumme netto zur Kampfmittelfreimachung ca. 13.820.000 € Karlsruhe, Südlich Stuttgarter Straße Vertieftes Machbarkeitskonzept zur Baufeldfreimachung (Boden- und Kampfmittelmanagement) 19S320Kostenschätzung-pf - 3 - Pos. 7 Entsorgung Hot Spot-Bereiche (PAK-Belastungen) Annahme: ca. 2.000 to (Belastung: DKII-DKIII) 2.000 to x 90 € / to 180.000,00 € Pos. 8 Variante 1 (aktuelle Planung mit Abzug Flächenunterbau) Überschuss: ca. 34.500m³ abzgl. Entsorgung von 25% Bahndammmaterial (Pos. 9), -12.500m³  22.000m³ 22.000m³ x 1,8 to/m³ = ca. 39.600 to Ansatz Entsorgung: 90 € / m³ (Belastung bis DKI bzw. DKII) Variante 1 1.980.000,00 € Pos. 9 Entsorgung 25% Bahndammmaterial, ca. 22.500 to (vgl. Untersuchungsbericht: Sektorenprüfung der Auffüllungen zwischen den beiden Bahndämmen... d-plan, Karlsruhe vom 24.07.2019)  Mögliche Ersparnis, sollte Material vor Ort dennoch wieder verwendete werden, Stichwort: Sanierungsplan, Abstimmung mit Umweltamt der Stadt KA, ggfls. Umplanung von Oberflächenstrukturen z.B. Neuanlage Wall) 2.200.000,00 – 4.400.000,00 € (Summenbildung erfolgte mit 4,4 Mio. €) Pos. 10 Lieferung von unbelastetem Material, Herstellung Flächenunterbau (Bereich BA2, Kleingartenanlagen) Durchwurzelbare Bodenschicht 0,4m zzgl. Oberboden 0,2m 53.000,00 m² x 0,6m (im Mittel) = ca. 31.800 m³ Achtung: Materialdefinition erfolgt durch Umwelt- bzw. Gartenbauamt Einheitspreis noch zu finden Pos. 12 Abschieben von Oberboden, Bereitstellung im jeweiligen Baufeld, inkl. abschnittsweisem Wiedereinbau von ca. 50% (6.000m³) ca. 12.000m³ x 6,00 € / m³ 72.000,00 € Pos. 13 Entsorgung Oberboden Ansatz: ca. 50% des Oberbodens nicht mehr verwendbar (BA1/BA3) Ca. 6.000m³ x 1,75 to/m³ = 10.500 to 10.500 to x 45 € / to 472.500,00 € Pos. 14 Bauwasserhaltung (ohne Einleitgebühren) 80.000,00 € Karlsruhe, Südlich Stuttgarter Straße Vertieftes Machbarkeitskonzept zur Baufeldfreimachung (Boden- und Kampfmittelmanagement) 19S320Kostenschätzung-pf - 4 - Variante 1  Baukosten € netto 21.007.500,00 € Pos. 15 Baunebenkosten (Planung, Bauüberwachung, Massenmanagement etc.) 10% der Netto-Baukosten 2.100.750,00 € Variante 1  Gesamtkosten zur Baufeldfreimachung in € netto  Gesamtkosten zur Baufeldfreimachung in € brutto 23.108.250,00 € 27.498.817,00 €

  • Anlage 2 Städtebauliche Neuordnung
    Extrahierter Text

    ThemaStand April 2019 Stand Oktober 2019 Entwicklung Maßnahmen zur Baufeldfreimachung Baufeldfreimachung 42,90 27,50 Kampfmittelfreimachung - Bodenmanagement (Verwertung/ Wiedereinbau) - Entsorgung von Boden /Auffüllungen Geländeauffüllung mit externen Materialien Umgang mit vorhandenem Oberboden Berücksichtigung bautechnischer Aspekte (z.B verringerte Bauwasserhaltung) Rückbau Kleingartenhütten 2,60 Ursprünglich unter Baufeldfreimachung berücksichtigt Oberbodenlieferung und Einbau 2,00 0,75 Geringere Oberbodenlieferung erforderlich Artenschutz 2,80 2,80 Unvorhergesehenes und Unwägbares 4,77 3,38 Verringerung durch prozentualen Ansatz Honorare, extern 3,21 2,50 Verringerung durch prozentualen Ansatz Baubetreuungskosten, intern 1,80 2,00 erhöhter Aufwand Prozessentwicklung Kosten Baufeldvorbereitung (brutto) 57,48 41,53 Reduzierung um circa 16 Mio. Euro ThemaStand April 2019 Stand Oktober 2019 Entwicklung Maßnahmen zur baulichen Realisierung Vereinsheim incl. Tennishalle 12,00 12,00 Steigerungsindex 2019 bereits im April berücksichtigt Sportfreiflächen 5,12 5,50 Kostensteigerung Freianlagen von 2018-2019 Kleingartenanlage 1,80 1,90 Kostensteigerung Freianlagen Entschädigungen 1,65 1,65 Sonstiges 1,32 1,32 Unvorhergesehenes und Unwägbares 10% 1,68 1,98 Erhöhung durch prozentualen Ansatz Baukosten 23,57 24,35 Erhöhung um circa 0,8 Mio. Euro Honorare, extern 5,60 5,68 Ansatz: Hochbau 35%, Freianlagen 20% Baubetreuungskosten, intern 2,36 2,44 10% aus Baukosten ohne Honorare extern Bauliche Realisierung nach B-Plan (brutto) 31,52 32,47 Erhöhung um circa 0,95 Mio. Euro Kosten Baufeldvorbereitung (brutto) 57,48 41,53 Bauliche Realisierung nach B-Plan (brutto) 31,52 32,47 Baufeldfreimachung und Umsetzung B-Plan Gesamt (brutto) 89,00 74,00 Anlage 2 zur Beschlussvorlage "Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße – Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahme" Gesamtkostenrahmen: Übersicht und Entwicklung Historisch ist geringere Deponierung kritischer Erdmassen erfolgt als angenommen. Erdbewegungen um ca. 310.000 m³ verringert. Oberflächensondierung kann daher in Teilbereichen direkt erfolgen. Entsorgung beschränkt sich rein auf hoch belastete Ablagerungen. Kosten in Mio. Euro (brutto) Kosten in Mio. Euro (brutto)

