Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Kriegsstraße 23 - 25", Karlsruhe-Südweststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 2019/1279
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Oberreut, Rüppurr, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2020

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Satzungsbeschl Kriegsstr 23-25
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1279 Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Kriegsstraße 23 - 25", Karlsruhe-Südweststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.01.2020 6 x Beschlussantrag Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 7). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Übersicht der bisher im Aufstellungsverfahren vorgenommenen (formellen und informellen) Verfahrensschritte  Vorstellung des Siegerentwurfs der Mehrfachbeauftragung und Beschlussfassung über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im Planungsausschuss am 21. September 2017  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 18. Oktober 2017  Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum 21. Juni bis 30. Juli 2017  Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum 22. Oktober bis 27. November 2018  Information des Planungsausschusses über den Stand der Planung am 14. März 2019  Einleitungs- und Auslegungsbeschluss des Gemeinderates am 26. März 2019 (2019/0149) und Auslegung des Planentwurfes vom 29. April 2019 bis 31. Mai 2019 sowie vom 7. Oktober bis 8. November 2019 mit ergänzender Trägerbeteiligung  Mitteilung des Bürgermeisteramtes zur Stellplatzsituation im Planungsausschuss am 5. Juni 2019 II. Erläuterungen zur Planung und wesentlicher Planinhalt Die ca. 3.000 m² großen Vorhabengrundstücke liegen in der Karlsruher Südweststadt. Sie umfassen die Gebäude Kriegsstraße 23 und 25 (Flurstücke 3395 und 3394) sowie die zur Errichtung der Hotelvorfahrt und der Außengastronomie angrenzende öffentliche Verkehrsfläche. Das in den 1970er Jahren errichtete siebenstöckige Verwaltungsgebäude auf den Vorhaben- grundstücken – seit 2012 leerstehend – wurde im Jahr 2019 abgerissen. Die Vorhabenträger möchten auf den Vorhabengrundstücken ein Wohn- und Geschäftshaus sowie ein Hotelvorhaben realisieren. Für die geplante Bebauung haben die Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe eine Mehrfachbeauftragung im Jahr 2017 durchgeführt. Die Wettbewerbsentscheidung diente als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. In dem Eckgebäude sollen vom 2. bis 8. Obergeschoss 25 Wohnungen hergestellt werden, davon 5 für den sozial geförderten Wohnungsbau gemäß Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI). Weiter ist vorgesehen, im Erd-, 1., 8. und Dachgeschoss („skybar“) gastronomische Nutzungen unterzubringen. In dem westlich anschließenden Gebäudeteil ist im Erd- und in den Obergeschossen eine Hotelnutzung vorgesehen (mit ca. 320 Betten) sowie weitere gastronomische Nutzungen im Erdgeschoss und dem Dachgeschoss. Das Maß der baulichen Nutzung leitet sich aus dem Gebäudebestand, der umgebenden Bebauung und den städtebaulichen Anforderungen an eine raumbildende Kante zur Kriegsstraße sowie Badenwerkstraße ab. Die Bebauung schließt unmittelbar an die vorhandene Bebauung der Kriegsstraße 27 und Badenwerkstraße 9 an. Das Hotel wird verkehrlich über die Kriegsstraße erschlossen. Sämtliche gewerbliche Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Die Stellplätze für die 25 Wohnungen werden sowohl in der Tiefgarage als auch im rückwärtigen Bereich des Hotelgrundstücks nachgewiesen und über eine Gebäudedurchfahrt zur Badenwerkstraße hin erschlossen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Dachflächen der Vorhabengebäude sollen - wie auch bereits der Altbestand - begrünt werden. Die Vorhabenträger haben ein energetisches Konzept erstellt. Die Vorgaben zur thermischen Gebäudehülle können nicht in vollem Umfang erreicht werden, die primärenergetischen Vorgaben zum KfW-Effizienzhaus 55 werden jedoch für beide Gebäudeteile übererfüllt. Ein Nachweis nach dem KfW Verfahren ist nicht vorgesehen. Die Auswirkungen des Verkehrslärms von der Kriegsstraße auf das Vorhaben sowie die vom Vorhaben ausgehenden Auswirkungen des Gewerbelärms auf die umgebende Bebauung wurden in zwei Gutachten umfassend geprüft. Die vorgeschlagenen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden entsprechend festgesetzt. Die einschlägigen Orientierungswerte der DIN 18005 sowie die zulässigen Emissionsrichtwerte der TA-Lärm können damit eingehalten werden. Das Planungskonzept und die wesentlichen Planinhalte wurden in der Beschlussvorlage zum Auslegungsbeschluss ausführlich erläutert. Wir verweisen hierzu - ergänzend zu den Planunterlagen, die dieser Vorlage als Anlage angefügt sind - auf die Vorlage Nr. 2019/0149, zur Gemeinderatssitzung am 26. März 2019. III. Zum Verfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit Die bisher erfolgten Verfahrensschritte wurden bereits unter Ziffer I. dieser Beschlussvorlage aufgeführt. Sowohl mit den Anregungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als auch den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat sich der Gemeinderat anlässlich des Auslegungsbeschlusses auseinandergesetzt und an der Planung in der Fassung vom 11. Februar 2019 festgehalten. Vor der öffentlichen Auslegung ergab sich noch ein kleiner Änderungsbedarf im Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung. Die Müllbehälterstandorte im Erdgeschoss/Bereich Hofdurchfahrt wurden angepasst, um Mehrfachentleerungen aufgrund Platzmangels zu vermeiden. Dies wird auch im Durchführungsvertrag entsprechend geregelt. 1. Auslegung Der Planentwurf in der Fassung vom 10. April 2019 wurde nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt am 18. April 2019 in der Zeit vom 29. April 2019 bis einschließlich 31. Mai 2019 ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange erhielten nochmals Gelegenheit, zur Planung Stellung zu nehmen. Aus der Öffentlichkeit (Anlage 1, Teil A – 1. Offenlage) und von Trägern öffentlicher Belange (Anlage 2, Teil A – 2. Offenlage) gingen mehrere Stellungnahmen ein, die sich kritisch mit dem Bebauungsplanentwurf auseinandersetzen. Die anliegende Synopse geht ausführlich auf die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Hervorzuheben sind folgende Belange: Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit beleuchten insbesondere die Lärmemissionen kritisch, welche vom Vorhaben ausgehen werden. Dabei wird zum einen die veränderte Planungskonzeption gegenüber dem bestehenden Planrecht thematisiert und zum anderen die konkrete Lärmsituation nach Realisierung des Vorhabens. Die bestehenden Bebauungspläne für das Quartier Kriegsstraße, Ritterstraße, Hermann-Billing- Straße und Badenwerkstraße würden seit Jahrzehnten das Konzept eines autofreien Blockinnen- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 bereichs vorgeben, wonach die erforderlichen Kfz-Stellplätze in Tiefgaragen unterzubringen seien. So schreibe das bestehende Planrecht für das Vorhabengrundstück die Unterbringung der insgesamt 130 Stellplätze in einer zweigeschossigen Garage im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss vor – vollständig abgedeckt durch ein Gründach. Auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dem Jahre 2006 für die Bebauung Ecke Ritter-, Hermann-Billing-Straße setze fest, dass Stellplätze nur innerhalb der im Plan ausgewiesenen Tiefgarage zulässig seien. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf verfolgt weiterhin die Planungsziele eines begrünten und möglichst beruhigten Blockinnenbereichs. Sämtliche gewerbliche Nutzungen werden zur Kriegsstraße hin orientiert. Abweichend vom alten Planrecht ist lediglich die Fahrfläche zu den rückwärtigen Stellplätzen auf dem Grundstück Kriegsstraße 25 nicht überdacht. Über diese Fahrfläche werden insgesamt 28 Stellplätze für Wohnnutzungen erschlossen. Sämtliche Stellplätze für gewerbliche Nutzungen werden in der Tiefgarage unter dem Grundstück Kriegsstraße 25 untergebracht. Demgegenüber standen die insgesamt 130 Stellplätze in dem früheren Verwaltungsgebäude Kriegsstraße 23 und 25 überwiegend für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung. Die frühere Stellplatzsituation mit einer zweigeschossigen Garage im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss stünde auch im Widerspruch zur Neugestaltung der Kriegsstraße. Im Gegensatz zur früheren Planung soll gerade der Erdgeschossbereich wiederbelebt und die Nutzungs- und Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Das Vorhaben lässt zudem den südlich angrenzenden „großzügigen Innenhof mit parkähnlichem Charakter“ des Quartiers in räumlicher Hinsicht völlig unberührt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden Alternativen betrachtet. Ursprünglich vorgesehen war, die Stellplätze im rückwärtigen Bereich nicht zu überdachen. Zum Schutz der Nachbarbebauung ist nunmehr vorgesehen, dass diese Stellplätze mit einem Gründach mit einer Tiefe von 6,5 m überdacht werden. Die im Schallgutachten zugrunde gelegten Immissionsrichtwerte der TA Lärm und der DIN 18005 für ein allgemeines Wohngebiet werden bei dieser Planung tags und nachts deutlich unterschritten. Zwar wäre im Falle einer vollständigen Schließung der Zufahrtsfläche eine weitere Reduzierung der Lärmwerte zu erwarten. Bei dieser Alternative würden die Anforderungen an den Brandschutz jedoch erheblich steigen und eine grundlegende Änderung der bisherigen Hotelkonzeption erfordern. Angesichts der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte erscheint dies jedoch – auch unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips – nicht notwendig. In Abwägung der widerstreitenden Interessen soll den Bewohnern die Hinnahme der Geräusche auferlegt werden. Die konkrete Lärmsituation nach Realisierung des Vorhabens wurde in zwei Schallgutachten umfassend betrachtet. Dabei wurden der Verkehrslärm und der gewerbliche Lärm zunächst getrennt betrachtet, aber schließlich auch die Gesamtlärmbelastung untersucht. Sämtliche in den Schallgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen wurden als Festsetzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen und darüber hinaus im Durchführungsvertrag und Betreiberpflichtenverträgen dauerhaft rechtlich gesichert – darunter auch Betriebszeitenregelungen. Davon erfasst sind auch die schalltechnischen Annahmen, welche dem Schallgutachten zugrunde lagen, wie beispielsweise die Nutzung der rückwärtigen Stellplätze ausschließlich für Wohnnutzungen. Nach den vorliegenden Schallgutachten ist zu erwarten, dass auf die Wohngebäude in der Nachbarschaft, so insbesondere die Anwesen Badenwerkstraße 9 und Kriegsstraße 27, eine von dem Vorhaben ausgehende höhere Lärmbelastung einwirken wird, wie dies auf Grundlage der bisherigen Plansituation und vor allem wie dies auf Grundlage der zuletzt bestehenden Ergänzende Erläuterungen Seite 5 tatsächlichen Situation (ungenutztes Gebäude) der Fall war. Die Eigentümer und Bewohner der betroffenen Nachbargebäude haben insofern ein nachvollziehbares Interesse daran, dass sich diese Situation nicht zu ihrem Nachteil verändert. Auf der anderen Seite hält es die Stadt Karlsruhe in Abwägung mit der dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Zielsetzung für angemessen, dass die erhöhte Lärmbelastung von der Nachbarschaft hingenommen wird. Nach der Lärmemissionsprognose ist zu erwarten, dass die jeweils einschlägigen Richtwerte unterschritten werden. Im Planungsverfahren wurde den Interessen der Nachbarn umfangreich Rechnung getragen, insbesondere durch entsprechende Grundrissorientierungen der lärmemittierenden Hauptnutzungen, Anordnung der nicht lärmemittierenden Nebennutzungen zur Nachbarbebauung hin, Schließung von Fassadenteilen in südlicher Richtung, Anpassung der Müllbehälterstandorte. Anwohner der Dachgeschosswohnung Badenwerkstraße 9 befürchten, dass die Gäste der „skybar“ im Dachgeschoss des Eckgebäudes Einblick in ihre Wohnung nehmen können. Der Gebäudeteil der „skybar“ ist zur Badenwerkstraße hin ca. 3,8 m weiter heraus gebaut als die südlich angrenzenden Gebäude der Badenwerkstraße und ist ca. 7 m höher. Aus Sicht der Anwohner stelle dies eine „Aussichtsplattform“ dar. Die Privatsphäre der Bewohner der Dachgeschosswohnung in der Badenwerkstraße 9 wird angesichts des Abstandes und der Grundrissorganisation der Wohnung nicht nennenswert beeinträchtigt - dies auch unter Berücksichtigung der schützenswerten Wohnnutzung gegenüber der gewerblichen Nutzung in der „skybar“. Im weiteren Planungsverfahren wurde die Glasfassade der „skybar“ in südlicher Richtung auf nunmehr weniger als 1 m Breite deutlich verkürzt. Mit einem Abstand von über 10 m werden die nachbarschützenden bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten. Eine Einsichtnahme über die Fenster in die Innenwohnbereiche der Dachgeschosswohnung ist aufgrund des spitzen Winkels nicht zu befürchten. Auch die Außenwohnbereiche - umlaufende Dachterrasse - können nur zum Teil eingesehen werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung wird jedoch nicht gesehen. Soweit die Bewohner auch eine Einsichtnahme von den Wohnungen im Eckgebäude des Vorhabens fürchten, so ist dem entgegenzuhalten, dass im innerstädtischen Bereich kein umfassender Schutz gegen Einblickmöglichkeiten gefordert werden kann. Vergleichbare Blickbeziehungen sind im Quartier Kriegsstraße, Ritterstraße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße auch bereits vorhanden. 2. Auslegung Neben rein redaktionellen Anpassungen, die den Inhalt der Planung unverändert lassen, betreffen diese Änderungen insbesondere Folgendes:  Änderung des Nutzungskatalogs der Art der baulichen Nutzung,  Ergänzungen, an welchen Grundstücksgrenzen ohne Grenzabstand anzubauen ist,  Anpassung und Ergänzung der Festsetzungen zum Schallschutz nach Überarbeitung des Schallgutachtens (Änderungen Schallgutachten insbesondere: Berücksichtigung der Zufahrt zu Stellplätzen auf den Nachbargrundstücken über das Vorhabengrundstück, Berücksichtigung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet für die südlich angrenzende Bebauung, zuvor Mischgebiet, Beurteilung des Parkverkehrs für die Wohnungen nach DIN 18005, zuvor TA Lärm, Betrachtung der Gesamtlärmbelastung),  Änderung einer örtlichen Bauvorschrift zur Fassadengestaltung,  Schließung der Baugrenze an der westlichen Grundstücksgrenze in der Planzeichnung,  Festsetzung einer Fläche mit Geh- und Fahrrecht,  Erweiterung der Fläche für Stellplätze auch für Nebenanlagen (entsprechend vorgesehener Nutzung im Vorhaben- und Erschließungsplan),  Folgeänderungen in der Begründung, Ergänzende Erläuterungen Seite 6  Folgeanpassungen im Umweltbericht zu Lärmauswirkungen,  Änderung des Grundrisses im 6. Obergeschoss des Eckgebäudes und Erweiterung des Nebenraums für die Sky-Bar im 8. Obergeschoss des Eckgebäudes (Vorhaben- und Erschließungsplan). Der Planentwurf in der überarbeiteten Fassung vom 31. Juli 2019 wurde nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt am 27. September 2019 in der Zeit vom 7. Oktober bis einschließlich 8. November 2019 ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange erhielten nochmals Gelegenheit, zur Planung Stellung zu nehmen. Aus der Öffentlichkeit (Anlage 1, Teil B - 2. Offenlage) und von Trägern öffentlicher Belange (Anlage 2, Teil B – 2. Offenlage) gingen Stellungnahmen ein. Von Trägern öffentlicher Belange wurden keine neuen Belange eingebracht. Die anliegende Synopse geht auf die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Inhaltlich entsprechen die Stellungnahmen im Wesentlichen den Stellungnahmen aus der ersten Auslegung. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ergänzend wurde auf mögliche Nutzungskonflikte zwischen Radfahrenden, die aus Richtung Lammstraße über die Kriegsstraße in die Badenwerkstraße einfahren möchten und der Außengastronomie am Eckgebäude eingegangen. Die Fläche für die Außengastronomie wurde im Zuge der Planung bereits reduziert. Zur Steigerung der Nutzungs- und Aufenthaltsqualität soll an der Außengastronomie festgehalten werden. Im Bereich der Kreuzung Kriegsstraße ist die Geschwindigkeit der Radfahrenden zu begrenzen und von allen Verkehrsteilnehmenden Rücksicht zu nehmen. V. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alldem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 4. Mai 2017 in der Fassung vom 31. Juli 2019 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kriegsstraße 23 - 25“, Karlsruhe-Süd- weststadt (zur Fassung 10. April 2019 sowie zur Fassung vom 31. Juli 2019) vorgetragenen Anregungen bleiben unberücksichtigt, soweit sie nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 18. Juni 2018 in der Fassung vom 31. Juli 2019 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss keine Berücksichtigung gefunden haben. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Kriegsstraße 23 - 25“, Karlsruhe-Südweststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kriegsstraße 23-25“, Karlsruhe-Südweststadt, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 18. Juni 2018 in der Fassung vom 31. Juli 2019, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).

  • Anlage 1 Synopse
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kriegsstraße 23-25“, Karlsruhe-Südweststadt Zusammenfassung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit geäußerten Anregungen zur Offenlage Inhalt: Teil A 1. Offenlage S. 1 – 38 Teil B 2. Offenlage S. 39 – 65 Teil A - 1. Offenlage Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Bürger 1 vom 21.05.2019 1. Stellungnahme zu Lärmimmissionsprognose Version 2.1 nach TA Lärm . 1.1 Allgemein Der im Bebauungsplan vorgesehene offene Innenhof stellt gegenüber der bisherigen Bebauung trotz des Gutachtens eine Verschlechterung der bisherigen Situation dar. Der gesundheitliche Schaden durch Lärm wird immer mehr nachgewiesen. Daher sollte doch immer alles getan werden, um Lärm zu verringern und nicht zu erhöhen. Die hier errichteten Bauten werden ja für Jahrzehnte wohl so bleiben. Es trifft zu, dass die dem Vorhaben benachbarten Wohnanwesen, so insbesondere die Anwesen Badenwerkstraße 9 und Kriegsstraße 27, einer höheren Lärmbelastung ausgesetzt sein werden, als dies auf Grundlage der bisherigen Planungssituation der Fall war. Die auf die Wohnanwesen künftig einwirkenden Schallimmissionen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gutachterlich geprüft und bewertet, und zwar gesondert nach den dem Vorhaben zuzuordnenden Schallquellen, namentlich dem Gewerbelärm einerseits und dem Verkehrslärm, der im Innenhof entstehen wird, andererseits. Die Ergebnisse der Begutachtung sind in der Lärmimmissionsprognose der Bayer Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH mit Stand vom 06.09.2019 zusammengefasst. Nach dieser Prognose steht nicht zu erwarten, dass von dem Vorhaben, das über den Bebauungsplan zugelassen wird, Geräuschbelastungen ausgehen werden, die das Wohnumfeld unzumutbar stören. Es werden vielmehr nur Beurteilungspegel erreicht, die unterhalb der jeweils einschlägigen Richtwerte liegen. Um auszuschließen, dass sich das tatsächliche Lärmgeschehen von dem in der Lärmimmissionsprognose unterstellten Lärmgeschehen unterscheidet, wurden die Vorhabenträger von der Stadt vertraglich verpflichtet, die der Prognose zugrunde liegenden Annahmen sowie die von dem Gutachter geforderten Lärmschutzmaßnahmen einzuhalten. In Ansehung dessen ist davon auszugehen, dass die Lärmsituation trotz der höheren Belastung für die betroffenen Bewohner hinnehmbar bleibt. Im - 2 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Einzelnen: Für die Beurteilung des Gewerbelärms und dem dieser Nutzung zuzurechnenden Verkehrslärms, der von dem Vorhaben ausgeht, wurden die gewerblichen Emissionen gutachterlich untersucht und bewertet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mithilfe von technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm sicher eingehalten bzw. unterschritten werden. Die im Gutachten empfohlenen Maßnahmen wurden in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen. Im Weiteren wurden die Vorhabenträger entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen unterworfen. Auch der hier thematisierte wohnbezogene Verkehrslärm, der infolge der Nutzung der Stellplätze im Innenhof und auf dem benachbarten Grundstück verursacht wird, wurde anhand der DIN 18005 gutachterlich untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass die dortigen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete bei einer Überdachung der Stellplätze ebenfalls tags wie nachts deutlich unterschritten werden (zwischen 4 und 25 dB(A)). Der Bebauungsplan sieht keinen "offenen Innenhof" vor. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Darstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist sichergestellt, dass die Stellplätze im Innenhof überdacht werden. Eine vollständige Überdachung, auch der Fahrflächen, ist aus Brandschutzgründen nicht möglich bzw. extrem aufwändig oder würde eine grundlegende Änderung der bisherigen Hotelkonzeption erforderlich machen. Zudem ist die bisherige Situation mit 65 Stellplätzen im Erdgeschoß und 65 Stellplätzen im 1.OG (im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans) mit der Planung von insgesamt 14 Stellplätzen in diesem Bereich nicht vergleichbar. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans und entsprechende vertragliche Vorkehrungen ist sichergestellt, dass diese Stellplätze ausschließlich der Wohnnutzung zugeordnet werden und die Überdachung mit einer Tiefe von 6,50 deutlich über die eigentliche Stellplatzfläche hinausragt. Im Ergebnis werden die erforderlichen - 3 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete an den nächstgelegenen Immissionsorten der Nachbarschaft sicher eingehalten. Die befürchteten "gesundheitlichen Schäden durch Lärm" sind daher nicht zu erwarten. 1 .2 Zusätzliche 12 Stellplätze im Nachbargebäude Das Gutachten berücksichtigt nicht die An- und Abfahrten zu 12 Stellplätzen in der Garage des östlichen Nachbargebäudes über die Badenwerk- strasse und den südlichen Innenhof des Hotels mit 16 Stellplätzen. Weiterhin gehe ich davon aus dass diese Garage durch ein Tor verschlossen wird, was auch eine Lärmquelle darstellt. Das heisst das Gutachten muss um die Betrachtung dieser zusätzlichen Lärmquellen erweitert werden. Das Schallgutachten wurde aufgrund der Anregung aktualisiert und der zusätzliche Verkehr mit in die Berechnung eingestellt. So wurde ergänzend der Umstand mit berücksichtigt, dass der Innenhof auch den Stellplätzen auf den Nachbargrundstücken (12 Stellplätze auf Flurstück Nr. 3397, Kriegsstraße 27 und 2 Stellplätze auf Flurstück Nr.3394/1, Badenwerkstraße 9) als Zu- und Abfahrt dient. (vgl. vorangegangene Stellungnahme). Im Bereich der genannten Durchfahrt zum Nachbargrundstück ist kein Tor vorgesehen; vergleiche auch Darstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP). 1.3 Müllraum neben dem Technikraum bei den überdachten Stellplätzen An der südwestlichen Seite ist neben dem Raum für ein Notstromaggregat ein Müllsammelraum geplant. Die Befüllung / Entleerung und das Bewegen der Sammelbehälter über den Innenhof stellt eine zusätzliche Lärmquelle dar. Das heisst das Gutachten muss um die Betrachtung dieser zusätzlichen Lärmquellen erweitert werden. Ein "Müllsammelraum" ist nicht geplant. Die Müllbehälterstandorte sind, abhängig vom Entstehen des Mülls, im Keller, in einem überdachten und geschlossenen Raum des Innenhofs sowie im Bereich der Durchfahrt zur Badenwerkstraße geplant. Die Standorte sind schalltechnisch gut geeignet, da Geräusche beim Befüllen von der Überbauung weitgehend abgeschirmt werden. Mögliche Emissionen durch das Befüllen und Bewegen der Behälter auf dem Grundstück wurden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt. Die gutachterlichen Empfehlungen hinsichtlich Müllsammelbehältern und Müllentsorgung wurden in die Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen. 1.3 Offene Überdachung Fahrweg im Innenhof Eine offene, teilweise Überdachung des Innenhofs kann eine weitere Minimierung der Ausbreitung von Lärm verhindern. Dies sollte in den Plan eingearbeitet werden. Zur Innenhofüberdachung vgl. Stellungnahme zu Nr.1.1 2. Elektromobilität Im Bebauungsplan vermisse ich Vorgaben / Auflagen zur Errichtung von Stationen zur Aufladung von Elektrofahrzeugen, vor allem in der Tiefgarage. Hotelgäste werden diese Lademöglichkeit erwarten. Da im Plan PV- Anlagen auch erwähnt Festsetzungen zur künftigen Mobilität sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Bautechnisch werden die Voraussetzungen für die genannten Anlagen vorbereitet. - 4 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt werden, ist die Errichtung solche r Einrichtungen eventuell mit Stromspeicherung mehr als sinnvoll und zukunftsweisend. Betroffenheit : Lärmbelästigung auch im Schlafraum zum Innenhof. Die nächstgelegenen Immissionspunkte wurden entsprechend den diesbezüglichen Vorgaben der einschlägigen Regelwerke schalltechnisch untersucht. Hier werden die für allgemeine Wohngebiete geltenden Richtwerte der TA Lärm eingehalten. Dies gilt auch für den genannten Schlafraum zum Innenhof. Bürger 2 vom 21.05.2019 Ich möchte zu der Planung wie folgt Stellung nehmen: Die außerhalb der planerischen Festsetzungen liegenden 2 zusätzlichen PKW-Stellplätze im Sockelgeschoss der Nachbarbebauung Badenwerkstr. 9, Flurstück-Nr. 3394/1, die über ein Nutzungsrecht/Baulast gesichert werden sollen, sollten unbedingt überdacht und begrünt werden. Dies ist aus Immissionsschutzgründen bereits für die 14 überdachten Stellplätze im Hofbereich des Hotelgrundstücks (EG-Ebene) vorgesehen. Es greift hier die gleiche Begründung zum Nachbarschutz (Lärm) und auch um dem begrünten Charakter des Innenhofs (Umweltschutz) gerecht zu werden wie bei den 14 überdachten Stellplätzen im Hof des Hotels. Es befinden sich bisher keinerlei offene PKW- Stellplätze im Innenhof des Carrées Badenwerkstr./Herrmann-Billing- Str./Ritterstr./Kriegsstr. und dies sollte auch so bleiben! Weiter sollten die 34 Fahrradabstellplätze auf der baurechtlich gesicherten Fläche des Nachbargrundstücks Badenwerkstr. 9, Flurstück Nr. 3394/1, im Hof überdacht und begrünt werden. Im gesamten Innenhof des Carrées gibt es bisher nur überdachte und begrünte Fahrrad- und Müllabstellflächen, dies sollte auch für das neue Bauvorhaben gelten. Es sollten bezüglich der vorgenannten Punkte extra Auflagen in den vorhabenbezogenen B-Plan aufgenommen werden, da diese Flächen außerhalb des Plangebietes liegen und bisher von den textlichen und planerischen Festsetzungen nicht erfasst werden. Weiter sollten die 43 Pkw-Stellplätze in der Tiefgarage im UG auch noch die erforderliche Anzahl an E-Ladestationen für Elektroautos Die beiden genannten Stellplätze im Sockelgeschoss der Nachbarbebauung liegen außerhalb des Bebauungsplanes. Die Stellplätze sind derzeit bereits überdacht und begrünt. Zur Überdachung der Stellplätze innerhalb des Bebauungsplanes siehe Stellungnahme zu Bürger 1 / 1.1 Durch die Festsetzung der Stellplatzüberdachung wird es auch weiterhin keine "offenen PKW- Stellplätze" im genannten Innenhof geben. Eine nicht überdachte Zufahrtsfläche zu innenliegenden Garagen und Stellplätzen ist heute bereits bei der Badenwerkstraße 1 und 3, mit Zufahrt von der Hermann-Billing-Straße vorhanden. Die genannten Fahrradabstellplätze auf dem Nachbargrundstück liegen außerhalb des Bebauungsplans. Die Fahrradstellplätze sind bereits durch die Bestandssituation im Sockelgeschosse überdacht. Für Flächen außerhalb des Bebauungsplans können keine Regelungen getroffen werden. Festsetzungen zur künftigen Mobilität sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Bautechnisch werden die Voraussetzungen für die genannten Anlagen vorbereitet. - 5 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt vorsehen. Dies scheint bislang aber nicht der Fall zu sein. Dies ist im neuen Zeitalter der E-Mobilität nicht nachvollziehbar. Betroffenheit: Miteigentümerin und Bewohnerin einer ETW im Haus Ritterstr. 15 Bürger 3 vom 26.05.2019 1. Noch im November 2018 war in der Vereinbarung zwischen PG Unmuessig und WEG Kriegsstr. 27/29 von einem 10-geschossigem Neubau der Rede. Jetzt sind es auf einmal 11 Geschosse ! Wie kommt das? Ich würde mir wünschen, es bliebe bei den geplanten 10 Geschossen. Die Eckbebauung hat 9 Obergeschosse und einschließlich Erdgeschoß damit 10 Geschosse. Das Hotel hat bei gleicher Gesamthöhe aufgrund geringerer Raumhöhen ein Obergeschoss mehr und damit insgesamt 11 Geschosse. 2. Der Abstand zwischen den Ostfenstern Kriegsstr.27 und Fenster Motel One scheint mir zu gering zu sein vor allem auch im Hinblick auf die Gefahr eines Feuerübersprungs. Die Lage der Fenster und der Anschluss des neuen Gebäudes entsprechen der Bestandssituation. Die brandschutzfachlichen Anforderungen werden eingehalten. 3. Nach dem Abriss und der Rückkehr der Mauersegler wurde deutlich wie viele dieser Vögel offensichtlich ihre Brutstätten vermissen, da sehr, sehr viele auf der Suche an die Fenster und Wände von Kriegsstr. 27 geprallt sind. Also bitte deutlich mehr Nistmöglichkeiten als bisher geplant für diese Vögel einplanen, zumal es für Mauersegler sehr günstige Möglichkeiten gibt, Nistkästen in Neubauten ganz unauffällig zu integrieren und diese Vögel auch keine Verschmutzungen hinterlassen. Betroffenheit: Ich bin direkte Anliegerin Die Nistkästen wurden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung (Büro faktorgruen) ermittelt. Bei der Prüfung der Verbotstatbestände wurden im Zuge der Gebäudekontrolle 3 Nester nachgewiesen, die die Eignung als Niststandort für Hausrotschwanz und Haussperling belegen. Da die verschiedenen Vogelarten gerade im städtischen Raum unter hohem Konkurrenzdruck stehen, werden die verlorenen Nistorte im Verhältnis 1 zu 2 im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung ausgeglichen. So wird sichergestellt, dass die betroffenen Arten Haussperling und Hausrotschwanz genügend Ausweichmöglichkeiten finden. Die Anzahl an Nistkästen wird aus gutachterlicher Sicht für ausreichend befunden, da Nistmöglichkeiten zwar generell vorhanden sind, die ursprüngliche Fassade aber nicht besonders viele Nistmöglichkeiten bietet. Obwohl die o.g. Mauersegler im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung ausdrücklich ausgeschlossen wurden, werden die Empfehlungen des BUND im Bebauungsplanverfahren aufgegriffen und entsprechend 10 Nistkästen festgesetzt. Insgesamt liegen die durch den Bebauungsplan festgesetzten Artenschutzmaßnahmen deutlich über den Empfehlungen des - 6 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Artenschutzgutachtens. Weitere Maßnahmen sind daher nicht erforderlich und nicht vorgesehen. Bürger 4 vom 22.05.2019 Der Unterzeichner gibt zu der beabsichtigten Planung nachfolgende Stellungnahme ab. A. Durchführungsvertrag 1.) Bedenken bestehen gegenüber der im Entwurf (Seite 10, A.4.1 Art der baulichen Nutzung; Seite 24, 1.1 Planungsrechtliche Festsetzungen/ Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen) getroffene Festlegung, dass eine Gebietsart nach BauNVO nicht verbindlich festgelegt wird, sondern für die baulichen und sonstigen Nutzungen auf den Durchführungsvertrag verwiesen wird, der selbst wieder geändert oder neu abgeschlossen werden kann. Die hierfür gegebene Begründung, dass ausschließlich die im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes geplanten Nutzungen angestrebt werden, überzeugt nicht. Ein „Anstreben“ beschreibt eine Momentaufnahme der derzeitigen lnteresselage und kann sich jederzeit ändern. Es wurde durch den Vorhabenträger in den öffentlichen Veranstaltungen bereits kommuniziert, dass die Objekte nicht im eigenen Bestand gehalten sondern veräußert werden - u.a. an institutionelle Anleger. Die Verantwortlichkeit institutioneller Anleger besteht darin, für ihre Investoren eine dem eingesetzten Kapital entsprechende Rendite zu erwirtschaften; sie besteht nicht gegenüber der Stadt Karlsruhe und nicht gegenüber der betroffenen Nachbarschaft. Darüber hinaus wird nicht ausgeführt, ob die Änderung des Durchführungsvertrages nur mit Zustimmung des Gemeinderates erfolgen kann oder ob dies ausschließlich durch die Verwaltung erfolgt. Wenn der Gemeinderat hier in Zukunft nicht zuständig sein sollte, hätte er seine Planungshoheit aus der Hand gegeben. Die Festsetzungen der zulässigen Nutzungen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Verbindung mit dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem Durchführungsvertrag wurden enger gefasst als gesetzlich erforderlich. Auf der Grundlage der öffentlich ausgelegten Planung wird derzeit der Bauantrag vorbereitet. Änderungen sind nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich und nur soweit die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingehalten werden. Die Rechte und Pflichten aus dem Planverfahren gehen bei einem Eigentumswechsel an den Rechtsnachfolger über. Die Rahmenbedingungen dazu sind im Durchführungsvertrag geregelt. Überlegungen zur Finanzierung und Wirtschaftlichkeit privater Investitionen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Auch im Falle von nachträglichen Änderungen bleibt die Planungshoheit bei der Stadt Karlsruhe. Die gesetzlich garantierten Beteiligungsrechte bleiben unberührt. - 7 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Sind in diesem Falle die Beteiligungsrechte der betroffenen Nachbarschaft gewahrt? In der Beschlussvorlage an den Gemeinderat (Vorlage Nr.: 2019/0149 zur Sitzung am 26.03.2019 zu TOP 6) auf Seite 3 unter der Ziffer 2 Stichwort: Art der baulichen Nutzung wir zu dieser Thematik etwas deutlicher ausgeführt: „Der Katalog der zulässigen Nutzungen, festgesetzt im vorhabenbezogenen Bebauungsplan, ist gegenüber den konkreten Nutzungen, zu deren Durchführung sich der Vorhabentröger im Durchführungsvertrag verpflichtet, weiter gefasst. So kann auch in Zukunft - ohne Bebauungsplanänderung - auf neue Anforderungen reagiert werden." Weniger Freiheitsgrade und ein höheres Maß an Verbindlichkeit sind dringend notwendig. 2.) Nach Auskunft des Stadtplanungsamtes, Karlsruhe, E-Mail vom 29.04.2019 an den Unterzeichner, ist der beabsichtigte Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger noch nicht abgeschlossen. Er wird vielmehr noch zwischen den Beteiligten abgestimmt. Eine Einsichtnahme sei daher derzeit nicht möglich. Das heißt, die Stadt Karlsruhe hat sich nach aktuellem Stand noch nicht abschließend gebunden und ist daher - ebenso wie der beschließende Gemeinderat - in der Entscheidung frei und nicht festgelegt. Die Entscheidungsträger können somit in vollem Umfang ihre Verpflichtung auf eine eigene umfassende Abwägung aller Belange nachkommen (drittschützendes Recht auf Abwägung). Durch die zitierte Vorgehensweise verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung der konkret geplanten Nutzungen. In den Bebauungsplanfestsetzungen selbst bleibt ein gewisser Puffer, um für die Zukunft ein Mindestmaß an Flexibilität (z.B. bei einem Mieterwechsel) zu gewährleisten. Demgegenüber werden die Vorgaben für die zulässige bauliche Nutzung in Angebotsbebauungsplänen in der Regel deutlich weiter gefasst. Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorhabenträger muss vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes jedenfalls vom Vorhabenträger unterzeichnet worden sein. Der Gemeinderat bleibt in seiner Entscheidung über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan frei. B. Sachstand Die Bestandgebäude Kriegsstraße 23 und 25 sind abgetragen. Das heißt, Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind - baureife, voll erschlossene Grundstücke, - die im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes Der nun vollzogene Abbruch ist wesentlicher Bestandteil des Planverfahrens und Voraussetzung für eine Neubebauung und Aufwertung der vorhandenen Situation. Ausgangspunkt des Verfahrens und der zugrunde liegenden Abwägung sind keine „baureife, voll erschlossene Grundstücke im Bereich eines gültigen Bebauungsplans", - 8 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt („Am Nymphengarten") liegen. Das Thema - und Argument - Leerstand verbunden mit ausbleibenden Gebäudeunterhalt und Vandalismus mit seiner negativen Ausstrahlung auf das Stadtbild und die Nachbarschaft (Entwurf Seite 4, A.1. Aufgabe und Notwendigkeit) sind mit dem erfolgten Abriss erledigt. Sie spielen für die vorzunehmenden Abwägungen (s.o.) keine Rolle mehr. sondern eine seit Jahren leer stehende Immobilie mit desolater Bausubstanz und besonders negativer Ausstrahlung auf ihre Umgebung. Zudem ist die Planung notwendig, da im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes "Am Nymphengarten" die zulässige Nutzung im Bereich der Kriegsstraße Nr. 23-25 ausschließlich als "Verwaltungsgebäude" und "Läden" festgesetzt ist. C. Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes - Planungskonzept 1.) Der vorliegende Entwurf begründet lediglich die Notwendigkeit der Schaffung eines Hotelstandortes (Entwurf Seite 8 f., A.4. Planungskonzept / Hotelnutzung). Dies unter Verweis auf ein im Auftrag des Amtes für Stadtentwicklung erstellten Hotelgutachtens mit einer Prognose der Angebots- und Nachfrageentwicklung. Gesehen werden in diesem Gutachten - zusammengefasst - ein Bedarf an 4 - 5 neuen Hotels bis zum Jahr 2030 mit einer Kapazität von ca. 900 Hotelzimmern (d.h., bei 4 Hotels ein Bedarf von 225 Hotelzimmern je Hotel und bei 5 Hotels ein Bedarf von 180 Hotelzimmern je Hotel). Diese zusätzlichen Hotelkapazitäten werden insbesondere im 3- und 4-Sterne- Segment gesehen. Nach dem Entwurf soll das geplante Hotel mit ca. 320 Hotelzimmern betrieben werden. Damit übersteigt diese Zimmerkapazität deutlich den prognostizierten Bedarf je Hotel. In dem vorliegenden Entwurf findet keine Auseinandersetzung mit dieser offenkundigen Diskrepanz zwischen dem prognostizierten Bedarf und der tatsächlich geplanter Zimmerkapazität statt. Das geplante Hotel wird als „Budgethotel'' betrieben. Eine nähere Definition hierzu wird nicht gegeben. Das Vorhaben besteht aus einem Hotelgebäude sowie einem Wohn- und Geschäftshaus. Das genannten Hotelgutachten für die Stadt Karlsruhe, ggh consult GmbH, Wiesbaden, 2016 stellt zusammenfassend fest, dass sich der Beherbergungssektor überaus dynamisch und positiv entwickelt. Insgesamt steht dem Kapazitätszuwachs beim Bettenangebot ein deutlich höherer Anstieg bei der Nachfrage gegenüber. Bis zum Jahr 2030 wird ein zusätzlicher Bedarf von ca. 1.800 Betten / ca. 900 Zimmern prognostiziert. Neben dem dringenden Bedarf an zusätzlichen Hotelkapazitäten, insbesondere im 3- und 4-Sterne Segment verweist das Gutachten auf den Bedarf eines „Marken-Low-Budget-Hotels“ das zur Zeit der Gutachtenerstellung mit ca. 260 Zimmern geplant war. Das Gutachten legt eine Prognose zur Anzahl der Hotels, Hotelgröße und Anzahl der Zimmer vor; eine verbindliche Empfehlung der oder gar eine diesbezügliche Beschränkung macht das Gutachten nicht. Das geplante Motel One Hotel entspricht genau dieser Kategorie. Die Verwaltung hält die Bedarfsübererfüllung um 60 Zimmer bzw. rund 20 % der im Gutachten in diesem Segment avisierten Zimmerzahl für unkritisch. Bei der Erstellung des Gutachtens wurden Bettenkapazitäten und Übernachtungszahlen einschließlich des Jahres 2015 berücksichtigt. Nach aktuellen Zahlen des Amtes für Stadtentwicklung (Statistik aktuell, Tourismus 2018, Stand Mai 2019) hat sich die Schere zwischen Angebot und Nachfrage weiter geöffnet. Durch mehrere - 9 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Soweit dem Unterzeichner bekannt, ist ein Budgethotel zunächst einmal ein preisgünstiges Hotel. Das Portal: Hotelier.de (Portal für Hotellerie, Gastronomie, Lieferanten & online Preisvergleiche) liefert zu „Budget Hotel" nachfolgende Definition: „Begriffe wie Low-Budget- oder Economy Hotel sowie Design Budget Hotels sind keine anerkannten Arten von Beherbergungsbetrieben. In der Regel sind dies 1- bis 2-Sterne Hotels der Markenhotellerie mit automatischen Check In und eingeschränkten Serviceangebot wie bei den Motels." In dem vorliegenden Entwurf findet keine Auseinandersetzung mit der unterschiedlichen Begrifflichkeit „Budgethotel" und „3- bis 4-Sterne Segment" statt. Der dabei im Entwurf angeführte „hohe Qualitätsanspruch" ist eine Marketingselbstverständlichkeit, die wohl jeder in dieser Branche für sich in Anspruch nimmt. Zur Klärung der Frage nach der Hotelkategorie trägt diese Eigenanpreisung nichts bei. Das heißt, mit der vorliegenden Begründung lässt sich weder die geplante Hotelkapazität noch die geplante Hotelkategorie: Budgethotel nachvollziehen. 