  • Stuttgarter Straße neu
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1281 Dez. 5 Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße – Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahme Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 09.01.2020 1 X vorberaten Hauptausschuss 14.01.2020 13 X vorberaten Hauptausschuss 11.02.2020 14 X vorberaten Gemeinderat 18.02.2020 18 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat spricht sich für die Umsetzung des Städtebaulichen Entwurfs und die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahren „Südlich Stuttgarter Straße“ aus, nimmt den Kostenrahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte und Umsetzungsmaßnahmen zu veranlassen und vorzunehmen. Gleichzeitig hebt der Gemeinderat den Sperrvermerk für die im DHH 2019/2020 eingestellten Finanzmittel auf und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel für die Folgehaushalte einzustellen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Circa 74 Millionen Euro 1,8 Mio. € (von aurelis z. Tennis-Verlagerung) noch nicht ermittelbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Ausgangslage Mit der Vorlage Nr. 2018/0745 zur „Städtebaulichen Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße - Umsetzung der Gesamtmaßnahme und Kostenrahmen“ wurde im Hauptausschuss am 6. November 2018 und im Planungsausschuss am 15. November 2018 das Projekt mit Kostenrahmen diskutiert mit dem Ergebnis, dass noch weiterer Beratungsbedarf besteht. Aus den Gremiensitzungen kam der Auftrag, den freiwerdenden Standort der ESG an der Durlacher Allee und den zugehörigen Kostenrahmen zur Baufeldfreimachung in die Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen. Für die Gemeinderatssitzung am 9. April 2019 wurde der Standort Durlacher Allee in die Gesamtbetrachtung einbezogen. Die hierfür fortgeschriebene Vorlage gibt einen ausführlichen Überblick über die Gesamtmaßnahme und eine Kostenschätzung auf Grundlage des damaligen Planungsstandes. Am 9. April 2019 hat der Gemeinderat die Verwaltung mit den erforderlichen Umsetzungsschritten zur Herstellung eines „geordneten Zustands“ im Gelände an der Stuttgarter Straße beauftragt. Darüber hinaus sollten für eine höhere Kostensicherheit vertiefende Untersuchungen hinsichtlich Kampfmittel- und Bodenbelastung und daraus folgendem Bodenmanagement angestellt werden. Mit erhöhter Planungs- und Kostensicherheit sollte die Maßnahme dann wieder zu Entscheidung vorgelegt werden. Vor Ort wird aktuell an der Umsetzung des sogenannten „geordneten Zustands“ gearbeitet. Wie vom Gemeinderat beauftragt, hat das Tiefbauamt mit fachlicher Unterstützung des Ingenieurbüros Roth ein Vertieftes Machbarkeitskonzept zur Baufeldfreimachung erstellt (siehe Punkt IV). Das Ziel ist nach wie vor die Umsetzung der städtebaulichen Ziele aus der Konsensuskonferenz in einem Bebauungsplan und die Realisierung der Gesamtmaßnahme. II. Geordneter Zustand – aktuelle Aktivitäten und Ausblick Folgende Arbeitsschritte zur Erzielung des “Geordneten Zustandes„ werden planmäßig aktuell ausgeführt. Spätsommer 2019: Aus Bauabschnitt 2 wurde ein Teil der streng geschützten Mauereidechsen in vorbereitete Zwischenlebensräume umgesiedelt. Im Bauabschnitt 1 werden bauliche Anlagen, Abfälle und Gehölzaufwuchs entfernt. Für den Bauabschnitt 1 erfolgt ferner ein Erdplanum mit Wieseneinsaat. Bis zum Beginn der Erdarbeiten wird die Fläche regelmäßig extensiv gemäht. Frühjahr 2020: Nach der Winterruhe werden die restlichen Mauereidechsen aus dem Bauabschnitt 2 in bereits vorbereitete Zwischenlebensräume verbracht. Die Zwischenhälterung auf diesen verhältnismäßig kleinen Flächen ist wegen der erhöhten Besatzdichte nach Vorgaben des Regierungspräsidiums auf zwei Jahre beschränkt. Dann muss die planmäßige Rücksiedlung erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Spätjahr 2020: Die verbliebenen Gehölze im Bauabschnitt 2 werden gerodet, die baulichen Anlagen, Baureste und Abfälle werden – analog zu Bauabschnitt 1 – beseitigt. Das Erdplanum erhält bei Bedarf eine Wiesenansaat mit regelmäßiger extensiver Mahd. Winterhalbjahr 2020/2021: Die Boden- und Kampfmittelarbeiten können beginnen. Bauabschnitt 3 ist aktuell noch als Kleingartenanlage verpachtet. III. Baufeldfreimachung unter besonderer Berücksichtigung der Kampfmittel Die Vorlage Nr. 2018/0745 zur Gemeinderatssitzung vom 9. April 2019 gibt einen ausführlichen Überblick über die Bestandssituation hinsichtlich Kampfmittel und Auffüllungen und beschreibt das von der Verwaltung entwickelte Vorgehen zur Baufeldfreimachung. Dies ist abgestimmt auf die gemäß Bebauungsplan geplanten Nachnutzungen. Vorgehensweise: Die vorhandene Auffüllung wird abschnittsweise aufgenommen. Die freigelegte Aushubsohle auf dem Niveau der Geländeoberkante von 1945 (GOK1945) kann dann mittels Oberflächensondierung auf Kampfmittel bis maximal 4 Meter Tiefe überprüft werden. Für die geplante Kleingartennutzung und Sportflächen wird hierbei die erforderliche „Kampfmittelfreiheit mit Tiefeneinschränkung bis maximal 4 Meter unter GOK1945“ erreicht. Der Baubereich der Vereinsgebäude wird intensiv mittels Tiefensondierung bis 6 Meter unter GOK1945 untersucht, um den Vorgaben zur Baufeldfreimachung der für Gebäude erforderlichen Bautätigkeiten zu genügen. Ebenfalls mittels Tiefensondierung müssen die drei bekannten Blindgängerverdachtspunkte untersucht werden. Nach Räumung aufgefundener Kampfmittel soll das gesiebte, kampfmittelfreie Material aus der abgetragenen Auffüllung qualifiziert wiedereingebaut werden. IV. Vertieftes Machbarkeitskonzept zur Baufeldfreimachung (Boden- und Kampfmittelmanagement) Aufbauend auf den vorhandenen Erkenntnissen und dem entwickelten Vorgehen hat das Tiefbauamt das Ingenieurbüro Roth mit der Erstellung eines vertieften Machbarkeitskonzeptes zur Baufeldfreimachung beauftragt. Ausgangslage für das Machbarkeitskonzept: - Die geplanten drei Bauabschnitte mit einer Gesamtfläche von circa 11,15 ha werden betrachtet. Die Freihaltetrasse für eine mögliche Straßenbahn wurde nicht im Machbarkeitskonzept einbezogen. - Die geplanten Nutzungen entsprechen den Inhalten des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes: Vereinssportanlagen in den Bauabschnitten 1 und 3; –Kleingartenanlage im Bauabschnitt 2. - Optimierte Planungen im Vorentwurf. - Alle Flächen sind auf Kampfmittelverdacht zu untersuchen und entsprechend der geplanten Nutzung zu bearbeiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Untersuchungsrahmen des vertieften Machbarkeitskonzeptes - Erstellung eines Aushub- und Verwertungskonzeptes - Überprüfung und Präzisierung der bisherigen Kampfmittelkonzepte (KMBD, Oktober 2017 & IB Roth, September 2018), auf der Basis der Auswertung einer weiteren multitemporalen Luftbildauswertung zur Spezifizierung der Auffüllungshistorie und zusätzlicher Kampfmittelerkundungsarbeiten (drei Kampfmitteltestfelder, Sommer 2019) - Erstellung eines Abfallmanagementkonzepts (Verwertungs- und Wiedereinbaumöglichkeiten) inklusive Variantenprüfung zur Volumenoptimierung der Umlagerungsmassen - Prüfung der Einhaltung der naturschutzrechtlichen Belange - Erstellung von Bau- und Ablaufplänen zur Baufeldfreimachung - Aktualisierung der Terminplan- und Kostenermittlung Ergebnisse des Machbarkeitskonzeptes - Kampfmittel: Auf Basis der Ergebnisse der Kampfmitteltestfelder und der multitemporalen Luftbildauswertung konnten Bereiche festgelegt werden, in denen auf eine Volumenberäumung zur Kampfmittelfreimessung verzichtet werden kann. Diese Bereiche können mittels Oberflächensondierung untersucht werden. Eine Tiefensondierung im Bereich der künftigen Vereinsgebäude erfolgt weiterhin. - Natur- und Artenschutz: Das vorgesehene Natur-und Artenschutzkonzept (unter anderem Umsiedelung Eidechsen) kann wie geplant umgesetzt werden. - Bodenschutz/ Abfallrecht: Materialumlagerung der vorhandenen Auffüllungen ist innerhalb der drei Bauabschnitte möglich; Mit Ausnahme von Teilen der Auffüllungen zwischen den Bahndämmen (circa 25% beziehungsweise 22.500 Tonnen) und den Hot-Spot-Bereichen (PAK-Schadensfälle, Annahme: circa 2.000 Tonnen) können sämtliche Massen auf der Fläche wieder eingebaut werden. Eine mögliche Alternative kann es sein, circa 25 Prozent des zu entsorgenden Bahndammmaterials unter einem technischen Bauwerk (zum Beispiel Vereinsheim, Asphaltwege) einzubauen. Das daraus resultierende Einsparpotenzial ist noch zu prüfen. - Hydrogeologische Situation: Nach tiefergehender Überprüfung der Grundwasserstände ist eine aufwendige Grundwasserhaltung nicht erforderlich. Punktuelle Bauwasserhaltungen je nach Baufortschritt in Abhängigkeit vom jahreszeitlichen Grundwassergang erscheinen ausreichend. - Massenermittlung / Umlagerungs- / Auffüllkonzept: Die Volumenberäumung zur nachfolgenden Oberflächensondierung reduziert sich von ehemals 610.500 m³ (Stand: April 2019) auf