2.) Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind nach § 3 Abs. 2 Nr.3 Baunutzungsverordnung in Mischgebieten grundsätzlich zulässig. Der gültige Bebauungsplanes („Am Nymphengarten") setzt Mischgebiet fest - wohl mit der Beschränkung auf Verwaltung, Wohnen und Ladengeschäfte. Das heißt, durch eine Befreiung oder ggf. eine Erweiterung zulässiger Nutzungen wäre ein Beherbergungsbetrieb/Hotel in dem bereits festgelegten Mischgebiet/gültiger Bebauungsplan ohne weiteres möglich. Dies auch in den bereits durch den gültigen Bebauungsplan festgelegten Baumassen der Betriebsschließungen hat sich die Zahl der Betten gegenüber dem Jahr 2015 um ca. 375 Betten verringert, die Zahl der ankommenden Gäste hingegen ist um ca. 37.500 gegenüber dem Jahr 2015 gestiegen. Über die ursprünglichen Annahmen des Gutachtens hinaus entwickelt sich auch die Messe weiterhin sehr dynamisch. Hier ist eine Ergänzung des Messeangebotes mit einem Potential von ca. 800 zusätzlichen Besuchern in der konkreten Planung. Neben der großen Nachfrage aus dem Businessbereich ist es zudem gelungen, die Stadt als Kultur- und Stadterlebnis zunehmend auch für private Gäste und Besucher attraktiv zu machen. Gerade für diese Zielgruppe des Städtetourismus ist eine zentrale, citynahe Übernachtungsmöglichkeit wie die des Vorhabens von großer Bedeutung. Die genannte Sternebewertung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. ist freiwillig und keine verbindliche Grundlage zu Bewertung des Hotels im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Mitbewerber des vorgesehenen Hotelbetreibers sind nach der Bewertung der DEHOGA e.V. meist in der Klassifizierung mit 2-3 Sternen zu finden. Die gewählte Nutzungsmischung des Wohn- und Geschäftshauses sowie des Hotels entsprechen dem Grundgedanken des Mischgebietes, waren aber auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes aufgrund der Festsetzung "Verwaltung" nicht genehmigungsfähig. Zudem bieten sich im gewählten Verfahren für die Stadt Karlsruhe umfassende Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten (Wettbewerbsverfahren, Gestaltungsvorgaben, preisgebundener Wohnungsbau...) die rechtsverbindlich in Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan bzw. in den Durchführungsvertrag aufgenommen wurden. - 10 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt beiden Gebäude (Breite, Länge, Höhe). Selbst die geplante Hotelkapazität von 320 Hotelzimmern ist in den beiden Gebäuden zwanglos unterzubringen. Daraus folgt zwar für die übrigen geplanten Nutzungen Mengenreduzierungen. Ein Bebauungsplan setzt aber immer dem Interesse eines Vorhabenträgers an der Maximierung seiner Privatinteressen Grenzen. 3.) Im Ergebnis bleibt aus Sicht des Unterzeichners festzuhalten, dass die dem vorliegenden Entwurf zu Grunde liegenden Begründung der Schaffung einer Hotelnutzung am Standort eines eigenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht bedarf und die bislang gegebene Begründung weder die Notwendigkeit der geplanten Hotelkapazität noch die avisierte Hotelkategorie ausreichend rechtfertigt. Vielmehr führt die gegenüber der heute geltenden Bauleitplanung sehr deutlich gesteigerte Nutzung (Hotel, Gewerbe, Wohnen) dazu, dass bislang bestehende Qualitätsstandards „über Bord geworfen werden“ und - aus Sicht des Unterzeichners wie nachstehend weiter ausgeführt die Lebenswirklichkeit unvollständig erfasst und „kreative Lösungen“ angeboten werden, die Anlass zu Zweifel geben. Siehe oben. Die genannte, „sehr deutlich gesteigerte Nutzung“ liegt nicht vor. Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen dem Grundgedanken des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Nymphengarten“ und sind angesichts der Umgebung, der citynahen Lage sowie der Grundstückssituation an der Kriegsstraße geboten um die städtebauliche Ordnung im Sinne einer Blockrandbebauung wiederherzustellen. „Qualitätsstandards“ (vgl. insbesondere Nutzungen und baulicher Zustand Kriegsstraße 27-29) werden weit über das bisherige Maß hinaus gesichert (vgl. vorangegangene Stellungnahmen). D. Schallimmissionen Der Entwurf führt auf Seite 18, A.4.9.1 Belastungen/Schall aus, „Die Schallimmissionen wurden gutachterlich geprüft. Von dem geplanten Vorhaben gehen keine Geräuschbelastungen aus, die das Umfeld unzumutbar stören.“ 1.) Hierzu ist zunächst festzustellen, dass von den (mittlerweile abgetragenen) Bestandgebäuden überhaupt keine Geräuschbelastung für das Umfeld, insbesondere den Innenhof mit seinen angrenzenden Gebäuden/Blockrandbebauung (Wohnen) und Kindertagesstätte, ausgegangen ist - weder zumutbar noch unzumutbar. Es wird auch von Seiten der Stadt gesehen, dass sich die Lärmsituation durch das Vorhaben für die benachbarte Wohnbebauung insofern verschlechtern wird, als zu erwarten ist, dass auf die Wohngebäude in der Nachbarschaft, so insbesondere die Anwesen Badenwerkstraße 9 und Kriegsstraße 27, eine von dem Vorhaben ausgehende höhere Lärmbelastung einwirken wird, - 11 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Dies ist dem rechtsgültigen Bebauungsplan „Am Nymphengarten“ geschuldet, der nur eingeschränkte Nutzungen zulässt dies verbunden mit der Vorgabe: „Stellplätze nur in Tiefgaragen“. Das heißt, jedes Dezibel an Geräusch, das der vorliegende Entwurf jetzt gestatten möchte, ist eine neue und bislang nicht dagewesene Belastung für die Nachbarschaft und ist entsprechend zu bewerten (Gebot der Rücksichtnahme). Daher ist auch die Begründung, von dem geplanten Vorhaben gehen keine Geräuschbelastungen aus, die das Umfeld unzumutbar stören, einfach „zu schlicht“. Es liegt hier ein völliger Ausfall der Abwägung gegenüber dem Bestandbebauungsplan und der Ist-Situation vor. 2.) Der Unterzeichner hat sich gegenüber dem Stadtplanungsamt, insbesondere zu der Lärmsituation/Innenhof/Stellplätze, bereits mit 3 Schreiben geäußert (Schreiben vom 20.09.2017, Schreiben vom 09.11.2017 und Schreiben vom 12.11.2018). Diese Schreiben werden ausdrücklich zum Bestandteil sowie Gegenstand dieser Stellungnahme benannt und sind dementsprechend in Kopie beigefügt. 3.) Der ruhende Verkehr/Stellplatzsituation wird in dem Entwurf unvollständig und damit unzutreffend dargestellt. Auf den Seiten 12 f. des Entwurfes/Ziffer 4.5.3 ruhender Verkehr Kraftfahrzeuge werden für das wie dies auf Grundlage der bisherigen Planungssituation und vor allem wie dies auf Grundlage der zuletzt bestehenden tatsächlichen Situation der Fall war. Die Stadt erkennt auch an, dass die Eigentümer und Bewohner der betroffenen Nachbargebäude ein nachvollziehbares Interesse daran haben, dass sich diese Situation nicht zu ihrem Nachteil ändert. Auf der anderen Seite hält es die Stadt in Abwägung mit der mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Zielsetzung für angemessen, dass die erhöhte Lärmbelastung von der Nachbarschaft hingenommen wird; dies mit Blick darauf, dass nach der Lärmimmissionsprognose zu erwarten ist, dass die jeweils einschlägigen Richtwerte unterschritten werden. Auf die Stellungnahme zu Nr. 1.1 wird verwiesen. Grundlage der Beurteilung sind ausschließlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, hier die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und der DIN 18005. Dabei wird für die betroffene Nachbarschaft ausdrücklich die Schutzwürdigkeit eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zugrunde gelegt. Das Schallgutachten wurde entsprechend konkretisiert (vgl. Stellungnahme zu Nr. 1.1). Die geplanten Nutzungen des Vorhabens entsprechen der ursprünglichen Gebietskategorie Mischgebiet (MI) des Bebauungsplans "Am Nymphengarten" aus dem Jahr 1973. Eine Verletzung des "Gebotes der Rücksichtnahme" oder ein "Ausfall der Abwägung" ist daher nicht zu befürchten. Die genannten Schreiben waren bereits Gegenstand der Abwägung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Der genannte ruhende Verkehr, die Stellplatzsituation einschließlich Ein- und Ausfahrten sowie der bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplatznachweis für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sind im Rahmen der Vorhaben- und Erschließungsplanung verbindlich geregelt. - 12 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Erdgeschoss ausgeführt, dass es um - 14 Stellplätze im Hofbereich Hotel - 2 Stellplätze im Sockelgeschoss Nachbarbebauung Bodenwerkstraße geht. Dies ist unvollständig und damit unzutreffend wie sich unschwer an Hand der Anlage 3.02 des Vorhaben- und Erschließungsplanes nachvollziehen lässt. Denn nicht erwähnt und in die Abwägung einbezogen sind die - 12 weiteren Stellplätze in der Tiefgarage des angrenzenden Gebäudes/Kriegsstraße die über die gleiche, nicht eingehauste und damit offene Zufahrt erschlossen werden sollen. Damit sind bislang weder die Geräusche der zugehörigen Fahrzeugbewegungen sowie eines sicherlich vorhandenen Garagenrolltores noch die zukünftigen Nutzer dieser 12 Stellplätze berücksichtigt und geregelt. Kann sich etwa das Hotel die Nutzung dieser Stellplätze verschaffen und seinen Gästen anbieten? Hier besteht Regelungsbedarf. 4.) Auch für die geplante Gastronomie und das Gewerbe wird es einen Anlieferungsverkehr geben. Wie ist er geregelt. wo findet er statt? Etwa in der Zufahrt Innenhof? Der Entwurf, Seite 11 /Ziffer 4.5.2 äußert sich lediglich zur Anlieferung an das Hotel. Im Übrigen schweigt er sich aus. Hier besteht Regelungsbedarf. Die genannten 12 Stellplätze auf dem Nachbargrundstück liegen außerhalb des Bebauungsplanes und sind nicht Gegenstand des Stellplatznachweises. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten des Bestandes Kriegsstraße Nr. 27 und 29 ist eine Zufahrt über das Vorhabengrundstück erforderlich. Die entsprechenden Verkehrsbewegungen wurden im aktualisierten Schallgutachten berücksichtigt. Die genannte Toranlage ist nicht vorgesehen. Stellplätze für Gäste des Hotels sind ausschließlich im Untergeschoss mit Ein- und Ausfahrt von der Kriegsstraße vorgesehen (vgl. Stellungnahme zu Nr. 1.1). Die genannte Anlieferung erfolgt ausschließlich über die Kriegsstraße bzw. die Badenwerkstraße. Dies ist auch in den Darstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplanung ablesbar. E. Schalltechnische Untersuchung und Lärmprognosen 1.) Die Schalltechnische Untersuchung (Ingenieurbüro Kohler & Leutwein) des Gewerbelärms auf Seite 3/Ziffer 3.2 Berechnungsgrundlagen Gewerbelärm berücksichtigt nicht den Durchfahrtsverkehr zu den oben unter D.3.) benannten 12 Stellplätze nebst der Geräuschentwicklung durch ein Rolltor. Auch berücksichtigt es nicht, die fahrtechnische Die Lärmsituation wurde nochmals gutachterlich überprüft. Die Prüfung ist Gegenstand der Lärmimmissionsprognose der Bayer Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH mit Stand vom 06.09.2019. In dieser Prognose ist ergänzend berücksichtigt worden, dass die genannten Stellplätze über das Plangebiet angefahren werden. Ein Rolltor ist nicht geplant (vgl. Stellungnahme zu Nr. 1.1). - 13 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Herausforderung, die die Ein- / Ausfahrt in die 2 weiteren Stellplätze des Nachbargebäudes Badenwerkstraße darstellt. Ohne mehrfaches Rangieren mit einem entsprechenden Geräuschpegel wird es nicht gehen. Darüber hinaus wird dort eine „Einhausung“ der Stellplätze und Zufahrt angenommen, Seite 8/Ziffer 4.2 Ergebnisse Schallausbreitungsberechnung Gewerbelärm, die nicht ausgeführt wird. Es werden konkrete Aussagen der Lärmbetroffenheit zu Teilen aber nicht zu dem gesamten Innenhof des Carrés gemacht. Es fehlen Ritterstraße und Hermann-Billing-Straße. Die Lärmausbreitung in einem Innenhof ist mit Sicherheit ein komplexes Phänomen (Reflexionen), das einer vollumfänglichen Betrachtung bedarf. Im Ergebnis ist die Schalltechnische Untersuchung für eine ordnungsgemäße Beurteilung nicht ausreichend und damit nicht geeignet. 2.) Auch die Lärmimmissionsprognose Version 2.1 (Ingenieurgesellschaft Bayer Bauphysik) Seite 5/Ziffer 1.2 Örtliche Situation berücksichtigt nicht den Durchfahrtsverkehr zu den oben unter D.3.) benannten 12 Stellplätze nebst der Geräuschentwicklung durch ein Rolltor sowie die beschriebene Ein- / Ausfahrtsituation in die 2 weiteren Stellplätze des Nachbargebäudes Badenwerkstraße. Unzutreffend wird die Ausgangslage zur TA-Lärm auf Seite 8, Ziffer 2 Beurteilungsgrundlage, 2.1. Allgemeine Beurteilungsgrundsätze beschrieben mit der Feststellung: „Das Bauvorhaben sowie die umliegenden Bebauungen liegen in einem Mischgebiet.“ Das angrenzende Gebiet Bebauung BadenCarré Ritterstraße/Hermann-Billing- Straße ist im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das gleiche gilt wohl für die Bebauung entlang der Badenwerkstraße. Da bereits die Grundlagen unzutreffend erfasst Die genannten Fahrgeräusche einschließlich der benachbarten Stellplätze, technische Anlagenbelüftung etc. wurden bei der Überarbeitung der Lärmimmissionsprognose berücksichtigt. Die zitierte Stelle des Gutachtens betrifft eine zwischenzeitlich überholte Variante im Rahmen der Vorentwurfsplanung. Eine vollständige "Einhausung" der Stellplatz- und der Zufahrtsflächen war auch hier nicht vorgesehen. Eine flächendeckende Untersuchung der Umgebung ist nicht erforderlich. Das Gutachten berücksichtigt die nächstgelegenen Immissionspunkte im Sinne einer "Worst-Case" Betrachtung. Dabei werden die nächstgelegenen, ungünstigsten Punkte untersucht. Die im Gutachten gewählten Immissionsorte in der unmittelbaren Nachbarschaft sind die kritischsten Orte. Weiter entfernt liegende Immissionsorte, z.B. im Innenhof, werden zwar teilweise von Reflexionen beeinflusst, aufgrund der Entfernung sind dort die Beurteilungspegel aber geringer als an den gewählten, nächstgelegenen Immissionsorten. Die Lärmimmissionsprognose wurde entsprechend überarbeitet. Der genannte Durchfahrtsverkehr zu den benachbarten Stellplätzen wurde berücksichtigt. Die Lärmimmissionsprognose wurde angepasst. Das Vorhaben selbst und die Bebauung entlang der Kriegsstraße werden als Mischgebiet eingestuft. Die Bebauung des Innenhofs sowie der Badenwerkstraße werden als allgemeines Wohngebiet beurteilt. Die Anregungen wurden entsprechend berücksichtigt. - 14 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt sind, sind die gezogenen Schlussfolgerungen in der Lärmprognose nicht verwertbar. Auch werden konkrete Aussagen der Lärmbetroffenheit zu Teilen aber nicht zu dem gesamten Innenhof des Carrés gemacht. Es fehlen hier ebenfalls Ritterstraße und Hermann- Billing-Straße. Wie bereits ausgeführt stellt Lärmausbreitung in einem Innenhof mit Sicherheit ein komplexes Phänomen (Reflexionen) dar; hier ist eine vollumfängliche Betrachtung notwendig. Nicht unberücksichtigt bei einer Würdigung der Lärmprognose kann die gegebene Prognosequalität mit eine Schwankungsbreite von +- 3 dB (A) bleiben, Seite 25/42 Qualität. Denn eine Erhöhung um 3 dB entspricht nach Kenntnis des Unterzeichners einer Verdoppelung des Lärmpegels. Zum Schutz der umliegenden Bebauung ist daher bei der gegebenen Unsicherheit von einem Zuschlag von + 3 dB (A) auszugehen = Vorsorgeprinzip. Im Ergebnis ist die Schalltechnische Untersuchung für eine ordnungsgemäße Beurteilung nicht ausreichend und damit nicht geeignet. Siehe oben Die Prognosequalität resultiert aus der Genauigkeit der Simulationssoftware zugrunde liegenden Ausbreitungsberechnung nach DIN ISO 9613-2 und beträgt ± 3 dB. Eine Erhöhung bzw. Verringerung um 3 dB ist im Normalfall gerade wahrnehmbar. + 3 dB entspricht einer Verdoppelung des Schalldruckpegels bzw. des Schalldrucks oder des Lärmpegels. Dies entspricht aber nicht einer Verdoppelung der Lautheit bzw. Lautstärke. Eine Verdoppelung der Lautheit/Lautstärke ist erst ab einer Pegeländerung von + 10 dB gegeben. Im Umkehrschluss gilt, eine Halbierung der Lautheit ist mit einer Pegeländerung von -10 dB gegeben. Der Lärmimmissionsprognose liegen in Bezug auf die Stellplätze und der durch sie ausgelösten Fahrzeugbewegungen die Erfahrungswerte der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umwelt zugrunde. Dieses Vorgehen ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. jüngst: OVG Schleswig, Urt. v. 18.06.2019, Az.: 1 MR 1/19). Die Lärmprognose geht immer vom kritischsten Fall aus (auch bei Nacht erfolgt die Betrachtung der kritischsten Nachtstunde), dass alle Emittenten (z.B. Parkplatzverkehr, Gastronomienutzungen im EG, Skybar, technische Anlagen etc.) gleichzeitig aktiv sind. F. Standard wegen Kosten abgesenkt In der bereits angesprochenen Beschlussvorlage wird auf Seite 8 unter der Ziffer II./ Zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ausgeführt: „Eine Überdachung der Fahrwege zu den oberirdischen Stellplätzen ist nicht vorgesehen. Über die Fahrfläche werden Fluchtwegen geführt. Im Falle einer Überdachung würden diese jedoch Der wohnbezogene Verkehrslärm, der infolge der Nutzung der Stellplätze im Innenhof und auf dem benachbarten Grundstück verursacht wird, wurde anhand der DIN 18005 gutachterlich untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass die dortigen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete bei einer Überdachung der Stellplätze tags wie nachts deutlich unterschritten werden (zwischen 4 und 25 dB(A)) (vgl. Stellungnahme zu 1.1). - 15 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt nicht mehr „funktionieren“, weil sie nicht ins Freie münden. Bestätigt und letztlich wiederholt wird damit die Aussage des Geschäftsführers des Vorhabenträgers, Herr Harter, in der Informationsveranstaltung vom 08.11.2018. „Bei einer Gesamtüberdachung gelten für die Flucht- und Rettungswege weiterreichende Ausführungsbestimmungen.“ - hierzu das Schreiben des Unterzeichners vom 12.11.2018. Die Schaffung von Flucht- und Rettungswegen ist immer mit einem Aufwand verbunden; aber auch bei einer Überdachung wird die Schaffung von Flucht- und Rettungswegen sicherlich nicht ausgeschlossen sein. Es mag der erforderliche Aufwand steigen (Kosten werden keine genannt). Geschuldet ist dieses Problem aber der gesteigerten Nutzung der Immobilien und dem architektonischen Konzept. Die Tatsache, dass sich dieses Konzept in einem Wettbewerb durchgesetzt hat, besagt insoweit nichts und reicht als Begründung nicht aus. Es bedeutet lediglich, dass dieses Konzept am besten den herrschenden Zeitgeist trifft. Ob das Konzept und seine Umsetzung auch eine architektonische Qualität haben, wird erst der Zeitablauf zeigen (Die abgerissenen Gebäude hatten sie aus heutiger Sicht wohl nicht. Sie hatten keine 50 Jahre Bestand. Wurden seinerzeit ebenfalls hochgelobt?). Es bleibt festzuhalten, dass eine Abwägung zwischen der Minimierung des Aufwandes für den Vorhabenträger und der Absenkung eines seit über 40 Jahren bestehenden Qualitätsstandards (Stellplätze nur in Tiefgaragen) nicht erkennbar ist. Daher ist wie bereits unter D.1. ausgeführt die Begründung, von dem geplanten Vorhaben gehen keine Geräuschbelastungen aus, die das Umfeld unzumutbar stören, einfach „zu schlicht“. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Darstellung des Vorhaben- und Er- schließungsplans ist sichergestellt, dass die Stellplätze im Innenhof überdacht werden. Die Tiefe der Überdachung mit 6,50m ragt deutlich über die eigentliche Stellplatzfläche hinaus. Eine vollständige Überdachung, auch der Fahrflächen, ist aus Brandschutzgründen, der Anforderungen an Fluchtwege etc. extrem aufwändig bzw. würde eine grundlegende Änderung der bisherigen Hotelkonzeption erforderlich machen. Dies erscheint angesichts der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete bzw. für Mischgebiete nicht geboten. In Abwägung der widerstreitenden Interessen ist den Bewohnern die Hinnahme der Geräusche aufzuerlegen. Eine "Absenkung des Qualitätsstandards" ist angesichts der Einhaltung von Orientierungswerten der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete nicht zu erwarten. Eine vergleichbare Situation mit einer nicht überdachten Zufahrtsfläche zu innenliegenden Garagen und Stellplätzen ist heute bereits bei der Badenwerkstraße 1 und 3, mit Zufahrt von der Hermann-Billing-Straße vorhanden. G. - 16 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt kreative Lösungen - Baulasten Stellplätze in der Innenstadt sind ein rares Gut. Es bedarf daher einer besonderen Begründung warum hier 33 Baulasten für Stellplätze aufgegeben werden sollen. Ist es nicht so, dass die üblicherweise an den Baulasten für Stellplätze festgehalten und keine Freigabe erteilt wird? Wird der Stellplatznachweis an anderer Stelle nachvollzogen und kontrolliert oder lässt sich mit Geld (Ablösung) alles regeln? Aus der Bestandssituation sind die Grundstücke des Vorhabens mit 33 (Alt-) Baulasten belegt. Diese Baulasten werden nicht "aufgegeben" sondern auf einem nahegelegenen Grundstück (ca. 1km) nachgewiesen. H. Eigeninteressen der Stadt Karlsruhe (?) Nachdem der Durchführungsvertrag / städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger noch nicht vorliegt und damit seine Inhalte nicht bekannt sind, bleibt bislang ungeklärt, ob und ggf. welche eigenen Interessen die Stadt Karlsruhe bei der vorliegenden Planung möglicherweise verfolgt. Gibt es etwa eine Beteiligung - in welcher Form auch immer - an dem deutlichen Wertzuwachs der Immobilien durch die erhebliche Intensivierung der Nutzung verbunden mit der Absenkung von Standards und Entlassung aus Verpflichtungen / Baulasten (Planungsgewinn)? Hier ist Transparenz gefordert. Anlagen: Schreiben vom 20.09.2017, Schreiben vom 09.11.2017 und Schreiben vom 12.11.2018, in Kopie Das Interesse der Stadt Karlsruhe dient ausschließlich einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Voraussetzung hierfür ist die Beseitigung der desolaten, unwirtlichen Situation sowie eine auf die städtebauliche Situation abgestimmte Neubebauung. Neben der städtebaulichen Aufwertung an prominenter Stelle der Kriegsstraße profitiert die Stadt Karlsruhe insbesondere durch Zahlungen zu gebietsbezogenen Infrastrukturkosten zur Herstellung von gefördertem Wohnungsbau entsprechend dem Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) sowie zur Herstellung und Aufwertung des angrenzenden öffentlichen Verkehrsraums. Insgesamt profitiert das Vorhaben nicht von der genannten "Absenkung von Standards" oder der "Entlassung aus Verpflichtungen". Nachfolgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Ziffer 4b und 4c 4b vom 20.09.2017 In der Erlöserkirche, Karlsruhe, stellte gestern der Geschäftsführer der Projektgesellschaft, den Miteigentümern des BadenCarré das Projekt Karlsruhe, Kriegsstraße 23 + 25 vor. Gegenstand einer ausführlichen Diskussion des vorgelegten Planentwurfes war die Nutzung des Innenhofes/ Anlage. Die Situation stellt sich dabei dar wie folgt: Nach Abbruch des Bestandgebäudes soll es einen offenen, nicht überdachten Innenhof geben, mit folgender Nutzung: Zur Überdachung der Stellplätze im Innenhof vgl. Stellungnahme zu Bürger 1, Nr.1.1 - 17 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt 16 Stellplätze für das geplante Hotel, Zufahrt für weitere 12 Stellplätze für das Hotel in der Tiefgarage des angrenzenden Gebäudes Kriegsstraße, Zufahrt für weitere 6 Stellplätze/Garage des angrenzenden Gebäudes Badenwerkstraße, Fläche für das Anfahren, Be- und Entladen zur Ver- und Entsorgung (Lieferanten/Dienstleister des Hotels, Müllentsorgung etc.). In diesem Zusammenhang möchte ich auf den bisher gültigen Bebauungsplan "Am Nym- phengarten" hinweisen, dem nach seiner Begründung das Konzept der städtischen Ziel- vorstellung: " .... Schaffung von Innerer Ruhe- bzw. Grünzone" zu Grunde liegt und gerade für Stellplätze die Unterbringung in einer Tiefgarage festsetzt. Darüber hinaus wurde festgesetzt, dass mindestens 50 % der Hoffläche begrünt werden. Der vorgelegte Entwurf zur Gestaltung und Nutzung des Innenhofes ist mit diesen Zielen und Festsetzungen nicht in Einklang zu bringen. Eine Umsetzung würde eine deutliche Verschlechterung der Wohnqualität / Lärm für das gesamte Carré mit sich bringen und den Charakter des gesamten Innenbereiches ändern. Zuletzt wurden die o.a. Ziele gerade bei dem Neubau des BadenCarré mit seiner Tiefgarage und einer umfangreicher Begrünung im Innen- und Außenbereich umgesetzt. Da wurden in dem entsprechenden vorhabenbezogenen Be- bauungsplan keine Abstriche gemacht. Auch in dem jetzt avisierten vorhabenbezogene Bebauungsplan sollte daher von diesen Zielen und Festsetzungen nicht abgewichen werden. Es besteht hier eine klare Erwartungshaltung. Ich möchte Sie bitten, bereits in diesem frühen Stadium des Verfahrens auf eine entsprechende Ausgestaltung der Bauleitplanung hinzuwirken. Hierzu noch folgender Hinweis: Nach eindeutiger Aussage wird - wenn gefordert(!) - der Innenhof gleichfalls überbaut/Lärmschutz. Die Stellplätze für den Bedarf des Hotels werden in der Tiefgarage mit Zufahrt von der Kriegsstraße untergebracht. Die Stellplätze im Innenhof bleiben der geplanten Wohnnutzung vorbehalten. Stellplätze für Gäste des Hotels und Gäste der Gastronomie werden hier nicht angeboten. Die Anlieferung des Hotels erfolgt ausschließlich über die Kriegsstraße. Die Müllentsorgung für das Hotel erfolgt durch Abholung in der Kriegsstraße; die Müllentsorgung für das Wohn- und Geschäftshaus erfolgt in der Badenwerkstraße. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht den genannten Zielvorstellungen: es werden umfangreiche Dachbegrünungsmaßnahmen festgesetzt. Zufahrten, Zugänge und "schallerzeugende Tätigkeiten" werden soweit wie möglich an den Gebäudeseiten zu öffentlichen Flächen zugeordnet. Durch diese Maßnahmen und die geschlossene Blockrandbebauung bleibt auch weiterhin das Innere des Hofbereiches so weit wie möglich geschützt. Zum Schall vgl. auch vorangegangene Stellungnahmen. Der Bebauungsplan setzt eine entsprechende Dachbegrünung fest. 4c vom 09.11.2017 Als Miteigentümer der Wohnungseigentümer- gemeinschaft Karlsruhe, Ritterstraße 13, komme ich bezugnehmend auf die o. a. Veranstaltung zurück auf mein Schreiben vom 20.9.2017 und - 18 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt ergänze meine Stellungnahme zu dem vorha- benbezogenen Bebauungsplan wie folgt: I. Herr Unmüßig hat in der Veranstaltung am 18.10.2017 zu seinem Bauvorhaben zwei wichtige Feststellungen getroffen: 1. Der Lieferverkehr (Anfahren, Be- und Entladen zur Ver- und Entsorgung des Hotels durch Liefe- ranten, Dienstleister etc.) findet ausschließlich über die Kriegsstraße = Frontseite des Anwesens statt. 2. Wenn gefordert, wird der Innenhof mit dem dort ausgewiesenen Fahrweg, den Stellplätzen und der Zufahrt zu den beiden Garagen über- baut/Lärmschutz. Herr Unmüßig hat insoweit die Ausführungen seines Geschäftsführers, Herrn Harter, vom 19.9.2017 auf der Informationsveranstaltung für das BadenCarré präzisiert (Ziffer 1) und darüber hinaus die in der seinerzeitigen Informationsveranstaltung gegebene Zusage wiederholt (Ziffer 2). Dies ist in dem vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanentwurf entsprechend vorgesehen. Wie bereits erläutert, ist die vollständige Überdachung des Innenhofs aus Gründen des Brandschutzes unverhältnismäßig und ausweislich der Ergebnisse des Schallgutachtens nicht erforderlich, um die Einhaltung der einschlägigen Richtwerte zu gewährleisten. In Ansehung dessen geht die Stadt davon aus, dass die Hinnahme der zusätzlichen Geräuschbelastungen angemessen ist. Zur Überdachung der Stellplätze vgl. Stellungnahme zu Bürger 1, Nr.1.1 II. Auch bei der o.a. Veranstaltung war Gegenstand einer ausführlichen Diskussion über den vorge- legten Planentwurf die Nutzung des Innenhofes für das Hotel als Fahrweg, für Stellplätze und Zu- fahrt zu Garagen. Hiergegen wurden Einwen- dungen und Bedenken erhoben. Insbesondere auf die zu erwartende Lärmbelästigung (Nutzung durch ein Hotel = Tag und Nacht) bei der gege- benen Örtlichkeit in einem Carré (Schallreflexio- nen in einem umbauten Innenhof) sowie auf die direkt angrenzende Kita wurde hingewiesen. Zur Gestaltung des Innenhofes, der Stellplatzüberdachung und Nutzung vgl. vorangegangene Stellungnahmen. Die Stellplätze des Hotels sind in der Tiefgarage mit Zufahrt von der Kriegsstraße angeordnet. Die befürchtete Lärmbelastung wurde gutachterlich untersucht. Danach werden die erforderlichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete eingehalten. III. Zu der Thematik Stellplätze in der Stadt vorab eine grundsätzliche Bemerkung. Mit dem be- ständigen Wachsen des Individualverkehrs gerade in den Städten ist die Stellplatzthematik für Kraftfahrzeuge ein seit vielen Jahrzehnten er- lebtes und mittlerweile auch erkanntes Problem. Nachdem in früheren Jahren zunächst mit einer gewissen Hilf- aber auch Gedankenlosigkeit auf die „Blechlawine“ reagiert wurde (u.a. Umwandlung von Innenhöfen zu Parkplätzen) hat sich zwischenzeitlich doch die Erkenntnis durchgesetzt, dass Bestandteil des Individualver- kehrs auch der sogenannte “ruhende Verkehr“ ist. Damit dieser Bestandteil – oder deutlicher gesagt Der vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht dem geschilderten Grundgedanken. Der komplette Teilbereich für das geplante Hotel ist mit einer Tiefgarage unterbaut. - 19 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt - dieses Problem des Individualverkehrs mit dem damit verbundenen Lärm, Gestank, Flä- chenverbrauch, Optik, u.a. gerade nicht bei der Allgemeinheit zu deren Lasten abgeladen wird, hat in Fortentwicklung dieser Erkenntnis die Auffassung Oberhand gewonnen, dass der Nutznießer des Individualverkehrs zur Prob- lemlösung heranzuziehen ist = verursachens gerechte Verantwortung. Hierzu gehört dann u.a. das Konzept bei Neubauten die notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen zu verlegen. Dies ist zwar mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden, weist aber die Kosten verursachens gerecht den Nutznießern des Individualverkehrs zu. IV. In der Vergangenheit hat die Stadt Karlsruhe in ihrer Stadtplanung – gerade zu dem hier be- troffenen Gebiet - konsequent eine Politik dieser verursachens gerechten Verantwortung verfolgt und umgesetzt. Dies auch mit dem Ziel, die Le- bensqualität in der Stadt zu erhöhen bzw. wie- derherzustellen. Im Einzelnen: 1. Festgesetzt wurde in dem für das Plangebiet bisher gültigen Bebauungsplan “Am Nymphengarten“ aus dem Jahre 1973 (!!) u.a.: - „Die Gesamtzahl der nach dem Garagenerlaß ermittelten Stellplätze muss in Tiefgaragen un- tergebracht werden.“ - „Die Hoffläche muss mindestens zu 50% begrünt werden.“ 2. Das Plangebiet ist Teil des sogenannten Baden- Carré bestehend aus Kriegsstraße, Ritterstraße, Hermann-Billing-Straße, Badenwerkstraße. In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus dem Jahre 2006 für die Ecke Ritter-, Hermann- Billingstraße finden sich die nachfolgenden Ausführungen bzw. Festsetzungen: Seite 6: „Durch die sehr attraktive Lage in un- mittelbarer Nachbarschaft des Kongreßzentrums, des Festplatzes ... sind gute Voraussetzungen für hochwertiges Wohnen gegeben und verlangt daher auch eine dieser Lage angemessenen städtebaulich und architektonisch hochwertige Bebauung. Eine qualitätvolle stadträumliche Einbindung der zukünftigen Bebauung in die verschiedenartigen, z.T. vorbildliche Bebauungen der Umgebung ist Voraussetzung.“ Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan entspricht den genannten Planungsprinzipien und Zielen:  Stellplatz- und Dachbegrünung  "Städtebaulich und architektonisch hochwertige Bebauung"  Qualitätsvolle stadträumliche Einbindung  Erhaltung bzw. Wiederherstellung der "straßenraumbildenden, dem Quartier entsprechende Blockrandbebauung"  Überwiegende Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage - 20 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Seite 11: Das Projekt sieht eine straßenraumbil- dende, dem Quartier entsprechende Blockrand- bebauung vor, die einen großzügigen Innenhof mit parkähnlichem Charakter bildet.“ Seite 12 (Im Zusammenhang mit dem Über- schreiten der Geschossflächen- zahl/GFZ und der Grundflächenzahl/GRZ wird ausgeführt): „Die Überschreitungen werden unter anderem auch dadurch ausgeglichen, dass ca. 5.650 m² Grün- fläche neu entstehen wird; .....“ „Die Überschreitung wird gerechtfertigt durch die innerstädtische Lage, die auch eine entsprechende Tiefgarage notwendig macht. Die Tiefgarage enthält 4 Aussparungen für großkronige Bäume und eine mindestens 70 cm hohe Überdeckung, damit ein parkähnlicher Innenhof entsteht.“ Seite 14 (ruhender Verkehr): „Die baurechtlich notwendigen PKW-Stellplätze für die Wohnnut- zung werden auf dem Baugrundstück in einer Tiefgarage nachgewiesen.“ „Durch den Neubau wird der Hof zur Ritterstraße und zur Hermann-Billing- Straße geschlossen und beruhigt. Er wird zur Nutzung durch die Bewohner mit Bäumen und Sträuchern (Hecken) gestaltet und mit Wegen erschlossen.“ Seite 15: „Die Spielplätze werden nach DIN 18034 und LBO im Hof nachgewiesen, wobei Wegflächen, Rasen und andere Gartenelemente in das Spiel- und Aufenthaltskonzept einbezogen werden.“ Seite 20: „Stellplätze sind nur innerhalb der im Plan ausgewiesenen Tiefgarage zulässig.“ 3. In Vollzug des o. a. Bebauungsplanes wurde die Ecke Ritter-/Hermann-Billing-Straße bebaut. Nach einem Architektenwettbewerb erfolgten Planung und Ausführung durch Behnisch Ar- chitekten, Stuttgart. Auf der homepage der Architekten wird das Projekt BadenCarré u.a. beschrieben wie folgt: „The residential complex „BadenCarré“ is located in an attractive district at the edge of Karlsruhe ́s city center. Perimeter blocks framing a generously planted interior courtyard will accommodate upmarket residential and com- mercial units.” “The generous interior courtyard is comprised of private gardens ́s, as well as communal spaces Kenntnisnahme Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ebenfalls ein Architektenwettbewerb durchgeführt. - 21 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt such as children ́s playgrounds, which can be used by all inhabitants of the complex. The mix of common und private gardens and of paved and planted surfaces results in a very diverse outdoor space. Thanks to underground parking lots there is sufficient space for access areas, planted areas and natural eco-systems.” 4. Die verabschiedete Generallinie zur Stadtent- wicklung, die die Stadt Karlsruhe heute verfolgt, setzt die oben beschriebene Auffassung fort und ist niedergelegt in dem Konzept ISEK 2020 (In- tegriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020). Dort finden sich nachfolgende Ausfüh- rungen: Ziele: „.... Grundsätze, wie ..... sparsamer Flächenverbrauch, Forcierung der Innen- entwicklung, nachhaltige, klimagerechte Bauweise, sozialverträgliche Planung sowie hohe städtebauliche und architektonische Qualität bilden dabei die wesentlichen Eckpfeiler....“ Strategische Ansätze: „...Gleichzeitig sind städtebauliche Qualitäten zu verankern und die klimagerechte Weiterentwicklung des Wohn- bestandes anzustoßen...“ „.... Die qualitätvolle Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur der Stadt Karlsruhe wird vorrangig angestrebt. Die Wahrung der hohen städte- baulichen Qualitäten Karlsruhes ist durch innovative Planung, die noch stärker als bisher durch internationale und nationale städtebauliche Wettbewerbe vorzubereiten sind, zu flankieren und zu unterstützen. Die Präsentation Karlsruhes als attraktiver Wohn- standort ist zu verbessern, indem qualitativ hochwertige und ansprechende Gebäude entste- hen, die als neue „Landmarks“ für Karlsruhe stehen können. Wichtig ist dabei insbesondere eine architektonisch hochwertige und umweltverträg- liche Ausführung von Projekten sowohl in der Be- standentwicklung als auch beim schonenden Umgang mit dem vorhandenen Baulandpotential.“ Der vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht den genannten Zielen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Karlsruhe 2020 (ISEK) in höchstem Maße:  Kein Flächenverbrauch durch Nutzung einer bereits vollständig überbauten und erschlossenen Fläche  Projekt der Innentwicklung  Sozialverträgliche Planung durch entsprechenden Wohnanteil  Bauweise entsprechend den neuesten gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparung  Versorgung durch klimaneutrale Fernwärme  Hohe städtebauliche und architektonische Qualität durch vorangegangenen Wettbewerb und entsprechende Gestaltvorgaben in Bebauungsplan und Durchführungsvertrag V. Aus Sicht des Unterzeichners: - Wird hier bei der ersten sich bietenden Gele- genheit die Anstrengung eines über 40-jährigen Prozesses zur Schaffung eines attraktiven, le- benswerten, für Kinder und Erwachsene zum Aufenthalt geeigneten Innenhofes im Baden- Carré zunichte gemacht. Dies nachdem dieses Ziel soeben erreicht wurde! - Wird hier die Planung eines Solitärs vorgestellt, Die Aufenthaltsqualität des Innenhofes im Baden- Carré bleibt im vollen Umfang erhalten und wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Feststellung eines "Solitärs" ist nicht zutreffend. Mit dem Vorhaben wird eine desolate Situation beseitigt und die vorhandene - 22 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt die kein Verständnis für die Belange der Nach- barschaft in einem Carré und seiner Wohnqualität erkennen lässt. - Wird bei dieser Planung zur Zulassung von Lärm und Gestank in einem Innenhof nicht be- rücksichtigt, dass davon eine Signalwirkung ausgeht, die weiterwirken wird. Was hier zu- gelassen werden soll, kann in Zukunft in diesem Carré und möglicherweise auch an anderer Stelle (Präzedenzfall) nicht mehr verwehrt werden. Der „großzügige Innenhof mit parkähnlichem Charakter“ ist mit dieser Planung erledigt. - Ist nicht begründet und nicht nachzuvollziehen, warum die Stadt Karlsruhe so völlig unreflektiert zu den bisherigen Festsetzungen in den Be- bauungsplänen (Stellplätze nur in Tiefgaragen) und den eigenen Qualitätsansprüchen an die Stadtentwicklung diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in dieser Form in das Verwal- tungsverfahren einführt. - Ist die vorgelegte Planung zum Innenhof letzt- lich ein Rückfall in eine längst überwunden ge- glaubte Vergangenheit der Hilf- und Gedan- kenlosigkeit im Umgang mit dem Individualver- kehr und dem Ausweis der notwendigen Stell- plätze. Blockrandbebauung wiederhergestellt. Der Schall aus den umliegenden Verkehrsstraßen wird zuverlässig abgeschirmt, die Emissionen durch das Gebäude bzw. die künftigen Nutzungen wurden gutachterlich untersucht (vgl. vorangegangene Stellungnahmen) und wirken sich nicht störend auf den Innenbereich aus. Die Abbrucharbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Für die Bauphase wird ebenso Vorsorge getragen. Zur vermeintlichen Beeinträchtigung des Innenhofes vgl. vorangegangene Stellungnahmen. 