aktuell 297.500m³. Ein Massenmanagement mit Umlagerung der Massen ist innerhalb der drei Bauabschnitte möglich. Die Konzepte zum Wiedereinbau der weniger belasteten Massen aus der Bahndammzwischenfläche im Bereich von befestigten, wasserundurchlässigen Flächen (zum Beispiel: der Einbau unter Rettungswegen entlang der Bahn, unter den Vereinsgebäuden sowie abgedichtete Erdschüttungen zwischen Bauabschnitt 2 und Bauabschnitt 3) sind noch zu prüfen. Durch diese Vorgehensweise würden keine Überschussmassen anfallen, so dass die Entsorgungskosten deutlich reduziert werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die bestehende Planung (Städtebaulicher Entwurf von Büro faktorgrün) könnte mit unbelasteten Überschussmassen im Mittel um circa 0,6 Meter flächendeckend angehoben werden, so dass auch hier keine Überschussmassen anfallen. V. Zeitplanung und Kosten Zeitplanung: Die ursprüngliche Projektzeitenplanung wurde auf Grundlage eines abgestimmten Ablaufes der Bautätigkeit erstellt, der den Erfordernissen des Natur- und Artenschutzes Rechnung trägt. Die Verfügbarkeit von Flächen für Erdzwischenlagerung auf dem ehemaligen RVS-Gelände an der Wolfartsweierer Straße sowie potenziell verfügbaren Deponiekapazitäten wurden mit einkalkuliert. Die vertiefende Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis  Aufgrund der deutlich reduzierten Massenumlagerungen erscheint eine derzeit noch nicht genauer spezifizierbare Zeitersparnis für die Baufeldfreimachung möglich.  Zwangspunkte ergeben sich in Abhängigkeit der jahreszeitlichen Vorgaben zur Umsiedlung der Eidechsen pro Bauabschnitt. Größere Verzögerungen aufgrund von Bauerschwernissen können zu Verlängerungen der Projektzeit von immer einem kompletten Jahr führen (Lebenszyklus und damit verhinderte Umsiedlungsmöglichkeit der Eidechsen sowie gesetzliches Fällverbot). Kosten: Auf Basis der ersten Machbarkeitsstudie wurde seinerzeit ein Kostenrahmen von 89 Millionen Euro brutto ermittelt (siehe Vorlage Nr. 2018/0745 zur Gemeinderatssitzung vom 9. April 2019). Auf Basis des Vertieften Machbarkeitskonzeptes zur Baufeldfreimachung ergibt sich ein Einsparpotenzial für das Gesamtprojekt von circa 15 Millionen Euro brutto.  Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Gesamtkosten sich im Rahmen von circa 74 Millionen Euro brutto bewegen. Anlage 2 enthält eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Kosten von April 2019 mit den aktualisierten Kosten Stand November 2019 auf Grundlage des Vertieften Machbarkeitskonzeptes zur Baufeldfreimachung. Haushaltsmittel sind eingeplant (2019 9,4 Mio. Euro, 2020 16,7 Mio. Euro) und mit einem Sperrvermerk versehen. Zur Herstellung des beschriebenen geordneten Zustands werden die geplanten Mittel benötigt und wird daher gebeten, den Sperrvermerk aufzuheben. Für die weiteren Maßnahmen ab dem DHH 21/22 werden die weiter benötigten Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung erneut angemeldet. VI. Weiteres Vorgehen Zeitnah ist der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan durch den Gemeinderat zu fassen, um das notwendige Baurecht zu schaffen. Bei Zustimmung durch die politischen Gremien und Beauftragung der Verwaltung, das Projekt umgehend entsprechend der Zielsetzung aus der Konsensuskonferenz weiterzuführen, wird die Umsetzung angestrebt. Der Gesamtterminplan ist eng getaktet und durch die Zeitläufe der natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben geprägt. Zeitliche Verschiebungen einzelner Projektbausteine Ergänzende Erläuterungen Seite 6 bedingen aufgrund des gesetzlichen Fällverbots und des Lebenszyklus der Eidechsen eine Verzögerung der Umsetzung des Gesamtprojektes um mindestens ein Jahr. Anlagen: Anlage 1 - Städtebaulicher Entwurf mit geplanter Kampfmittelfreiheit (Lageplan) Anlage 2 - Gesamtkostenrahmen: Übersicht und Entwicklung Anlage 3 - Vertieftes Machbarkeitskonzept zur Baufeldfreimachung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Hauptausschuss – Der Gemeinderat spricht sich für die Umsetzung des Städtebaulichen Entwurfs und die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahren „Südlich Stuttgarter Straße“ aus, nimmt den Kostenrahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte und Umsetzungsmaßnahmen zu veranlassen und vorzunehmen. Gleichzeitig hebt der Gemeinderat den Sperrvermerk für die im DHH 2019/2020 eingestellten Finanzmittel auf und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel für die Folgehaushalte einzustellen.

  • Abstimmungsergebnis_Top18
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 18 der Tagesordnung: Städtebauliche Neuordnung südlich der Stuttgarter Straße zwischen Mittelbruchstraße und Zimmerstraße – Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Maßnahme Vorlage: 2019/1281 dazu: Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2020/0213 Beschluss: Der Gemeinderat spricht sich für die Umsetzung des Städtebaulichen Entwurfs und die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahren „Südlich Stuttgarter Straße“ aus, nimmt den Kostenrahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte und Umsetzungsmaßnahmen zu veranlassen und vorzunehmen. Gleichzeitig hebt der Gemeinderat den Sperrvermerk für die im DHH 2019/2020 eingestellten Finanzmittel auf und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel für die Folgehaushalte einzustellen. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Änderungsantrag Ziffer 1: Bei 9 Ja-Stimmen und 36 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Änderungsantrag Ziffer 2 – 4: Bei 9 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss und im Hauptausschuss. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Die Neuordnung des Geländes südlich der Stuttgarter Straße ist ein Thema, das ganz sicher in die Kategorie Dicke Bretter bohren einzuordnen ist. Es handelt sich hier um ein sehr langes Verfahren, bei dem wir es wesentlich mit der Beseitigung von Kriegsfolgen zu tun haben. Ein Drittel der Kosten, die den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten vor einem Jahr buchstäblich den Schrecken ins Gesicht gejagt haben, kommen – 2 – von der Kampfmittelbeseitigung. Dieses Vorhaben, das uns als Stadt eine so große Summe Geld kosten wird, und den Bürgerinnen und Bürgern so viel Geduld abverlangt, gibt mir Anlass, den größeren Bogen zu spannen. Die Ausmaße dieses Vorhabens sind Folge dessen, dass Deutschland unter den Nationalsozialisten mit ihrer extremistischen nationalsozialistischen Ideologie einen Weltkrieg entfacht hat. Sie sind auch Folge dessen, dass Bürgerinnen und Bürger Deutschlands sich diesem Extremismus in der Weimarer Republik nicht entschlossen genug entgegengestellt haben. Sie meinten damals, man könnte den Extremismus durch Zusammenarbeit mit Extremisten im Zaum halten. Die Tatsache, dass wir 75 Jahre nach Kriegsende noch an der Beseitigung der technischen Folgen dieser Herrschaft des Extremismus arbeiten, sollte uns allen eine Mahnung sein. Das Positive und Ermutigende ist, dass wir heute in diesem Gemeinderat keine Kooperation mit extremistischen Kräften haben. Das möchte ich betonen. Das ist mir ganz wichtig. Ich hoffe, dass es auch so bleibt. Die Anforderungen aus dem Naturschutz kosten sehr viel Geld in diesem Verfahren. Wir müssen heute Tierarten wie Eidechsen so aufwändig schützen, weil wir Natur und Umwelt so sehr in Anspruch genommen haben. Daran führt vernünftigerweise kein Weg vorbei. Streng geschützte Arte sind aus gutem Grund streng geschützt. Wir begrüßen es, dass es der Verwaltung zusammen mit den Fachfirmen gelungen ist, die geplanten Kosten des Vorhabens zu senken. Hier zeigt sich der hohe Wert, der durch ein verbesserte Bewertung der Ausgangslage und eine daran angepasste Planung geschaffen werden konnte. Wir bedanken uns dafür. Wir sind der Meinung, dass man dieses Vorhaben wie geplant vorantreiben sollte. Wir brauchen alternative Flächen für die ESG Frankonia. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht, ihre Gärten wieder nutzen zu können. Und wir brauchen es als Teil des Biotopverbundes. Den Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von der CDU lehnen wir ab. Natürlich erkennen wir das Ansinnen als positiv an, Wohnraum zu schaffen, ganz grundsätzlich. Dennoch funktioniert der Antrag nicht. Wir jetzt nicht ohne vorliegenden Grund auf sechs Meter Tiefe ausbaggern lassen. Die Realisierung des Biotopverbundes ist uns zu wichtig. Wir können den nicht zerschneiden. Der Antrag ist nicht sinnvoll. Es kann nicht sein, dass wir jetzt eine große Sanierungstiefe fordern, ohne uns über den Nutzen klar zu werden. Wir wollen so vorgehen, wie geplant. Stadtrat Hofmann (CDU): Wir würden gerne nicht immer getrieben sein, sondern wir denken, dass wir gerade bei so einem Projekt, bei einem dicken Brett, das hier gebohrt wird – da stimme ich mit Ihnen überein, Herr Dr. Cremer – das Richtige tun müssen. Da ist es unserer Ansicht nach nicht das Richtige, dass wir im Untergrund vor allem die Ablagerungen von Bauschutt, Trümmerschutt und Brandschutt liegen lassen, egal, was da drauf gebaut wird. Für uns ist es wichtig, dass dieses Gelände komplett freigemacht wird. Es kann nicht sein, dass wir diese Sache dann einfach auf die kommenden Generationen verschieben. Die Verwaltung sagt, es reicht, die Kampfmittelsondierung wird bis 4 m gemacht, sogar noch weiter hinunter. Da wird dann wahrscheinlich nichts passieren. Aber man weiß trotzdem nicht, was passiert, wenn dort jemand doch einen Brunnen bohrt, oder wenn jemand tiefer geht. Da liegt einfach zu viel Abfall im Boden. Das ist unser Hauptantrag. Herr Dr. Cremer, da muss ich Ihnen widersprechen. Es geht uns nicht nur um Wohnbebauung. Es uns in erster Linie um die Entsorgung dieses Bodens, dass bevor