4d vom 12.11.2018 (nicht bei der Frühzeitigen eingegangene Stellungnahme) In der Erlöserkirche, Karlsruhe stellte am 08.11.2018 Herr Halter, Geschäftsführer der o.a. Projektgesellschaft, den Anwohnern des BadenCarreés das Abrisskonzept zum Projekt Karlsruhe, Kriegsstraße 23-25 vor und gab Informationen zu den bereits vorgefundenen Altlasten und den Umgang mit diesen Altlasten im Zuge des Abrisses. Dabei wurde auch ein überarbeiteter Planentwurf/Nutzung des Innenhofes gezeigt und auch besprochen. Die Situation stellt sich nunmehr dar wie folgt: Der Innenhof soll jetzt teilüberdacht werden. Überdacht- und auch begrünt-wird der Bereich der eigentlichen Stellplätze; nicht überdacht und nach oben offen bleiben die Fahrwege. Begründung: Bei einer Gesamtüberdachung gelten für die Flucht- und Rettungswege weiterreichende Ausführungsbestimmungen. Zur Überdachung/Teilüberdachung des Innenhofes vgl. vorangegangene Stellungnahmen Bezugnehmend auf meine beiden Schreiben vom 20.09.2017 und 09.11.2017 bitte ich die Stadt ernsthaft zu prüfen, ob hier zum einen tatsächlich Zum "städtischen Gestaltungswillen" wird auf das Verfahren des Architekturwettbewerbes sowie umfangreicher Gestaltungsfestsetzungen und - 23 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt ein Planungsbedürfnis besteht und zum anderen, ob hier wirklich ein städtischer Gestaltungswille dergestalt vorhanden ist, zur Vermeidung von weiterreichenden Ausführungsbestimmungen an die Flucht- und Rettungswege für einen Investor einen seit über 40 Jahren bestehenden Qualitätsanspruch (Stellplätze nur in Tiefgaragen) durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzugeben. Regelungen im Vorhaben- und Erschließungsplan (Fassadengestaltung, Werbung etc.) hingewiesen. Zu Flucht- und Rettungswegen vgl. Stellungnahme zu Bürger 1 Bürger 5 vom 31.05.2019 Unsere Mandanten sind Eigentümer der Penthouse-Wohnung in der Badenwerkstraße 9, Karlsruhe. Das Gebäude Badenwerkstraße 9 grenzt unmittelbar an das Plangrundstück. Zunächst fassen wir den Sachverhalt kurz zusammen und erläutern dann unsere Bedenken gegen den geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Kenntnisnahme A. Sachverhalt Die Penthousewohnung unserer Mandanten ist umgeben von einer Dachterrasse, wobei der Hauptteil der Dachterrasse in Richtung Norden und Osten ausgerichtet ist (Anlage 1). Anlage 1 Das Gebäude Badenwerkstraße 9 weist Unterkante Dachfläche eine Höhe von 23, 2 m NN auf (Anlage 2). In allen in dem jetzigen Planungsverfahren eingereichten Unterlagen ist die Höhe ca. 2 m zu hoch mit 25 m angegeben. Die genannte Penthousewohnung ist allseitig von einer Dachterrasse umgeben. Aus dem Grundrissplan der Baugenehmigung ist zu erkennen, dass insbesondere vor dem Wohnbereich ein großer Teil der Dachterrasse nach Westen und Süden angeordnet ist. Wie aus der beigefügten Anlage zu erkennen ist, orientiert sich der Wohnungsgrundriss gerade nicht in nördliche Richtung. Hier ist mit Ausnahme eines Badezimmerfensters eine geschlossene Wand vorhanden. Die genannte Höhe von 23,20 m ist nicht korrekt. Nach Aufmaß eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs beträgt die genannte Höhe 24,57 m, bei Berücksichtigung der umlaufenden Brüstungshöhe der Dachterrasse 25,63 m. Die Gesamthöhe des Gebäudes Badenwerkstraße 9 einschließlich des genannten Penthouse beträgt 27,52 m. Bezugshöhe ist dabei das angrenzende Gehwegniveau mit einer Höhe von 115,47 m über NN. - 24 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Anlage 2 Das geplante Objekt Kriegsstraße 23 und 25, für das der vorhabenbezogene Bebauungsplan erstellt wird, wird gegenüber der bisherigen Bebauung ca. 4,15 m in Richtung Osten und ca. 6, 1 m in Richtung Süden sowie um 4 Geschosse auf eine Gesamthöhe von ca. 35 Metern erhöht. Der zurückgesetzte Teil Richtung Badenwerkstraße (WH 5) weist eine Höhe von 23,90 auf und soll im obersten Geschoss nach den eingereichten Plänen (Anlage 4 zum Vorhaben- und Erschließungsplan) komplett verglast werden. Das Gebiet, in dem sich beide Grundstücke befinden wurden in der Vergangenheit mehrfach überplant. Für die Grundstücke Kriegstrasse 23-25 existiert der Bebauungsplan „Am Nymphengarten“ aus dem Jahr 1973, der das Gebiet als Mischgebiet Der Abstand zwischen der Badenwerkstraße 9, Nordfassade, und dem geplanten Vorhaben bleibt mit ca. 5,70 m im Bereich der Durchfahrt bzw. des Anbaus erhalten. Im Bereich der Penthousewohnung beträgt der Abstand über 10 m. In östlicher Richtung zur Badenwerkstraße ragt das geplante Wohn- und Geschäftshaus über die bisherige Flucht hinaus, um die städtebauliche Ecksituation der Badenwerkstraße / Kriegsstraße / Lammstraße zu betonen. Da dieser Bereich nördlich der besagten Penthousewohnung liegt, sind keine nennenswerten Veränderungen der Belichtungs- bzw. Verschattungssituation zu erwarten. Die Geschossigkeit beträgt 10 Geschosse für das Wohn- und Geschäftshaus und 11 Geschosse für das Hotelgebäude. Die Anzahl der Geschosse liegt damit unterhalb der im ursprünglichen Bebauungsplan "Am Nymphengarten" festgesetzten Geschosszahl von insgesamt maximal 13 Geschossen. Die Gesamthöhe beträgt für das Hotelgebäude 34 m, für das Wohn- und Geschäftshaus maximal 35 m. Dabei werden die Höhen sowohl zur Kriegsstraße als auch zur Hofinnenseite und zum Durchgang der Badenwerkstraße 9 abgestaffelt und sind entsprechend niedriger. Die genannte "komplette Verglasung" des obersten Geschosses ist nicht vorgesehen. Mit Ausnahme eines Eckfensters zur Badenwerkstraße ist hier eine fensterlose Wand. Dies ist dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entnehmen. Der genannte Bebauungsplan "Am Nymphengarten" sowie die angrenzenden Bebauungspläne wurden entsprechend berücksichtigt. Die gewählte Nutzungsmischung des Wohn- und Geschäftshauses sowie des Hotels entsprechen dem Grundgedanken des Mischgebietes, waren aber auf der Grundlage des - 25 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt festsetzt. In der Begründung des Bebauungsplans ist ausgeführt, dass die Flächen zwischen Kriegs-, Ritter-, sowie Badenwerkstraße zuvor als allgemeines Wohngebiet festgesetzt waren. Die zwischen Kriegs-, Ritter-, Badenwerkstraße und der Firma Opel gelegene Fläche ist im verbindlichen Bauleitplan der Stadt Karlsruhe als allgemeines Wohngebiet mit dreigeschossiger offener Bauweise und einer GFZ von 0,99 an der Kriegsstraße und an der Ritterstraße mit einer geschlossenen Bauweise und einer GFZ von 1,32 ausgewiesen. Das Grundstück Badenwerkstraße 9 ist nicht Teil des Bebauungsplans „Am Nymphengarten“. Für das Grundstück wurde die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet nach den vorliegenden Unterlagen zu keinem Zeitpunkt geändert. Auch für die südlich gelegenen Grundstücke an der Ritter- und Hermann-Billing-Straße existiert ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vom 22.06.2006, der für das Gebiet ein allgemeines Wohngebiet festsetzt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass für sämtliche südlich und südöstlich gelegenen Grundstücke des Planungsgebiets als Gebietsart ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist. bestehenden Bebauungsplanes aufgrund der Festsetzung "Verwaltung" nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Stellungnahme zu Bürger 4 Nr.C2). Die südlich angrenzenden Bereiche mit Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes wurden entsprechend berücksichtigt. Die schalltechnische Untersuchung wurde entsprechend korrigiert. B. Stellungnahme I. Erforderlichkeit der Planung Für das Vorhaben existiert bereits eine Festsetzung als Mischgebiet mit dem Bebauungsplan „Am Nymphengarten“, die Ansiedlung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes ist somit regelmäßig zulässig. Gleichzeitig besteht nach dem von der Stadt Karlsruhe in Auftrag gegebenen Hotelgutachten ein Bedarf an Tagungshotels im 4- Sterne-Bereich und zwei bis drei Hotels mit 3- Sternen-Superior mit etwa 440 Betten und nur ein Hotel im 2-Sterne Bereich mit ca. 260 Zimmern. Besonderer Bedarf besteht somit bei hochwertigeren Übernachtungsmöglichkeiten im Innenstadtbereich. Dem entspricht die jetzige Planung nicht. Statt am Standort, der tatsächlich über eine sehr gute Verkehrsanbindung verfügt, genau das geforderte 4-Sterne-Haus eines großen Anbieters, das auch als Tagungshotel genutzt werden könnte, zu errichten, soll nun ein Budgethotel errichtet werden, in dem Tagungen und Konferenzen gerade nicht stattfinden können. Siehe vorangegangene Stellungnahmen. Zum Hotelbedarf und Hotelklassifizierung siehe Stellungnahme zu Bürger 4a ,C1. - 26 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt II. Fehlerhafte Abwägung 1. Lärmbelastung Die Stellungnahmen zu den Schallimmissionen leiden an diversen Mängeln und überzeugen insgesamt nicht. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier die tatsächlich entstehende Belastung kleingeredet werden soll. Das Ingenieurebüro Bayer Bauphysik geht bereits von fehlerhaften Voraussetzungen hinsichtlich der Umgebungsbebauung aus. Soweit dort auf S. 8, Ziffer 2 als Beurteilungsgrundlage angenommen wird „Das Bauvorhaben sowie die umliegenden Bebauungen liegen in einem Mischgebiet“ ist dies sowohl für die Badenwerkstraße, als auch für die Bebauung Baden Carré Ritterstraße/Hermann- Billing-Straße falsch. Wie aufgezeigt sind hierfür allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Gravierender hat dies zur Folge, dass an den Messpunkten, die sich im allgemeinen Wohngebiet befinden, auch die Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete herangezogen werden müssen, mit der Folge, dass hinsichtlich der Nachtwerte die zulässigen 40 dB(A) fast erreicht werden, jedenfalls die Unterschreitung weniger als 6 dB(A) beträgt. Dies gilt insbesondere für die Messpunkte am Objekt Badenwerkstraße 9 IO-01, IO-02 und IO-03, bei denen unter Berücksichtigung der Prognose- unsicherheit von +/- 3 dB(A) sogar eine Überschreitung der Nachtwerte naheliegt. Dies wiegt umso schwerer, als sich am Messpunkt IO-02 das Schlafzimmer unserer Mandanten und somit ein besonders schützenswerter Raum befindet. Die somit notwendige Untersuchung der Vorbelastung ist nicht erfolgt. Auch im Übrigen weist die Stellungnahme des Ingenieurebüros Bayer Bauphysik Widersprüchlichkeiten auf und lässt relevante Punkte unberücksichtigt. Zum Schall und zur schalltechnischen Untersuchung vgl. Stellungnahme zu Bürger 1, Bürger 2 und Bürger 3. Insgesamt wurden die Anregungen hinsichtlich der Berücksichtigung des allgemeinen Wohngebietes aufgenommen. Zur Vorbelastung nach TA Lärm: Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beziehen sich auf die Gesamtbelastung, die sich aus den Immissionen der zu beurteilenden Anlage und einer eventuell vorhandenen Vorbelastung durch fremde Anlagen im Sinne der TA Lärm zusammensetzt. Liegen die berechneten Beurteilungspegel um mindestens 6 dB(A) unterhalb der Immissionsrichtwerte, kann die Berücksichtigung einer eventuell vorhandenen Vorbelastung durch Anlagen im Sinne der TA Lärm entfallen. Beträgt die Unterschreitung weniger als 6 dB(A), muss die Vorbelastung gegebenenfalls ermittelt und berücksichtigt werden. Beträgt die Unterschreitung weniger als 6 dB(A), darf die Gesamtbelastung (Summe aus der Vorbelastung durch Anlagen im Sinne der TA Lärm und der Belastung durch die geplante Anlage) die genannten Immissionsrichtwerte um maximal 1 dB(A) überschreiten. Eine Messung der Vorbelastung (aus Anlagen im Sinne der TA Lärm) ist für den Tageszeitraum nicht notwendig, da durch Maßnahmen und Einschränkungen 6 dB(A) Unterschreitung überall eingehalten wird. Für den Nachtzeitraum ist diese 6 dB(A) Unterschreitung nicht für alle Immissionsorte - 27 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Zur Lärmbelastung der Wohngebäude an der Ritterstraße und Hermann-Billing-Straße fehlen jegliche Angaben. Auch die Lärmausbereitung innerhalb des zukünftig vollständig umbauten Innenhofs, der zudem noch für Stellplätze genutzt werden soll, wird nicht untersucht. Hinzu kommt dann noch, dass entgegen der Ausführungen im Gutachten unter Ziffer 3.8.1 die Außenstellplätze nicht vollständig überdacht werden sollen. Unklar ist zudem, ob für die Außenstellplätze, wie für die Garagenstellplätze unter Ziffer 3.7.1 ein von der Parkplatzlärmstudie verringerte Anzahl von Parkplatzwechseln angenommen wurde. Dies ist schon für die Tiefgarage nicht zutreffend, da die Nutzung auch durch Mitarbeiter oder Restaurant-/Barbesucher erfolgt und somit ein höherer Parkplatzwechsel als gegeben. Nach TA Lärm muss in diesem Fall die Vorbelastung an diesen Punkten berücksichtigt werden. Für die Punkte im Innenhof kann davon ausgegangen werden, dass es keine kritische Vorbelastung gibt, da hauptsächlich eine geschlossene (Wohn-)Bebauung vorliegt und kaum lärmrelevantes Gewerbe/Anlagen. Für die Vorbelastung am Immissionsort 02 (Badewerkstraße) gilt: Die am nächsten gelegenen Emittenten für eine Vorbelastung in der Nachbarschaft sind die Gebäude des Landratsamts und weiterer Behörden. Im Zuge deren Baugenehmigung und einer dabei erstellten Lärmprognose, müssen diese Gebäude eine 6 dB(A) Unterschreitung in der Nachbarschaft einhalten um eine Genehmigung zu erhalten. Im ungünstigsten Fall wurden das Hochhaus und der "Langbau" an der Kriegsstraße getrennt beurteilt. Geht man davon aus, dass der jeweilige Immissionspegel beider Anlagen am Immissionsort 02 um mind. 6 dB(A) unter dem Richtwert liegen muss, würde sich eine Vorbelastung an diesem Immissionsort von 37dB(A) (Summe aus 34 + 34 dB(A)) ergeben. Am betroffenen Immissionsort 02 beträgt der Immissionspegel der aktuell geplanten Anlage des B-plans ca. 37 dB(A). Damit liegt die Gesamtbelastung (Summe aus Vorbelastung und Zusatzbelastung) bei ca. 40 dB(A) an IO-02. Der Richtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete wird damit eingehalten. Bei der Erstellung der Lärmprognose wurden die kritischsten Immissionsorte bestimmt und in die Berechnung aufgenommen. Alle weiter entfernt liegenden Immissionsorte, etwa in der Ritterstraße oder der Hermann-Billing-Straße haben aufgrund der Entfernung geringere Immissionspegel. In der aktualisierten Berechnung werden für die Stellplätze im Innenhof auch am TAG die Werte aus der Parkplatzlärmstudie (Wohnen, oberirdische Stellplätze) herangezogen. In der NACHT wird wie bisher die kritischste Nachtstunde (nach der Parkplatzlärmstudie) im Innenhof berücksichtigt. Das Parken im Innenhof ist nicht für Hotelgäste oder Gäste der Gastronomie vorgesehen. - 28 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt in Wohngebäuden anzunehmen ist. Dies gilt insbesondere für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr. Die Skybar soll 60 Plätze zuzüglich Personal und ohne Dachterrasse aufweisen und hat insgesamt eine Fläche von 415 m². Hier ist somit, insbesondere am Wochenende mit einer wesentlich höheren Gästeanzahl zu rechnen. Hinzu kommen weitere Gastronutzungen in Hotel und Eckgebäude mit einer weiteren Fläche von 340 m² ohne Außenflächen. Die Mehrzahl der Gäste der Skybar und des Restaurants werden im Zeitraum zwischen 21:00 Uhr und 24:00 Uhr diese verlassen und sich auf den Heimweg machen. Gerade in diesem Nachzeitraum wird es zu einer hohen Belastung durch Verkehrslärm auf den Stellplätzen kommen. In der Rasterkarte des Lärmberichts wird die Penthousewohnung unserer Mandanten nicht dargestellt im Gegensatz zu den Penthouse-wohnungen der Häuser Badenwerkstraße 5 und 7. Damit entsteht der Eindruck, dass das Gebäude Badenwerkstraße 9, das am stärksten von dem geplanten Kopfbau betroffen ist, keine Penthouse-wohnung hat. Zudem liegt nahe, dass diese Wohnung in der Begutachtung auch nicht berücksichtigt wurde. Die Penthouse-Wohnung ist in der aktuellen Berechnung eingefügt. Da diese im obersten Geschoss liegt und das Penthouse, und somit auch die Immissionsorte an den Fenstern von der Fassade zurückgesetzt liegen, sind die Werte unkritischer als in den darunterliegenden Geschossen. Im vorherigen Stand des Gutachtens wurde die Penthouse-Wohnung auch berücksichtigt, nur eben nicht zurückgesetzt. Dies war der kritischere Fall. 2. Privatsphäre Die Privatsphäre unserer Mandanten wird durch das geplante Vorhaben unzumutbar beeinträchtigt. Mit der erstmaligen Errichtung einer gläsernen Front über weite Teile des Geschosses in Richtung Süden und den damit eröffneten Einblickmög- lichkeiten wird das Gefüge des nachbarlichen Nebeneinanders unzumutbar gestört (OVG Münster, Urt. v. 22.08.2005 - 10 A 3611/03). Wir verkennen dabei nicht, dass in bebauten Bereichen allgemeine Einsichtnahmemöglichkeiten selbstverständlich hingenommen werden müssen. Durch die Glasfront entsteht jedoch eine völlig neue Qualität der Einsichtnahmemöglichkeiten. Die Privatsphäre im Bereich der genannten Penthousewohnung ist angesichts des Abstandes und der beigefügten Grundrissorganisation nicht nennenswert beeinträchtigt. Der Abstand des Neubaus zur Penthousewohnung beträgt über 10m. Damit werden die nachbarschützenden Vorschriften der Landesbauordnung zu den erforderlichen Abstandsflächen großzügig eingehalten. Die Nordseite der betroffenen Wohnung ist zum Vorhaben hin eine, mit Ausnahme eines Badezimmerfensters, vollständig geschlossene Wand. Der Wohnbereich nach Westen ist durch die winkelförmige Anordnung weitgehend vor Einblicken geschützt. Die genannte "gläserne Front" des Vorhabens in Richtung Süden und den "damit eröffneten Einblickmöglichkeiten" sind nicht zutreffend. Der genannte Bereich ist mit Ausnahme eines Glaselementes an der südöstlichen Gebäudeecke zur Badenwerkstraße vollständig mit einer fensterlosen Wand geschlossen. In diesem Bereich sind überwiegend fensterlose Lager- und Technikräume sowie das Treppenhaus vorgesehen. - 29 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Als besonders belastend wird es sich auswirken, dass nun erstmals im Bereich des Obergeschosses eine „Aussichtsplattform“ geschaffen wird. War zuvor - von dem wesentlich niedrigen bisherigen Obergeschoss - nur Einsichtnahmen durch normale Fenster an die Nordwestseite möglich, eröffnet die Erweiterung in Richtung Ostseite nun erstmals eine Einsichtnahme der Ostseite und der dort befindlichen bodenhohen Schlafzimmerfenster. Aufgrund der Dachkonstruktion des Objekts Badenwerkstraße 9 ist es nicht möglich an dieser Ostseite Rollläden anzubringen. Solche sind auch derzeit nicht vorhanden. Von dem Kopfteil der Skybar wird eine direkte Einsicht in das Schlafzimmer möglich sein. In den vorgelegten Plänen (Anlage 3.08 zum Vorhaben- und Erschließungsplan) sind gerade an dieser Stelle eine Vielzahl von Sitzplätzen vorgesehen. Dasselbe gilt für den Wintergarten (Anlage 3.08 zum Vorhaben- und Erschließungsplan) der ebenfalls in Richtung Südseite verglast ist und einen direkten Ausblick auf die Terrasse ermöglicht. Um dies noch klarzustellen. Unseren Mandanten geht es nicht um die Verhinderung des Vorhabens insgesamt, sondern um eine Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen, insbesondere das Entfernen der vorhandenen und hier orange gekennzeichneten Glasflächen in Richtung Südseite. Durch diese Glasflächen wird eine Einsicht, insbesondere auf die Terrasse und das Schlafzimmer, möglich so dass sich in der Skybar aufhaltende Personen zum Greifen nahe sind und nicht einmal ein Mindestmaß an Privatsphäre zulassen (OVG Münster, Urt. v. 22.08.2005 - 10 A 3611/03). Hinzu kommt die mit der Eigenschaft als Bar begründete Nutzungsqualität. Im Gegensatz zu Büroräumen mit Fenstern, die regelmäßig nur für (gelegentliche) Ausblicke nach Außen genutzt werden, dient die Skybar und insbesondere deren Zur weiteren Minimierung möglicher Blickbeziehungen wurde im Rahmen des Bauantrags das genannte Fensterelement deutlich reduziert. Danach verbleibt lediglich ein schmales, nicht öffenbares Fensterelement an der Stelle der äußersten Auskragung zur Badenwerkstraße. Die entsprechende Modifizierung wird in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Vgl. auch Stellungnahme Teil B, zu Bürger 2 vom 05.11.2019, Kap.C3 Die genannte "Aussichtsplattform" ist nicht geplant. Der genannte Gastraum "Wintergarten" und die Dachterrasse in diesem Bereich orientieren sich ausschließlich zur Kriegsstraße. Eine Einsichtnahme in die genannten Fenster der Ostfassade der Badenwerkstraße 9 ist aufgrund des spitzen Blickwinkels nur für einzelne Fenster und nur sehr eingeschränkt möglich. Die genannte Verglasung der Südseite des Gastraums "Wintergarten" ist unzutreffend. Dies Südseite des Gastraums "Wintergarten" ist massiv und vollständig geschlossen Eine Sichtbeziehung ist von den unterhalb der Skybar liegenden Wohnungen im 7. und 8.OG möglich. Aufgrund der bereits beschriebenen Orientierung der Penthousewohnung und des Abstandes der Außenwände von über 10 m ist dies angesichts der innerstädtischen Lage zumutbar. Die im beiliegenden Planausschnitt markierten Bereiche sind mit Ausnahme eines Eckfensters zur Badenwerkstraße vollständig geschlossen und ohne Fenster. Unterhalb der Penthousewohnung Badenwerkstraße Nr. 9 sind Wohnungen mit Fensteröffnungen in der bestehenden Grenzwand. - 30 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Fensterflächen gerade dem längeren Aufenthalt und dem Ausblick auf die Umgebung. Einen Ausblick zu erhalten ist Ziel der Besucher der Skybar. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Nutzung gerade in den Abend- und Nachtstunden erfolgt, also zu einem Zeitpunkt zu dem das Schlafzimmer gewöhnlich genutzt wird. Diesen erheblichen Beeinträchtigungen stehen keine wesentlich ins Gewicht fallenden anderen Interessen an einer Verglasung der Südseite des Gebäudes entgegen. Die Skybar kann unproblematisch auch nur mit einer Verglasung der Nord- und Nordostseite und damit einem Blick in Richtung Kriegstraße betrieben werden. Bezeichnenderweise findet sich in den gesamten Unterlagen, insbesondere bei Anlage 4, keine Ansicht der Innenhofseite, auf der diese Verglasungen deutlich sichtbarer wären. Hinzu kommt, dass auch über den Gebäudeteil WH 5 ein direkter Einblick möglich ist. Dieser Gebäudeteil ist unmittelbar an das Gebäude Badenwerkstraße 9 angebaut. Wie bereits ausgeführt sind die Höhen des Gebäudes Badenwerkstraße 9 in allen im jetzigen Verfahren vorgelegten Plänen falsch angegeben, so dass auch die als Anlage 5 vorgelegte Zeichnung nicht stimmt. Tatsächlich wird der Gebäudeteil WH 5 an das Terrassengeländer unserer Mandanten heranreichen und nicht, wie in den Plänen dargestellt eine Höhenabstufung vorhanden sein. Die tatsächlichen Gebäudehöhen und Ansichten sind vorliegend in grün in den vorhandenen Plan eingezeichnet. Hier beträgt der Abstand zu dem Vorhaben ca. 5,70m. Im Neubau sind in diesem Bereich Fenster von 2 Wohnungen sowie ein Terrassenaustritt geplant. Die 3 nächstgelegen Fenster in der Grenzwand der Badenwerkstraße 9, 7.OG, sind entsprechend der Planzeichnung zum Nachtrag der Baugenehmigung vom Nov. 1967 von untergeordneter Bedeutung: Das mittlere Fenster dient der Belichtung einer Kochküche, die beiden anderen Fenster dienen der zusätzlichen Belichtung eines Wohn- bzw. Schlafraums. Diese beiden Räume der betroffenen Wohnung orientieren sich aber nach Westen bzw. Osten und haben hier jeweils große Fensterflächen und Balkonaustritte. Ausgehend von der Hauptorientierung der genannten Wohnung, der untergeordneten Bedeutung der Fenster, des Abstandes der Außenwände von ca. 5,70 m und der innerstädtischen Lage ist diese Situation zumutbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund dass an der betroffenen Stelle eine weitgehend geschlossene Blockrandbebauung aus städtebaulichen und schallschutztechnischen Gründen zwingend erforderlich ist und die betroffenen Wohnungen im "Eck- und Durchgangsbereich" nicht anderweitig belichtet werden können. Der genannte Gebäudeteil WH 5 ist der Anbau und die Durchfahrt zwischen den beiden Gebäuden. Oberhalb der Durchfahrt zum Innenhof und mit 5 Obergeschossen geplant. Diese sind ausschließlich nach Osten und Westen orientiert, sodass es hier keinerlei Einblickmöglichkeiten gibt. - 31 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Wir verkennen dabei nicht, dass Anpassungen regelmäßig auf Ebene der Baugenehmigung über § 15 BauNVO erfolgen. Hier liegt aber eine unzulässige Verlagerung der Konfliktbewältigung und damit ein Verstoß gegen das Gebot der Konfliktbewältigung vor, da bereits jetzt absehbar ist, dass ein Nebeneinander der sich gegenseitig beeinträchtigenden Nutzungen nach der bisherigen Planung nicht möglich sein wird. Dies gilt umso mehr, als es sich vorliegend um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und somit bereits auf der jetzigen Ebene faktisch festgelegt wird, was es später zu genehmigen gilt. Dies zeigt sich auch in den eingereichten Unterlagen und detaillierten Plänen und Festsetzungen. Der eigentlich über § 15 BauNVO vorhandene Spielraum zur „Nachsteuerung“ wird deshalb hier nicht gegeben sein. Dies schon deshalb, weil der bestehende Nutzungskonflikt zwischen Wohnbebauung in der Badenwerkstraße und der jetzt geplanten Hotel- und Gewerbebebauung in diesem Planverfahren abgewogen wird und deshalb eine spätere erneute Abwägung nicht möglich ist (OV Münster, ZfBR 2015, 391; Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, § 1 Rn. 120). Die Höhen der Bestandsgebäude wurden von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen und entsprechend berücksichtigt. Der genannte Gebäudeteil liegt ein Geschoss unterhalb der betroffenen Penthousewohnung. Die entsprechenden Gebäudehöhen sind im VE-Plan, Anlage 3.11 gut zu erkennen. Eine etwaige Nachsteuerung zugunsten der Nachbarbelange ist vor dem Hintergrund §15 BauNVO im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht ausgeschlossen. Insgesamt ist die betroffene Penthousewohnung sowie die darunterliegenden Wohnungen der Badenwerkstraße 9 überwiegend nach Osten und Westen orientiert, sodass insgesamt keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belichtungssituation zu erwarten sind. Dies betrifft ebenfalls die bereits geschilderte Situation der Einsichtnahme bzw. der Privatsphäre. Angesichts des Abstandes von über 10 m zur Penthousewohnung, der innenstadttypischen Situation und dem städtebaulichen Ziel, die Blockrandbebauung entsprechend wieder herzustellen, sind die Veränderungen durch das Vorhaben im Rahmen der Abwägung hinzunehmen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die - 32 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt maßgeblichen Interessen der Nachbarn gesehen, bewertet und umfangreich abgewogen wurden. Dem Interesse der Nachbarn wurde im VEP umfangreich Rechnung getragen (Angrenzender Nebenraum, Haupträume sind nicht nach Norden, geschlossene Fassade). 3. Sonstige Immissionen, insbesondere Licht Im Fenster und Fassadenbereich der Skybar sind Werbeanlagen geplant, auch der herausragenden Eckfassade Richtung Osten. Wie bereits ausgeführt befindet sich auf der Ostseite in einem Abstand von nur etwas über 4 Metern das Schlafzimmer unserer Mandanten mit bodenhohen Fenstern, die aus bautechnischen Gründen keine Rollläden aufweisen und auch nicht nachgerüstet werden können. Der Schlafbereich wird durch die Werbeanlagen nachts erhellt werden, was mit einer ganz erheblichen Beeinträchtigung der Schlafqualität verbunden ist. Demgegenüber stehen keine schützenswerten Interessen des zukünftigen Betreibers der Skybar an der Beleuchtung der Ostseite. Die Richtung Stadt gerichtet Südseite kann weiterhin genutzt werden und ist als Werbeanlage mehr als ausreichend. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieser Stellungnahme, Information über die Stellungnahme zu den von uns vorgebrachten Punkten und Information über den weiteren zeitlichen Ablauf des Verfahrens. Die genannten Werbeanlagen sind nicht be- oder hinterleuchtet. Durch das Herausragen des Eckgebäudes in Richtung Osten ist das zurückliegende Penthousegeschoss nicht betroffen. Bürger 6 vom 29.05.2019 Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan nehme ich Stellung und erhebe Einwendungen. Ich bitte den Eingang zu bestätigen. Ich bin Miteigentümerin einer Wohnung im Gebäude Ritterstr. 13. Alle Räume der Wohnung, d.h. auch das Schlafzimmer, sind zum Innenhof ausgerichtet, der durch die Gebäude des Quadrats Kriegsstraße J Badenwerkstraße J Hermann- Billing-Straße I Ritterstraße gebildet wird. 1. Ausgangslage Für das Areal des jetzt vorliegenden Entwurfs galt ab 1973 der Bebauungsplan "Nymphengarten". Für die Wohnsituation des Innenhofs bedeutete dieser, • zulässige Nutzung ist Wohnen, Büro, (Arzt- )Praxen, Läden in den EGs sind nicht zum Innenhof, sondem zur Straße gerichtet, • die Läden an der Kriegsstraße werden durch geschlossene Gebäudeteile für Garagen vom Die Ritterstraße 13 ist durch das Vorhaben nicht betroffen. Da an den nächstgelegenen Immissionspunkten in unmittelbarer Nachbarschaft die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden, ist die Situation in dem ca. 50-60 m entfernten Wohngebäude deutlich günstiger. - 33 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Innenhof getrennt, Auswirkungen sind damit ausgeschlossen, • die zulässige Nutzung des Innenhofs wird durch die Festlegung des begrenzten Zugangs von den Obergeschossen und der verpflichtenden vollständigen Begrünung der Garagendächer auf die Anwohner begrenzt, • Einfahrt und Parkverkehr im Innenhof ist ausschließlich in Tiefgaragen unterzubringen, daher sind Auswirkungen ausgeschlossen. • Auswirkungen durch Anlieferung und Entsorgung sind ausgeschlossen, weil der Zugang zu den Stellplätzen, und Versorgungsräumen nur über die geschlossenen Geragengebäude möglich ist. Damit begann die städtebauliche Entwicklung des Gebiets zu einem Quadrat mit ruhigen Stadtwohnungen zum Innenhof. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 771 "Badenhof" von 2006 schloss diese Entwicklung mit der Wiederbebauung des letzten kriegsbedingten Trümmergrundstücks entlang der Hermann-Billings-Straße und der Ritterstraße ab, der seit 2010 baulich umgesetzt ist. Er legte fest, dass die Parkplätze in einer Tiefgarage unterzubringen sind. Das Garagendach ist als parkähnliche Anlage mit Sträuchern und Bäumen anzulegen. Dies bedingt die Abdeckung mit einer hohen Erdschicht und mit der Garage zu umbauenden Tiefbereichen, in denen Bäume wurzeln können. Die Bewässerung muss mit dem Dachwasser automatisiert vorgenommen werden. Dies verursachte diesen Anliegern des Innenhofs erhebliche Baukosten und verursacht laufend erhebliche Pflege- und Betriebskosten. Der Zugang für Nichtanwohner ist durch Tore ausgeschlossen. 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Kriegsstraße 23-25 Bei der Vorstellung des Projekts hat der Vertreter der Projektgesellschaft seine Bereitschaft erklärt, auf seinem Teil des Innenhofs die Verkehrs- und Parkflächen ebenfalls vollständig zu überdachen, wenn ihm die Stadt die entsprechende Auflage macht. Dass die Stadtverwaltung nun einen Bebauungsplanentwurf vorlegt, in dem offene Verkehrs- Zur Überdachung des Innenhofes, zum Schallschutz und zu geltenden Bebauungsplänen vgl. vorangegangene Stellungnahmen. - 34 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt und Entsorgungsflächen im Innenhof vorgesehen sind, ist unverständlich. Städtebauliche Ordnung durch Bebauungspläne greift nicht erst dann, wenn die zulässige Obergrenze für gesundheitlich schädlichen Lärm nach TA-Lärm überschritten ist. Solche Obergrenzen stellen keine ausreichende Berücksichtigung von Wohn- Anliegerinteressen im Rahmen der städtebaulichen Ordnung von Innenhöfen dar. Innenhöfe müssen nicht aus übergeordneten Interessen der Allgemeinheit an Verkehrsmöglichkeiten oder ähnlichem betastet werden. Im konkreten Fall wäre es ein Rückschritt und Bruch der für das gesamte Quadrat bereits durch die geltenden Bebauungspläne getroffenen Entscheidungen städtebaulicher Ordnung. Da diese vollständig realisiert wurde, wäre es auch ein Rückschritt gegenüber einem bereits erreichtem Zustand innerstädtischer Wohnqualität, den die Stadt Karlsruhe sonst als Ziel kommuniziert. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist auf den Vertrauenschutz besonders zu achten, den Anlieger in einem städtebaulichen Zusammenhang wie einem Innenhof gegen Verschlechterungen bisher geltender Festlegungen haben. In den Abwägungen ist die Interessenlage der Anlieger des Quadrats, die durch die Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Kriegsstraße 23-25 aus dem ordnenden Zusammenhang genommen sind, nicht ausreichend einbezogen worden. Die Gutachten zu den Lärmauswirkungen beziehen die Gebäude an der Hermann-Billing und der Ritterstraße nicht ein. Sie berücksichtigen nicht, dass dort Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist und auch nicht die bisherige planerische Festsetzung, den gemeinsamen Innenhof mit einer besonderen ruhigen Wohnqualität zu versehen. Daraus folgen selbstverständlich über gesundheitsschädliche Obergrenzen hinausgehende Anforderungen. Sie enthalten darüber hinaus Fehler, die dazu führen, dass Belastungen für die Innenhofsituation nicht zur Kenntnis genommen werden, die bei unveränderter Umsetzung des Entwurfs entstehen werden. Dies sind: •Für die Lärmauswirkungen in den Innenhof durch Parkverkehr werden 16 Stellplätze berücksichtigt. In Wahrheit handelt es sich um 28 Stellplätze, weil die Durchfahrt zu den 12 Stellplätzen im Nachbargebäude ausschließlich über den Zur städtebaulichen Ordnung und den städtebaulichen Zielen sowie deren Umsetzung und Sicherung vgl. Stellungnahen zu Bürger 4, C2, C3, H und Bürger 4c,IV Die schalltechnische Stellungnahme wurde entsprechend den Anregungen korrigiert. Die Werte für allgemeine Wohngebiete werden berücksichtigt. Der Berechnung liegen die nächstgelegenen, kritischsten Immissionsorte zugrunde. Alle anderen, weiter entfernt liegenden Gebäude haben einen geringeren Beurteilungspegel. Die genannten 12 Stellplätze im Nachbargebäude wurden entsprechend berücksichtigt. Eine Anlieferung und/oder Entsorgung über den Innenhof ist nicht vorgesehen. Die Anlieferung des Hotels erfolgt ausschließlich über die Kriegsstraße, die Anlieferung des Wohn- und Geschäftshauses ausschließlich von der Badenwerkstraße. Die Anlieferung für die Gastronomie und die Sky- Bar erfolgt unmittelbar über den Eingangsbereich zur Badenwerkstraße. Der genannte Konflikt mit - 35 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Innenhofteil im Plangebiet verläuft. Die Fahrspur ist mehrfach unübersichtlich, Hupen zur Vermeidung von Unfällen ist die Folge. Dass diese 12 Stellplätze außerhalb des Vorhabensgrundstücks liegen, hat nicht zur Folge, dass sie nicht zu berücksichtigen sind. •Lärmauswirkungen in den Innenhof durch Zufahrt von Lieferverkehr und Entsorgungstätigkeiten in der Nacht. Warnsignaltöne beim Rückwärtsfahren von Transportern. Die Gutachten gehen davon aus, dass der Verkehr für An- und Ablieferung auch für die neben dem Hotel vorgesehenen 3 Gaststätten (2 im EG, 1 Skybar) ausschließlich von der Kriegsstraße aus erfolgt. Dies findet sich jedoch nicht in den Festlegungen des Entwurfs des Bebauungsplans. Er legt dies nur für das Hotel fest. Für die beiden Gaststätten und die Skybar gibt es keine Festlegung. Die Planung zeigt den auch anderes. Der an der Kriegsstraße vor den Gaststätten vorhandene Platz zwischen Gebäude und Straße ist verbraucht für Außengastronomie, Fahrradständer, Bäume und Verkehrstechnik. Darüber hinaus gibt es Festlegungen für Verkehr mit großen Lieferfahrzeugen in den Innenhof. Dafür wird eine lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 4 Metern für die Durchfahrt von der Baden-Werkstraße in den nicht zu überdachenden Bereich des Innenhofteils festgelegt. Die hohe Durchfahrtshöhe ist darüber hinaus für den weiteren Fahrbereich des Innenhofs festgelegt. Hotel und Gastronomie haben direkte Ausgangstüren in den nicht überdachten Bereich des Innenhofs. Dort sind auch die Müllbehälter aufzustellen. Zusätzlich zum Fahrzeugverkehr ist deshalb in der Nacht zu jeweils unterschiedlichen Schließzeiten von 4 Einrichtungen (2 Gaststätten, 1 Skybar, 1 Hotel mit Veranstaltungsfläche im EG) mit Spitzenlärm in Zusammenhang mit Aufräum- /Entsorgungsarbeiten, Aufenthalt und Kommunikation des Personals von Lachen bis Streiten und Türen schlagen sowie Fahrzeugabfahrt zu rechnen. Da ich die Auswirkungen einer solchen Innenhoftüre nach der Schließung einer deutlich kleineren Einzelgastronomie selbst erlebt habe, kenne ich die Schlafstörung, die selbst junge Menschen dadurch regelmäßig erleiden. Außengastronomieflächen, Fahrradständer, Bäumen oder Verkehrstechnik etc. ist nicht gegeben, da die betreffenden Flächen frei von diesen Nutzungen sind. Die Verteilung erfolgt unmittelbar über den Aufzug in die Kellerräume bzw. in die angrenzenden Nutzflächen. "Festlegungen für Verkehr mit großen Lieferfahrzeugen in den Innenhof" gibt es nicht. Die Müllstandorte sind ausschließlich im Bereich der Durchfahrt, im Keller bzw. in einem überdachten, abgeschlossenen Raum im Innenhof angeordnet. Die Hotelnutzung und die Gastronomie werden von der Kriegsstraße bzw. der Badenwerkstraße erschlossen. Die Stellplätze des Innenhofs stehen für Gäste des Hotels und der Gastronomie nicht zur Verfügung. "Aufräum- und Entsorgungsarbeiten" finden überwiegend im Gebäudeinneren statt. Nach 22 Uhr sind gastronomischen Nutzungen im Außenbereich ausgeschlossen und die Fenster geschlossen zu halten. Die Zugänge zur Gastronomie erfolgen ausschließlich von der Kriegsstraße und der Badenwerkstraße und sind zudem durch die Auskragungen in den Obergeschossen schalltechnisch weitgehend "abgeschirmt". Stellplätze für Fahrzeuge von Gästen sind im Hofbereich nicht vorgesehen. . Rückwärtig ist keine "bodentiefe Verglasung" - 36 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt  Lärmauswirkung durch die Skybar. Die Gutachten gehen davon aus, dass die bodentiefe Verglasung nicht zu öffnen ist. Dies findet jedoch keinen Anhaltspunkt in den Festsetzungen. Lediglich die zeichnerischen Darstellungen der Gebäudeansichten können diesen Schluss zulassen. Ohne ausdrückliche Festlegung im Textteil reicht dies nicht aus, um eine Ausführung mit Schiebetüren / Fenstern zu verhindern.  Lärmauswirkungen durch Nutzung der Terrasse des Hotels im Innenhof, sog. Japanischer Garten. Die Gutachten befassen sich nicht damit. Hotels müssen ihre vorhandenen Flächen nutzen, um effizient zu sein. Eine Fläche im Erdgeschoss von 450 Quadratmeter mit zusätzlicher Terrasse von 60 qm, die vom Empfangsbereich räumlich gut abgesetzt ist und eine Bar enthält, wird nicht nur als Frühstücksraum genutzt, sondern auch für Veranstaltungen. Der vorliegende Entwurf legt nicht fest, dass die Terrasse im EG des Hotels nach einer bestimmten Uhrzeit nicht genutzt werden darf und die Türen geschlossen zu halten sind. Es ist nicht festgelegt, dass die Terrasse nicht beschallt werden darf.  Lichtauswirkungen in den Innenhof Mit der Auswirkung von Licht auf die Anwoh- ner des Innenhofs befassen sich weder die Gutachten noch die Planung selbst. Die Planung legt zwar fest, dass die Werbung an Nord- und Ostseite eine bestimmte Helligkeit nicht übersteigen darf und kein wechselndes / blinkendes Licht zulässig ist. Für den Innenhof sind jedoch keine Festsetzungen vorhanden. Lichtauswirkungen sind jedoch zu erwarten von der bodentief verglasten Skybar, der bodentief verglasten Hotelterrasse (sog. Japanischer Garten), dem Fahrverkehr im Innenhof (z.B. Ampel und Fahrverkehr). Der Einsatz von wechselndem Licht ist in der Skybar und bei Veranstaltungen im EG des Hotels zu erwarten. Die Auswirkungen sind von Bedeutung. Die zum Innenhof gerichteten Schlafzimmer mehrerer hundert Anwohner vorgesehen. Das Eckfenster zur Badewerkstraße hat nach Süden einen feststehenden Flügel. Allgemein sind die Fensteröffnungen und die Dachterrasse während des Nachtzeitraums geschlossen zu halten. In den textlichen Festsetzungen sind Schalldämm- Maß der verglasten Fassaden, der Fenster und Terrassentüren detailliert festgesetzt. Ebenso die oben genannten Zeiten der Außenbewirtung. Der genannte Bereich des "japanischen Gartens" wurde in die Betrachtung eingestellt. Eine Außenbewirtung ist auch im Hotelbereich zwischen 22 und 6 Uhr nicht zulässig. Dies wurde entsprechend festgesetzt. Zum Innenhof sind ausschließlich Fenster der Hotelzimmer und der Wohnungen im Eckgebäude zulässig. Hier sind weder Öffnungen der genannten Sky-Bar noch Werbung zulässig. Die künftige „Lichtsituation“ entspricht somit der bereits vorhandenen Situation der Belichtung aus Fensteröffnungen der angrenzenden Wohnbebauung. Die genannte Hotelterrasse (japanischer Garten) ist ein allseitig umschlossener Bereich im Innenhof, der nach entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, nach 22:00 Uhr nicht mehr genutzt werden kann. - 37 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt liegen in Gebäuden, die nicht klimatisiert sind. Das ist zwar klimaschonend und umweltfreundlich, setzt jedoch voraus, dass die Nachtkühle genutzt wird und dazu die Fenster zum Innenhof vollständig offen bleiben können. Licht oder an den weißen Außenwänden reflektierendes Licht stört dann die Nachtruhe erheblich. Dies gilt besonders, wenn sich die Helligkeit oder Farbe ändert wie das bei Wechsel- oder Blinkbeleuchtung für Party-Zwecke und Ampeln der Fall ist.  Verhinderung nichtberechtigten Zugangs in den Innenhofbereich. Der jetzt vorliegende Entwurf Kriegstraße 23 bis 25 sieht keine verschlossen zu haltenden Tore an der Zufahrt von der Badenwerkstraße vor. Mit Zutritt, Lärm und Schmutz durch Personen, die auch spät in der Nacht nach Schließung von Gaststätten in diesem Innenstadtbereich in der Nähe von Straßenbahnhaltestellen unterwegs sind, ist zu rechnen. Außerdem wird die Sicherheitslage verschlechtert, die bereits kritisch ist, obwohl bislang an allen vorhandenen Einfahrten des gesamten Quadrats verschlossene Tore sind. Fehlende Tore verschlechtern die Situation für die Anwohner des gesamten Innenhofs beträchtlich. Bislang ist der gesamte Innenhof von allen Seiten durch Tore verschlossen. Von den bisherigen Garagen auf dem Plangebiet führten nur Notausgänge in den Innenhof. Der begrünte Dachbereich war nur aus den Gebäuden zugänglich. Der Zugang zum Innenhofteil der Gebäude Hermann-Billing- Straße und Ritterstraße ist ebenfalls durch Tore verschlossen. Für den Zugang zu Fuß für die Mitarbeiter der Kita und Praxen, die Eltern der Kita-Kinder und die Kunden der Praxen wird das Tor an der Ritterstraße jeweils geöffnet. Auch dieser Zugang und eventuell damit verbundener Lärm endet am späten Nachmittag. Die von dem geplanten Vorhaben tatsächlich zu erwartenden Auswirkungen werden die Situation der Anlieger des gemeinsamen Innenhofs gegenüber der bisherigen Nutzung des Bürogebäudes besonders in den kritischen Abend- und Nachtstunden beeinträchtigen. Für Menschen, die sich nicht nur für einen kurzen Hotelaufenthalte Eine "Verhinderung nichtberechtigten Zugangs in den Innenhofbereich" ist nicht erforderlich, da hier weder öffentliche Stellplätze vorhanden sind noch eine Verbindung oder ein Durchgang möglich ist. Die angesprochene Sicherheitslage resultiert derzeit aus der bisher unwirtlichen Situation des Leerstandes, sowie den zweifelhaften Nutzungen im dunklen, zurückliegenden Erdgeschossbereich der angrenzenden Kriegsstraßenbebauung (Sexshop, Wettbüro, Spielhalle). Das Vorhaben des Bebauungsplanes trägt hingegen maßgeblich zur Aufwertung der genannten Situation und des Wohnumfeldes bei. Zur Gestaltung und Überdachung des Innenhofes sowie zur Dachbegrünung vgl. vorangegangene Stellungnahmen. Die geschilderten Zugänge zum Innenhof von der Hermann-Billing-Straße und der Ritterstraße sind mit der Situation des Vorhabens nicht vergleichbar, da hier ein notwendige Zugänge für den Innenhof und die Kindertagesstätte erforderlich sind. Eine nicht überdachte Zufahrt zu Stellplätzen in den Innenhof ist bereits im Bereich der Badenwerkstraße 1 und 3, mit Zufahrt von der Hermann-Billing-Straße vorhanden. - 38 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt dort befinden, sondern dort wohnen, handelt es sich um massive Beeinträchtigungen. 3. Änderungen des Entwurfs des Bebauungsplans Kriegsstr. 23-25 Ich bitte den Gemeinderat, bei seinen Beratungen und Beschlüssen die von der Verwaltung versäumten Festlegungen nachzuholen. Die Bedürfnisse von mehreren hundert Anwohnern dürfen nicht dem Interesse an geringeren Bau- und Betriebskosten geopfert werden, die diesen Anwohnern für ihre Baukosten I ihre Mietkosten zugemutet werden. Im übrigen hat der Investor bei der Vorstellung des Projekts die Deckelung der Fahr- und Parkflächen zugesagt. Er möchte dafür lediglich eine Festsetzung I Auflage von der Stadt erhalten. Alle Beeinträchtigungen sind unnötig und können durch verschiedene Maßnahmen beseitigt werden. Sie werden das Investitionsvorhaben weder unangemessen verteuern noch die Nutzung unangemessen beeinträchtigen. • Der für Parkplätze und Entsorgung genutzte Innenhof ist einschließlich der Zufahrt als Garage auszugestalten und vollständig zu überdachen. Dieses Dach ist zu begrünen. Es ist vertretbar, dafür auf den hohen, in Ausführung und Betrieb teuren Parkstandard zu verzichten, der für den Innenhofteil der Anlieger Hermann- Billing/Ritterstraße im Bebauungsplan Nr. 771 "Badenhof" festgelegt wurde. Die Belüftungsöffnungen sind möglichst klein zu halten und wie im übrigen Teil des Innenhofs mit aufstehenden, überdeckten Schachten anzulegen, damit der Lärmaustritt bestmöglich gemindert wird. Mit dieser Maßnahme entfallen die Lärm- und Lichtbelästigungen durch Verkehr und Aufräumarbeiten auch in der Nacht nach Schließung der 4 Hotel- und Gastronomiebetriebe. • Für die Terrasse des Hotels zum Innenhof (sog. Japanischer Garten) ist festzulegen, dass die Türen nach 20 Uhr geschlossen zu halten sind, keine Beschallung der Terrasse zulässig ist und die Beleuchtung der Terrasse und des dahinter liegenden Innenraums auch bei Veranstaltungen kein Wechsellicht enthalten darf. Die Uhrzeit orientiert sich an der Die genannten Bau- und Betriebskosten sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Zur vollständigen Überdeckelung der Fahr- und Parkflächen vergleiche Stellungnahme zu Bürger 1. Mögliche Beeinträchtigungen werden durch die Konzeption des Vorhabens sowie entsprechende Festsetzungen so gering wie möglich gehalten. Die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete werden trotz der zentralen innerstädtischen Lage eingehalten. Die Anregung zur Betriebszeit der Hotelterrasse (Japanischer Garten) wurde bereits in den textlichen Festsetzungen aufgenommen. Dieser Bereich ist vollständig umschlossen. - 39 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Festlegung, dass der Spielplatz im Innenhof nach 19 Uhr nicht mehr genutzt werden darf, damit Ruhe einkehrt. • Für die Skybar ist festzulegen, dass die Verglasung keine öffenbaren Teile enthalten darf. Die Südwand ist nicht nur teilweise sondern vollständig lichtundurchlässig auszuführen. Für die Südseite des Wintergartens ist in den Ansichten zwar keine Verglasung vorgesehen, da Wintergärten normalerweise verglast sind, müssen die schriftlichen Festsetzungen dies für die Südseite ausdrücklich ausschließen. • Die Festsetzungen für die Beleuchtung und Werbung an den Außenseiten ist zu ergänzen damit auf der Südseite weder Werbung noch Beleuchtung der Fassade zulässig sind. Die Sky-Bar ist entsprechend den Darstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes an der genannten Südwand mit Ausnahme eines Eckfensters an der Badenwerkstraße vollständig geschlossen. Dies betrifft auch den genannten Wintergarten, der zur Hofseite keine Fenster hat und sich ausschließlich zur Kriegsstraße orientiert. Eine Ergänzung der Festsetzungen für Beleuchtung und Werbung ist nicht erforderlich, da die Werbeanlagen ausschließlich entsprechend den Darstellungen im Vorhaben- und Erschließungsplan zulässig sind und zur Südseite keinerlei Werbung vorgesehen ist. Dies betrifft auch die genannte „Beleuchtung“ zum Innenhof. Hier sind ausschließlich Fenster von Hotelzimmern und Wohnräumen vorgesehen. Teil B - 2. Offenlage Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Bürger 1 vom 28.10.2019 (1. Offenlage, Bürger 4) A. Vorbemerkung An der bisherigen Planung hat sich durch den jetzt vorgelegten überarbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Grundsatz nichts geändert. Die vorgenommenen Änderungen sind marginal. Es wird daher vollinhaltlich auf die Schreiben vom 22.05.2019, 12.11.2018, 09.11.2017 und 20.09.2017 verwiesen und zum Gegenstand dieser Stellungnahme gemacht. Nach der ersten Offenlage wurde insbesondere eine Überarbeitung und Konkretisierung des Schallgutachtens erforderlich. Grundsätzliche Änderungen der Planung waren nicht notwendig. Die genannten Schreiben waren bereits Gegenstand der Abwägung zur ersten Offenlage (vgl. Teil A, Bürger 4 bzw. zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung. B. Durchführungsvertrag Nach Rückfrage im Hinblick auf die erneute Zum Durchführungsvertrag vgl. auch Teil A, Bürger - 40 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Auslegung erhielt der Unterzeichner die nachfolgende Auskunft vom 09.10.2019 / Stadtplanungsamt, nach der - wie bis dahin auch - gilt: "Der Vertrag ist noch nicht ausverhandelt. Der Abschluss des Vertrages steht derzeit noch nicht fest." Vor dem Hintergrund, dass in dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den planungsrechtlichen Festsetzungen auf Seite 26, 1.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen, bestimmt ist, dass die zulässigen Nutzungen durch den Durchführungsvertrag geregelt werden und dieser Durchführungsvertrag hinsichtlich der zulässigen Nutzungen zudem noch geändert werden kann, ist dies beachtlich. Das derzeitige Nichtwissen um den Inhalt des Durchführungsvertrages und die damit einhergehende mangelnde Transparenz sowie die bereits heute festgelegte dynamische Wegverweisung von planungsrechtlichen Festsetzungen entwerten die vorliegende Auslegung und das Verfahren zur Anhörung der Öffentlichkeit. Das Verfahren wird damit nicht ordnungsgemäß durchgeführt. 4 vom 22.05.2019 Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorhabenträger muss vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes jedenfalls vom Vorhabenträger unterzeichnet worden sein. Der Gemeinderat bleibt in seiner Entscheidung über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan frei. Der Durchführungsvertrag ist- anders als der Vorhaben- und Erschließungsplan- nicht Bestandteil des Bebauungsplans und damit nicht Gegenstand der öffentlichen Auslegung. B. Sachstand Auch wenn sich Unterzeichner wiederholt, er bleibt dabei: Der Sachstand (Lebenswirklichkeit) und damit die Abwägungsgrundlagen werden für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unzutreffend beschrieben!! Denn die Bestandsgebäude Kriegsstraße 23 und 25 sind bereits abgetragen. Dies ist die aktuelle Lebenswirklichkeit. Damit betrifft das vorliegende Verfahren:  baureife, voll erschlossene Grundstücke:  Grundstücke, die im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes ("Am Nymphengarten") liegen. Dabei gilt: Gebäude verlieren durch ihren Abriss nicht nur ihren Bestandsschutz sondern auch ihren "Verruf". Wenn schon die Lebenswirklichkeit unzutreffend dargestellt wird und damit die Abwägungsgrundlagen unzutreffend sind, ist auch das Ergebnis dieser Abwägung nicht richtig. Zur Situation der bereits abgebrochenen Gebäude vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 4 vom 22.05.2019, Abs. B C. Planungskonzept Hotel - 41 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Nachdem Vorhabenträger und Planverfasser "auf der gleichen Seite stehen", verwundert es nicht, dass bereits angesprochene Widersprüche auch jetzt nicht aufgelöst werden. Die vorgesehen Hotelnutzung (Anzahl der Zimmer je Hotel) übersteigt bei weitem den errechneten Bedarf. Hinzu kommt, dass nach wie vor allein auf Grund einer Eigeneinschätzung ein Budgethotel dem Hotelsegment 3 – 4 Sterne zugeordnet wird. Statt einer ordentlichen Begründung wird auf Seite 9 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lediglich eine Behauptung geliefert: "Zusammenfassend entspricht die geplante Hotelnutzung dem im Gutachten aufgezeigten Bedarf und Empfehlungen". Dies reicht nicht. Zur vorgesehenen Hotelnutzung, der Hotelklassifizierung, der Nachfrage und dem Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 4 vom 22.05.2019, Abs. C D. Schallimmissionen 1 ) Auch hier werden bereits angesprochene Widersprüche auch jetzt nicht aufgelöst. Von den (mittlerweile abgetragenen) Bestandgebäuden ging überhaupt keine Geräuschbelastung für das Umfeld, insbesondere für den Innenhof mit seinen angrenzenden Gebäuden / Blockrandbebauung (Wohnen) und der Kindertagesstätte, aus - weder zumutbar noch unzumutbar. Dies war dem rechtsgültigen Bebauungsplan "Am Nymphengarten" mit seiner dort geregelten Nutzungen verbunden mit der Vorgabe: "Stellplätze nur in Tiefgaragen", geschuldet. Es bleibt daher dabei, dass hier ein völliger Ausfall der Abwägung gegenüber dem Bestandbebauungsplan vorliegt. Dies ist umso mehr von Bedeutung, da auch in dem zuletzt erlassenen Bebauungsplan für das "BadenCarré" dem Gesichtspunkt Lärmschutz und der Qualität des zu schaffenden Innenhofes besondere Bedeutung beigemessen und dabei die Vorgabe: "Stellplätze nur in Tiefgaragen" fortgeschrieben wurden (hierzu Stellungnahme vom 09.11.20 17). Von einer Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes kann vorliegend keine Rede sein. Zu Schallsituation, zum Schallschutz und zur Lärmimmissionsprognose vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 4 vom 22.05.2019, Abs. D 2.) Erkannt und eingearbeitet sind nunmehr auch die 12 weiteren Stellplätze in der Tiefgarage des Im Rahmen der planungsrechtlichen - 42 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt angrenzenden Gebäudes/Kriegsstraße und deren Erschließung über die geplante offene Zufahrt im Innenhof. Nach wie vor fehlt aber eine verbindliche Zuordnung der Stellplätze zu den einzelnen Nutzungen (Hotel, Gastronomie, Büro, Wohnen) und der dauerhaften, rechtssicheren Absicherung dieser Zuordnung. Eine Beschreibung lediglich in den Berechnungen hierzu genügt nicht. Aus Sicht des Unterzeichners gehört diese Zuordnung daher zwingend in die planungsrechtlichen Festsetzungen und zwar so, dass sie eindeutig und dauerhaft unveränderlich ist. Nach heutigem Stand könnten sich im Nachgang das Hotel bzw. die Gastronomie durchaus die Nutzung der Stellplätze im Innenhof und auch in den Nachbargebäuden verschaffen, um sie dann anschließend den Gästen anbieten zu können. Damit wären insoweit alle Berechnungen / Annahmen zum Thema Lärm obsolet. Hier besteht also dringender Regelungsbedarf. Festsetzungen, Punkt I, 9.2 wurde eine entsprechende Ergänzung vorgenommen: „Stellplätze im Innenhof: Die im Innenhof angeordneten Stellplätze für Wohnungen...“ Im Übrigen sind die Annahmen und Berechnungsergebnisse der Immissionsprognose auch Grundlage für das Baugenehmigungsverfahren. Veränderungen im Stellplatz- und Innenhofbereich, die zu unzumutbaren Schallimmissionen führen würden, sind auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ausgeschlossen. 3) Auf Seite 30 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird in den planungsrechtlichen Festsetzungen unter 1.9.2 bei der gastronomischen Nutzung unterschieden zwischen:  Außenbewirtung ist ab 22 bis 6 Uhr unzulässig  die Nutzung ist ab 22 bis 6 Uhr unzulässig Es besteht offenkundig ein Unterschied. Für den japanischen Garten (relevant für den Innenhof) wird in der Lärmimmissionsprognose auf Seite 16, Ziffer 3.1 .2 ausgeführt: "Aus lärmschutztechnischen Gründen ist der japanische Garten während des Nachtzeitraumes von 22-6 Uhr geschlossen zu halten. Ebenso wie Türen und Fenster im Bereich des japanischen Gartens." Diese Annahme und Vorgabe, die aus Sicht des Unterzeichners eine Nutzungsunterlassung enthält, wird auf Seite 45 der Lärmimmissionsprognose, Ziffer 8.2 Maßnahmen, in dieser Form nicht mehr erwähnt und auf "Außenbewirtung ab 22 Uhr geschlossen" verkürzt. Diese Verkürzung findet sich dann auch auf der eingangs zitierten Seite 30 wieder. D.h., die Annahme und Vorgabe in der Die genannten Festsetzungen wurden konkretisiert. Danach ist eine Außenbewirtung, auch im Hotelbereich (überbaubare Flächen WH1 und WH 6 des Bebauungsplans) ab 22 Uhr bis 6 Uhr unzulässig. Darüber hinaus sind Fenster und Außentüren im gesamten Gastronomiebereich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geschlossen zu halten. Der genannte “japanische Garten“ ist mit dieser Regelung erfasst. - 43 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Lärmimmissionsprognose und deren Umsetzung in den planungsrechtlichen Festsetzungen im vorliegenden Bebauungsplan stimmen nicht überein. Dies ist fehlerhaft. Die Nutzung des japanischen Gartens ist für die Nachtzeit auszuschließen. 4) Zur Müllentsorgung enthält die Anlage 3.02 / Grundriss Erdgeschoss in der Durchfahrt Badenwerkstraße/lnnenhof einen Müllstandort Motel One von ca. 6,6 m². Dies widerspricht der Annahme/Vorgabe der Lärmimmissionsprognose und den Ausführungen im Bebauungsplan auf der Seite 14, A.4 .5.6 Ver- und Entsorgung. Der genannten Müllstandorte in der Durchfahrt waren bereits Gegenstand der ersten öffentlichen Auslegung. Die Lärmimmissionsprognose legt den entsprechenden Planstand des Vorhaben- und Erschließungsplans zugrunde (vgl. Kap. 1.4 der Lärmimmissionsprognose). In Kap. 3.9 "Müllsammelbehälter und Müllentsorgung" der Lärmimmissionsprognose ist dargelegt, dass die Standorte im Bereich der Durchfahrt berücksichtigt wurden. F. Zur Kostenminimierung durch Absenkung des Qualitätsstandards sowie der faktischen Aufgabe von Baulasten für nachzuweisende Stellplätze auf der einen Seite verbunden mit einer erheblichen Intensivierung der Nutzung zur Optimierung privater, erwerbswirtschaftlicher Interessen auf der anderen Seite ist aus Sicht des Unterzeichners bereits alles gesagt. Hierauf wird verwiesen. Zur "Absenkung von Qualitätsstandards" vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 4 vom 22.05.2019, Abs. F Zur "Aufgabe von Baulasten" vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 4 vom 22.05.2019, Abs. G Bürger 2 vom 05.11.2019 (1. Offenlage Bürger 5 v. Anwalt) Wir sind Eigentümer in der Badenwerkstraße 9, Karlsruhe. Das Gebäude Badenwerkstraße 9 grenzt unmittelbar an das Plangrundstück. A. Vorbemerkung Der neu ausgelegte, vorhabenbezogene Bebauungsplan zeigt gegenüber dem ursprünglichen Entwurf nur wenige Änderungen, weswegen unserer Einwendungen vom 29.05.2019 (beauftragt durch das Anwaltsbüro) weiterhin und vollumfänglich Gültigkeit haben. Nach der ersten Offenlage wurde insbesondere eine Überarbeitung und Konkretisierung des Schallgutachtens erforderlich. Grundsätzliche Änderungen der Planung waren nicht notwendig. B. Sachverhalt Unsere Wohnung im OG ist umgeben von einer Dachterrasse, wobei der Hauptteil der Dachterrasse in Richtung Norden und Osten ausgerichtet ist (siehe nachfolgenden Grundriss). Alle Räume unserer Wohnung sind demnach von dem geplanten Neubau betroffen. Zur Orientierung der Räumlichkeiten und der Dachterrasse vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 5 vom 31.05.2019, Abs. A - 44 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt C. Stellungnahmen 1. Planungskonzept Für das Vorhaben existiert bereits eine Festsetzung als Mischgebiet mit dem Bebauungsplan "Am Nymphengarten", die Ansiedlung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes ist somit regelmäßig zulässig. Gleichzeitig besteht nach dem von der Stadt Karlsruhe in Auftrag gegebenen Hotelgutachten ein Bedarf an Tagungshotels im 4- Sterne-Bereich und zwei bis drei Hotels mit 3- Sternen-Superior mit etwa 440 Betten und nur ein Hotel im 2-Sterne Bereich mit ca. 260 Zimmern. Besonderer Bedarf besteht somit bei hochwertigeren Übernachtungsmöglichkeiten im Innenstadtbereich. Dem entspricht die jetzige Planung nicht. Statt am Standort, der tatsächlich über eine sehr gute Verkehrsanbindung verfügt, genau das geforderte 4-Sterne-Haus eines großen Anbieters, das auch als Tagungshotel genutzt werden könnte, zu errichten, soll nun ein Budgethotel errichtet werden, in dem Tagungen und Konferenzen gerade nicht stattfinden können. Die gewählte Nutzungsmischung des Wohn- und Geschäftshauses sowie des Hotels entsprechen dem Grundgedanken des Mischgebietes, waren aber auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes aufgrund der Festsetzung "Verwaltung" nicht genehmigungsfähig. Zur vorgesehenen Hotelnutzung, der Hotelklassifizierung, der Nachfrage und dem Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 4 vom 22.05.2019, Abs. C 2. Lärmbelastung Für das Areal gilt der Bebauungsplan "Nymphengarten" 1973. Folgende Punkte gelten somit für mehrere Hundert Anwohner im Innenhofbereich:  Läden liegen im Erdgeschoss und sind zur Straßenseite ausgerichtet, damit sie keine Lärmauswirkungen auf den dahinterliegenden Innenhof haben  Grundsätzlich zulässige Nutzung: Wohnen, Büros, Läden, Arztpraxen. Diese Art der Nutzung lässt keine Lärmbeeinträchtigungen außerhalb der gängigen Kernarbeitszeiten zu; - Die Nutzungen im Erdgeschoss orientieren sich ausschließlich zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße - Für den Bereich entlang der Kriegsstraße und des vorliegenden Bebauungsplans setzt der ursprüngliche Bebauungsplan "Mischgebiet" fest. - 45 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt der Zugang zu Versorgungsstätten erfolgt über die Straßenseiten.  Alle Müllcontainer (inklusive Nutzerräume) sind innerhalb der Gebäude oder eingehaust unterzubringen.  Zugang zum Innenhof durch fremde Personen ist durch Tore ausgeschlossen Ziel dieser Planungsfestzungen der Stadt sind die Sicherstellung eines ruhigen Wohngebietes ohne Beeinträchtigung eines unkontrollierten Publikumsverkehrs. Dieses hohe Gut, welches durch den Badenhof mit dem Bebauungsplan Nr. 771 von 2006 ausnahmslos umgesetzt wurde, wird durch die jetzige Planung des vorliegenden Entwurf korrumpiert, denn:  Der Innenhof ist nun erstmals über die Durch fahrtswege für Jedermann zugängig (und dies 24 Stunden)  Müllcontainer sind außerhalb des Gebäudes im Innenhof positioniert.  Nutzung der Terrasse im Hinterhof durch den sog. Japanischen Garten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht somit nicht der städtebaulichen geordneten Entwicklung der letzten Jahrzehnte und hat für alle zum Innenhof ausgerichtete Wohnungen erhebliche Störungen durch Lärm zur Folge und damit bisher mühsam sichergestellte Einbußen hinsichtlich der Lebensqualität. Die Zugänge sind auch in der vorliegenden Planung über die Straßenseiten vorgesehen. - Die Müllcontainerstandorte sind zum Teil innerhalb der Gebäude, z.T. im Bereich des Durchgangs vorgesehen. Die Standorte und die davon ausgehenden Emissionen wurden in der Lärmimmissionsprognose entsprechend berücksichtigt. - Ein Beschränkung des Zugang in den Innenhof ist nicht erforderlich, da hier weder öffentliche Stellplätze vorhanden sind, noch eine Verbindung oder ein Durchgang möglich ist. Aufgrund fehlender Besucher- bzw. Kundenzugänge im rückwärtigen Bereich ist ein "unkontrollierter Publikumsverkehr" nicht zu erwarten. - Ein "Durchfahrtsweg für Jedermann" ist nicht gegeben. - Zu Müllcontainerstandorten siehe oben - Die genannten Terrasse / japanischer Garten ist allseitig umschlossen. Eine Nutzung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist durch die Festsetzungen des Bebauungsplans ausgeschlossen. Angesichts der Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete sind die genannten "erheblichen" Störungen durch Lärm nicht zu erwarten. 3. Privatsphäre Unsere Privatsphäre wird durch das geplante Vorhaben unzumutbar beeinträchtigt. Mit der erstmaligen Errichtung einer gläsernen Front über weite Teile des Geschosses in Richtung Süden und den damit eröffneten Einblickmöglichkeiten wird das Gefüge des nachbarlichen Nebeneinanders unzumutbar gestört (OVG Münster, Urt. v. 22.08.2005 - 10 A 3611/03). Wir verkennen dabei nicht, dass in bebauten Bereichen allgemeine Einsichtnahmemöglichkeiten selbstverständlich hingenommen werden müssen. Durch die Glasfront der Südseite entsteht jedoch eine völlig neue Qualität der Einsichtnahmemöglichkeiten. Als besonders belastend wird es sich auswirken, dass nun erstmals im Bereich des Obergeschosses eine "Aussichtsplattform" geschaffen wird. War Zur Privatsphäre und "Einblickmöglichkeiten" vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 5 vom 31.05.2019, Nr.B,II,2 Eine "Aussichtsplattform" ist nicht geplant. Die Rückseite ist mit Ausnahme eines Fensterelements im Bereich des in die Badenwerkstraße auskragenden Gebäudeteils vollständig und massiv mit geschlossen. - 46 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt zuvor - von dem wesentlich niedrigen bisherigen Obergeschoss – nur Einsichtnahmen durch normale Fenster an die Nordwestseite möglich und dies auch nur in der Zeit zwischen 8-16Uhr, eröffnet die Erweiterung in Richtung Ostseite nun erstmals eine Einsichtnahme der Ostseite und der dort befindlichen bodenhohen Schlafzimmerfenster vor allem in den Abend-und Nachtstunden. Aufgrund der Dachkonstruktion des Objekts Badenwerkstraße 9 ist es nicht möglich an dieser Ostseite Rollladen anzubringen. Solche sind auch derzeit nicht vorhanden. Von dem Kopfteil der Skybar wird eine direkte Einsicht in das Schlafzimmer möglich sein. In den vorgelegten Plänen sind gerade an dieser Stelle eine Vielzahl von Sitzplätzen vorgesehen. Dasselbe gilt für den Wintergarten der ebenfalls in Richtung Südseite verglast ist und einen direkten Ausblick auf die Terrasse ermöglicht. Um dies noch klarzustellen. Es geht uns nicht um die Verhinderung des Vorhabens insgesamt, sondern um eine Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen, insbesondere das Entfernen der vorhandenen und hier orange gekennzeichneten Glasflächen in Richtung Südseite. Durch diese Glasflächen wird eine Einsicht, insbesondere auf die Terrasse und das Schlafzimmer möglich, so dass die sich in der Skybar aufhaltenden Personen zum Greifen nahe sind und nicht einmal ein Mindestmaß an Privat- sphäre zulassen (OVG Münster, Urt. v. 22 .08.2005 - 10 A 3611/03). Hinzu kommt die mit der Eigenschaft als Bar begründete Nutzungsqualität. Im Gegensatz zu Büroräumen mit Fenstern, die regelmäßig nur für (gelegentliche) Ausblicke nach Außen genutzt werden, dient die Skybar und insbesondere deren Fensterflächen gerade dem längeren Aufenthalt und dem Ausblick auf die Umgebung. Einen Ausblick zu erhalten ist Ziel der Besucher der Skybar. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Nutzung gerade In den Abend- und Nachtstunden erfolgt, also zu einem Zeitpunkt zu dem das Schlafzimmer gewöhnlich genutzt wird. Diesen erheblichen Beeinträchtigungen stehen keine wesentlich ins Gewicht fallenden anderen Interessen an einer Verglasung der Südseite des Gebäudes entgegen. Die Skybar kann unproblematisch auch nur mit einer Verglasung der Nord- und Nordostseite und damit einem Blick in Richtung Kriegsstraße betrieben werden. Zur weiteren Minimierung möglicher Blickbeziehungen wurde im Rahmen des Bauantrags das im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellte Fensterelement deutlich reduziert. Danach verbleibt lediglich ein schmales, nicht öffenbares Fensterelement an der Stelle der äußersten Auskragung zur Badenwerkstraße. Die entsprechende Modifizierung wird in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Eine vollständig geschlossene Wandscheibe wird aus gestalterischen Gründen nicht angestrebt, da eine völlig geschlossene, massive Wandscheibe dem Anspruch an die im Wettbewerbsverfahren kommunzierte Leichtigkeit und Kleinteiligkeit widersprechen würde. Durch den Gebäudevorsprung (oberhalb des 1.OG) und das auskragenden Dach an der Badenwerkstraße soll insbesondere die Ecksituation betont und der städtebaulichen Markierung des „Schlosssstrahls“ Lammstraße Rechnung getragen werden. Dies betrifft sowohl die Blickrichtung von Norden (Lammstraße), als auch von Süden (Badenwerkstraße). Während die Nordostecke großzügig verglast und das beabsichtigte Erscheinungsbild gewährleistet ist, verbleibt in Richtung Süden zur Badenwerkstraße nur ein schmales Einzelfenster. Die weiteren Wandflächen sind in diesem Bereich massiv und geschlossen. Bei einem Verzicht auf dieses Glaselement und einer durchgehenden massiven Wandfläche würde die architektonische Absicht eines großzügigen und einladenden Erscheinungsbildes konterkariert werden. Die "gekennzeichneten Glasflächen" entsprechen nicht dem aktuellen Sachstand (vgl. oben). - 47 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Bezeichnenderweise findet sich in den gesamten Unterlagen keine Ansicht der Innenhofseite, auf der diese Verglasungen deutlich sichtbarer wären. Wir verkennen dabei nicht, dass Anpassungen regelmäßig auf Ebene der Baugenehmigung über § 15 BauNVO erfolgen. Hier liegt aber eine unzulässige Verlagerung der Konfliktbewältigung und damit ein Verstoß gegen das Gebot der Konfliktbewältigung vor, da bereits jetzt absehbar ist, dass ein Nebeneinander der sich gegenseitig beeinträchtigenden Nutzungen nach der bisherigen Planung nicht möglich sein wird. Dies gilt umso mehr, als es sich vorliegend um einen vorhaben bezogenen Bebauungsplan handelt und somit bereits auf der jetzigen Ebene faktisch festgelegt wird, was es später zu genehmigen gilt. Dies zeigt sich auch in den eingereichten Unterlagen und detaillierten Plänen und Festsetzungen. Der eigentlich über § 15 BauNVO vorhandene Spielraum zur "Nachsteuerung" wird deshalb hier nicht gegeben sein. Dies schon deshalb, weil der bestehende Nutzungskonflikt zwischen Wohnbebauung in der Badenwerkstraße und der jetzt geplanten Hotel- und Gewerbebebauung in diesem Planverfahren abgewogen wird und deshalb eine spätere erneute Abwägung nicht möglich ist (OV Münster, ZfBR 2015, 391; Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, § 1 Rn. 120). Mit Ausnahme eines schmalen, nicht öffenbaren Fensterflügels an der Südostecke der "Skybar" ist die Südseite vollständig geschlossen (siehe oben). Die Darstellungen sind den Grundrissen und Ansichten des Vorhaben- und Erschließungsplans zu entnehmen. Eine etwaige Nachsteuerung zugunsten der Nachbarbelange ist vor dem Hintergrund §15 BauNVO im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht ausgeschlossen. Nach dem aktuellen Stand des Baugenehmigungsverfahrens wurde der Fensteranteil nochmals deutlich reduziert (siehe oben). - 48 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Insgesamt ist die betroffene Penthousewohnung überwiegend nach Osten und Westen orientiert, sodass insgesamt keine unzumutbare Beeinträchtigung der Privatsphäre zu erwarten ist. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die maßgeblichen Interessen der Nachbarn gesehen, bewertet und umfangreich abgewogen wurden. Dem Interesse der Nachbarn wurde im VEP umfangreich Rechnung getragen (Angrenzende Nebenräume, Haupträume sind nicht nach Norden orientiert, weitgehend geschlossene Fassade). 4. Sonstige Immissionen, insbesondere Licht Im Fenster und Fassadenbereich der Skybar sind Werbeanlagen geplant, auch der herausragenden Eckfassade Richtung Osten. Wie bereits ausgeführt befindet sich auf der Ostseite in einem Abstand von nur etwas über 4 Metern unser Schlafzimmer mit bodenhohen Fenstern, die aus bautechnischen Gründen keine Rollläden aufweisen und auch nicht nachgerüstet werden können. Der Schlafbereich wird durch die Werbeanlagen nachts erhellt werden, was mit einer ganz erheblichen Beeinträchtigung der Schlafqualität verbunden ist. Demgegenüber stehen keine schützenswerten Interessen des zukünftigen Betreibers der Skybar an der Beleuchtung der Ostseite. Die Richtung Stadt gerichtet Südseite kann weiterhin genutzt werden und ist als Werbeanlage mehr als ausreichend. Um den Charakter eines ungestörten Wohnquartiers auch weiterhin zu erhalten, bitten wir die Stadt daher um die Umsetzung folgender Regelungen im Bebauungsplan:  Die Nutzung der Terrasse des Japanischen Gartens ist auf 19.00Uhr zu beschränken (gemäß dem Vorbild des Innenhof- Spielplatzes).  Die Südwand der Skybar ist vollständig (und nicht nur teilweise) ohne Verglasung zu gestalten.  Die Beleuchtung der Ost-und Südfassade (also in Richtung der Wohnbebauungen) ist grundsätzlich zu untersagen.  Müllplätze sind vollständig zu überdachen. Generell gilt es zu überdenken, auf welcher Die genannten Werbeanlagen sind nicht be- oder hinterleuchtet. Durch das Herausragen des Eckgebäudes in Richtung Osten ist das zurückliegende Penthousegeschoss nicht betroffen. Hier liegt eine Verwechslung der Himmelrichtung vor. "Richtung Stadt" betrifft die Nordseite des Gebäudes. Der Charakter des Wohnquartiers bleibt erhalten, da die geplante Bebauung abschirmend zur Kriegsstraße wirkt und an den nächstgelegenen Immissionspunkten in unmittelbarer Nachbarschaft die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden. Zum "japanischen Garten", der "Südwand der Skybar", der "Beleuchtung" und der "Müllplätze" siehe oben. Die städtebauliche Ordnung wird keinesfalls "außer Kraft" gesetzt. Das Interesse der Stadt - 49 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Grundlage die festgesetzte städtebauliche Ordnung dieses Wohnquartiers durch das Interesse eines einzelnen Investors überhaupt außer Kraft gesetzt werden kann. Karlsruhe dient ausschließlich einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Voraussetzung hierfür ist die Beseitigung der desolaten, unwirtlichen Situation sowie eine auf die städtebauliche Situation abgestimmte Neubebauung. Diese wird im vorliegenden Bebauungsplanverfahren detailliert und mit Rücksicht auf die Nachbarschaft geregelt. Bürger 3 vom 07.11.2019 I. Ich bin Miteigentümer der WEG-Grundstücke  Flurstück-Nr.: 3400/1 (Tiefgarage 1) und Flurstück-Nr. 3400/2 (Tiefgarage 2) verbunden mit dem jeweiligen Sondereigentum an Tiefgaragen-Stellplätzen, über denen der Innenhof mit Grünanlage und Spielplatz des sog. "Baden-Carrés" liegt, sowie  Flurstück-Nr.: 3404/4 verbunden mit dem Sondereigenturn an einer Wohnung im Haus Ritter-straße 15. Vorab möchte ich mein grundsätzliches Einverständnis mit den konzeptionellen Planungen sowie der geplante Neubebauung der Bebauung in der Kriegsstr. 23 - 25 zum Ausdruck bringen. Dies betrifft - unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und städteplanerischen Ziele - insbesondere auch die geplante Eckbebauung an der Badenwerkstraße mit einer gemischten Nutzung aus Wohnen und unterschiedlichen Gewerbearten (Hotellerie und Gastronomie) und sehe darin eine Aufwertung der angrenzenden Bebauung zur bestehenden Wohnbebauung des genannten Quadrats. Kenntnisnahme, Vorhaben wird insgesamt positiv bewertet. II. Der derzeitige Planungsstand gemäß Auslage stellt sich dabei dar wie folgt: Nach Abbruch des Bestandgebäudes soll ein Gebäudeensemble erstellt werden, der zusätzlich über einen offenen, nicht überdachten Innenhof verfügt, mit folgender Nutzung:  Stellplätze für das geplante Hotel  Zufahrt für weitere Stellplätze für das Hotel in der Tiefgarage des angrenzenden Gebäudes/Kriegsstraße - Die Stellplätze für das Hotel werden ausschließlich in der Tiefgarage mit Ein- und Ausfahrt von der Kriegsstraße untergebracht. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans und entsprechende vertragliche Vorkehrungen ist sichergestellt, dass die Stellplätze im Innenhof ausschließlich der Wohnnutzung zugeordnet werden. Stellplätze für Gäste des Hotels und Gäste der Gastronomie werden hier nicht angeboten. - 50 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt  Zufahrt für weitere Stellplätze/Garage des angrenzenden Gebäudes Badenwerkstraße.  