es bebaut wird, dieser Bereich komplett freigemacht wird. Deswegen bitten wir nachher – 3 – auch um eine einzelne Abstimmung des Punktes 1. Die Punkte 2 bis 4 kann man zusammen abstimmen. Aber das ist unser Hauptantrag. Dadurch sind die Kosten natürlich enorm gestiegen und steigen noch mehr. Deswegen wollen wir die Bürger noch einmal befragen und die Bürger mitnehmen. Das muss auch nicht in einem großen Zeitfenster sein. Wir wollen aber die Bürger mitnehmen. Denn unter so einer Voraussetzung wurde damals die Konsensus- Konferenz nicht gemacht. Wenn die Bürgerinnen und Bürger wieder zu diesem Schluss kommen, dann werden wir das auch so umsetzen. Diese Zeit sollte man sich auch hier lassen und nicht einfach sagen, wir machen den Deckel drauf und lassen da unten drin, was alles dort drin ist. Ich denke, wir sollten uns hier noch einmal gründlich überlegen, ob wir dieses Problem verbuddeln und einen Deckel drauf machen. Dann machen wir Kleingärten und einen Sportverein drauf. Das, denke ich, ist die falsche Lösung. Wir wollen so etwas nicht machen. Wir werden auch, wie gesagt, diese einzelnen Punkte zur Abstimmung stellen. Stadtrat Zeh (SPD): Das Ganze ist schon ein langes Verfahren. Wenn es nach dem früheren Gemeinderat gegangen wäre, wäre 2001 dort die Bundesgartenschau mit ihren Grünflächen gewesen und wir müssten uns heute nicht darüber unterhalten. Leider gibt es bei langen Verfahren auch Veränderungen in den Bauvorschriften. Herr Hofmann, da ist der Punkt 1 leider nicht zukunftsweisend. Denn es wird sowieso der ganze Schutt bis zu Fläche von 1945 abgetragen und 4 m sondiert. Wenn Sie Wohnbebauung oder Gebäude drauf machen, müssten Sie 6 m tief sondieren. Entweder sagen Sie gleich klipp und klar, keine Gärten, kein Sport sondern Bebauung. Dann ist es sinnvoll, so etwas zu machen. Aber nur abzutragen ist nicht sinnvoll. Denn Sie wissen nicht, wenn in 20 Jahre vielleicht der Gemeinderat entscheidet, dort Wohnbebauung zu machen, ob dann nicht 8 oder 10 m Sondierung notwendig sind. Von daher ist das auf jeden Fall nicht der richtige Ansatz. Die Vorlage der Verwaltung sagt aus, man soll den Sperrvermerk aufheben, damit diese Hütten, die noch in der Nähe vom Tivoli stehen, dort sind auch Eidechsen, abgerissen werden können, so dass es ein geordneter Zustand ist, so ähnlich, wie jetzt im Bereich der Feuerwache. Aber natürlich, wenn Sie hier zurück auf Anfang gehen – das sind Ihre Punkte 2 bis 4 -, das heißt, neue Konsensus-Konferenz, vielleicht auch anderes Plangebiet, dann heißt das, Sie wollen damit zum Beispiel der ESG Frankonia keine Zukunft geben. Oder Sie müssten sofort wissen, wo eine Alternativfläche für den Sportverein ist. Wir suchen ewig Flächen. Das gibt es nicht. (Zurufe) - Nein. Entweder wird – das ist der zweite Punkt der Vorlage – mit dem Bebauungsplanverfahren, im Moment dürften wir dort sowieso keinen Sportplatz entstehen lassen, zumindest einmal angefangen, damit irgendwo Baurecht entsteht. Herr Hofmann, Sie haben einen grundsätzlich anderen Ansatz. Man könnte grundsätzlich wieder auf Null zurückgehen. Aber diesen Weg werden wir nicht gehen. Wir wollen vorwärts gehen, zunächst einmal die Schritte, die hier angedacht sind, auch tatsächlich machen. Zurückgehen auf Null, da verweigern Sie die Zukunft für das Gelände. Es ist eine Trennlinie, es ist keine Bebauung im Regionalplan vorgesehen. Sie müssten von ganz vorne anfangen. Deswegen lehnen wir den CDU-Antrag ab. Stadtrat Høyem (FDP): Lieber Herr Dr. Cremer, ich verspreche, dass ich mich nicht in Versuchung bringe, was Sie versucht haben. Aber wenn Sie ein bisschen die Welt kennen, wie – 4 – ich, dann könnte man über Extremismus sprechen für die ehemaligen Sowjetkommunisten. Ich weiß nicht, darum Sie davon angegangen haben. Aber ich denke, dass wenige in diesem Raum so viele extremistische Diktaturen kennen wie ich. Das können wir ein anderes Mal diskutieren. Wir sprechen alle mit ein bisschen Nostalgie über das erfolgreiche Konsensus-Treffen 2013. Danach ist unglaublich viel schlecht gelaufen. Die Verwaltung hat sich plötzlich erinnert, dass wir einen 2. Weltkrieg gehabt haben, mit vielen Kampfmitteln, gerade in diesem Gebiet, und damit eine enorme Kostenexplosion, die uns alle für eine längere Zeit nahezu gelähmt hat. Über eine sehr lange Zeit haben wir Anwohner nahezu keine Kommunikation von der Stadt bekommen. Das Gebiet war chaotisch. Besonders die vielen Kleingärtner haben Jahre mit Unsicherheit und Frustration erlebt. Aber jetzt wollen wir weiter. Das Bebauungsplanverfahren soll fortgesetzt werden. Es wird teuer, sehr teuer. Die Fläche ist groß. Gehen Sie einmal dorthin und schauen, wie groß diese Fläche eigentlich ist. Die Entwicklung ist nicht nur wichtig für uns in der Südstadt. Die Fläche ist, wie wir wissen, das Schlüsselgebiet für das ganze Frankonia-Sportgelände an der Durlacher Allee und für die Verkehrsverbesserung dort. Lassen Sie uns jetzt mit neuem Optimismus weitergehen. Mein Kompliment dafür, was die letzten sechs, sieben Monate dort passiert ist. Wir Anwohner sind zufrieden mit der Kommunikation. Wir sehen mit Zufriedenheit, wie die Arbeit Tag für Tag Ordnung in das Chaos bringt. Bitte berücksichtigen Sie in der Planung, dass diese große – ich sage es noch einmal, weil wenige verstanden haben, wie unglaublich groß es ist – Fläche soweit wie möglich auch für die Öffentlichkeit zugänglich wird. Bitte berücksichtigen Sie, das ist vielleicht eine Kleinigkeit, aber auch in der Neugestaltung der Kleingärten die Kleingärtner, die unnötig Unsicherheit und Frustration erlebt haben. Ich ende mit einem Kompliment für das, was jetzt geschieht. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir von der AfD wurden 2014 in den Gemeinderat gewählt. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Politik in Karlsruhe dieses Problem über 50 Jahre vor sich hergeschoben. (Zurufe) - Es ist leider so. Dieses Problem wurde über sehr lange Zeit vor sich hergeschoben. Jetzt sind wir an dem Punkt, wo wir es endlich in Ordnung bringen müssen. Es kostet uns ungefähr so viel wie das Stadion am Wildpark. Ich weiß noch, welche Diskussionen wir damals geführt haben. Das Problem ist nur, das sehen wir ganz genauso, wir können es nicht anders lösen. Deswegen sind wir der Verwaltung auch dankbar, dass sie jetzt einen sehr pragmatischen Weg eingeschlagen hat, der aus unserer Sicht genau der richtige ist, dass man nämlich die Bodenschichten, von denen man weiß, dass sie nach dem Krieg aufgeschüttet wurden, abträgt und auf dieser Ebene, die man dann erreicht, eine Tiefensondierung macht, mit der man dann noch die 4 m weiter unten sondieren kann, um sicherzustellen, dass dort keine Blindgänger mehr vorhanden sind. Wir glauben, dass es die richtige Maßnahme ist, um dieses Gelände, das wirklich groß ist, wieder zukunftsfest zu machen. Wir glauben auch nicht, dass Wohnbebauung an der Stelle sinnvoll wäre. Denn dieses Naherholungsgebiet wird gebraucht für die umliegenden Stadtteile. So gesehen, obwohl es sehr teuer ist, sehen wir keine Alternative. Wir sehen, dass die Stadtverwaltung aus unserer Sicht jetzt den besten Weg einschlägt. Man darf nicht vergessen, dass über Jahrzehnte hinweg die Kleingärtner, die hier ihre Parzellen hatten, Brunnen gebohrt haben, ohne dass irgendetwas passiert wäre. – 5 – Vor diesem Hintergrund können wir davon ausgehen, dass es nicht so dramatisch ist, wie es hier von der CDU geschildert wurde. Wir glauben, dass die Maßnahmen der Stadt ausreichen, um das Restrisiko, das noch vorhanden ist, dass man irgendwo Kampfmittel findet, auszuräumen und um sicher zu sein, dass man dieses Gelände für die Zukunft nutzen kann. Wir glauben, dass es wichtig ist für die Anwohner und für die Stadt insgesamt. Wir brauchen diese Naherholungsflächen. Es ist auch eine wichtige Frischluftschneise, die hier erhalten werden soll. Wir wollen, dass Karlsruhe seine grünen Ecken behält. Deswegen unterstützen wir diese Vorlage. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Unsere Fraktion folgt dem Antrag der Verwaltung. Wir haben gehört von den Vorrednern, es ist eine sehr lange Geschichte, die wir hatten. Eisenbahner, Garten, Abkauf, 20 Jahre Ruhestand, Verwahrlosung, Eigentumsrechte, die es nicht gab, erfolgreiche Konsensus-Konferenz, Kompromisse, schwere Abschiede vom eigenen Garten und viele Tragödien. Dann mussten wir erkennen, im Untergrund ist etwas, mit dem wir nicht gerechnet haben. Zu den Folgen eines Krieges hat Herr Dr. Cremer versucht, einen Bogen zu schließen, den ich auch voll verstehe. Aber ich muss als Mitglied einer Partei immer sagen, etwas Demut für eine Partei, dessen Vizekanzler damals als Außenminister den ersten Angriffskrieg, der nicht völkerrechtlich gesichert ist, auf ausländischem Territorium befohlen hat. Wer im Glashaus sitzt, sollte immer daran denken, es ist schlecht, mit Steinen zu werfen. Aber die Intention habe ich verstanden. Ich wollte nur, weil ich mich geärgert habe, dass es immer wieder so kommt, auch meine Sichtweise erklären. Wir folgen dem Antrag der Verwaltung. Ich sehe große Chancen in dem Potential. Meine Vision ist tatsächlich, dass irgendwann einmal der ÖPNV-Anschluss durch die Stuttgarter Straße kommt. Was sollen wir tun, außer dem beschriebenen Weg? Wir haben auch gesehen, dass wir Kosten einsparen können. Es ist ein guter Weg. Der Antrag der CDU hätte vielleicht viel früher kommen müssen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir den vorgeschriebenen Weg und schauen, was vielleicht zukünftige Generationen daraus machen. Im Augenblick ist es gut, wie es ist. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Die Karlsruher Liste wird heute dem Antrag der Verwaltung zustimmen. Es ist jetzt einfach an der Zeit, dass wir das umsetzen, was der Gemeinderat will und was in der Konsensus-Konferenz ausgearbeitet wurde. Da gab es viele Dinge, die aus der Bürgerschaft mit in den Prozess hineingenommen wurden. Vor allem, wenn man bedenkt, dass aus der Bürgerschaft der Vorschlag kam, einen ehemaligen Bahndamm im Südosten des Geländes miteinzubeziehen, wo die Fachleute der Verwaltung, die bei der Konsensus-Konferenz dabei waren, das auch aufgegriffen haben. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn wir heute sagen, das gilt jetzt alles nicht mehr, wie man das dann draußen vermitteln will. Denn aus meiner Sicht und aus Sicht der Karlsruher Liste war das einer der besten Bürgerbeteiligungsprozesse, den ich in den letzten 10 Jahren erlebt habe. Von daher gehen wir heute den Weg mit. Die ESG Frankonia wartet schon ewig darauf, dass sie endlich die unterschiedlichen Vereinsgelände dort konzentrieren kann. Wir brauchen als Stadt das Gebiet am Weinweg, was die ESG Frankonia schon immer genutzt hat seit nach dem Krieg, dass wir da endlich den Schritt gehen, und in der Perspektive aufzeigen, dass es dort jetzt weitergeht. Mein Kollege Høyem hat es gesagt, da passiert jetzt richtig etwas. Vor allem im östlichen Bereich, wo dann die Tennisanlage und das Vereinsheim hinkommen sollen. Da hat sich – 6 – wirklich viel getan, das muss man wirklich sagen. Vor ein paar Monaten hätte man es nicht für möglich gehalten, dass das sich doch so positiv entwickelt. Herr Kollege Hofmann, wie das kommuniziert wurde in den Ausschüssen, waren wir die, die am härtesten gesagt haben, wir wollen, dass der ganze Dreck da heraus muss. Von daher war das von uns jetzt auch noch einmal ein Entscheidungsprozess. Können wir Ihrem Antrag folgen oder nicht? Ich muss sagen, im Planungsausschuss, auch im Hauptausschuss, aber es war hauptsächlich im Planungsausschuss, wurde sehr detailliert dargelegt, wie die Situation aussieht. Wir haben uns davon überzeugen lassen. Deswegen werden wir heute auch so abstimmen, wie die Verwaltung uns vorschlägt. Stadtrat Hofmann (CDU): Es tut mir leid, aber Herr Zeh hat anscheinend unseren Antrag nicht gelesen. Deswegen muss ich das jetzt noch einmal richtigstellen. In dem Antrag steht weder drin, zurück auf Null. Da steht wortwörtlich drin – ich glaube, Herr Zeh, die zweite Seite haben Sie nicht mehr gefunden -, die Errichtung der Sportflächen im Areal steht dabei nicht zur Debatte. Ich weiß nicht, was Sie vorhin mir haben erzählen wollen. Uns geht es wirklich vor allem um die Freimachung des Bodens, wie Herr Cramer gerade gesagt hat. Wir sind nicht davon überzeugt. Das ist aber nicht schlimm. Das Projekt sehen wir trotzdem sehr positiv. Wir stehen allem entgegen. Ich bin auch bei Ihnen, Herr Cramer, es war eine vorbildliche Konsensus-Konferenz, aber leider wusste man nicht alle Fakten. Wir haben nur gesagt, wenn wir jetzt die Chance haben, noch einmal diese komplette Freimachung zu machen bis 6 m, würden wir das gerne mit hineinnehmen und nachfragen, ob das auch noch Bestand ist. Das muss gar nicht zurück auf Null. Wir haben es einmal Weiterführung genannt. Die Verwaltung schreibt jetzt, weiterführen geht nicht, man muss es neu machen. Aber ich denke, in dem Bereich hätte man das durchaus machen können. Deswegen bleiben wir auch dabei. Wir würden trotzdem gerne unseren Antrag, zumindest den Punkt 1 und die Punkte 2 bis 4 getrennt abstimmen. Der Vorsitzende: Wir haben noch nicht seit 50 Jahren das Gelände. Darauf wollte ich nur Wert legen. Mir war noch einmal wichtig zu unterstreichen, dass nach meiner Wahrnehmung die Konsensus-Konferenz damals nicht die alleinige ausschlaggebende Motivation war, dort die Kleingärten und die ESG Frankonia unterzubringen. Sondern die Konsensus-Konferenz war vor allem sehr hilfreich, diesen Interessenskonflikt auf einem Gelände zu klären, und hat es auch dadurch mitgeklärt, dass man anschließend den Bahndamm mit hinzugezogen hat. Das heißt, das Gelände, das uns jetzt zur Verfügung steht, ist auch deutlich größer als das, was ursprünglich einmal zur Debatte stand. So, wie das verstanden habe – ich war damals noch nicht dabei -, hat es sehr viel mit diesem Grünzug zu tun vom Rhein bis an den Turmberg, und ist damit ganz zentrales Perlenelement auf dieser Kette. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich damals auch nicht wegen des günstigeren Preises für diese Variante ausgesprochen, sondern wegen dieser übergeordneten Bedeutung. Von daher weiß ich nicht, ob es einen gewissen Sinn macht, jetzt noch einmal mit dem Thema Wohnbebauung heranzugehen. Weil aus meinem Verständnis diese Grundlagen unabhängig vom Preis in der Gesamtkonzeption schon gelegt waren. Wir stimmen damit erst einmal über den Änderungsantrag der CDU ab, und hier die Ziffer 1. Ich wollte auch noch einmal feststellen, mit dem Vorschlag zur Entkontaminierung, den wir Ihnen machen, stellen wir einen Zustand her, wie wir ihn beispielsweise in der Südstadt Ost auf dem nicht mit Wohnbau bebautem Gelände auch haben. Also, dass nicht der Eindruck – 7 – entsteht, hier wird etwas weniger gewissenhaft gemacht, als wir das an anderen Stellen in der Stadt machen. Sie haben Recht. Wenn wir dann dort Wohnbau machen, müssten wir noch einmal tiefer auskoffern und müssten auch da noch einmal gezielt schauen. Aber das ist auch wieder richtig. Man weiß nicht, wenn wir in 10, 15, 20 Jahren an das Thema herangehen, was es dann vielleicht alles noch für Vorschriften gibt. Damit rufe ich die Ziffer 1 des CDU-Antrags auf, der sich mit den 6 m beschäftigt. – Das ist mehrheitliche Ablehnung. Jetzt kommen wir zu dem Änderungsantrag bezogen auf das Verfahren, dass wir die Konsensus-Konferenz noch einmal aufnehmen und in Anbetracht der neuen Tatsachen auflegen. Da bitte ich ebenfalls um Ihr Votum. – Abgelehnt. Jetzt haben wir die unveränderte Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung. – Das sieht ziemlich einstimmig aus. Das ist dann trotzdem noch ein schönes Ergebnis, auch für die ganze Arbeit, die dahinter steckt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Februar 2020