Fläche für das Anfahren, Be- und Entladen zur Ver- und Entsorgung. - Die Zu- und Abfahrt zu den bestehenden Stellplätzen auf den Nachbargrundstücken (12 Stellplätze auf Flurstück Nr. 3397, Kriegsstraße 27 und 2 Stellplätze auf Flurstück Nr.3394/1, Badenwerkstraße 9) müssen über den Innenhof gewährleistet werden. Diese Fahrzeugbewegungen wurden im Schallgutachten berücksichtigt. - Das Be- und Entladen erfolgt auf den angrenzenden öffentlichen Flächen. Die Müllentsorgung für das Hotel erfolgt durch Abholung in der Kriegsstraße; die Müllentsorgung für das Wohn- und Geschäftshaus erfolgt in der Badenwerkstraße. III. Zum aktuell gültigen Bebauungsplan ist festzuhalten: Der ruhende Verkehr als Bestandteil des Individualverkehrs mit der einhergehenden Stellplatzthematik für Kraftfahrzeuge ist ein seit vielen Jahrzehnten erlebtes und erkanntes Problem. Es hat sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte die Auffassung durchgesetzt, dass die Nutznießer (und damit Verursacher) des Individualverkehrs zur Problemlösung hinsichtlich Ressourcenverbrauch und Emissionen heranzuziehen sind. Im städtischen Kontext führte das dazu, dass sich vor allem hinsichtlich Fläschenverbrauch und Lärmemission Normen und Konzepte durchgesetzt haben, deren zusätzlichen Aufwände von den Verursachern zu tragen waren. Konkret waren also der Bau von Tiefgaragenplätzen, die Einhaltung strenger Lärmschutznormen und das Ziel, Wohnsiedlungen mit ruhigen und mittels der Begrünung aufgewerteter Erholungsräume zu verbinden, regelmäßig unter Inkaufnahme erheblicher finanzieller Aufwendungen vorgegeben worden. Auch die Stadt Karlsruhe hat in ihrer Stadtplanung konsequent eine Politik dieser zum Schutze der Allgemeinheit von den Lasten des Individualverkehrs und damit der verursachensgerechten Verantwortung verfolgt und umgesetzt. Dies auch mit dem Ziel, die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen bzw. wiederherzustellen. Dies zeigt sich zum Beispiel konkret in dem für das Areal des jetzt vorliegenden Entwurfs seit 1973 gültigen Bebauungsplans Nr. 397 "Am Im Sinne des genannten Ressourcenschutzes wurden die nachzuweisenden Stellplätze auf ein vertretbares Mindestmaß reduziert. Dabei wurde ein Teil der für die gewerbliche Nutzung erforderlichen Stellplätze durch Fahrradstellplätze entsprechend der Landesbauordnung ersetzt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht dem geschilderten Grundgedanken. Der komplette Teilbereich für das geplante Hotel ist mit einer Tiefgarage unterbaut, umfangreiche Dachbegrünungsmaßnahmen werden festgesetzt. Zufahrten, Zugänge und "schallerzeugende Tätigkeiten" werden soweit wie möglich an den Gebäudeseiten zu öffentlichen Flächen zugeordnet. Zum Bebauungsplan "Am Nymphengarten" vgl. Stellungnahme Teil A zu Bürger 4 vom 22.05.2019, Kap. B, C, zu Bürger 4b vom 20.09.2017 und Teil B, zu Bürger 2 vom 05.11.2019, Kap.C - 51 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Nymphengarten [...] ". Auch diesem liegt das Konzept der städtischen Zielvorstellung zur "Schaffung von Innerer Ruhe- bzw. Grünzone" zu Grunde und setzt gerade hierfür die Unterbringung von Stellplätzen in einer Tiefgarage fest. Darüber hinaus wurde bestimmt, dass mindestens 50 % der Hoffläche zu begrünen sind. Genauer sind spezifiziert:  zulässige Nutzung ist Wohnen, Büro, Praxen, Läden in den EGs sind nicht zum Innenhof, sondern zur Straße gerichtet  die Läden an der Kriegsstraße werden durch geschlossene Gebäudeteile für Garagen vom Innenhof getrennt, Auswirkungen sind damit ausgeschlossen  die zulässige Nutzung des Innenhofs wird durch die Festlegung des begrenzten Zugangs von den Obergeschossen und der verpflichtenden vollständigen Begründung der Garagendächer auf die Anwohner eingeschränkt  Einfahrt und Parkverkehr im Innenhof ist ausschließlich in Tiefgaragen unterzubringen, daher  sind Auswirkungen ausgeschlossen  Auswirkungen durch Anlieferung und Entsorgung sind ausgeschlossen, weil der Zugang zu  den Stellplätzen, und Versorgungsräumen nur über die geschlossenen Garagengebäude möglich ist. Damit begann die städtebauliche Entwicklung des Gebiets zu einem Quadrat mit ruhigen Stadtwohnungen zu grundsätzlich begrünten Innenhofanlagen. Zuletzt wurden die o.a. Ziele gerade bei der Entwicklung des später als Baden- Carré bezeichneten Neubauriegels mit Tiefgarage entlang der Hermann-Billings-Straße und der Ritterstra8e ab, der seit 2010 baulich umgesetzt ist. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hierzu (Nr. 771 "Badenhof" von 2006) legte in Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan u.a. fest, dass  die Parkplätze in einer Tiefgarage unterzubringen sind,  eine umfangreiche Begrünung im Innen- und Außenbereich anzubringen ist, bei der das Garagendach als parkähnliche Anlage mit Sträuchern und Bäumen (bedingend eine hohe Erdschicht und mit der Garage zu umbauende Die Qualität eines Gebietes mit "ruhigen Stadtwohnungen" und "begrünten Innenhofanlagen" wird durch die abschirmende Wirkung des Vorhabens und durch die Festsetzungen des Bebauungsplans sichergestellt. Die nächstgelegenen Immissionspunkte wurden entsprechend den diesbezüglichen Vorgaben der einschlägigen Regelwerke schalltechnisch untersucht. Hier werden die für allgemeine Wohngebiete geltenden Richtwerte der TA Lärm eingehalten. Zur Stellplatzüberdachung vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 1 vom 21.05.2019 und Bürger 4b vom 20.09.2017 Zur Gesamtüberdachung des Innenhofs vgl. Stellungnahme zu Bürger 4 vom 05.11.2019, Kap.F - 52 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Tiefbereiche, in denen Bäume wurzeln können) anzulegen war. Diesbezüglich wurden in dem entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Abstriche gemacht. Dies verursachte den Anliegern des Innenhofs erhebliche Baukosten und laufend erhebliche Pflege- und Betriebskosten. Der Zugang für Nichtanwohner ist durch Tore ausgeschlossen. IV. Der vorliegende Planungsstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lässt einige Mängel hinsichtlich der Einhaltung bislang erreichter Standards und Vorgaben erkennen und erscheint insoweit fehlerhaft: a) Fehlende Stellplatzüberdachung Zum einen sind weiterhin die Stellplätze im Rahmen einer nicht überdachten, als zur Befahrung und zum Parken genutzten, freien Innenhoffläche ohne zusätzliche Begrünung geplant. Schon In der vorangegangen Beschlussvorlage zum Verfahren und der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange war eine Überdachung der Fahrwege zu den oberirdischen Stellplätzen sei nicht vorgesehen. Dies wurde damit begründet, dass über die Fahrfläche Fluchtwege geführt werden und diese im Falle einer Überdachung nicht mehr "funktionieren" würden. Dies ist in dieser Darstellung nicht korrekt, da grundsätzlich bei Bauprojekten auf oder mit anschließenden Tiefgaragenkomplexen zumindest einer der regelmäßig redundant ausgelegten Fluchtwege auch durch Garagen o.ä. führen kann. Hingewiesen sei auch auf die Tatsache, dass bei ursprünglich an der Stelle befindliche Bebauung eine gleichartige Konzeption der Flucht- und Rettungswege gegeben war. Die Schaffung von Flucht- und Rettungswegen ist demnach auch bei einer Überdachung des geplanten Innenhofbereiches realisierbar, wenn auch möglicherweise mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Dies ist insofern aber dem gesteigerten Nutzen der Immobilien sowie dem architektonischen Konzept geschuldet und rechtfertigt keinesfalls eine Abkehr vom grundsätzlich gültigen Bebauungsplan. Zur Stellplatzüberdachung vgl. vorangegangene Stellungnahmen. Zur Überdachung und Fluchtwegen vgl. Stellungnahme zu Bürger 4 vom 22.05.2019, Kap.F - 53 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt b) Emissionen Der Entwurf führt weiter aus, dass die Schallim- missionen gutachterlich geprüft seien und im Ergebnis von dem geplanten Vorhaben keine Geräuschbelastungen ausgehen, die das Umfeld stören würden. Dies ist wie nachfolgend ausgeführt nicht zutreffend:  Fälschlicherweise wird festgestellt, dass das Bauvorhaben in einem Mischgebiet liegt. Das angrenzende Gebiet mit der Bebauung "Baden-Carré" in der Ritterstraße sowie Hermann-Billing-Straße ist Im Bebauungsplan jedoch als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das gleiche gilt wohl für die Bebauung entlang der Badenwerkstraße. Insoweit die Auswirkungen des Bebauungsplans in Richtung der angrenzenden Allgemeinen Wohngebiete bestehen, sind damit die dortigen Verhältnisse maßgebend. Aus diesem Grund schränkt der Bebauungsplan " Nymphengarten" wie oben bereits ausgeführt die zulässige Nutzung dahingehend ein, dass Auswirkungen aus gewerblicher Aktivität in Richtung des als Wohnquartier anzusehenden Innenhofes ausgeschlossen sind. Damit sind die Grundlagen unzutreffend erfasst, und die gezogenen Schlussfolgerungen in der Lärmprognose nicht verwertbar.  Von den (mittlerweile abgetragenen) Bestandgebäuden ging überhaupt keine Geräuschbelastung für das Umfeld, insbesondere den Innenhof mit seinen angrenzenden Gebäuden / Blockrandbebauung aus, da dieses dem rechtsgültigen Bebauungsplan "Am Nvmphengarten" entsprechend nur die eingeschränkte Nutzungen (s.o.) aufwies und zusätzlich die Vorgaben, Stellplätze nur in Tiefgaragenanlagen bereitzustellen, einhielt. Im  Ergebnis ist damit jede Geräuschbelastung resultierend aus der geänderten Nutzung (Hotellerie und Gastronomiebetrieb) sowie der fehlenden Überbauung der zur Befahrung und zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzten Innenfläche eine erhebliche und neuerlich zu erwartende Mehrbelastung für die umliegende Nachbarschaft. Die genannten Gebietsarten wurden bei der Überarbeitung der Immissionsprognose entsprechend berücksichtigt. Zu Schallimmissionen vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 4 vom 22.05.2019, Zur Situation der mittlerweile abgetragenen Bestandsgebäude vgl. Teil A, Bürger 4b vom 20.09.2017 Diese Einschätzung ist angesichts der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete nicht haltbar (vgl. auch vorangegangene Stellungnahmen zum Schall/ Schallschutz). Zur Stellplatzsituation und den genannten "Belastungen", resultierend aus der Zu- und - 54 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt  Der ruhende Verkehr bzw. die Stellplatzsituation wird In dem Entwurf unvollständig und damit unzutreffend dargestellt. Der dargestellte Bedarf für die Stellplätze im Hofbereich des Hotels verkennt die zusätzliche Nutzung als Durchfahrtsweg für eine annähernd gleiche Anzahl weiterer Tiefgaragenplätze des angrenzenden Gebäudes. Die Belastungen durch diese zusätzliche Durchfahrtsnutzung werden weder erwähnt noch berücksichtigt und folglich nicht geregelt.  Auch für die geplante Gastronomie und das Gewerbe wird es einen Anlieferungsverkehr geben. In den Planungsunterlagen wird nur auf den versorgungsverkehr der Hotellerie eingegangen. Die Berücksichtigung der darüber hinausgehende Ver- und Entsorgung der von der Hotellerie unabhängigen Gastronomiebetriebe (im Erdgeschoss sowie in der "Skybar" im Dachgeschoss) unterbleibt gänzlich.  Es werden konkrete Aussagen der Lärmbetroffenheit zu Teilen, aber nicht zu dem gesamten Innenhof des Carrés gemacht. Es fehlen Ritterstraße und Hermann-Billing- Straße. Die Lärmausbreitung in einem Innenhof ist mit Sicherheit ein durch Reflexionen bestimmtes komplexes Phänomen, das einer vollumfänglichen Betrachtung bedarf. Im Ergebnis ist die Schalltechnische Untersuchung für eine ordnungsgemäße Beurteilung nicht ausreichend und damit nicht geeignet. Mindestens fehlt In der Folge eine verpflichtende Festlegung (für die ergänzende Gastronomie), auch diese Versorgung über die Kriegsstraße zu bewerkstelligen.  Die Besonderheiten von Lärm- wie auch Lichtemisssionen ("Lichtverschmutzung" durch Leuchtreklamen etc.), die bei Hotellerie und Gastronomiebetrieb vor allem zu Ruhe- und Nachtzeiten zu erwarten sind, bleiben gänzlich unerwähnt. Das Hotel und die Gastronomieeinheiten sind z.T. lichtoffen geplant bzw. haben direkte Ausgänge in den nicht überdachten Innenhof mit ausgewiesenen Entsorgungsplätzen (Müllbehälter etc.). Zusätzlich zum Fahrzeugverkehr ist deshalb regelmäßig mit Abfahrt von angrenzenden, bestehenden Stellplätzen vgl. Stellungnahme Teil B, Bürger 3 vom 07.11.2019 Eine Anlieferung und/oder Entsorgung über den Innenhof ist nicht vorgesehen. Die Anlieferung des Hotels erfolgt ausschließlich über die Kriegsstraße, die Anlieferung des Wohn- und Geschäftshauses ausschließlich von der Badenwerkstraße. Zur Lärmbetroffenheit im "gesamten Innenhof" vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 4 vom 22.05.2019, Kap. E. Die genannten "Leuchtreklamen" / Werbeanlagen sind nicht be- oder hinterleuchtet. Ruhe- und Nachtzeiten wurden in der Immissionsprognose berücksichtigt und im Bebauungsplan entsprechend den Empfehlungen des Gutachters festgesetzt. Mit Ausnahme der Hotelzimmer und der Wohnungen ist das gesamte Vorhaben zur Kriegsstraße bzw. zur Badenwerkstraße orientiert. Müllbehälterstandorte und die damit verbundenen Geräusche, die genannten "Lärmspitzen", sowie Lärmauswirkungen durch die Gastronomie (u.a. Skybar) wurden entsprechend den geltenden Vorschriften im Rahmen der Immissionsprognose - 55 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Lärmspitzen (mit Aufräum- / Entsorgungsarbeiten) bis hin zu gehäuften Fahrzeugbewegungen zu rechnen. Hinsichtlich der Lärmauswirkung durch die Skybar ist darauf hinzuweisen, dass die Planungen zwar von einer geschlossenen (Glas-)Bauweise in Richtung des bewohnten Innenhofes ausgeht, hierzu jedoch ebenfalls keine Festsetzungen getroffen werden. berücksichtigt. Die genannte "(Glas-)Bauweise in Richtung Innenhof" ist unzutreffend. V. Zusagen des Projektierers bzw. Bauträgers: Die Geschäftsführung der Projektgesellschaft hat sich in der Vergangenheit mehrfach in öffentlichen Veranstaltungen mit Interessierten und Anwohnern die Projektpläne vorgestellt und erläutert und sich auch mit den aufgekommen Fragen, Anliegen und Einwänden auseinandergesetzt. Als Ergebnis dieser Informations- und Diskussionsrunden kann festgehalten werden, dass sich der Bauträger den Anliegern und der Öffentlichkeit (sowie zumindest im Fall der Veranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Offenlegung am 18.10.2017 unter Teilnahme von Vertretern der städtischen Baubehörden) gegenüber zuträglich gezeigt und seine Bereitschaft erklärt hat, soweit durch baurechtliche Auflagen gefordert (aber zum Leidwesen der Beteiligten auch nur dann),  den Lieferverkehr ausschließlich über die Kriegsstraße stattfinden zu lassen sowie  die ausgewiesenen Fahrwege, Stellplätze und die Zufahrt im Innenhof zu den beiden Garagen gemäß den Anforderungen zu überbauen und zu begrünen. Dass die Stadtverwaltung nun einen Bebauungsplanentwurf vorlegt, der diese Festlegungen außen vor lässt und in dem offene Verkehrs- und Entsorgungsflächen im Innenhof vorgesehen sind, ist damit weder nachvollziehbar noch zu akzeptieren. Kenntnisnahme Zum Lieferverkehr vgl. vorangegangene Stellungnahmen. Zum Innenhof vgl. vorangegangene Stellungnahmen VI. Ergebnis des vorliegenden Entwurfs: Der vorgelegte Entwurf zur Gestaltung und Nutzung des Innenhofes ist mit den ursprünglichen Zielen und Festsetzungen des bisher gültigen Bebauungsplans "'Am Nymphengarten"' nicht in Einklang zu bringen. Eine Umsetzung nach den konkret vorliegenden Zum Bebauungsplan "Am Nymphengarten" vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 4 vom 22.05.2019, Kap. B,C und Bürger 4b vom 20.09.2017. - 56 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Plänen wäre ein Rückschritt im Sinne der seit über vierzig Jahren bestehenden Entwicklung des Gebietes hin zu einem attraktiven und lebenswerten innerstädtischen Wohnquartiers und würde zugleich den bislang erreichten Charakter des gesamten Quadrats ändern. Auch in dem jetzt avisierten vorhabenbezogen Bebauungsplan sollte daher von den ursprünglichen Zielen und Festsetzungen nicht abgewichen werden. Alle Beeinträchtigungen betreffen die Bedürfnisse von mehreren hundert Anwohnern, sind unnötig und können durch verschiedene Maßnahmen beseitigt werden, die das Investitionsvorhaben weder unangemessen verteuern noch die Nutzung unangemessen beeinträchtigen:  Der für Parkplätze und Entsorgung genutzte Innenhof ist einschließlich der Zufahrt als Garage auszugestalten und vollständig zu überdachen.  Dieses Dach ist zu begrünen.  Das Lärmgutachten ist um die Auswirkungen auf den gesamten Innenhofbereich zu erweitern und hat die Spezifika der geänderten Nutzungsart zu berücksichtigen.  Daraus folgend sind alle notwendigen baulichen Festlegungen hinsichtlich der als Gastronomiebetriebe definierten Flächen zu treffen, um einer Verschlechterung der Wohnqualität im Innenquartier entgegenzuwirken. Ich bitte daher um Berücksichtigung meiner Ausführungen und entsprechende Anpassung des Entwurfs des Bebauungsplans Kriegsstr. 23- 25 sowie der Ergänzung um die bislang versäumten Festlegungen. - Zu Stellplätzen, Entsorgung und Umfang der Überdachung vgl. vorangegangene Stellungnahmen. - Die Begrünung der Stellplatzüberdachung ist festgesetzt und im VEP entsprechend dargestellt. - Zum Umfang der Schalluntersuchung vgl. Stellungnahme Teil A, Bürger 4 vom 22.05.2019 , Kap. D,E - Zum Schutz vor Immissionen aus den genannten Gastronomiebetrieben gibt es umfassende Regelungen in den Festsetzungen, VEP und Durchführungsvertrag Bürger 4 vom 04.11.2019 Hiermit erheben wir im Rahmen des Anhörung- verfahrens zu o. g. Bebauungsplan die nachfolgend näher beschriebene Einwendung. Auf dem Weg aus der Innenstadt zu unserem jeweiligen Wohnort in Rüppurr bzw. Oberreut sind wir als Radfahrende direkt betroffen. Vorbemerkung: Die Querung der Kriegsstraße im Zuge der Lammstraße war bis zum Rückbau der - 57 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Lammstraßenbrücke eine von Radfahrenden stark genutzte Verbindung zwischen der Karlsruher Innenstadt und südlich gelegenen Stadtteilen, wie insbesondere Beiertheim, Bulach, Weiherfeld, Rüppurr und Ettlingen, weil im Zuge der Beiertheimer Allee eine ampelfreie, schnelle Radverkehrsverbindung existiert. Nach Fertigstellung der Kombilösung im Bereich Kriegsstraße wird diese Querung vom Fahrradverkehr absehbar erneut stark frequentiert werden. Dies gilt insbesondere für denjenigen Fall, dass die beabsichtigte Radschnellverbindung in bzw. aus Richtung Ettlingen realisiert wird. Um die benötigten Aufstellflächen zu erweitern, wurde seitens der Stadt die Querung in Richtung Norden bereits konstruktiv modifiziert Einwendung: In Fahrtrichtung Süden tangiert der vorgesehene Fahrradstreifen die Nordostecke des Bauvorhabens Kriegsstraße 23. Dort ist eine Nutzung hinsichtlich Außengastronomie vorgesehen. Um Nutzungskonflikte und Verkehrsgefährdungen zu minimieren, sollte durch konstruktive Maßnahmen gewährleistet werden, dass Außengastronomie und Fahrradverkehr räumlich voneinander getrennt bleiben. Dies könnte entlang der Grundstücksgrenze z.B. durch Anordnung einer schmalen, mit Bordsteinen eingefassten Blumenrabatte bzw. einer niedrigen Hecke realisiert werden. Ansonsten ist damit zu rechnen, dass z.B. Mobiliar der Außengastronomie auf die Verkehrsfläche der Radfahrenden gelangt - und damit evtl. Restaurantgäste den Fahrradverkehr gefährden und auch umgekehrt. Sinngemäß dasselbe gilt auch für den Eingangsbereich der Eckbebauung. In der unten angefügten Skizze ist der Konfliktbereich dargestellt. Sie erkennen aus unserem Schreiben, dass der Bebauungsplan Kriegsstraße 23-25 sowohl die Interessen der fahrradfahrenden Verkehrsteilnehmer, als auch berechtigte Interessen der Allgemeinheit mehr als erforderlich beeinträchtigt. Wir bitten Sie, der geäußerten Einwendung Rechnung zu tragen und verbesserte Lösungsvarianten zu erarbeiten und umzusetzen. Mögliche Flächen für Außengastronomie sind im Bebauungsplan geregelt. Die Fläche resultiert aus dem vorhandenen, 2 m breiten Grundstücks- und Gebäudeversatz entlang der Kriegsstraße. Der beschriebene Richtungsverkehr des Radwegs nach Süden wurde berücksichtigt; eine ursprünglich geplante, größere Aufstellfläche wurde im Rahmen des Verfahrens zurückgenommen. Eine weitere Rücknahme der Gastronomieflächen ist angesichts der Zielvorstellung eines "Stadtboulevards" für die Kriegsstraße und entsprechenden Gestaltungs- und Aufenthaltsqualitäten nicht möglich. Angesichts der vielfältigen Nutzungsansprüche, insbesondere im hier vorliegenden Kreuzungsbereich und der Überschneidung mit Fahrbahn-, Gehweg-, Zufahrts- und Radwegfläche sowie Baumstandorten ist eine allseitige Rücksichtnahme und ggf. eine Reduktion der Fahrgeschwindigkeiten erforderlich. Insgesamt werden die Anforderungen an einen sicheren Fußgänger und Radfahrer verkehr eingehalten. Die genannten baulichen Trennelemente würden als zusätzliche Hindernisse und potentielle Gefahrenpunkte wirken und werden daher nicht - 58 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt weiteverfolgt. Bürger 5 vom 03.11.2019 (1. Offenlage Bürger 6) Ich bin Miteigentümerin einer Wohnung im Gebäude Ritterstraße 13. Alle Räume der Wohnung, d.h. auch das Schlafzimmer, sind zum Innenhof ausgerichtet. Der Innenhof wird durch die vollständige Blockrandbebauung des Quadrats zwischen Kriegsstraße, Badenwerkstraße, Hermann-Billingstraße und Ritterstraße gebildet. Die Bebauung ist auf allen Seiten hoch. Der Innenhof bildet eine Ruhezone für die umliegenden Wohnungen, Geräusche von den Gebäuden in den Innenhof oder im Innenhof werden im Verhältnis zu anderen Bebauungssituationen deutlich stärker wahrgenommen. Aus persönlicher Erfahrung mit Auswirkungen, die selbst die Rückseite einer kleineren gastronomischen Nutzungen m Form der nächtlichen Abschlussarbeiten des Personals in Richtung Innenhof hat, kann ich versichern. dass selbst junge Menschen erhebliche Schlafstörungen erleiden. Die Ritterstraße 13 ist durch das Vorhaben nicht betroffen. Da an den nächstgelegenen Immissionspunkten in unmittelbarer Nachbarschaft die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden, ist die Situation in dem ca. 50-60 m entfernten Wohngebäude deutlich günstiger. 1 . Rechtliche Beurteilung Das Quadrat ist kein planungsfreies Neubaugebiet. Vielmehr hat die Stadt selbst durch mehrere Bebauungspläne ihren planerischen Willen bereits festgelegt. Die Veränderung durch Planänderung im Interesse eines Investors ist daher besonders sorgfältig an die vorhandenen planerischen Entscheidungen des gesamten Quadrats, die bereits umgesetzt sind, abzupassen. § 1 Abs. 3 BauGB hat der Stadt die Planungshoheit nicht zugewiesen, damit sie die Umsetzung der Bauwünsche Einzelner von ihrer Zustimmung abhängig machen kann. Die Planung hat vielmehr dem Entstehen oder der Wiederherstellung geordneter Verhältnisse zu dienen - insbesondere Die Konzeption des Vorhabens und die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen dem Grundgedanken der bisherigen Entwicklung der angrenzenden Bereiche und sind angesichts der Umgebung, der citynahen Lage sowie der Grundstückssituation an der Kriegsstraße geboten, um die städtebauliche Ordnung im Sinne einer Blockrandbebauung wiederherzustellen. Die Stadt Karlsruhe nutzt Ihre Planungshoheit ausschließlich im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Mögliche Störungen wurden untersucht und - 59 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt sind sich gegenseitig störende Nutzungen räumlich zu trennen bzw. durch festzulegende Maßnahmen die Störungen zu vermeiden. Im konkreten Fall ist durch die bestehenden Bebauungspläne bereits eine Entscheidung der Stadt getroffen worden. Diese wurde durch die vorliegenden Entwürfe massiv verschlechtert. Die Auswirkungen sind deshalb durch die Festlegung von Einzelmaßnahmen aufzuheben. Dies ist auch möglich. Die bisherige Abwägung und Entwurfsplanung berücksichtigt dies nicht. Ein Rückschritt hinter die bestehende bereits getroffene städtebauliche Entwicklungsentscheidung zugunsten eines Investors würde den neuen Bebauungsplan rechtswidrig und damit nichtig machen. Das Planungsgebot des BBauG enthält das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch Einzelentscheidungen zu verwirklichen. Vielmehr gilt der Grundsatz der Planmäßigkeit der städtebaulichen Entwicklung. Siehe dazu Battis, Kommentar zum BBauG Rdnr. 17 und 21 zu § 1 Abs. 3 BbauG. Vertragliche Gestaltungen in Zusammenhang mit der Bauleitplanung dürfen weder an die Stelle der Entwicklungs- und Ordnungsfunktion der Bauleitplanung treten, noch dürfen sie die Bauleitplanung zu einer lediglich formalen Hülse werden lassen (Battis Kommentar zum BauBG Rdnr 18 zu § 1 Abs. 3 BbauG). entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan getroffen (vgl. vorangegangene Stellungnahmen). Zur städtebaulichen Ordnung und den städtebaulichen Zielen sowie deren Umsetzung und Sicherung vgl. auch Teil A, Stellungnahmen zu Bürger 4, C2, C3, H und Bürger 4c,IV 2. Stand der Entscheidungen der Stadt zur städtebaulichen Entwicklung Für das Areal gilt der Bebauungsplan "Nymphengarten" 1973. Für die Wohnsituation mehrerer hundert Menschen am Innenhof des Quadrats bedeutet dies  Zulässige Nutzung ist Wohnen, Büros, (Arzt) Praxen, Läden  Büros und Praxen in den Obergeschossen stören das Wohnen auch dann nicht, wenn sie zum Innenhof gerichtet sind, da ab dem späten Nachmittag  nicht mehr in Betrieb  Läden liegen in den EGs zur Straßenseite  die Läden usw. an der Kriegsstraße sind vom Innenhof baulich getrennt. Auswirkungen sind damit ausgeschlossen  Stellplätze sind ausschließlich in geschlossenen Garagenbauwerken Vgl. vorangegangene Stellungnahmen. - 60 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt unterzubringen, Auswirkungen in den Innenhof durch Einfahrt- und Parkverkehr sind damit ausgeschlossen  der Zugang zu den Versorgungsräumen ist auf der Straßenseite, durch die geschlossene bauliche Trennung sind Auswirkungen auf den Innenhof  ausgeschlossen  die Dächer der Garagenbauwerke sind soweit es sich nicht um Terrassen handelt zu begrünen Mit dieser Entscheidung legte der Stadtrat die städtebauliche Entwicklung für das Quadrat auf der Südseite der Kriegsstraße zu einem Innenhof mit ruhigem Wohnen ohne Einwirkungen durch Gewerbe oder Verkehr fest. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 771 "Badenhof" von 2006 bestätigte er diese planerische Entscheidung und schloss diese Entwicklung ab. Für die Blockrandbebauung entlang der Hermann-Billingstraße und der Ritterstraße wurden ebenfalls Wohnungen und einige wenige - zur Straße gerichtete - Büros, Praxen festgelegt. Die im Innenhof eingefügte Kita sowie kleine Büro / Praxiseinheiten sind ab dem späten Nachmittag geschlossen und haben deshalb keine das Wohnen störende Auswirkungen in den Abend- und Nachtstunden. Für den Zugang mit Pkw und das Parken schreibt der Bebauungsplan 2006 ebenfalls die Unterbringung in einem Garagengebäude - hier Tiefgarage – fest. Das Garagendach ist mit hohem Bau- und Betriebsaufwand als parkähnliche Anlage zu gestalten und mit dem Dachflächenwasser automatisch zu bewässern Der Zugang für Nichtanwohner ist durch Tore ausgeschlossen. Die Müllbehälter und der dazugehörige Nutzerraum sind in den Gebäuden oder eingehaust unterzubringen. Die Planungen wurden auch so umgesetzt und somit die vorgegebene städtebauliche Entwicklung für das gesamte Quadrat erreicht. Zu Zugängen und Zufahrten vgl. auch Teil A, Stellungnahmen zu Bürger 6, vom 29.05.2019, Kap.2, 6.Anstrich Müllbehälterstandorte sind entsprechend den Darstellungen des VEP innerhalb der Gebäude und im Bereich des Durchgangs zu Badenwerkstraße zulässig. Die Müllbehälterstandorte und die damit verbundenen Geräusche wurden entsprechend den geltenden Vorschriften im Rahmen der Immissionsprognose berücksichtigt. Die Empfehlungen des Gutachters zu "Müllsammelbehältern und Müllentsorgung " wurden in die Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen. 3. Vorliegender Entwurf Zu den städtebaulichen Zielvorstellungen vgl. - 61 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Mit dem vorliegenden Entwurf würde die planerischen Entscheidungen von 1973 und 2006 für ein ruhiges Wohnquartier zerstört. Ziel des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs ist es, einem Investor eine hochverdichtete Nutzung eines kleinen Teils der Blockrandbebauung durch eine Billig-Bauversion für ein Cheap-Budget-Hotel (eigene Bezeichnung der Hotelkette Motel One auf ihrer web-Seite) zu ermöglichen. Der Hotelbetreiber bietet Ankunft / Abfahrt rund- um-die Uhr an Das Eckgrundstück soll mit 2 Gaststätten, einer Sky-Bar und Wohnungen bebaut werden. Der Entwurf gestattet,  für die Durchfahrtswege und den Parkverkehr im Innenhof keine Garage zu bauen sondern verlangt nur eine Teilüberdachung für die Stellplätze,  im Innenhof eine offene Terrasse von 60 qm zu betreiben, die zu einer 450 qm großen Fläche mit Bar Im Erdgeschoß gehört, die auch für Veranstaltungen wie Hochzeiten und dergleichen genutzt werden kann,  von dieser Terrasse aus im Innenhof am Abend und in der Nacht Lärm und Lichtbelastung zu erzeugen,  die Müllbehälter nicht im Gebäude, sondern im offenen Innenhof zu bedienen und zu transportieren,  die Zufahrt zum Innenhof nicht durch ein Tor zu schließen, und dadurch den bisher geschlossenen Innenhof jedwedem unberechtigten Zugang zu öffnen, obwohl durch die Bauten gerade dieses Investors mit Gaststätten und Nacht-Bar erstmals diesbezüglich problematische Nutzungen auf das Areal kommen und nach dem Umbau der Kriegsstraße eine Straßenbahnhaltestelle in der Nähe sein wird,  eine Sky-Bar auf dem Eckgebäude zu bauen, die zwei Stockwerke über den bestehenden Gebäudeoberkanten liegt und die Außenwände der Sky-Bar  nicht nur nach Norden und Osten sondern auch zur Südseite teilweise zu verglasen, sodass das Lichtspiel während des Bar-Betriebs die Nachbarn in  der Badenwerkstraße und des Innenhofs vorangegangene Stellungnahmen , insbesondere zu Teil A, Bürger 4, C2, C3, H und Bürger 4c,IV Zum Innenhof , dem betreffenden Verkehr und der genannten Teilüberdachung vgl. vorangegangene Stellungnahmen. Die genannte Terrasse ist allseitig umschlossen. Schallschutzmaßnahmen wurden entsprechend den Empfehlungen des Gutachters festgesetzt. Eine Nutzung zwischen 22 und 6 Uhr ist ausgeschlossen. Zu Müllbehältern und Müllstandorte siehe oben. Zu Zugängen und Zufahrten vgl. auch Teil A, Stellungnahmen zu Bürger 6, vom 29.05.2019, Kap.2, 6.Anstrich Höhenentwicklung und Gestaltung des Eckgebäudes sind das Ergebnis des Architekturwettbewerbs und entsprechen den Anforderungen an die zur Straßen- und Blockrandbebauung der neu gestalteten Kriegsstraße. Die Südseite der Sky-Bar ist mit Ausnahme eines schmalen, nicht öffenbaren Einzelfensters vollständig geschlossen. - 62 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt belästigt. Die vorliegenden Gutachten zu dem Bauvorhaben berücksichtigen die vorhandene städtebauliche Entwicklung nicht, bzw. nur insoweit also sie die fehlende Vorbelastung des Innenhofs als Reduzierung der Belastung durch das Bauvorhaben bewertet. Eine Begrenzung sehen sie nur dort wo nach Vorschriften zum Gesundheitsschutz maximale Belastungsschwellen betroffen wären. Zur genannten Vorbelastung vgl. Teil A, Bürger 5 vom 31.05.2019. Kap.B 4. Bewertung des Entwurfs Der Entwurf bedeutet im Ergebnis das Verkaufen ruhiger Wohnbereiche durch die Stadt. Die auf planerischen Entscheidungen der Stadt beruhende, erreichte Qualtät innerstädtischen, ruhigen Wohnens mit ökologischem Anspruch muss jedoch Voraussetzung für die weitere Entwicklungsentscheidung sein. Für mehrere hundert Anwohner, die ihr Schlafzimmer zum Innenhof haben, ist bislang mit hohem Aufwand, ein von nächtlichen Störungen freier, grüner Innenhof planerisch verlangt und umgesetzt worden Auf diesem Weg konnte trotz der Innenstadtlage ohne umweltschädliche Klimaanlagen gebaut werden. Dies setzt jedoch voraus, dass nachts die Fenster vollständig geöffnet sein können, zumal – wie bekannt - die vollständig gedämmten Gebäude in der Nacht nicht über die Außenwände abkühlen. Deshalb ist es notwendig, dass auch künftig von den zum Innenhof gerichteten Nutzungen keine über normale Wohnnutzung hinausgehenden Störungen durch Lärm und Licht ausgehen. Die nach derzeitigem Planstand vorgesehene zulässige Nutzung der Terrasse desHotels (sog. Japanischer Garten) der Sky-Bar, der Parkplätze und der Müllplätze wird dagegen eine erhebliche und intensive Störung bedeuten. Die jetzige Planung entspricht deshalb nicht der geordneten baulichen Entwicklung sondern bedeutet die Abkehr von einer, die bereits entschieden war und umgesetzt ist. Das Ziel des Plans ist, den wirtschaftlichen Interessen eines Investors, eines Budget-Hotel-Betreibers und den Wünschen von Party-Gästen zu dienen. Störungen der Bevölkerung, die hier lebt, erlaubt er solange sie nicht gegen Grenzwerte verstoßen. Auch im neuen vorhaben bezogenen Zu den städtebaulichen Zielvorstellungen und "planerischen Entscheidungen" der Stadt Karlsruhe vgl. vorangegangene Stellungnahmen , insbesondere zu Teil A, Bürger 4, C2, C3, H und Bürger 4c,IV Zu Schallimmissionen und den genannten "Störungen" vgl. insbesondere Stellungnahme Teil A, Bürger 1 vom 21.05.2019 und Bürger 4 vom 22.05.2019, Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit privater Investitionen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die Anordnung von Wohnungen zum Innenhof ist aufgrund des Eckgebäudes extrem eingeschränkt. Die gastronomischen Nutzungen sind mit Ausnahme des allseitig umschlossenen - 63 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt Bebauungsplan hatte eine Anordnung der Wohnungen zum Innenhof und des Hotels mit Gastronomien zu den Straßenseiten hin verwirklicht werden können. Auch die Wohnqualität der Wohnungen des Eckgebäudes ist nach derzeitiger Planung deutlich schlechter, als es bei einer Nutzung der Südseite für Wohnungen möglich gewesen wäre. Allein die phantasielose Vorgabe der Innenaufteilung des Budgethotel-Betreibers führt zu solch schlechter Planung. Wie der Investor bei der Vorstellung der Pläne erläuterte, hat Motel One ihm die Anordnung im lnnern ohne Spielraum vorgegeben. Die Stadt würde ihrem städtebaulichen Ordnungsauftrag deutlich besser nachkommen, wenn sie sich solche Vorgaben der System- Hotellerie nicht aufzwingen ließe. Zumindest muss sie durch Auflagen sicherstellen, dass der Investor dann nicht durch für ihn billige Lösungen ein bereits umgesetztes ruhiges Wohnquartier wieder zerstört. Zur vollständigen Überdachung des Innenhofs mit Stellplätzen, Fahrwegen, Müllaufstellplätzen hatte sich der Investor bei der Vorstellung bereits bereit erklärt, sofern die Stadt ihm eine entsprechende Auflage macht. Dass dies noch nicht geschehen ist, zeigt eine deutliche Gleichgültigkeit des städtischen Planungsamts gegenüber der umliegenden Wohnbevölkerung. Sie zeigte sich auch in Äußerungen bei den öffentlichen Vorstellungen der Pläne, dem fehlenden Interesse an der Vorlage korrekter Angaben an den Gemeinderat (in der ersten Auslegung war die Nutzungsart der angrenzenden Grundstücke falsch, ebenso die Zahl der zu berücksichtigen Parkplätze, In der jetzigen Begutachtung ist noch immer die Angabe zum Standort der Müllbehälter des Hotels falsch, die nicht vollständig im Gebäude sondern auch an der Südwand des Eckgebäudes vorgesehen sind, außerdem gehen Gutachten fehlerhalft von untersagter Nutzung des Jap. Gartens zur Nachtzeit). Darüber hinaus wurden Einschränkungen der Nutzung gewählt, die für die Nachbarn nur scheinbar wirksam sind.  Lediglich die Bewirtung der Terrasse (Jap. Garten) wurde nur für 8 Stunden in der Zeit von "japansichen Gartens" des Hotels ausschließlich zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße orientiert. Zur Hotelkonzeption vgl. auch Stellungnahme zu Teil A, Bürger 4, vom 22.05.2019, Kap.C Vgl. vorangegangene Stellungnahmen. Vgl. vorangegangene Stellungnahmen. Vgl. vorangegangene Stellungnahmen. Vgl. vorangegangene Stellungnahmen. Dies ist unzutreffend. Die Außenbewirtung ist im Nachtzeitraum unzulässig. Fester und Türen sind geschlossen zu halten. Vgl. vorangegangene Stellungnahme. - 64 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt 22 bis 6 Uhr ausgeschlossen.  Dagegen wurde die Nutzung der im Innenhof liegenden Terrasse (sog Japan. Garten) des Hotels am späteren Abend und in der Nacht nicht untersagt. Gäste können sich auch mit an der Bar geholten Getränken auf die Terrasse begeben und (Party-)Lärm veranstalten.  Die Beschallung der Terrasse im Innenhof wurde nicht untersagt.  Die Lichteinwirkungen auf die in der Nähe liegenden Wohnungen und die Licht- Reflektion an den Innenhofwänden wurde nicht beseitigt, weil die Sky-Bar auch in der zweiten Auslegung nicht nur zur Nord- und Ostseite sondern auch zur Südseite teilweise verglast ist.  Die Lärmstörung, die durch den offenen Parkplatz entsteht, wurde nur unwesentlich verbessert. Die Nutzung der Plätze wurde nicht einmal auf die Wohnungen begrenzt. Auch wenn die Stellplätze für die Wohnungen gebaut werden, können sie ohne entsprechende Baulast später von jedermann - auch vom Hotelbetreiber - genutzt werden. Dies setzt nur voraus, dass sie getrennt verkauft werden, von den Stellplatzinhabern später verkauft oder vermietet werden. Die rein baurechtliche Stellplatzverpflichtung wird dadurch nicht verletzt.  Der Innenhof muss immer noch nicht durch ein Tor geschlossen werden. Trotz Nähe von Gaststätten, Nacht-Bar und Straßenbahnhaltestelle soll damit der Zugang für jedermann möglich bleiben und damit auch für Lieferanten, wilde Parkplatzsucher, Betrunkene, Pinkler, Gröler, Krachmacher und Hunde. Dies ist unzutreffend. Vgl. vorangegangene Stellungnahme. Die Skybar ist mit Ausnahme eines schmalen Einzelfensters an der Badenwerkstraße zur Südseite vollständig geschlossen. Die genannten "Lichteinwirkungen" oder Reflexionen finden nicht statt. Zu "Lärmstörungen" durch Stellplätze vgl. insbesondere Stellungnahme zu Teil A, Bürger 1 vom 21.05.2019 Zum Hofzugang vgl. Stellungnahme zu Teil B, Bürger 1 vom 05.11.2019, Kap.C2 5. Änderungen des Bebauungsplans, die noch erforderlich sind Um das ruhige Wohnquartier der bereits getroffenen planerischen Entscheidungen der Stadt von 1973 und 2006 zu erhalten, sind folgende Regelungen im Bebauungsplan erforderlich: 1. Vollständige Abdeckung der Fläche im Innenhof (Stellplätze einschließlich Verkehrswege, Durch- /zufahrt im Innenhof, Durchfahrt zur Parkgarage auf dem Nachbargrundstuck, sowie der Fahrrad- und Müllplätze). Die genannten Änderungen sind nicht erforderlich, vgl. vorangegangene Stellungnahmen. Insgesamt erkennt die Stadt Karlsruhe an, dass die Eigentümer und Bewohner der betroffenen Nachbargebäude ein nachvollziehbares Interesse daran haben, dass sich diese Situation nicht zu ihrem Nachteil ändert. Auf der anderen Seite hält es die Stadt in Abwägung mit der mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Zielsetzung für angemessen, dass die erhöhte Lärmbelastung von der Nachbarschaft hingenommen wird; dies mit Blick darauf, dass - 65 - Stellungnahme Bürger Prüfergebnis Vorhabenträger / Stadtpla- nungsamt 2. Die Entlüftungsöffnungen sind dabei so klein wie möglich zu halten. Die Größe von 4 Öffnungen mit je 5 Metern Durchmesser wie sie das Gutachten für den Investor alternativ berechnet, erscheint mehr als erforderlich. Die Garage der Ritter / Hermann-Billing-Straße hat über 150 Stellplätze und deutlich kleinere Belüftungsöffnungen, die den Schall nach oben in den Innenhof sehr gut abhalten. 3. Begrenzung der Nutzung der Terrasse (Japanischer Garten) im Innenhof: Zu regeln ist wie beim nach Norden liegenden Wintergarten dass die Terrasse in der kritischen Zeit nicht genutzt werden darf, das jetzige Bewirtungsverbot genügt nicht. Der Zeitraum muss bereits um 20 Uhr beginnen. Die jetzt vorgesehene Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr würde bedeuten, dass alle Anwohner - einschließlich der Kinder und Älteren - ihren Nachtschlaf von 8 Stunden jeden Tag sehr genau zur selben Zeit von 22 bis 6 Uhr halten mussten, um ruhig zu schlafen. Die Nutzung des Anwohner- Spielplatzes wurde deshalb auf 19 Uhr begrenzt. Die Beschallung der Terrasse und das Nutzen von Beschallungsgeräten ist immer auszuschließen. 4. Unterbindung von Störungen durch Licht, das auf die Nachbarn und/oder in den Innenhof strahlt und an dessen Wänden reflektiert: Die Südwand der Skybar ist vollständig und nicht nur teilweise lichtundurchlässig zu gestalten. Auszuschließen sind:  auch an der Südseite leuchtende, beleuchtete oder hinterleuchtete Werbeanlagen  Wechselndes oder sich bewegendes Licht in der Hotelloby/Bar Im EG und der Sky-Bar bzw. dem anschließenden Wintergarten. 5. Sicherung, dass der Anlieferverkehr über die Kriegsstraße erfolgt: Baulast auf Grundstück Kriegsstraße 23 (Hotel) zugunsten Kriegsstraße 25 zur Nutzung des AnIiefer-ungsbereichs auf Grundstück Kriegsstraße 23 für die An- und Ablieferungen auf Grundstück Kriegsstraße 25 nach der Lärmimmissionsprognose zu erwarten ist, dass die jeweils einschlägigen Richtwerte unterschritten werden. Grundlage der Beurteilung sind ausschließlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, hier die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und der DIN 18005. Dabei wird für die betroffene Nachbarschaft ausdrücklich die Schutzwürdigkeit eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zugrunde gelegt.

  • Anlage 2 Synopse
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kriegsstraße 23-25“, Karlsruhe-Südweststadt Zusammenfassung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit geäußerten Anregungen zur Offenlage der Behörden und Träger öffentlicher Belange Inhalt: Teil A 1. Offenlage S. 1 – 3 Teil B 2. Offenlage S. 4 – 5 Teil A - 1. Offenlage Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt BUND vom 30.05.2019 Gemeinsame Stellungnahme BUND, LNV und NABU Wir bedanken uns für die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme. Im Sinne des Artenschutzes sind einige unserer Forderungen vom 03.08.2018 / 29.11.2018 (Beteiligung der Behörden / Vor-entwurf) aufgenommen worden, dafür bedanken wir uns. Unserer Forderung nach Nistkästen für Mauersegler wurde erfreulicherweise nachgekommen. Insgesamt müssen zehn Nistkästen für Mauersegler angebracht werden (jeweils fünf an der Nord- und Südfassade). Außerdem hatten wir darauf hingewiesen, dass sechs Nistkästen für Haussperling und Hausrotschwanz zu gering sind. Bei diesen sechs ist es nun leider geblieben! Wir bitten zu prüfen, ob angesichts der zunehmenden Probleme der beiden Arten, Nistmöglichkeiten zu finden, hier nachgebessert werden kann. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Die genannten Nistkästen wurden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung (Büro faktorgruen) ermittelt. Bei der Prüfung der Verbotstatbestände wurden im Zuge der Gebäudekontrolle 3 Nester nachgewiesen, die die Eignung als Niststandort für Hausrotschwanz und Haussperling belegen. Da die verschiedenen Vogelarten gerade im städtischen Raum unter hohem Konkurrenzdruck stehen, werden die verlorenen Nistorte im Verhältnis 1 zu 2 im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung ausgeglichen. So wird sichergestellt, dass die betroffenen Arten Haussperling und Hausrotschwanz genügend Ausweichmöglichkeiten finden. Die Anzahl an Nistkästen wird aus gutachterlicher Sicht für ausreichend befunden, da - 2 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Weiterhin haben wir in unseren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass für den Schriftzug "Skybar" als Außenbeleuchtung Leuchtmittel mit insektenschonender Bauweise und nicht anlockendem Lichtspektrum verwendet werden sollten. Tatsächlich dürfen die Buchstaben nun nicht be- oder hinterleuchtet werden. Im Zusammenhang mit den beleuchteten Fenstern der Skybar hatten wir unsere Befürchtung geäußert, dass die Beleuchtung zur Insektenfalle wird, wenn nicht entsprechende Leuchtmittel mit geringem oder keinem UV-Anteil gewählt werden, die nicht nach oben abstrahlen. Für die Außenbeleuchtung wird nun die Verwendung von insektenschonenden Leuchtmitteln festgesetzt. Darüber hinaus muss die Beleuchtung der Skybar abgestellt werden, sobald diese geschlossen ist. Dies entspricht unseren Hinweisen in den Stellungnahmen. Zum Schutz vor Vogelschlag hatten wir weiterhin darauf hingewiesen, dass der Reflexionsgrad der Glasflächen des geplanten Gebäudes auf unter 15 % zu begrenzen ist. In dem aktuellen Bebauungsplan (Fassung vom 10.04.2019) ist jetzt nur die Rede davon, dass der Reflexionsgrad von Fenster- und Glasflächen Nistmöglichkeiten zwar generell vorhanden sind, die ursprüngliche Fassade aber nicht besonders viele Nistmöglichkeiten bietet. Obwohl Brutstätten der o.g. Mauersegler im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung ausdrücklich ausgeschlossen wurden, werden die Empfehlungen des BUND im Bebauungsplanverfahren aufgegriffen und entsprechend 10 Nistkästen festgesetzt. Insgesamt liegen die durch den Bebauungsplan festgesetzten Artenschutzmaßnahmen deutlich über den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens. Weitere Maßnahmen sind daher nicht erforderlich und nicht vorgesehen. Kenntnisnahme Der genannte Reflexionsgrad von maximal 15 % ist in den textlichen Festsetzungen entsprechend beinhaltet. - 3 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt begrenzt wird. Die max. 15 %, um Vogelschlag zu beschränken, sind jedoch unbedingt einzuhalten! In unserer Stellungnahme vom 03.08.2018 hatten wir die Sozialverträglichkeit betont, d. h. benötigt werden in erster Linie Wohnungen und keine Büros oder Hotelzimmer. Geplant sind nun 25 Wohneinheiten mit 50 Fahrradstellplätzen. Weiter bewerten wir positiv, dass in die Fassade mindestens drei Fledermausröhren zu integrieren sind. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 03.05.2019 Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen haben sich keine neuen Anregungen oder Bedenken ergeben. Kenntnisnahme Handwerkskammer Karlsruhe vom 07.06.2019 Die Handwerkskammer Karlsruhe hat keine Anregungen oder Bedenken zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzubringen. Kenntnisnahme Industrie- und Handelskammer Karlsruhe vom 29.05.2019 Nach Überprüfung der uns überlassenen Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe zu oben genanntem Bebauungsplan keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen hat. Kenntnisnahme Landratsamt Karlsruhe, Dezernat VI, Gesundheitsamt vom 30.04.2019 Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen haben sich keine neuen Anregungen oder Bedenken ergeben. Kenntnisnahme Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vom 09.05.2019 Wir bedanken uns für die Benachrichtigung über die Auslegung des 0.9. Bebauungsplans. Die VBK haben keine weiteren Anmerkungen. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 24.07.2018, deren Inhalt nach wie vor gültig ist. Kenntnisnahme - 4 - Teil B - 2. Offenlage Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 07.10.2019 Durch die oben genannte und in den Unterlagen näher beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr nicht berührt. Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planung seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände. Kenntnisnahme Handwerkskammer Karlsruhe vom 18.10.2019 Die Handwerkskammer Karlsruhe hat nach Durchsicht der Unterlagen weiterhin keine Anregungen oder Bedenken zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzubringen. Kenntnisnahme Landratsamt Karlsruhe, Dezernat VI, Gesundheitsamt vom 06.11.2019 Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen haben sich keine neuen Anregungen oder Bedenken ergeben. Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe, -Planungsstelle- vom 14.10.2019 Flächennutzungsplan Die Planung ist auch mit den hier dargelegten Änderungen aus dem Flächennutzungs- plan entwickelt. Anregungen oder Belange werden keine vorgebracht. Kenntnisnahme Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 46 vom 24.10.2019 Luftrechtliche Belange werden durch den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Krie- gsstraße 23-25, Karlsruhe-Südweststadt“ nicht berührt. Es bestehen aus luftrechtlicher Sicht keine Kenntnisnahme - 5 - Rückmeldungen Stellungnahme Stadtplanungsamt Bedenken. Wir verweisen auch auf unser Schreiben vom 11.07.2018 mit AZ.: 46.2.-2511.2- KA/Südweststadt 01/1. Regionalverband Mittlerer Oberrhein vom 06.11.2019 Mit Schreiben vom 05.07.2018 und vom 16.11.2018 hatten wir bereits zur o. g. Planung zustimmend Stellung genommen. Darüber hinaus haben sich keine neuen regionalplanerischen Erkenntnisse ergeben. Kenntnisnahme Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vom 09.10.2019 Wir bedanken uns für die Benachrichtigung über die Auslegung des 0.9. Bebauungsplans. Für die VBK ergeben sich aus den vorliegenden Änderungen keine Belange die weiterer Anmerkungen bedürften. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 24.07.2018, deren Inhalt nach wie vor gültig ist. Kenntnisnahme

  • VbB 2019-07-31 Kriegsstraße 23-25
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kriegsstraße 23-25“ Karlsruhe – Südweststadt Entwurf Vorhabenträger: Projektgesellschaft VIII +IX mbH Berliner Allee 29 79110 Freiburg Planverfasser: KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung Am Weidenschlag 18 67071 Ludwigshafen - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 4 2. Bauleitplanung ....................................................................................... 4 2.1 Sonstige städtebauliche Planung .............................................................. 4 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5 2.3 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 7 3.5 Belastungen ............................................................................................ 7 4. Planungskonzept ................................................................................... 7 4.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 10 4.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 10 4.3. Bauweise .............................................................................................. 11 4.4. Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 11 4.5. Erschließung ......................................................................................... 11 4.5.1 ÖPNV ................................................................................................... 11 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr ............................................................... 11 4.5.3 Ruhender Verkehr Kraftfahrzeuge .......................................................... 12 4.5.4 Ruhender Verkehr Fahrräder .................................................................. 13 4.5.5 Geh- und Radwege ................................................................................ 13 4.5.6 Ver- und Entsorgung .............................................................................. 14 4.6 Gestaltung ............................................................................................ 14 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ............. 15 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 15 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................. 15 4.7.3 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 16 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................... 16 4.8 Energiekonzept ..................................................................................... 17 4.9 Belastungen .......................................................................................... 18 4.9.1 Schall ................................................................................................... 18 4.9.2 Luftreinhaltung / Stadtklima / Klimawandel / Klimaschutz ........................ 19 4.9.3 Altlasten / Kampfmittel .......................................................................... 20 5. Umweltbericht ..................................................................................... 20 6. Sozialverträglichkeit ............................................................................ 21 7. Statistik ............................................................................................... 21 7.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 21 7.2 Geplante Bebauung ............................................................................... 21 7.3 Bodenversiegelung ................................................................................ 21 8. Kosten ................................................................................................. 22 - 3 - 9. Durchführung ....................................................................................... 22 10. Übersicht der Gutachten / Untersuchungen .......................................... 22 B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 23 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 23 2. Entwässerung ....................................................................................... 23 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 23 4. Baumschutz .......................................................................................... 23 5. Altlasten ............................................................................................... 24 6. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 24 7. Private Leitungen .................................................................................. 24 8. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 24 9. Erneuerbare Energien ............................................................................ 24 10. Begrünungsplan .................................................................................... 24 11. Dachbegrünung / Solarenergetische Nutzung .......................................... 24 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen ............................................................ 26 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 26 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 26 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 26 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 26 4. Bauweise .............................................................................................. 27 5. Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 27 6. Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen ................................ 27 7. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ..................................... 27 8. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft .................................... 28 8.1 Vermeidungsmaßnahmen ...................................................................... 28 8.2 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 29 9. Schallschutz .......................................................................................... 29 9.1 Maßnahmen Verkehrslärm ..................................................................... 29 9.2 Maßnahmen Gewerbelärm .................................................................... 30 9.3 Passiver Schallschutz Gesamtlärm / Lärmpegelbereiche ........................... 31 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 33 1. Äußere Gestaltung ................................................................................ 33 1.1 Dachgestaltung ..................................................................................... 33 1.2 Fassaden ............................................................................................... 33 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................... 33 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze .............. 34 4. Außenantennen .................................................................................... 34 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 35 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 36 Unterschriften ................................................................................................. 38 Anlagen .............................................................................................................. 39 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das siebenstöckige Verwaltungsgebäude Kriegsstraße Nr. 23 und 25 zwischen Ritterstraße und Badenwerkstraße steht seit dem Jahr 2012 leer. Durch den jah- relangen Leerstand des Gebäudes, die desolate Bausubstanz sowie Vandalis- musschäden ist eine unwirtliche Situation entstanden, die der prominenten Lage an der Kriegsstraße und der Eckausbildung in der Verlängerung der "Strah- lenachse" Lammstraße nicht gerecht wird. Der Vorhabenträger plant den Abbruch des Gebäudes und eine Neubebauung. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind 2 Projekte geplant: Auf dem Grundstück Kriegsstraße Nr. 25 (Flurstück 3395) ist ein Hotel geplant. Auf dem Eckgrundstück Kriegsstraße Nr. 23 (Flurstück 3394) eine Wohnbebau- ung einschließlich gewerblicher Nutzungen. Für die geplante Bebauung hat der Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Die Preisgerichtsent- scheidung fand am 27.06.2017 statt. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren soll nun die planungs- rechtliche Grundlage für die Neubebauung im Sinne der Wettbewerbsentschei- dung geschaffen werden. 2. Bauleitplanung 2.1 Sonstige städtebauliche Planung Der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung wurde vom Gemeinderat am 24.03.2015 als "sonstige städtebauliche Planung" nach § 1 Abs. 6, Nr. 11 BauGB beschlossen. Ziel des Rahmenplans ist es, über eine gesamtstädtische Betrach- tung konkrete Handlungsbedarfe und -optionen für besonders betroffene Teil- räume (sog. Hot-Spots) zu entwickeln und dabei sozioökonomische und sonstige Faktoren, die einen Einfluss auf die künftige Verwundbarkeit gegenüber sommer- licher Extremhitze in einzelnen Stadtquartieren ausüben, zu berücksichtigen. Das Vorhabengrundstück liegt in einem im Rahmenplan klassifizierten Stadt- strukturtyp „Blockrandstruktur“. Die für diesen Strukturtyp aufgezeigten Maß- nahmen wie • „grüne Parkierung“ • Erhöhung des Oberflächen-Albedos durch helle Fassade • Innen-/ Hinterhofbegrünung • Energetische Gebäudesanierung (hier Neubau) • Dachbegrünung • Sommerlicher Wärmeschutz am Gebäude werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgegriffen. - 5 - 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung Der geltende Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (5. Aktualisierung) stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche (M) im Bestand dar. In der momentan laufenden Fortschreibung wird diese Darstellung nicht ver- ändert. Die Planung ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.3 Verbindliche Bauleitplanung Das Vorhaben liegt im Bereich der rechtswirksamen Bebauungspläne Bebau- ungsplan Nummer 60 „zw. Kriegsstraße, u. Beiertheimer Allee“ vom 27. Juli 1883, Bebauungsplan Nummer 116 „Am Stadtgarten, Poststraße, Karl-Hoffmann- Straße“ vom 20. März 1913, Bebauungsplan Nummer 177 „Kriegsstr., Ettlinger Straße, Baumeisterstraße, Meidingerstraße“ vom 23. November 1928, Bebau- ungsplan Nummer 182 „Kriegsstraße, Ritterstraße, Festplatz, Ettlinger Straße“ vom 19. September 1929 und der Bebauungsplan Nummer 353 „Kriegsstraße, zw. Hirsch- u. Lammstraße“ vom 20 Juni 1969 sowie des Bebauungsplans Nr. 397 „Am Nymphengarten, zwischen Ritterstraße und Badenwerkstraße“, vom 26.10.1973, der für die beiden Grundstücke „Mischgebiet“ mit der Nutzung Ver- waltungsgebäude und Läden festsetzt. Der Bebauungsplan Nr. 785 „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“, vom 19.12.2008, grenzt an die Gebäudekanten zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße an und beansprucht eine kleine Fläche der beiden Grundstücke für einen öffentlichen Gehweg und einen neuen Treppenaufgang zur bisherigen Galerie. Alle Bebauungspläne werden in dem sie betreffenden Teilbereich durch den vor- habenbezogenen Bebauungsplan geändert bzw. aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 3.000 m² große Plangebiet liegt in Karlsruhe – Südweststadt. Es umfasst die Gebäude Kriegsstraße 23 und 25 mit den Flurstücken 3395 und 3394 sowie die zur Umgestaltung / Vorfahrt erforderliche, angrenzende öffentliche Verkehrsflä- chen. Nach der frühzeitigen Behörden- und Ämterbeteiligung wurde der Geltungsbe- reich geändert und auf die Erforderlichkeiten des Vorhabens abgestimmt. Durch die Zweiteilung des Geltungsbereichs werden nun ausschließlich die Flächen er- fasst, für die ein Umgestaltungsbedarf aufgrund des Vorhabens (Hotelvorfahrt, Verschiebung Baumstandorte, Zufahrt Tiefgarage) besteht. Für die dazwischen- liegenden öffentlichen Gehwegflächen besteht kein Veränderungsbedarf. Diese verbleiben somit im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 785 „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. - 6 - 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet liegt innerhalb vorhandener Bebauung und ist vollständig befes- tigt. Die vorhandene Vegetation beschränkt sich auf eine Dachbegrünung mit nichtheimischen Gehölzen. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan beinhaltet eine detaillierte Bestandser- fassung und –bewertung der Gegebenheiten. Integriert ist die Abhandlung der Belange des Artenschutzes. Eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde bereits durchgeführt .1 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das ehemalige Verwaltungsgebäude Kriegsstraße 23 und 25 ist der nordöstliche Teil einer Blockrandbebauung zwischen Kriegsstraße, Ritterstraße, Badenwerk- straße und Hermann-Billing-Straße. Die Fläche des Plangebietes ist vollständig überbaut und befestigt. Das siebenstöckige Bürogebäude steht seit dem Jahr 2012 leer. Leerstand, ausbleibender Gebäudeunterhalt und Vandalismus haben eine negative Ausstrahlung auf das Stadtbild und die Nachbarschaft. Das Bestandsgebäude ist ebenso wie das Nachbargebäude Kriegsstraße 27+29 aus den 70er Jahren. Das 2. Obergeschoss liegt an einem Fußgängersteg, der an die beiden Fußgängerbrücken, die über die Kriegsstraße verlaufen, angebunden war. Die Fußgängerbrücken wurden zwischenzeitlich abgebrochen. Im Erdge- schoss unterhalb des Stegs befinden sich die Parkgarage mit Ein- und Ausfahrt sowie eine Einzelhandelsfläche. Die unmittelbare Umgebung ist durch Wohn-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäu- de sowie großflächen Einzelhandel geprägt. In den Nachbargebäuden überwiegt die Wohnnutzung. Im Innenhof grenzen Wohnungen und eine Kindertagesstätte an. Im Zuge der Umgestaltungen in der Kriegsstraße wird sich der Charakter der Um- gebung verändern und deutlich weniger durch den motorisierten Verkehr domi- niert sein. Mit dem Umbau der Kriegsstraße zu einem "Stadtboulevard" und dem Gebäudeabbruch und der Neubebauung des Vorhabens geht eine Aufwertung des gesamten Einmündungsbereichs Kriegsstraße / Lammstraße / Badenwerk- straße einher. Das Plangebiet wird durch Zufahrten über die Kriegsstraße und die Baden- werkstraße erschlossen. 1 Artenschutzrechtliche Prüfung, Ingenieurbüro faktorgruen GmbH, Freiburg, 2017 - 7 - 3.4 Eigentumsverhältnisse Mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen befindet sich das gesamte Plan- gebiet in Privateigentum. 3.5 Belastungen Altlasten Auf dem Flurstück 3394, Kriegsstraße 23, sind der Stadt Karlsruhe, Amt für Um- welt- und Arbeitsschutz, derzeit keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen bekannt (Erhebungsstand 31. Dezember 2015). Das Grundstück Kriegsstraße 25 (Flurstücksnummer 3395) wird bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung "AS Möbel- fabrik Gebrüder Himmelheber", Objekt-Nummer 01762 nachrichtlich im Boden- schutz- und Altlastenkataster geführt. Zwischen 1889 und 1949 wurden auf dem Gelände vorwiegend kunstgewerbliche Möbel- und Schreinerarbeiten durchge- führt. Aufgrund der geringen Altlastenrelevanz schied das Objekt aus der aktiven Altlastenbearbeitung aus und wurde archiviert. Derzeit sind auf dem Gelände kei- ne weiteren Maßnahmen erforderlich. Kampfmittel Hinsichtlich möglicher Belastungen durch Kampfmittel liegt eine Luftbildauswer- tung vor. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nicht ausgeschlos- sen werden, dass Sprengbomben-Blindgänger oder andere Kampfmittel vorhan- den sind. Im weiteren Verfahren ist daher eine nähere Überprüfung durchzufüh- ren. Vor Eingriffen in den Boden sollte daher der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu Rate gezogen werden. Näheres ist im Baugenehmigungsverfahren zu regeln. Immissionen Von der vorhandenen Grundstücks- / Gebäudesituation gehen derzeit keine Im- missionen aus. Zu berücksichtigen sind die Einwirkungen des Verkehrslärms, ins- besondere der Kriegsstraße auf das Plangebiet. Vorhandene Leitungen In der Badenwerkstraße (Flst 3384) verläuft ein großer Mischwasserkanal. Eine Überbauung des vorhandenen Kanals ist nicht zulässig. Bauwerke im Nahbereich des Kanals sind für den Kanal lastfrei zu gründen und müssen einen lichten Min- destabstand von 3,00 m einhalten. Die Zugänglichkeit zu den Schachtbauwerken des Mischwasserkanals mit einem Kanalspülzeug ist jederzeit zu gewährleisten. 4. Planungskonzept Die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Konzeption sieht für die Bebauung der beiden Grundstücke einen Abriss und eine Neubebauung vor. - 8 - Architektur und Gebäudekonzeption sind das Ergebnis eines Architektenwettbe- werbes. Das neue Gebäude schafft eine klare Raumkante zur Kriegsstraße und betont mit einem "Kopfbau" den Endpunkt des Schlossstrahls Lammstraße. Das Vorhaben hat insgesamt positive Auswirkungen auf das städtebauliche Um- feld und das benachbarte Wohnen. Dies gilt insbesondere angesichts der Neuge- staltung der Kriegsstraße als "Stadtboulevard" und einer Aufwertung der angren- zenden öffentlichen Flächen. Als Nutzung ist entlang der Kriegsstraße ein Hotel vorgesehen. Das Eckgebäude zur Badenwerkstraße soll künftig als Wohn- und Geschäftshaus genutzt werden. Das Erdgeschoss der beiden Gebäude dient als Fläche für die Hotellobby und für Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen. Im Dachgeschoss des Eckgebäudes ist ein Restaurant in Verbindung mit einer Cocktailbar ("skybar") vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Kriegsstraße bzw. die Baden- werkstraße. Stellplätze sind ausschließlich in einer Tiefgarage mit Zufahrt von der Kriegsstraße und als überdachte Stellplätze im rückwärtigen Erdgeschoßbereich mit Zufahrt von der Badenwerkstraße zulässig. Das Vorhaben ist hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr ange- bunden. Einkaufsmöglichkeiten, die wichtigsten öffentlichen Einrichtungen sowie der Hauptbahnhof sind zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad gut erreichbar. Andienungs-/ Anlieferungsvorgänge erfolgen über die angrenzenden öffentlichen Flächen der Kriegsstraße. Müllfahrzeuge werden künftig von der Kriegsstraße aus westlicher Richtung in die Badenwerkstraße einfahren können um Rückwärts- fahrten zu vermeiden. Eine allgemeine Durchfahrt an dieser Stelle wird mittels Poller unterbunden. Die Ver- und Entsorgung erfolgt über die bereits vorhandene Infrastruktur der an- grenzenden öffentlichen Flächen. Hotelnutzung Die Schaffung eines neuen Hotelstandortes erfordert eine Auseinandersetzung mit der Hotelbedarfssituation. Im Auftrag des Amtes für Stadtentwicklung wurde ein Hotelgutachten für die Stadt Karlsruhe mit einer Prognose der Angebots- und Nachfrageentwicklung erstellt. 2 Die wichtigsten Ergebnisse sind im Folgenden kurz dargestellt: • Dynamische und positive Entwicklung des Beherbergungssektors Karlsruhe • Nachhaltiger Bedarf nach zusätzlichen Hotelkapazitäten • Fehlende Kapazitäten im Bereich hochwertiger Business- und Tageshotels mit einer Größenordnung ab 150 Zimmern • Das derzeitige Hotelangebot der Stadt wird den Nachfrageerwartungen und - anforderungen sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht nicht gerecht. Besonders im Rahmen von Großkongressen und größeren Veranstal- 2 Hotelgutachten für die Stadt Karlsruhe -Kurzfassung-, ghh consult GmbH Dr. Hank-Haase & Kunz, Wiesbaden, 20.10.2016 - 9 - tungen müssen die Nachfragegruppen auf Hotels im weiten Umland auswei- chen • Befragung großer Karlsruher Unternehmen und Messe-/Kongressveranstalter ergab einen dringenden Bedarf nach zusätzlichen Hotelkapazitäten insbe- sondere im 3- und 4-Sterne-Segment • Aufholbedarf im Hotelmarkt Karlsruhe im Hinblick auf nationale und interna- tionale Marken bzw. Hotelbrands • Gegenüber dem Jahr 2016 werden bis zum Jahr 2030 zusätzlich ca. 4-5 neue Hotels mit insgesamt ca. 900 Hotelzimmern erforderlich Zusammenfassend entspricht die geplante Hotelnutzung dem im Gutachten auf- gezeigten Bedarf und Empfehlungen. Die Zentralität des Standorts an der Kriegsstraße mit fußläufiger Nähe zum Ett- linger Tor, Rathaus, Marktplatz, Fußgängerzone, Schloss, Bundesgerichtshof, Kongresszentrum, Schwarzwaldhalle und Staatstheater sowie die hervorragende Erschließung, auch mit dem öffentlichen Personenverkehr, sind idealtypisch für einen Hotelstandort. Betreiberkonzept Das Hotel wird als Budgethotel mit einem hohen Qualitätsanspruch und einer Ho- telbar und ca. 320 Zimmern betrieben. Das Konzept ist im Wesentlichen auf die Vermietung der Hotelzimmer inkl. Frühstück ausgelegt. Das Hotel und die Rezep- tion sind rund um die Uhr besetzt. Ein Gastronomiekonzept mit Speisen ist nicht vorgesehen. Aufgrund des Betriebskonzeptes und den räumlichen Voraussetzun- gen sind Ausstellungen, Seminare, Tagungen oder ähnliche Veranstaltungen nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Ein Restaurantbetrieb findet nicht statt, eine Küche wird nicht installiert, es gibt nur einen so genannten Vorbereitungsraum. Das Frühstück wird ausschließlich in Buffetform angeboten und mit portionierten oder fertig vorbereiteten Lebens- mitteln angerichtet. Aufgrund zeitnaher Zulieferungen der frischen Lebensmittel und Snacks können die Lagerflächen klein gehalten werden. Die Gästestruktur setzt sich aus ca. 60% Businessgästen und 40% Touristikgästen zusammen. Auf Grund der Vertriebsstruktur über diverse Internetportale kommt der größte Teil der Gäste, ca. 90%, als so genannte Einzelreisende. Diese nutzen auf Grund ihrer Preissensibilität auch überwiegend die öffentlichen Nahver- kehrsmittel (ca. 75%). Am gewählten Standort ist die Anbindung zum Haupt- bahnhof und an den ÖPNV sehr gut. Ein geringer Anteil von ca. 5% der Gäste wird als sogenannte Gruppenreisen in Größenordnung zwischen 10 und 50 Personen kommen, die kleinen Gruppen in der Regel mit dem öffentlichen Nahverkehr bzw. Großraum-Taxi, die größeren Gruppen mit Bussen. Der Betreiber hat entspre- chende Werte und Erkenntnisse aus bisherigen Erfahrungen mit vergleichbaren Standorten und Hotelgrößen in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Wiesbaden, Stuttgart und München angenommen. - 10 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Zulässig sind nur die Vorhaben, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh- rungsvertrag und dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan ver- pflichtet hat. Als zulässige Nutzungen sind festgesetzt: • EG: Hotel, Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen • 1.OG: Hotel, Wohn-, Büro- und Gastronomienutzungen sowie freie Berufe • ab 2.OG (ohne DG): Hotel, Wohn-, Büro- und Verwaltungsnutzungen sowie freie Berufe • DG Hotel-, Wohn- und Gastronomienutzungen Die Festsetzung einer Gebietsart nach BauNVO wurde im Vorfeld geprüft. Da ausschließlich die im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes geplanten Nutzungen angestrebt werden, wurde auf die Festsetzung einer Gebietsart mit einer breiten Palette an zulässigen Nutzungen zugunsten einer konkreten Fest- setzung verzichtet. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung leitet sich aus dem Gebäudebestand, der umge- benden Bebauung und den städtebaulichen Anforderungen an eine raumbildende Kante zur Kriegsstraße ab. Wie bereits im Bestand wird das Baugrundstück künftig vollständig überbaut bzw. durch eine Tiefgarage unterbaut. Die zulässige Grundflächenzahl wird daher mit 1,0 festgesetzt. Eine ausgleichende Wirkung wird durch die Begrünung der Stell- platzüberdachung im Erdgeschoss und die Begrünung des Dachgeschosses er- reicht. Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzung der Wandhöhen entsprechend des Hochbauentwurfs differenziert festgesetzt. Sie fügen sich in die bestehende Bau- struktur der Umgebung ein und sorgen für eine maßstabsgerechte Raumkante zur Kriegsstraße und betonen mit einem geringfügig erhöhtem "Kopfbau" den Endpunkt des Schlossstrahls Lammstraße. Der rückwärtige Bereich und der Be- reich zum Anschluss an die Bestandbebauung Badenwerkstraße sind entspre- chend abgestaffelt. Da in nördlicher Richtung lediglich die Verkehrsflächen der Kriegsstraße an- schließen, geht von dem Vorhaben keine nennenswerte Verschattungswirkung aus. Auch bei den vergleichsweise hohen Nutzungsmaßen werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher eingehalten. - 11 - 4.3. Bauweise Es wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Die Errichtung der Gebäude ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit Grenzbebauung vorgesehen und ohne Längenbegrenzung zulässig. Die Gebäude müssen ohne Grenzabstand an das westlich angrenzende Gebäude Kriegsstraße Nr. 27 und an das Gebäude Badenwerkstraße Nr. 9 errichtet werden, was der aktuellen Situation entspricht. Auf diese Weise soll sichergestellt werden dass die städtebaulich gewünschte Blockrandbebauung nach dem Abbruch der Gebäude wieder hergestellt wird. Im rückwärtigen Erdgeschoßbereich sind eine Stellplatzanlage und Nebenanla- gen mit Überdeckung der Stellplatz,- und Nebenanlagenflächen ohne Grenzab- stand zulässig. Die bauliche Überdeckung beugt Störungen der Nachbarschaft vor. 4.4. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Planeintrag von Baulinien und Baugrenzen festgesetzt. Durch das geplante Gebäude soll der bauliche Be- stand entsprechend des Wettbewerbsergebnisses ersetzt werden. Die Festset- zung der Baulinien zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße sowie die Festset- zungen zur Bauweise sichern die Wiederherstellung der für diesen Bereich typi- schen Straßen- und Blockrandbebauung. 4.5. Erschließung 4.5.1 ÖPNV Das Plangebiet ist über die Haltestellen Konzerthaus und Ettlinger Tor bereits gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Nach dem Abschluss der Umbauarbeiten in der Kriegsstraße sorgt eine weitere Straßenbahntrasse mit ih- ren Haltestellen für eine verbesserte und schnellere Anbindung. 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist über die Kriegsstraße an das örtliche und überörtliche Stra- ßennetz angebunden. Die Zufahrt und Anlieferung zum Hotel ist mit einer Vor- fahrt und einer signalisierten Tiefgaragenzufahrt über die Kriegsstraße vorgese- hen. Der Innenhof und das Wohngebäude auf dem Flurstück 3394 sind über die Badenwerkstraße erschlossen. Durch die Umbaumaßnahmen in der Kriegsstraße wird der Durchgangsverkehr in einen neuen Autotunnel unterhalb der Kriegsstraße geführt. Somit verbessert sich der Verkehrsfluss und die Kriegsstraße wird entlastet. Lage und Funktionsfähigkeit der Zufahrten, der Parkierung, der Anlieferungsvor- gänge und der Hotelvorfahrt wurden gutachterlich geprüft. - 12 - 4.5.3 Ruhender Verkehr Kraftfahrzeuge Hotelprojekt Für das Hotelprojekt auf dem Grundstück Kriegsstraße 25 sind bei Anrechnung des ÖPNV-Bonus - entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Herstellung notwendiger Stellplätze – insgesamt 29 Stellplätze erforderlich. Diese resultieren aus 26 Stellplätzen für das Hotel und 3 Stellplätzen für die Gastronomienutzung im Erdgeschoss des Hotelgebäudes. In der Tiefgarage können max. 43 Stellplätze untergebracht werden. Ein zweites Tiefgaragengeschoss wäre bei der vergleichsweise geringen Größe und einem hohen Anteil an Rampen- und Fahrflächen unverhältnismäßig aufwändig. Hinzu kommt, dass die Gründung eines zweiten Untergeschosses in den Bereich der In- jektionsverankerung der Tunnelbaustelle und in das Grundwasser eingreifen wür- de. Im Hofbereich des Hotelgrundstücks (EG-Ebene) sind max. 14 überdachte Stell- plätze mit Zufahrt von der Badenwerkstraße möglich. Zusätzlich sind 2 weitere Stellplätze im Sockelgeschoss der Nachbarbebauung Badenwerkstraße Nr. 9 ver- fügbar. Das maximal mögliche Stellplatzangebot auf dem Grundstück Kriegsstraße Nr. 25 in Tiefgarage und Hof beträgt damit 57 Stellplätze. Mit den beiden oben genann- ten Stellplätzen auf dem angrenzenden Grundstück Badenwerkstraße Nr.9 ste- hen insgesamt 59 Stellplätze zur Verfügung. Wohn- und Geschäftsgebäude Für das Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück Kriegsstraße Nr. 23 ist der Bau einer separaten Tiefgarage nicht möglich. Hier wäre aufgrund der geringen Grundstücksgröße für wenige Stellplätze und einem extrem hohen Anteil an Rampen- und Fahrflächen ein unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich. Eine Vergrößerung der Tiefgarage auf dem Grundstück Kriegsstraße Nr. 25 ist in Hin- blick auf im Untergeschoss unterzubringende Technik-, Müll-, Keller- und Fahr- radabstellräume nicht möglich. Über die Durchfahrt von der Badenwerkstraße in der Erdgeschosszone werden die überdachten Stellplätze im rückwärtigen Bereich des Hotels erschlossen. Die Anlage von ebenerdigen Stellplätzen in der Erdgeschosszone auf dem Grundstück Kriegsstraße 23 wäre darüber hinaus auch wegen der besonderen Ecksituation aus städtebaulichen Gründen abzulehnen. Der Stellplatzbedarf für das Wohn- und Geschäftshaus resultiert aus 11 Stellplät- zen für die Gastronomienutzung und aus 25 Stellplätzen der 25 geplanten Woh- nungen. Diese Stellplätze können auf dem Grundstück selbst aus den oben ge- nannten Gründen nicht untergebracht werden. Da die für das Wohnen erforderlichen Stellplätze nicht durch die Schaffung von Fahrradstellplätzen ersetzt oder durch einen Geldbetrag abgelöst werden kön- - 13 - nen, werden diese teilweise in der Tiefgarage und im Übrigen im Hofbereich des Hotelgrundstücks Kriegsstraße 25 untergebracht. Baulasten Im Rahmen des Bestandes gibt es (Alt-) Baulasten für insgesamt 33 Stellplätze. Bilanz • Stellplatzbedarf Hotelprojekt (Gewerbe/Gastro) 29 St. • Stellplatzbedarf Wohn- und Geschäftsgebäude (Gewerbe/Gastro) 11 St. • Stellplatzbedarf Wohn- und Geschäftsgebäude (Wohnen) 25 St. • Stellplatzbedarf (Alt-) Baulasten 33 St. Gesamtbedarf 98 St. Dem stehen gegenüber: • Vorhandene Stellplätze gesamt 59 St. • Ersatz (gewerblicher) Stellplätze durch 24 Fahrradstellplätze im Eingangsbereich Hotel auf eigenem Grundstück 6 St. • Stellplatznachweis auf Grundstücken in zumutbarer Entfernung (innerhalb 1km Radius) 33 St. Gesamtangebot 98 St. 4.5.4 Ruhender Verkehr Fahrräder Die notwenigen Fahrradstellplätze nach § 37 Abs.2 LBO resultieren aus dem Be- darf für das Hotelprojekt mit insgesamt 24 Fahrradstellplätzen, der gastronomi- schen Nutzung des Eckgebäudes mit 22 Fahrradstellplätzen sowie dem Bedarf für die geplanten 25 Wohnungen mit 50 Fahrradstellplätzen. Insgesamt sind somit 96 Fahrradstellplätze erforderlich. Diese sind wie folgt geplant: Überdacht im Hof, auf baurechtlich gesicherter Fläche des Nachbargrundstücks Badenwerkstraße Nr.9: 34 Fahrradstellplätze (davon dienen 20 der Eckbebauung und 14 der Hotelbebauung) Im Bereich der Hoteltiefgarage in separatem Raum 10 Fahrradstellplätze Im Bereich des Untergeschosses des Eckgebäudes 52 Fahrradstellplätze 4.5.5 Geh- und Radwege Der Charakter der ehemals zehnspurigen Kriegsstraße wird sich durch die Um- baumaßnahmen von einer autodominierten Stadtautobahn mit hoher Tren- nungswirkung zu einem begrünten Stadtboulevard entwickeln. Breite Wege für - 14 - Fußgänger und Radfahrer und sichere Fußgängerüberwege machen die beiden über die Kriegsstraße verlaufenden Fußgängerbrücken und den daran ange- schlossenen Fußgängersteg überflüssig. Die unmittelbar an das Vorhaben angrenzenden öffentlichen Flächen wurden in den Geltungsbereich aufgenommen, da es hinsichtlich der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Parkplätze, Baumstandorte und des vorgesehenen Treppenaufgangs und der Berücksichtigung vorhandener Grundstücksgrenzen Änderungsbedarf gibt. 4.5.6 Ver- und Entsorgung Das Grundstück ist voll erschlossen. Die vorhandene Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme wird weiterhin genutzt. Auf die Verwendung von festen und flüssigen Brennstoffen wird aufgrund des Fernwärmeanschlusses verzichtet. Das Niederschlagswasser wird durch die Dachbegrünung zurückgehalten bzw. verzögert an die Kanalisation abgegeben. Dies entspricht weitgehend der bishe- rigen Situation. Eine gewisse Verbesserung wird durch die Begrünung der Dach- geschossflächen erreicht. Möglichkeiten zur Versickerung bestehen nicht. Die Ab- fallentsorgung des Hotels erfolgt über einen geschlossenen Müllraum im Erdge- schoss und einen Müllbereitstellungsplatz im Gehwegbereich an der Tiefgaragen- zufahrt / Hotelandienung Kriegsstraße. Die Müllräume sind so groß zu dimensio- nieren, dass sämtliche erforderlichen Abfallbehälter darin aufgestellt werden können. Eine Mehrfachentleerung aufgrund von Platzmangel wird, da es sich um einen Neubau handelt, ausdrücklich ausgeschlossen. Hierauf wird im Durchfüh- rungsvertrag deutlich hingewiesen. Die Abfallentsorgung der Wohn- und Ge- werbenutzung des "Kopfbaus" erfolgt über Standplätze in der Hofdurchfahrt und Bereitstellungsplätze an der Hofzufahrt der Badenwerkstraße. Künftig ist ein Ab- biegen von Müllfahrzeugen von der Kriegsstraße (aus westlicher östlicher Rich- tung) in die Badenwerkstraße möglich. Zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten und Rangiervorgängen soll die Badenwerkstraße zur Müllentsorgung künftig nur von Norden nach Süden befahren werden. Zur Vermeidung von allgemeinem Fahrzeugverkehr ist ein herausnehmbarer Pfosten in der Badenwerkstraße zu in- stallieren (der genannte Bereich liegt außerhalb des Bebauungsplans). Die Auf- stellfläche für Müllfahrzeuge in der Badenwerkstraße ist so zu platzieren, dass der Radweg in der Kriegsstraße freigehalten wird. 4.6 Gestaltung Architektur, Gebäudekonzeption und Gestaltung sind das Ergebnis eines Archi- tektenwettbewerbes. Das neue Gebäude schafft eine klare Raumkante zur Kriegsstraße, ist aufgrund seiner städtebaulichen Bezüge fest mit dem Ort ver- bunden und gleichzeitig ein markanter neuer Stadtbaustein. Die unterschiedli- chen Funktionen sind klar ablesbar ohne ein großzügiges Gesamterscheinungs- bild zu verlieren. Der Neubau ist strukturiert und gegliedert und wird gleichwohl als einheitlicher Komplex wahrgenommen. Durch helle Betonoberflächen, einen unaufgeregten und zeitlosen Fassadenrhythmus sowie einem ausgewogenen Verhältnis zwischen offenen und geschlossenen Fassadenanteilen entsteht ein großzügiges, offenes und einladendes Gesamterscheinungsbild. Siehe hierzu die - 15 - Anlage 3.15 Detail-Fassadenausschnitt und Ziffer 1.2 Fassaden der örtlichen Bau- vorschriften. Die konkrete Bauausführung und Gestaltung wird im Durchfüh- rungsvertrag verbindlich geregelt. Stellplätze und Funktionsbereiche sind aus- schließlich innerhalb der geplanten baulichen Anlagen untergebracht und nicht einsehbar. Die Überdachung der Stellplätze und Nebenanlagen im Innenhof und das Dach sind begrünt. Technische Anlagen, wie z.B. Kühlungs- und Lüftungsan- lagen sind baulich zu integrieren. Zur Sicherung eines geordneten städtebaulichen Erscheinungsbildes wird die Zu- lässigkeit der Werbeanlagen entsprechend geregelt. Bei dem entstehenden Ho- telkomplex handelt es sich um ein Vorhaben, dass aufgrund seiner Größe und so- litären Lage entlang der Kriegsstraße besondere Anforderungen an die Maßstäb- lichkeit und die Ausgestaltung der Werbeanlagen stellt. Ergänzend zu den örtli- chen Bauvorschriften sind die Werbeanlagen im Rahmen des Vorhaben- und Er- schließungsplans dargestellt. 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe ist das Quartier als "hoch belastet mit Handlungsbedarf" identifiziert. Das Grundstück ist im Bestand bereits vollständig bebaut und versiegelt, hat jedoch im Blockinnen- bereich auf den niedrigeren Gebäudeteilen einen großen, intensiv begrünten Dachgarten. Dieser Dachgarten muss entfallen. Die Neubebauung sieht, wie be- reits im Bestand, eine vollständige Unter- bzw. Überbauung vor. Ziel der Grün- ordnung ist es, dass die von der entfallenden Dachterrasse ausgehenden, insbe- sondere kleinklimatischen Wohlfahrtswirkungen durch die extensive Begrünung der obersten Dachebenen, der Stellplätze und Nebenanlagen im Hof sowie inten- siven Begrünung im Erdgeschoßbereich des Hotels kompensiert werden. Die Qualitäten hinsichtlich Mindestüberdeckung, Substratstärke sowie die Artenliste der Kräuter und Gräser zur Einsaat werden entsprechend festgesetzt. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de- ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Im öffentlichen Gehwegbereich entlang der Kriegsstraße sind Baumpflanzungen vorgesehen. Anordnung, Baumarten und Qualität der Baumstandorte korrespon- dieren mit dem angrenzenden Bebauungsplans Nr. 785A „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ vom 19.12.2008. 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen der Bauleitplanung ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). In der Artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das - 16 - Vorhaben erfüllt werden könnten, ermittelt und dargestellt. Am 11.7.2017 wurde der Biotopbestand des Plangebiets erfasst. Hierbei wurde das Plangebiet inklusive das Gebäude auch gezielt auf besondere Habitatstruktu- ren wie geeignete Nistplätze untersucht. In der Artenschutzrechtlichen Prüfung wurde geprüft, ob Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG durch das Vorha- ben ausgelöst werden. Dabei kamen die Gutachter 3 zu folgendem Ergebnis: Die vorhandene Grünfläche mit Gehölzen im Hinterhof der Gebäude und die Gebäude selbst bieten potenziellen Lebensraum für störungstolerante Vogelarten. An den Gebäuden wurden drei Nester nachgewiesen, eine Nutzung durch gebäudebrü- tende Vogelarten (wahrscheinlich Haussperling und Hausrotschwanz) ist somit belegt. Eine Nutzung von Spalten am Gebäude durch Fledermäuse ist potentiell möglich. Aufgrund der vorhandenen Strukturen kommen jedoch nur Zwischenquartiere in Frage. Ein Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen kann aufgrund der Lage im Siedlungsgebiet, der Ausstattung des Plangebiets und den fehlenden geeigneten Strukturen ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung des Eintretens eines Verbotstatbestands gemäß § 44 Abs. 1 BNatschG sind entsprechende Maßnahmen notwendig. 4.7.3 Ausgleichsmaßnahmen Durch die derzeit bereits vollständige Überbauung des Grundstücks ist eine for- male Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nicht erforderlich. In Folge der Empfeh- lungen des Artenschutzgutachtens werden jedoch Vermeidungs- und vorgezoge- nen Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) festgesetzt und derzeit bereits realisiert. Für die vorgezogenen Maßnahmen (Nisthilfen für Vögel und Fleder- mauskästen) liegt eine vertragliche Vereinbarung vor. Die CEF -Maßnahmen wer- den in der städtischen Platanenallee an der Badenwerkstraße-Am Festplatz, Flur- stück 3384 und in der städtischen Parkanlage westlich der Stadthalle, Festplatz 4, Teilfläche des Flurstücks 3382 realisiert. 4.7.4 Maßnahmen für den Artenschutz Vermeidungsmaßnahmen Rodungen von Bäumen und Gehölzen sowie deren Rückschnitt sind mit Blick auf den Vogel- und Fledermausschutz lediglich außerhalb der Brutperiode bzw. des Aktivitätszeitraums zulässig. Die Durchführung der Abbruchmaßnahmen muss vor dem 1.März begonnen werden. 3 Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro Faktorgrün, Freiburg, 11.09.2017 - 17 - Zum Schutz vor Vogelschlag wird der Reflexionsgrad von Fenster- und Glasflä- chen begrenzt. Für die Außenbeleuchtung wird die Verwendung von insektenschonenden Leuch- ten und Leuchtmitteln festgesetzt. CEF-Maßnahmen • Anbringen von 6 Nistkästen für Haussperling und Hausrotschwanz (Nischen- brüterhöhle Typ 1N, Fluglochweite 30 x 50 mm) im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereichs vor Beginn der Abrissarbeiten. Nach Fertigstellung des Ge- bäudes werden die Nistkästen an die Fassade umgehängt werden. • Anbringen von 3 Fledermauskästen (Fledermausflachkasten Typ 1FF) an Ge- bäuden oder Bäumen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereichs vor Be- ginn der Abrissarbeiten. Die Kästen sind in mindestens 4 m Höhe Richtung Osten oder halbschattig ausgerichtet anzubringen und müssen einen freiem Anflugbereich aufweisen. • In die Fassade des Neubaus sind mindestens 3 Fledermaus Fassadenröhren (Typ2FR) zu integrieren. Der Anflugbereich ist freizuhalten. 4.8 Energiekonzept Ziel des energetischen Konzeptes ist ein geringer Energieverbrauch in der Her- stellung und Nutzung des Gebäudes. Das Gebäude wird auf der Grundlage der rechtskräftigen, aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) realisiert. Geprüft wurde zudem die Realisierung eines übergesetzlichen Standards nach den Krite- rien des KfW Effizienzhaus 55. Anlagentechnik: Die Energieversorgung über die Fernwärme mit einem zertifizierten Primärener- giefaktor von 0,26 im Stadtgebiet Karlsruhe ist deutlich günstiger als der von der KfW vorgegebene Primärenergiefaktor (0,7). Die weiteren anlagenbezogenen Kri- terien der KfW wie • Wärmeübergabe innerhalb der thermischen Gebäudehülle • Zentrale Trinkwarmwasserbereitung • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung werden eingehalten. Thermische Gebäudehülle: Auch die Bauteilanforderungen der thermischen Gebäudehülle werden beim Ho- tel weitgehend erfüllt, für die Wohnnutzung jedoch nicht vollumfänglich erreicht. Problematisch im Nachweis beim Wohngebäude gestalten sich vor allem die Dämmschichtdicken der Fassade und die Vermeidung von Wärmebrücken, wenn die bisher kommunizierte Architektur einer filigranen und transparenten Fassade beibehalten werden soll. - 18 - Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Vorgaben zur thermischen Gebäudehülle nicht in vollem Umfang erreicht werden, die primärenergetischen Vorgaben zum KfW- Effizienzhaus 55 für beide Gebäudeteile jedoch übererfüllt werden. Ein Nachweis nach dem KfW-Verfahren ist nicht vorgesehen. 4.9 Belastungen 4.9.1 Schall Die Schallimmissionen wurden gutachterlich geprüft 4 5 . Von dem geplanten Vor- haben gehen keine Geräuschbelastungen aus, die das Umfeld unzumutbar stören. Für die Beurteilung des Verkehrslärms der auf das Vorhaben einwirkt wird die Si- tuation nach Umgestaltung der Kriegsstraße herangezogen. Trotz der Tunnellö- sung verbleibt ein nicht unerheblicher Anteil des motorisierten Verkehrs ober- halb, sodass auch weiterhin mit hohen Immissionsbelastungen zu rechnen ist. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle scheiden aufgrund der städtebaulichen Situation, des Platzbedarfs und der plane- rischen Absichten zur Neugestaltung der Kriegsstraße aus. Aufgrund des Verkehrslärms sind für die geplanten Nutzungen des Vorhabens passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Ergebnisse der schalltechni- schen Untersuchungen werden in das Verfahren eingestellt und entsprechende Festsetzungen in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen. Für die ca. 25 ge- planten Wohnungen sind idealtypische Grundrisse mit einem „Durchwohnen“ und der Orientierung von Schlaf- und Kinderzimmern zur ruhigeren Hofseite auf- grund der Ecksituation und der städtebaulich gewünschten, geschlossenen Block- randsituation, nicht möglich. Die im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Wohnungen bilden ein breites Spektrum ab und beinhalten 6 Einzimmerwohnungen mit einer Größe von ca. 33 bis 41 m², 14 Zweizimmerwohnungen mit einer Größe von ca. 42 bis 63 m² sowie 5 Dreizimmerwohnungen mit einer Größe von ca. 63 bis 73 m². Da aufgrund des Eckgebäudes etwa 75 % der zur Verfügung stehenden Fassadenlänge sich zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße orientieren, ist eine ausschließliche An- ordnung der Schlafzimmer zur ruhigeren Hofseite nicht möglich. Durch den ent- sprechenden Wohnungsmix und eine geschickte Grundrissordnung kann jedoch ein Teil der Schlafräume zur ruhigeren Hofinnenseite orientiert werden. Der erforderliche Lärmschutz wird durch öffenbare Schallschutzfenster und eine kontrollierte, fensterunabhängige Be- und Entlüftung der entsprechenden Räume gewährleistet. 4 Schalltechnische Untersuchung, Koehler&Leutwein, Karlsruhe, 30.01.2018 5 Lärmimmissionsprognose nach TA Lärm/DIN18005, Bayer Bauphysik, Fellbach, 06.09.2019 - 19 - Die in der schalltechnischen Untersuchung von Köhler+Leutwein, 30.01.2018, er- mittelten Beurteilungspegel wurden in der Lärmimmissionsprognose der Ingeni- eursgesellschaft Bayer Bauphysik vom 06.09.2019 berücksichtigt. Den unter Kap.I, Nr.9.3 festgesetzten Lärmpegelbereichen liegt eine Addition der Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm und des gewerblich bedingten Lärms zugrunde. Da der gewerblich bedingte Lärm sich aus dem hier untersuchten Lärm des Bauvorhabens und der Vorbelastung zusammensetzt wurden nicht die hier berechneten Werte addiert, sondern – konservativ – die Grenzwerte nach TA Lärm bzw. DIN 18 005 zugrunde gelegt. Für die Beurteilung des Gewerbelärms und dem dieser Nutzung zuzurechnenden Verkehrslärms, der von dem Vorhaben ausgeht, wurden die gewerblichen Emissi- onen gutachterlich untersucht und bewertet. 6 Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mithilfe von technischen und orga- nisatorischen Maßnahmen, die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm si- cher eingehalten bzw. unterschritten werden. Die im Gutachten empfohlenen Maßnahmen wurden in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans aufge- nommen (vgl. Kap. I, Nr.9). Schließlich wurde auch der wohnbezogene Verkehrslärm, der infolge der Nut- zung der Stellplätze im Innenhof und auf dem benachbarten Grundstück verur- sacht wird, anhand der DIN 18005 gutachterlich untersucht. Dabei hat sich ge- zeigt, dass die dortigen Orientierungswerte bei einer Überdachung der Stellplätze ebenfalls tags wie nachts deutlich unterschritten werden (zwischen 4 und 25 dB(A)). 4.9.2 Luftreinhaltung / Stadtklima / Klimawandel / Klimaschutz Bei Luftschadstoffen und Klima ist nicht mit signifikanten Änderungen zu rech- nen. Im Rahmen des Vorhabens sind keine klimaschädigenden Nutzungen vorge- sehen. Zur Minderung der CO2- und Schadstoffemissionen werden die Gebäude an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen. Die hellen Fassadenmateria- lien reflektieren die Sonneneinstrahlung und vermeiden eine sommerliche Auf- heizung und Wärmespeicherung. Kleinklimatisch positive Effekte sind zudem von der weitgehenden Begrünung der Dächer und den Baumpflanzungen vor dem Gebäude zu erwarten. Durch die Umgestaltung der Kriegsstraße und die Verbesserung des ÖPNV- Angebotes soll der Anteil des Individualverkehrs reduziert und der damit verbun- dene Schadstoffausstoß vermieden bzw. verringert werden. Dadurch sind positive Effekte für die Luftqualität im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens zu erwarten. Das Vorhaben ist im Sinne der „Stadt der kurzen Wege“ hervorragend zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zu erreichen und trägt damit ebenfalls zur Reduktion von Emissionen bei. 6 Lärmimmissionsprognose nach TA Lärm, Bayer Bauphysik, Fellbach, 06.09.2019 - 20 - Aufgrund der geringen Flächengröße und der Lage innerhalb des Siedlungsgebie- tes sind keine negativen klimaökologischen Auswirkungen zu erwarten. 4.9.3 Altlasten / Kampfmittel Es liegen keine Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht begründen. Eine kon- krete Untersuchung ist aufgrund der vorhandenen Baulichkeiten erst im Rahmen des Abbruchs möglich. Hinsichtlich möglicher Belastungen durch Kampfmittel liegt eine Luftbildauswer- tung vor. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nicht ausgeschlos- sen werden, dass Sprengbomben-Blindgänger oder andere Kampfmittel vorhan- den sind. Im weiteren Verfahren ist daher eine nähere Überprüfung durchzufüh- ren. 5. Umweltbericht Für den Bebauungsplan werden die "voraussichtlich erheblichen Umweltauswir- kungen" nach § 2 Abs. 4 BauGB im Sinne einer "Umweltprüfung" zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in Form eines Umweltberichtes entsprechend den Formvorschriften der Anlage 1 zum BauGB zu dokumentieren. Zusammenfassend stellt der Umweltbericht fest, dass angesichts der Wie- dernutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche sowie den genannten Nutzun- gen von dem geplanten Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswir- kungen ausgehen. Für potenziell gebäudebrütende Vogel- und Fledermausarten wird entsprechend Vorsorge getroffen. Der Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen muss vor dem Brut- und Aktivitätszeitraumes begonnen werden. Vor dem Abbruch wer- den vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Form von Nist- und Fledermauskäs- ten durchgeführt. Beim Bau des neuen Gebäudes werden entsprechend Nisthilfen integriert. Für die künftigen Nutzungen sind passive Schallschutzmaßnahmen in Abhängig- keit von der Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Nutzung und der betroffenen Fas- sade erforderlich. Die Lärmauswirkungen im Bereich der Stellplätze wurden gutachterlich unter- sucht. Dabei hat sich gezeigt, dass die Immissionsrichtwerte der unterschiedli- chen Regelwerke (TA Lärm für Gewerbelärm, DIN 18005 für sonstigen Verkehrs- lärm) selbst für ein Allgemeines Wohngebiet in der Nachbarschaft sicher einge- halten sind. Der Umweltbericht ist als Anlage beigefügt. Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten - 21 - Da es sich bei der vorliegenden Planung um die Überplanung eines bereits bebau- ten und erschlossenen Bereichs handelt ergeben sich keine grundsätzlichen Flä- chenalternativen. Eine grundsätzliche Alternative zur Wiedernutzbarmachung, wie etwa der ver- bleibende Leerstand oder der ersatzlose Abbruch, widerspricht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Alternativen bezüglich der Bebaubarkeit, des Baukörpers und der Baukörperglie- derung, der Höhenentwicklung und der Fassade wurden im Rahmen eines Archi- tekturwettbewerbes untersucht. Ebenso wurde für das Eckgebäude eine alterna- tive Wohn- oder Gewerbenutzung untersucht. Die Prüfung eines alternativen Hotelstandortes ist angesichts der gut geeigneten Lage und der privaten Investitionsabsicht am Standort nicht zielführend. 6. Sozialverträglichkeit Die Planung soll die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze und Wohnungen im Karlsru- her Stadtgebiet ermöglichen. Die Planung leistet außerdem einen wichtigen Bei- trag zur Verbesserung des touristischen Angebotes und zur Stärkung und Siche- rung des Messe- und Kongressstandortes Karlsruhe. Die Erschließung und Gebäudeplanung erfüllt die Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Bauflächen ca. 2.660 m² 90 % Öffentliche Verkehrsflächen ca. 300 m² 10 % Gesamt ca. 2.960 m² 100 % 7.2 Geplante Bebauung Anzahl Wohneinheiten Bruttogeschossfläche Hotelnutzung (oberirdisch) ca. 323 Zimmer ca. 10.572 m² Wohnnutzung ca. 25 WE ca. 2.069 m² Gastronutzung Hotelgrundstück ca. 125 m² Sky-Bar (inkl. Terrasse) ca. 415 m² gewerblich genutzte Nebenräume im 8.OG, Eckgebäude ca. 86 m² Gastronutzung im EG und 1.OG, Eckgebäude ca. 494 m² 7.3 Bodenversiegelung Gesamtfläche ca. 2.960 m² 100 % Derzeitige Versiegelung ca. 2.960 m² 100 % Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 2.960 m² 100 % - 22 - 8. Kosten Zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorhabenträger wird ein Durchführungs- vertrag gemäß § 12 BauGB geschlossen, der die Durchführung des Vorhabens und die Kostenträgerschaft des Verfahrens regelt. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 10. Übersicht der Gutachten / Untersuchungen • Artenschutzrechtliche Prüfung, Ingenieurbüro Faktorgrün, Freiburg, 11.9.2017 • Kurzbeurteilung Verkehrserschließung, Ingenieurbüro Gruner, Basel, 16.2.2018 • Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro Köhler und Leutwein, Karls- ruhe, 30.1.2018 • Lärmimmissionsprognose nach TA Lärm, Bayer Bauphysik, Fellbach, 06.09.2019 • Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung, Ingenieurbüro Hinkelbein, Ellwangen, 22.9.2017 • Untersuchung und Dokumentation schadstoffhaltiger Bausubstanz, Ingeni- eurbüro Neumann+Schweizer, Freiburg, 2.5. / 24.5.2018 • Hotelgutachten für die Stadt Karlsruhe – Kurzfassung, GGH Consult GmbH, Wiesbaden, 20.10.2016 - 23 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver- sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor- handenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä- che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) umgehend der Denkmalbehörde zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unver- ändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalbehörde einer Verkür- zung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmalbehörde abzustimmen. 4. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. - 24 - 5. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 6. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzge- setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 7. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 8. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 2 und § 39 LBO). 9. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 10. Begrünungsplan Den Bauanträgen ist ein Begrünungsplan beizufügen. Es wird empfohlen, diesen vorab mit dem Gartenbauamt abzustimmen. Erforderlich sind auch die Darstel- lung der Dachbegrünung (Regeldetail zur Substratstärke oberhalb einer Drän- und Filterschicht), sowie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage. 11. Dachbegrünung / Solarenergetische Nutzung Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung kön- nen sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperatur- spitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege auf- einander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zu- sätzliche Nutzung der Begrünungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaran- lage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind in aufgeständerter Form mit ausrei- chendem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhaf- te Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, so- - 25 - dass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funk- tion nicht unzulässig eingeschränkt wird. - 26 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichneri- schen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9, 12 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5.März 2010 (GBl. S. 357, 358, berichtigt S. 416), jeweils einschließlich späte- rer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Planzeichnung (IV) und der Ziffern 2 bis 9 sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch- führungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig. 2. Art der baulichen Nutzung Als zulässige Nutzungen sind festgesetzt: • EG: Hotel, Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen • 1.OG: Hotel, Wohn-, Büro- und Gastronomienutzungen sowie freie Berufe • ab 2.OG (ohne DG): Hotel, Wohn-, Büro- und Verwaltungsnutzungen sowie freie Berufe • DG Hotel-, Wohn- und Gastronomienutzungen 3. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der maximalen Höhe baulicher Anlagen (WH) entsprechend Planein- trag festgesetzt. • Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt max. 1,0 • Höhe baulicher Anlagen entsprechend Planeintrag der maximalen Wandhöhe (WH) Als unterer Höhenbezugspunkt gilt die Höhenlage des öffentlichen Gehwegs im Bereich der angrenzenden Badenwerkstraße mit einer Höhe von 115,60 m ü.NN entsprechend Planeintrag - 27 - 4. Bauweise Es wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. • An die Grundstücksgrenze Kriegsstraße 27, Flst.Nr. 3397 ist in den Berei- chen WH1, WH4 und WH6 ohne Grenzabstand anzubauen. • An die Grundstücksgrenze Badenwerkstraße 9, Flst.Nr. 3394/1 ist im Bereich WH 5 ohne Grenzabstand anzubauen. • Innerhalb der Bereiche WH 1 und WH2 sind die Gebäude ohne Grenzabstand zu errichten. • Gebäude und überdachte Stellplätze im Bereich WH 8 sind zu den Grund- stücksgrenzen Badenwerkstraße 9, Flst.Nr. 3394/1, Ritterstraße 11a, Flst.Nr. 3400 und Kriegsstraße 27, Flst.Nr.3397 ohne seitlichen Grenzabstand zu errichten. Die Errichtung der Gebäude ist ohne Längenbegrenzung zulässig. 5. Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Planeintrag von Baulinien und Baugrenzen festgesetzt. 6. Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen Stellplätze und Garagen sind ausschließlich in einer Tiefgarage und innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. In der durch Planeintrag festgesetzten Flä- che für Stellplätze und Nebenanlagen sind alle Stellplätze und Nebenanlagen zu überdachen und zu begrünen. 7. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Die Dachflächen der obersten Dächer (im Bereich WH1-WH3 und WH7+WH9) und der Stellplatzüberdachung (WH8) sind zu mind. 75 % der Fläche, (im Bereich von WH5, Dachterrasse zur Badenwerkstraße zu mind. 50% der Fläche) mit einer ve- getationsfähigen Substratschicht von mind. 15 cm über einer Drän- und Filter- schicht, in gesetztem Zustand, zu überdecken, als Vegetationsflächen gemäß DIN 18915 mit Gräsern und Kräutern entsprechend der nachfolgenden Artenliste an- zulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de- ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Artenliste „Karlsruher Mischung“: 1. Kräuter ( Anteil 60 % ): Allium schoenoprasum Schnittlauch - 28 - Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemontani Frühlings Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 2. Gräser ( Anteil 40 % ): Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Die Dachflächen im Bereich WH 6 sind zu mind. 75 % der Flächen mit einer vege- tationsfähigen Substratschicht von mind. 40 cm über einer Drän- und Filter- schicht, in gesetztem Zustand, zu überdecken, als Vegetationsflächen anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die durch Planeintrag festgesetzten Straßenbäume sind als Laubbäume der Ar- ten Acer rubrum mit der Pflanzqualität 18-20 cm Stammumfang, Hochstämme, 3x verpflanzt anzupflanzen. Die Baumscheiben sind vor Verdichtung und vor dem Überfahren zu sichern. 8. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 8.1 Vermeidungsmaßnahmen • Rodungen von Bäumen und Gehölzen sowie deren Rückschnitt sind lediglich außerhalb der Vogelbrutzeit vom 30. September bis 01. März zulässig. Der Ab- riss von Gebäuden muss vor dem 01. März begonnen und ohne Unterbre- chung weitergeführt werden. - 29 - • Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich Leuchtmittel mit insekten- schonender Bauweise und nicht anlockendem Lichtspektrum (vorzugsweise LED-Leuchten), 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen einzusetzen. • Zum Schutz vor Vogelschlag ist der Reflexionsgrad der Fenster- und Glasflä- chen auf < 15 % zu begrenzen. In den oberen Stockwerken sind großflächige, unstrukturierte Glasflächen vorgesehen und reflexionsarme und / oder transluzente Gläser zu verwenden. Zusätzlich sollten die verglasten Ecken des Gebäudes so gestaltet werden, dass sie für Vögel wie undurchdringbare Wände wirken (z.B. Milchglas, eng- maschige Punktraster, oder flächendeckende Anstriche/Schriftzüge). Alterna- tiv zum Vogelschutzglas besteht die Möglichkeit der Verwendung von stark mattierten Gläsern, wie z.B. Milchglas oder des Anbringens von relativ eng- maschigen Mustern (z. B. Punktraster mit Bedeckungsgrad von mindestens 25%), oder flächendeckenden Verzierungen/ Schriftzügen etc., die für den Vogel als nicht durchquerbares Objekt erscheinen. 8.2 Ausgleichsmaßnahmen • Anbringen von 6 Nistkästen für Haussperling und Hausrotschwanz (Nischen- brüterhöhle Typ 1N, Fluglochweite 30 x 50 mm) im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereichs vor Beginn der Abrissarbeiten. Nach Fertigstellung des Ge- bäudes werden die Nistkästen an die Fassade umgehängt werden. • Anbringen von 3 Fledermauskästen (Fledermausflachkasten Typ 1FF) an Ge- bäuden oder Bäumen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsbereichs vor Be- ginn der Abrissarbeiten. Die Kästen sind in mindestens 4 m Höhe Richtung Osten oder halbschattig ausgerichtet anzubringen und müssen einen freiem Anflugbereich aufweisen. • In die Fassade des Neubaus sind mindestens 3 Fledermaus Fassadenröhren (Typ2FR) zu integrieren. Der Anflugbereich ist freizuhalten. • Insgesamt sind 10 Mauerseglernistkästen anzubringen oder in die Fassade zu intergieren. An der Nordfassade des Hotelgebäudes sind 5 Kästen unterhalb des Staffelgeschosses, im 9. Obergeschoss anzubringen. An der Südfas- sade sind 5 Kästen am Staffelgeschoss unterzubringen. Der Abstand der Kästen untereinander beträgt mind. 1 m. 9. Schallschutz 9.1 Maßnahmen Verkehrslärm Für Außenbauteile und Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raum- arten und Nutzungen die nach der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 2018) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Die Schall- schutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbereich der DIN 4109 - 30 - und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wand- größen aus den unter Kap.9.3 festgesetzten Lärmpegelbereichen. Das notwendige Schalldämm-Maß ist in Abhängigkeit von der Raumart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Sofern für die einzelnen Gebäudefronten oder Außenbereiche im Einzelfall gerin- gere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch ab- schirmende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend ge- ringere Schalldämmmaße berücksichtigt werden. 9.2 Maßnahmen Gewerbelärm • Gastronomische Nutzungen Hotel, (überbaubare Flächen WH1, WH6) im EG und Außenbereich: - Maximaler Schallinnenpegel: L I = 75 dB(A) - Schalldämm-Maß der verglasten Fassaden: Rw,R ≥ 31 dB - Außenbewirtung, auch im der Hotelbereich, ist ab 22 bis 6 Uhr unzulässig - Fenster und Außentüren sind im gesamten Gastronomiebereich zwischen 22 und 6 Uhr geschlossen zu halten • Gastronomische Nutzungen Eckbebauung, (überbaubare Flächen WH2, WH3) im EG, 1.OG und Außenbereich: - Maximaler Schallinnenpegel: L I = 75 dB(A) - Schalldämm-Maß der verglasten Fassaden: Rw,R ≥ 35 dB - Außenbewirtung ist ab 22 bis 6 Uhr unzulässig. - Fenster und Außentüren sind im gesamten Gastronomiebereich zwischen 22 und 6 Uhr geschlossen zu halten • Gastronomische Nutzungen im Dachgeschoss (Skybar mit Wintergarten und Dachterrasse): - Maximaler Schallinnenpegel: L I = 85 dB(A) - Schalldämm-Maß der verglasten Fassaden: Rw,R ≥ 35 dB - Schalldämm-Maß der Dachterrassentür: Rw,R ≥ 30 dB - Schalldämm-Maß massives Dach: Rw,R ≥ 54 dB - Die Nutzung der Dachterrasse ist ab 22 bis 6 Uhr unzulässig. - Fenster und Außentüren sind zwischen 22 und 6 Uhr geschlossen zu halten • Notstromdieselaggregat Hotel: - Betriebszeit zu Testzwecken maximal 1 mal pro Monat für eine Stunde während des Tageszeitraums - Schalldämm-Maß Nordfassade inkl. Tür : R w,R ≥ 35 dB - Schalldämm-Maß Süd-, Ost- und Westfassade: R w,R ≥ 54 dB - Schalldämm-Maß massives Dach: R w,R ≥ 54 dB - Schallleistungspegel am Austritt des Abgasrohrs max. Lw < 75 dB(A) • Kältemaschinen/ Wärmepumpen Hotel: - 31 - Im Staffelgeschoss des Hotelneubaus (überbaubare Fläche WH1) ist westlich an die Dachterrasse der Skybar ein Technikraum mit drei haustechnischen Anlagen (Wärmepumpen/ Kältemaschine) und offenem Dach geplant. Um die lärmschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen, sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - alle verfügbaren freien Wandflächen des Technikraums sind schallabsorbie- rend zu gestalten (bewerteter Schallabsorptionsgrad α w > 0,6) - In die Fassadenöffnung an der Nordseite des Technikraum müssen schall- absorbierende Wetterschutzlamellen eingebaut werden; Schalldämmmaß R w,R ≥ 12 dB - Während der Nacht dürfen nur 2 Geräte in Betrieb sein - Die östliche und westliche Technikraumwand müssen zur Abschirmung der angrenzenden Bettenzimmer und Dachterrasse bis zur nördlichen Gebäu- dekante mittels einer Lärmschutzwand verlängert werden. Diese Lärm- schutzvorrichtung muss raumhoch ausgeführt werden. • Müllsammelbehälter und Müllentsorgung: - Die Müllbehälter dürfen nur im Tagzeitraum (6-22 Uhr) befüllt und entleert werden. - Es dürfen keine Glassammelbehälter außerhalb geschlossener Räume im Innenhof aufgestellt werden - Für die Sammelbehälter, die zur Entleerung an die Badenwerkstraße ge- schoben werden müssen, ist eine Gummibereifung vorzusehen. • Stellplätze im Innenhof: Die im Innenhof angeordneten Stellplätze für Wohnungen werden über eine Tiefe von mind. 6.50 m überdacht. 9.3 Passiver Schallschutz Gesamtlärm / Lärmpegelbereiche Zum Schutz vor Außenlärm sind für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 4109 „Schallschutz im Hoch- bau“, Ausgabe Januar 2018, einzuhalten. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile ergeben sich nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ (in der Fassung von Januar 2018) aus den in der Tabelle aufgeführ- ten Lärmpegelbereichen. Nach außen abschließende Bauteile von schutzbedürf- tigen Räumen sind so auszuführen, dass sie die folgenden resultierenden Schall- dämm-Maße aufweisen: - 32 - Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbereich der DIN 4109 und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wandgrößen aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen. Im Lärmpegelbereich III oder höher sind Fremdbelüftungen ohne Eigengeräusch vorzusehen. Außenwohnbereiche im Lärmpegelgebereich III oder höher sind durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie z. B. Wintergärten, verglaste Loggien oder ver- gleichbare Schallschutzmaßnahmen zu schützen. Sofern für die einzelnen Gebäudefronten oder Außenbereiche im Einzelfall gerin- gere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch ab- schirmende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend ge- ringere Schalldämmmaße berücksichtigt werden. Die Einhaltung der gemäß DIN 4109 erforderliche Maßnahmen sind im Bauantragsverfahren nachzuweisen. - 33 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung 1.1 Dachgestaltung Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de- ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Ferner sind auch sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befesti- gungen von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch die Hinweise, Ziffer 11. Darüber hinaus sind ausschließlich technisch notwendige Dachaufbauten zuläs- sig. Dachaufbauten sind um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante abzurücken. Sie sind räumlich zusammenzufassen und vollständig mit einer ein- heitlich gestalteten Umhausung zu umgeben. 1.2 Fassaden Als Fassadenmaterialien werden Glas, Sichtbeton oder Putz in heller Tönung (Hel- ligkeit (L) größer/gleich 90 und Buntheit (C) kleiner/gleich 10 gemäß RAL-Design- System) oder Steinverkleidungen und Klinker festgesetzt. Die Fassadengestaltung mit horizontalen und vertikalen Glas-, Sichtbeton- und Lamellenelementen ist auf der Grundlage der beispielhaften Fassadenausschnitte in Anlage 3.15 und 3.16 des Vorhaben- und Erschließungsplans auszuführen. Reflektierende Materialien sind zur Oberflächengestaltung der Gebäude unzuläs- sig. Auf maximal 10 % der jeweiligen Fassadenfläche ist ein Helligkeitswert bis maxi- mal 60 und eine Buntheit von maximal 10 zulässig – allerdings nur innerhalb des gleichen Bunttons (H). 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude unterhalb der Traufe bzw. unterhalb der At- tika zulässig: • Im Bereich der Erdgeschoßzone, als Einzelbuchstaben, bis max. 0,60 m Höhe, hinterleuchtet, im Bereich der Fenster- und Fassadenelemente • Im Bereich des Hoteleingangs, der Schriftzug "Motel One" oder vergleich- bar, als Einzelbuchstaben, Buchstabenhöhe max. 1,0 m. Länge Schriftzug max. 10,0 m, Hotellogo max. 1,5 m² hinterleuchtet - 34 - • Im Fenster- und Fassadenbereich des obersten Geschosses zur Kriegsstra- ße und zur Badenwerkstraße der Schriftzug "Skybar" oder vergleichbar, als Einzelbuchstaben in Form von Punkt- oder Siebdruckraster auf der Fensterverglasung bzw. auf der Fassade, nicht be- oder hinterleuchtet, Buchstabenhöhe max. 2,50 m • Im Gebäudeversatz der Fassade zur Kriegsstraße der Schriftzug "Motel One" oder vergleichbar, als Einzelbuchstaben in vertikaler Anordnung, Buchstabenhöhe max. 1,0 m. Länge Schriftzug max. 10,0 m, Hotellogo max. 1,5 m², hinterleuchtet Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. - 35 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne Nummer 60 „zw. Kriegsstraße, u. Beiertheimer Allee“ vom 27. Juli 1883, Bebauungsplan Nummer 116 „Am Stadtgarten, Poststraße, Karl- Hoffmann-Straße“ vom 20. März 1913, Bebauungsplan Nummer 177 „Kriegsstr., Ettlinger Straße, Baumeisterstraße,, Meidingerstraße“ vom 23. November 1928, Bebauungsplan Nummer 182 „Kriegsstraße, Ritterstraße, Festplatz, Ettlinger Straße“ vom 19. September 1929, Bebauungsplan Nummer 353 „Kriegsstraße, zw. Hirsch- u. Lammstraße“ vom 20 Juni 1969, Bebauungsplan Nr. 397 „Am Nym- phengarten, zwischen Ritterstraße und Badenwerkstraße“, vom 26.10.1973 und der Bebauungsplan Nr. 785 „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“, vom 19.12.2008, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlagen 1-5 -Vorhaben- und Erschließungsplan- sind bindender Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans: Anlage 1a: Lageplan VE-Plan Anlage 1b: Begrünungsplan Anlage 2: Bestandsplan Anlage 3: Projektpläne (UG,EG, Regelgeschosse, Dachgeschoß, Dachaufsicht, Ansichten, Schnitte, Detailansicht Fassade) Anlage 4: Werbekonzept Anlage 5: Stellplatzermittlung und Nachweis - 36 - IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23 - 25 " WH 7 WH 1 St/NL WH 6WH 4 WH 2WH 5 B 10 Kriegsstraße R R P G G R R R G G P P P P P G WH 3 19,5 2 WH 8 7 TG TG TG TG WH 9 Badenwerkstraße g)= 3397 3400 3383/5 3394/1 3383/3 3383/4 3384 3394 3395 Gar Gar Gar WGhs Whs Kiga Whs Whs Whs Whs Tgar Tgar 27 11a 25 23 5 9 7 138 ANL S WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF Zufahrt TG +|KHEDXOLFKHU$QODJHQ WH1 max. 34,00 m WH2 max. 35,00 m:+PD[POLFKWH'XUFKJDQJVK|KHPLQGP:+PD[POLFKWH'XUFKJDQJVK|KHPLQGP:+PD[POLFKWH'XUFKJDQJVK|KHPLQGP WH6 max. 6,50 m WH7 max. 35,00 m (nur Auskragung Dach):+PD[PhEHUGDFKXQJ6WHOOSODW]H1HEHQDQODJHQ:+PD[POLFKWH'XUFKJDQJVK|KHPLQGP Vorfahrt Radweg Hinweis:'DV]XJUXQGHOLHJHQGH.DWDVWHUEHLQKDOWHWGHQXUVSUQJOLFKHQ *HElXGHEHVWDQGPLWGHQ Kennzeichnungen Whs, WBF, Gar, der zwischenzeitlichabgebrochen wurde. STADT KARLSRUHE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN .ULHJVVWUD‰H 6GZHVWVWDGW 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 m KLAUS NACHTRIEB Am Weidenschlag 18 67071 Ludwigshafen Projektgesellschaft VIII + IX mbH 925+$%(175b*(5 Berliner Allee 29 79 110 Freiburg PLANVERFASSER: hEHUVLFKWVSODQ C:\Daten\Auftrag\Karlsruhe\Aktuell_Karlsruhe\Aktuell_Karlsruhe\2019-09-27 KA B-Plan.dwg 2019-09-27 KA B-Plan.dwg . Plotdatum: 27.09.2019 WH +|KHEDXOLFKHU$QODJHQ PD[LPDOH:DQGK|KHHQWVSUHFKHQG3ODQHLQWUDJ Baugrenze =HLFKHQHUNOlUXQJ *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKHV Ein- und Ausfahrtsbereich St/NL Baulinie9HUNHKUVIOlFKH )X‰JlQJHUEHUHLFK+RWHOYRUIDKUWHQWVSUHFKHQG3ODQHLQWUDJ )OlFKHIU6WHOOSOlW]H und Nebenanlagen )OlFKHIU$X‰HQJDVWURQRPLH DXI|IIHQWOLFKHQ)OlFKHQ $QSIODQ]HQYRQ%lXPHQ %H]XJVK|KHP11 “ Rampe TG Tiefgarage -ENTWURF- Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 =XOlVVLJH1XW]XQJHQ EG: Hotel-, Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen 1.OG: +RWHO:RKQ%URXQG*DVWURQRPLHQXW]XQJHQVRZLHIUHLH%HUXIH ab 2.OG (ohne DG): +RWHO:RKQ%URXQG9HUZDOWXQJVQXW]XQJHQVRZLHIUHLH%HUXIH DG: Hotel-, Wohn- und Gastronomienutzungen )OlFKHPLW*HKXQG)DKUUHFKWDXI)OXUVWFN1UXQG ]XJXQVWHQGHU6WHOOSODW]QXW]XQJDXIGHQ)OXUVWFNHQ1U1UXQG1U - 39 - Anlagen vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Anlage Umweltbericht, 31.07.2019 Anlage 1a: Lageplan VE-Plan, 31.07.2019 Anlage 1b: Begrünungsplan, 31.07.2019 Anlage 2: Bestandsplan, 18.06.2018 Anlage 3: Projektpläne (UG,EG, Regelgeschosse, Dachgeschoß, Dachaufsicht, Ansichten, Schnitte, Detailansicht Fassade), 31.07.2019 Anlage 4: Werbekonzept, 31.07.2019 Anlage 5: Stellplatzermittlung und Nachweis, 31.07.2019 Die Anlagen 1-5 -Vorhaben- und Erschließungsplan- sind bindender Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Weitere Anlagen zur Begründung: Anlage 6: Standort Signalanlage Tiefgarage, 31.07.2019 Anlage 7a: Abfallbehälterstandorte und Abfallentsorgung, 31.07.2019 Anlage 7b: Schleppkurve Untergeschoss, 31.07.2019

  • VEP Anlagen 1-3
    Extrahierter Text

    - - - - 149.41m ü NN +33.81 120.78m ü NN +5.18 115.90m ü NN +0.30 118.78m ü NN +3.18 146.10m ü NN +30.50 115.60m ü NN ±0.00 139.50m ü NN +23.90 150.08m ü NN +34.48 Kriegsstraße Badenwerkstraße Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage Zufahrt Hof Eingang Eckbebauung Überdachung Außengastrono mie 115.60m ü NN ±0.00 146.10m ü NN +30.50 146.10m ü NN +30.50 Dachterrasse Dachterrasse Zimmer Überdachung Stellplätze (Dachbegrünung) Anlieferung+Vorfahrt Dachbegrünung Dachbegrünung Dachbegrünung Radweg Gehweg Radweg Gehweg japanischer Garten Nymphengarten Nebeneingang MO A A 1 1 Absinkung für Geräter Schachtkopf Aufzug Überdruckklappe Oberlicht Überdruckklappe Oberlicht Schachtkopf Aufzug Entwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:500Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Lageplan Anlage 1a Lageplan VE-Plan 1:500 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 neuer Radweg Pflaster 16/16 oder 16/25 betongrau Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage Außengastronomie K r i e g s s t r a ß e B a d e n w e r k s t r a ß e A A 1 1 extensive Dachbegrünung mit "Karlsruher Mischung" (min . 15 cm starke Substratschicht ) intensive Dachbegrünung (min. 40 cm starke Substratschicht ) intensive Dachbegrünung (min. 60 cm starke Substratschicht in Hochbeet) Plattenbelag Kiesstreifen Kiesstreifen Kiesstreifen Kiesstreifen Terrasse Terrasse Acer palmatum 'Osakazuki' Sol 6xv mDb Acer rubrum H 3xv mDb StU. 20-25 cm Acer rubrum H 3xv mDb StU. 20-25 cm Acer rubrum H 3xv mDb StU. 20-25 cm extensive Dachbegrünung mit "Karlsruher Mischung" (min . 15 cm starke Substratschicht ) Plattenbelag Grundstücksgrenze Aufstellfläche Müll oben offener Technikraum Luftkammerplatten 20 m Vorfahrt extensive Dachbegrünung mit "Karlsruher Mischung" (min. 15 cm starke Substratschicht ) Japanischer Garten Überdachung Stellplätze Müllstandort überdacht (darüber Terrasse) extensive Dachbegrünung mit "Karlsruher Mischung" (min. 15 cm starke Substratschicht ) 1810 Kriegsstraße LP 3.vwx Übersicht HH1010 Begrünungsplan (Anlage 1b) 1:200 Neubau Kriegsstraße 23-25Kriegsstraße 23-25, Karlsruhe Jörg Stötzer Landschaftsarchitektur Riekestraße 24 70190 Stuttgart T 0711 / 72 69 79 - 75 F 0711 / 72 69 79 - 76 info@joergstoetzer.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110 Freiburg T 07614 / 540 - 00 F 07614 / 540 - 107 http://www.unmuessig.de DIN A 1- DATUM GEZ:DATEINAMEINDEXPLAN NR. PLANINHALTMASSSTAB PROJEKTPROJEKTADRESSE BAUHERRPLANVERFASSER FORMATGEPR: Anlage 1b Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 1.0.2019 1810 Kriegsstraße LP 3.vwx HH3010 Jörg Stötzer Landschaftsarchitektur Riekestraße 24 70190 Stuttgart T 0711 / 72 69 79 - 75 F 0711 / 72 69 79 - 76 info@joergstoetzer.de GEZ: DATEINAME INDEXPLAN NR. PLANVERFASSER GEPR: Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110 Freiburg T 07614 / 540 - 00 F 07614 / 540 - 107 http://www.unmuessig.de BAUHERR Neubau Kriegsstraße 23-25 PROJEKT Regelaufbauten Dachbegrünung PLANINHALT Kriegsstraße 23-25, Karlsruhe PROJEKTADRESSE 1:20 DATUMMASSSTAB Detail extensive Dachbegrünung M 1:10 extensive Dachbegrünung (Gras-Kräuter-Mischung) Gebäudedecke Extensivsubstrat Dämmung Abdichtung Drän- und Filterschicht (z.B. Festkörpedränage) 60 mm stark Detail intensive Dachbegrünung M 1:10 intensive Dachbegrünung (Gras-Kräuter-Mischung) Intensivsubstrat (einschichtig) Drän- und Filterschicht (z.B. Festkörpedränage) 12,5 mm stark Gebäudedecke Dämmung Abdichtung 40 15 Anlage 1b Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 1.0.2019 Anlage 2.1 Bestandsgrundriss Kellergeschoss 1:333 18.06.2018 Anlage 2.2 Bestandsgrundriss Erdgeschoss 1:333 18.06.2018 Anlage 2.3 Bestandsgrundriss 1.Obergeschoss 1:333 18.06.2018 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' E' H I 10.68 6.79 7.26 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 52 m² Keller 19 m² 10 Fahrrad- abstellplätze 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93336.254.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.24 2122232420 7.337.507.8011.907.90 9 G 56 m² Technik Eckbauung 56 m² Lüftungsgerät MO Brandschutzvorhang UK-D 16 m² Schmutzwäsche 16 m² Sauberwäsche 12 m² Kälteverteilung 8 m² EDV UK-H-Ex UK-D-Ex Raum 9 m² Fernwärme 4.282.752.402.602.602.402.75 2.50 2.50 2.75 3.50 2.60 2.30 2.60 2.60 2.40 2.75 5.00 6.06 5.00 5.00 5.00 6.40 5.00 5.006.04 16 m² Kältewasser EinführungErzeugung 12 m² Waschmaschine 40/40 40/40 18 Stufe 16.9 I 27.5 17 Stufe 17.9 I 26 18 Stufe 16.9 I 27.5 1 1.882.502.602.552.402.552.552.402.75 2'3'4'6'7'5'1' Dusche UK-H Dusche Warteposition LSA Lichtsignal Lichtsignal Warteposition LSA insgesamt 43 Stellplätze (2 Behindertenstellplatz) Umkleide 54m² -3.05 -3.05 2.850.20 2.732.732.85 3.5097 245.006.045.005.006.202.602.902.882.502.503.50 30/4030/40 9 m² Niederspannungsräume 20 m² Trafo 60 m² Keller Abstell Abstell Abstell 56 m² 63 deckenhängende Fahrradabstellplätze Wäschetrockner Abstell Müll Sky Bar Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 1.Untergeschoss_Variante 1 G_ -01_ 00_ 0V Anlage 3.01 Grundriss Untergeschoss1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819 16 m² Lager Getränke Brandschutzvorhang Wartezone 12 m² Back Office Radweg LKW(ca.7.5m)Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage 14 Stellplätze 2 Stellplätze Nachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße A B C D E F A' B' C' D' E' H I Gastronomie Eingang Eckbebauung 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.38 4.34 4.34 4.34 6.24 32 m² Vorbereitung 2.75 80 Empfang Bar 2122232420 5.00 6.80 5.00 9 12 Stellplätze Nachbarn G Lobby inkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzug ca. 480m² 23 m² Müllraum MO 19 m² Büro 1 R GG G R R 3.11 80 1.32 Schornstein Bestand 11 m² Büro 2 6 m² Koffer 1 7 m² Koffer 2 20 m² Aufenhaltsraum 4 m² TK 4 m² KR 10.68 6.79 7.26 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal 2.15 2.44 Brandschutzvorhang 16 m² Lager Büro 30 Stufe 16.7 I 27.5 7.337.507.804.087.827.90 ±0.00=115.60m ü NN 40/40 40/40 30/40 30 Stufe 16.7 I 27.5 30 Stufe 16.7 I 27.5 1 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 2'3'4'6'7'5'1' 5 . 3 0 Lager Vorbereitung KRTK Lager WC Vorbereitung Außengastro ca.14m² Außengastro ca.21m² Außengastro ca.36m² 16 m² Lager Lebensmittel 10 m² Bar-rückraum Gastronomie japanischer Garten mit Terrasse 60m² Fahrrad- abstellplätze (ca. 30 ) Außengastronomie 20.00 Fahrradständer (Stadt) Signal 30/40 6.50 4.50 2.752.501.732.552.402.552.552.402.754.282.752.402.572.632.402.75 6.00 5.00 26 m² Notstrom Müllstandort Wohnungen ca. 12.2 m² Müllstandort Gastronomie B ca. 7.7 m² Müllstandort Gastronomie A ca. 3.5 m² Müllstandort Motel One ca. 6.6 m² Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss Erdgeschoss_Variante 1 G_ 00_ 00_ 0V Anlage 3.02 Grundriss Erdgeschoss 1:250 21.09.2018 Anlage 3.02 Grundriss Erdgeschoss 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anlage 3.03 Grundriss 1.Obergeschoss (Motel One) 1.Obergeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819 Dachbegrünung japanischer Garten A B C D E F A' B' C' D' E' 4.34 4.34 4.34 6.24 13 m² Etagen wäsche 6 m² Elk 21222324209 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.383.75 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 Behinderten- zimmer Standard- zimmer ca. 15.1 m² 2.44 36 40 5.85 15 1.50 16 Stufe 17.5 I 27.5 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.5 I 27.5 1 2.22 2.42 2.42 Behinderten- zimmer Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.15.0m² Familien- zimmer ca.32.9m² Brandschutzvorhang Brandschutzvorhang Gäste-WC Behinderten- WC +5.00 Büro intern Aufenhaltsraum Mitarbeiter/ Lager +5.15 Gastronomie/Büro Schornstein Bestand Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 1.Obergeschoss (Motel One) 1.Obergeschoss (Eckbebauung) G_ 01_ 00_ 0V Anlage 3.04 Grundriss 2-6.Obergeschoss (Motel One) 2-5.Obergeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' E' 212223242091 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.9333 1.87 4.384.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.24 6.02 1.70 4.64 1.70 6.10 Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.15.0m² 16 Stufe 17.5 I 27.5 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.5 I 27.5 Familien- zimmer ca.32.9m² 6 m² Elk Brandschutzvorhang Brandschutzvorhang 13 m² Etagen wäsche 4.34 4.34 4.34 6.24 3-Zi.-Whg. 73 m² (inkl. 50% Loggia) 2-Zi.-Whg. 63 m² 1-Zi.-Whg. 41 m² (inkl. 50% Loggia) 2-Zi.-Whg. 44m² +7.80 /10.60 /13.40 /16.20 /19.00 +8.86/ 11.93/ 15.00/ 18.07 Schornstein Bestand Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 2-5.Obergeschoss (MO) 2-4.Obergeschoss (Eckbebauung) G_ _____ 00_ 0V 2. OG KAI 2. + 3. OG KAI 2. OG KAI 2. OG KAI Anlage 3.05 Grundriss 7.Obergeschoss (Motel One) 6.Obergeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' E' 212223242091 Terrasse Dachbegrünnung 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.9333 1.87 4.384.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.24 6.02 1.70 4.64 1.70 6.10 Fenster Bestand Schornstein Bestand Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.15.0m² Brandschutzvorhang Brandschutzvorhang Familien- zimmer ca.32.9m² 6 m² Elk 13 m² Etagenwäsche 16 Stufe 17.5 I 27.5 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.5 I 27.5 +21.80 +21.14 2-Zi.-Whg. 43 m² 2-Zi.-Whg. 64 m² (inkl. 50% Terrasse, Abstell im UG) 1-Zi.-Whg. 44 m² Abstell im UG 1-Zi.-Whg. 41 m² inkl. 50% Loggia Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Anlage 3.06 Grundriss 8.Obergeschoss (Motel One) 7. Obergeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.02 1.70 4.64 1.70 6.10 212223242091 2-Zi.-Whg. 52 m² (Abstell im UG) 2-Zi.-Whg. 63 m² 3-Zi.-Whg. 65 m² (inkl. 50% Loggia.) Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.15.0m² Familien- zimmer ca.32.9m² 16 Stufe 17.5 I 27.5 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.5 I 27.5 13 m² Etagen wäsche 6 m² Elk Brandschutzvorhang Brandschutzvorhang +24.60 +24.21 Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 8.Obergeschoss (Motel One) 7.Obergeschoss (Eckbebauung) G_ 07/08_ 00_ 0V Anlage 3.07 Grundriss 9.Obergeschoss (Motel One) 8.Obergeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' 212223242091 Brandschutzvorhang Brandschutzvorhang 13 m² Etagenwäsche 6 m² Elk Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.15.0m² Familien- zimmer ca.32.9m² 16 Stufe 17.5 I 27.5 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.5 I 27.5 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.02 1.70 4.64 1.70 6.10 +27.40 +27.28 Nebenräume Sky Bar 2-Zi.-Whg. 52 m² (Abstell im UG) 2-Zi.-Whg. 63 m² Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Anlage 3.08 Grundriss Staffelgeschoss (Motel One) Staffelgeschoss (Eckbebauung) 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819 Gastraum (Wintergarten) A B C D E F A' B' C' D' Sky Bar- Gästeraum Dachterrasse 21222324209 13 m² Etagen wäsche 42 m² Kaltwassersätze Brandschutzvorhang Dachterrasse 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 2.018 1.561.90 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.383.75 6 m² Elk 4.34 4.34 4.34 +30.50 16 Stufe 17.5 I 27.5 18 Stufe 17.2 I 27 20 Stufe 17.5 I 27.5 1 Standard- zimmer ca.15.0m² Standard- zimmer ca.21.3m² 2.47 8 1.61 KR TK Lager WC Gäste Bar-rückraum Bar Technik über Sicherheitstreppenhaus +30.50 +30.20 Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss Staffelgeschoss (Motel One) Staffelgeschoss (Eckbebauung) G_ 09/10_ 00_ 0V 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' 21222324209 Zimmer-Schächte Zimmer-Schächte +33.81 +34.48 +30.50 +30.50 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.383.75 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 4.34 4.34 4.34 1 Schachtkopf Auzug Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Schachtkopf Auzug Schachtkopf Auzug Oberlicht 1.4X1.4m Oberlicht 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Absinkung für Lüftungsgeräte Eckbebauung Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Oberlicht 1.4X1.4m Überdruck- klappe 1.4X1.4m Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Dachaufsicht Anlage 3.09 Grundriss Dachaufsicht 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819212223242091 Eingang Gastronomie B Eingang Express-Aufzug Eingang Gastronomie A Haupteingang Motel One Zufahrt TiefgarageAnlieferungNachbarn Kriegsstraße 27-29 -0.37 -0.15 +5.00 +8.71 +4.78 +8.49 +11.78 +11.56 +14.85 +14.63 +17.92 +17.70 +20.99 +20.77 +24.06 +23.84 +27.13 +26.91 +30.20 +29.98 +34.16 +33.86 +30.50 +34.70 -3.05 -0.37 -0.15 +5.00 +7.80 +10.60 +13.40 +7.58 +10.38 +13.18 +16.20 +15.98 +19.00 +18.78 +21.80 +21.58 +24.60 +24.38 +27.40 +27.18 +30.20 +29.98 +33.41 +33.19 +33.95 +30.50 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.930.331.874.384.384.383.80 18 2.68 22 4.93 22 3.49 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 30 3.36 30 54 -3.27 -3.05 22 2.68 22 15 5.00 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.99 22 54 +0.00 =115.60m ü NN+0.00 =115.60m ü NN +4.78 4.21 85 2.43 61 2.20 30 76 1.73 61 2.20 30 2.48 61 2.20 30 76 1.72 61 2.20 30 76 1.78 67 89 1.64 81 4.21 26.54 3.20 4.48 67 3.01 70 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.55 67 3.18 80 8.16 22.34 3.98 34.48 Genehmigungsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug Heizung Lüftung | Kühlung Elektro Sanitär Regenwasser 0.00 -0.10 ADAbhangdecke BEBodeneinlauf BRHBrüstungshöhe BA Bodenaussparung BWBodenbelagswechsel D Druckluft DDDeckendurchbruch DS Deckenschlitz DSPDeckensprung EElektro BD Bodendurchbruch FFBFertigfußboden FKFußbodenkanal HHeizung HKHeizkörper HLSK Heizung, Lüftung,Sanitär, Klima KB Kernbohrung LLüftung MBMotorisch betrieben OK Oberkante RFB Rohfussboden RD Rohdecke RWA Rauch- und Wärmeabzug SSanitär SBSichtbeton SMSichtmauerwerk SWSSenkrechterWandschlitz UK Unterkante UZUnterzug VKVorderkante WAWandaussparung WDWanddurchbruch WWS Waagerechter Wandschlitz Legende AKAufkantung DBDoppelboden HB Hohlboden K Klima ÜZÜberzug G30 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30Feuerhemmendes Bauteil F 90Feuerbeständiges Bauteil T 30Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90 Feuerbeständige und selbstschließende Tür (EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BW Brandwand Brandschutzangaben Wandoberflächen OK FFB OK RFB OK FFB OK RFB Decken- durchbruch Wand- durchbruch Stahlbeton A Schnitt- bezeichnung Boden- durchbruch Wandschlitz senkrecht Boden- aussparung Bodenaufbau -wechsel Rohbau- versprung WD-E .../ ... (Breite / Höhe *) DD-E .../ ... (Länge / Breite*) BD-E .../ ... (Länge / Breite*) WWS-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) BA-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ... (Breite / Höhe *) Deckendurch- bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch- bruch rund BD-E ø...* Wandschlitz waagerecht * alle Maße in cm Betonfertigteil Leichtbauwand Wärmedämmung 1 3 4 2 Sichtbeton Klasse 3 Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 5 7 8 6 Fliesen WDVS Gipskarton, Oberfläche fertig Glas Metall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RS Rauchschutztür (S 200 C5 ) E90Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dTdichtschließende Tür (Sa) WH BMA Wandhydrant Auslösestelle BMA RS-V Ruchschutz-Vorhang T 30 RSFeuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FWFeuerwehr-Aufzug Plandatum Ansicht Nord (Kriegsstraße) A_ N_ 00_ 0 Anlage 3.10 Ansicht Kriegsstraße 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 A'B'C'D'E' +4.78 +5.00 +8.71 +8.47 +11.78 +11.56 +14.85 +14.63 +17.92 +17.70 +20.99 +20.77 +24.06 +23.84 +27.13 +26.91 +30.20 +29.96 +30.50 +33.86 +34.16 +34.48 -0.15 -0.37 -3.27 -3.05 6.164.404.404.40 5.7214.472.07 32 30 3.36 30 24 2.83 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 24 3.47 22 4.78 15 22 2.68 22 Zufahrt Innenhof 4.48 67 3.01 70 2.5 2 5 5 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 55 2.52 70 3.13 80 4.22 3.94 22.34 3.93 34.43 23.99 4.63 3.68 70 2.50 57 2.50 57 2.50 57 2.50 57 2.70 +34.43 +0.89 =115.60m ü NN +0.00 =115.60m ü NN Genehmigungsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug Heizung Lüftung | Kühlung Elektro Sanitär Regenwasser 0.00 -0.10 ADAbhangdecke BEBodeneinlauf BRH Brüstungshöhe BABodenaussparung BWBodenbelagswechsel DDruckluft DDDeckendurchbruch DSDeckenschlitz DSP Deckensprung EElektro BDBodendurchbruch FFB Fertigfußboden FKFußbodenkanal HHeizung HKHeizkörper HLSK Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima KBKernbohrung LLüftung MBMotorisch betrieben OKOberkante RFB Rohfussboden RDRohdecke RWA Rauch- und Wärmeabzug SSanitär SBSichtbeton SMSichtmauerwerk SWS SenkrechterWandschlitz UKUnterkante UZUnterzug VKVorderkante WAWandaussparung WDWanddurchbruch WWSWaagerechter Wandschlitz Legende AKAufkantung DBDoppelboden HBHohlboden KKlima ÜZÜberzug G30gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30Feuerhemmendes Bauteil F 90Feuerbeständiges Bauteil T 30Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90Feuerbeständige und selbstschließende Tür (EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BWBrandwand Brandschutzangaben Wandoberflächen OK FFB OK RFB OK FFB OK RFB Decken- durchbruch Wand- durchbruch Stahlbeton A Schnitt- bezeichnung Boden- durchbruch Wandschlitz senkrecht Boden- aussparung Bodenaufbau -wechsel Rohbau- versprung WD-E .../ ... (Breite / Höhe *) DD-E .../ ... (Länge / Breite*) BD-E .../ ... (Länge / Breite*) WWS-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) BA-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ... (Breite / Höhe *) Deckendurch- bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch- bruch rund BD-E ø...* Wandschlitz waagerecht *alle Maße in cm Betonfertigteil Leichtbauwand Wärmedämmung 1 3 4 2 Sichtbeton Klasse 3 Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 5 7 8 6 Fliesen WDVS Gipskarton, Oberfläche fertig Glas Metall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RSRauchschutztür (S 200 C5 ) E90Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dTdichtschließende Tür (Sa) WH BMA Wandhydrant Auslösestelle BMA RS-VRuchschutz-Vorhang T 30 RSFeuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FWFeuerwehr-Aufzug Plandatum A_ O_ 00_ 0 Ansicht Ost (Badenwerkstraße) Anlage 3.11 Ansicht Badenwerktraße 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819212223242091 -0.37 -0.15 -3.27 -3.05 +5.00 +4.78 +7.80 +7.58 +10.60 +10.38 +13.40 +13.18 +16.20 +15.98 +19.00 +18.78 +21.80 +21.58 +24.60 +24.38 +27.40 +27.18 +30.20 +29.98 +30.50 +33.41 +33.19 +33.95 Lager Getränke Vorbereitung TKKRLobby MO +0.00 =115.60m ü NN Zufahrt TG 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.383.75 -0.37 -0.15 +5.00 +8.71 +4.78 +8.47 +11.78 +11.54 +14.85 +14.63 +17.92 +17.70 +20.99 +20.77 +24.06 +23.84 +27.13 +26.91 +30.22 +29.96 +34.16 +33.94 +30.50 +34.48 -3.05 40 24 20 66 3.50 15 22 2.68 22 50 22 4.75 10.59 1.40 1.10 15 20 22 20 2.50 15 22 20 1.40 1.10 15 22 1.60 1.10 15 22 20 1.40 1.10 15 24 63 1.60 1.10 15 22 18 12 4.63 22 18 2.50 22 16 34.43 22 2.68 22 15 4.78 22 3.47 24 2.83 24 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.85 22 2.83 26 28 3.44 22 32 3.98 70 2.52 57 2.50 57 2.50 57 2.50 57 2.50 52 2.55 57 2.50 70 3.01 67 4.48 3.43 54 22 2.99 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 18 24 20 4.16 15 22 18 2.50 22 1.22 1.74 47 60 1.72 77 30 1.73 48 60 1.73 76 30 2.21 60 1.72 77 30 1.73 48 60 1.72 77 31 1.73 1.07 1.79 73 5.00 3.27 37.22 40.8328.17 intensive Dachbegrünnung +34.43 +34.48 +33.95 -3.27 Pergola Genehmigungsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.60m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug Heizung Lüftung | Kühlung Elektro Sanitär Regenwasser 0.00 -0.10 ADAbhangdecke BEBodeneinlauf BRHBrüstungshöhe BA Bodenaussparung BWBodenbelagswechsel D Druckluft DDDeckendurchbruch DS Deckenschlitz DSPDeckensprung EElektro BD Bodendurchbruch FFBFertigfußboden FKFußbodenkanal HHeizung HKHeizkörper HLSK Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima KB Kernbohrung LLüftung MBMotorisch betrieben OK Oberkante RFB Rohfussboden RD Rohdecke RWA Rauch- und Wärmeabzug SSanitär SBSichtbeton SMSichtmauerwerk SWSSenkrechter Wandschlitz UK Unterkante UZUnterzug VK Vorderkante WAWandaussparung WDWanddurchbruch WWS Waagerechter Wandschlitz Legende AKAufkantung DBDoppelboden HB Hohlboden K Klima ÜZÜberzug G30 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30Feuerhemmendes Bauteil F 90Feuerbeständiges Bauteil T 30Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90 Feuerbeständige und selbstschließende Tür (EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BW Brandwand Brandschutzangaben Wandoberflächen OK FFB OK RFB OK FFB OK RFB Decken- durchbruch Wand- durchbruch Stahlbeton A Schnitt- bezeichnung Boden- durchbruch Wandschlitz senkrecht Boden- aussparung Bodenaufbau -wechsel Rohbau- versprung WD-E .../ ... (Breite / Höhe *) DD-E .../ ... (Länge / Breite*) BD-E .../ ... (Länge / Breite*) WWS-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) BA-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ... (Breite / Höhe *) Deckendurch- bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch- bruch rund BD-E ø...* Wandschlitz waagerecht * alle Maße in cm Betonfertigteil Leichtbauwand Wärmedämmung 1 3 4 2 Sichtbeton Klasse 3 Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 5 7 8 6 Fliesen WDVS Gipskarton, Oberfläche fertig Glas Metall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RSRauchschutztür (S 200 C5 ) E90Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dTdichtschließende Tür (Sa) WH BMA Wandhydrant Auslösestelle BMA RS-V Ruchschutz-Vorhang T 30 RSFeuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FWFeuerwehr-Aufzug Plandatum Ansicht Süd (Innenhof) A_ S_ 00_ 0 Anlage 3.12 Ansicht Innenhof 1:200 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 ABCDEF +24.54 +27.40 +22.80 Dachbegrünnung überdachte Stellplätze Tiefgarage FahrbahnTiefgarage Lobby Decke+Unterzug=ca.0.9-1m (Angabe Hr. Haag) abgehängte Decke Vorraum Aufzüge Haupteingang Motel One Nachbarn Badenwerkstraße japanischer Garten Standardzimmer Vorraum Aufzüge Dachterrasse Vorraum Aufzüge Gäste WCBehindertenWC +33.83 +3.50 +30.50 +30.61 +5.18 +0.00 =115.60m ü NN +3.00 +2.80 40 2.68 22 15 3.50 51.05 40 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.58 22 2.99 22 24 30 +29.98 +30.20 +27.18 +27.40 +24.38 +24.60 +21.58 +21.80 +18.78 +19.00 +15.98 +16.20 +13.18 +13.40 +10.38 +10.60 +7.58 +7.80 +4.60 +5.00 -0.37 -0.15 -3.05 +30.50 8.45 2.80 2.80 2.80 2.80 2. 80 2.80 2.80 2.80 2.80 3.75 37.40 40 2.68 22 2.95 20 18 22 2.18 40 37 2.21 +33.19 +33.41 +33.95 40 2.90 3.53 2.52 9.34 6.85 Standardzimmer StandardzimmerStandardzimmer Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Querschnitt 1-1 Anlage 3.13 Schnitt 1-1 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anlage 3.14 Schnitt A-A 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819212223242091 +2.64 Vorraum Aufzüge Vorraum Aufzüge Wintergarten Standardzimmer LobbyGastronomie A Eingang Eckbebauung Tiefgarage Keller 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.9333 1.874.384.384.383.75 extensive Dachbegrünnung +7.58 +7.80 +4.80 +5.00 -0.37 -0.15 -3.05 +27.18 +27.40 +24.38 +24.60 +21.58 +21.80 +15.98 +16.20 +13.18 +13.40 +10.38 +10.60 +18.78 +19.00 +29.98 +30.20 +33.18 +33.40 +0.00 -2.89 +5.98 +33.78 +37.08 +8.47 +8.71 +4.78 +5.00 -0.37 -0.15 -3.05 +26.91 +27.13 +23.84 +24.06 +20.77 +20.99 +14.63 +14.85 +11.56 +11.78 +17.70 +17.92 +29.98 +30.22 +33.94 +34.16 +34.48 -3.27 -3.77 -3.99 3.20 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 2.80 5.00 3.05 +30.50 +27.28 +24.21 +21.14 +18.07 +15.00 +11.93 +8.86 +5.15 -0.27 extensive Dachbegrünnung +33.81 +34.48 Standardzimmer Behindertenzimmer UZUZUZ Etagenwäsche -4.55 15 22 ±0.00m =115.60m ü NN±0.00m =115.60m ü NN 10 25 22 3.36 28 24 2.70 15 22 2.70 15 22 2.70 15 22 2.70 15 22 2.70 15 22 2.70 15 22 2.70 15 24 3.32 4.78 27 22 2.56 22 +33.92 +33.87 +33.95 Genehmigungsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.60m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 14.12.2018 Vorabzug Heizung Lüftung | Kühlung Elektro Sanitär Regenwasser 0.00 -0.10 ADAbhangdecke BEBodeneinlauf BRHBrüstungshöhe BA Bodenaussparung BWBodenbelagswechsel D Druckluft DDDeckendurchbruch DS Deckenschlitz DSPDeckensprung EElektro BD Bodendurchbruch FFBFertigfußboden FKFußbodenkanal HHeizung HKHeizkörper HLSK Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima KB Kernbohrung LLüftung MBMotorisch betrieben OK Oberkante RFB Rohfussboden RD Rohdecke RWA Rauch- und Wärmeabzug SSanitär SBSichtbeton SMSichtmauerwerk SWSSenkrechter Wandschlitz UK Unterkante UZUnterzug VK Vorderkante WAWandaussparung WDWanddurchbruch WWS Waagerechter Wandschlitz Legende AKAufkantung DBDoppelboden HB Hohlboden K Klima ÜZÜberzug G30 gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 30 Min. G90gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung, Feuerwiderstandsdauer > 90 Min. F 30Feuerhemmendes Bauteil F 90Feuerbeständiges Bauteil T 30Feuerhemmende und selbstschließende Tür (EL 2 30-SaC5) T 90 Feuerbeständige und selbstschließende Tür (EL 2 90-SaC5) T 90 RS feuerbeständige Tür rauchdicht selbstschliessend (DIN 4102 + DIN 18095) BW Brandwand Brandschutzangaben Wandoberflächen OK FFB OK RFB OK FFB OK RFB Decken- durchbruch Wand- durchbruch Stahlbeton A Schnitt- bezeichnung Boden- durchbruch Wandschlitz senkrecht Boden- aussparung Bodenaufbau -wechsel Rohbau- versprung WD-E .../ ... (Breite / Höhe *) DD-E .../ ... (Länge / Breite*) BD-E .../ ... (Länge / Breite*) WWS-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) BA-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) Rohrhülse RH-E .../ ... (Breite / Höhe *) Deckendurch- bruch rund DD-E ø ...* Bodendurch- bruch rund BD-E ø...* Wandschlitz waagerecht * alle Maße in cm Betonfertigteil Leichtbauwand Wärmedämmung 1 3 4 2 Sichtbeton Klasse 3 Putz 1.5cm Holz, Eiche 9 Betonfertigteil Fluchtrichtung 5 7 8 6 Fliesen WDVS Gipskarton, Oberfläche fertig Glas Metall eloxiert 10 Akustikelement RW Planungsänderung SWW-E .../ .../ ... (Breite/Tiefe/Höhe*) ±0.00 ±0.00 RS Rauchschutztür (S 200 C5 ) E90Fahrschachttür (E 90- DIN 81-58) dTdichtschließende Tür (Sa) WH BMA Wandhydrant Auslösestelle BMA RS-V Ruchschutz-Vorhang T 30 RSFeuerhemmende rauchdichte und selbstschließende Tür (EL 2 30-S 200 C5) FWFeuerwehr-Aufzug Plandatum Längsschnitt A-A S_ A_ 00_ 0 0.00 Betonfertigteil abgehängte Decke Öffnungsflügel hinter Lamellen Untergeschoss Erdgeschoss Lobby MO 5.00 10.60 Markisen 22 2.58 22 2.58 40 4.60 15 7.80 3-fach Isolierverglasung Öffnungsflügel hinter Lamellen Betonfertigteil Betonfertigteil 3-fach Isolierverglasung Markisen Öffnungsflügel hinter Lamellen Öffnungsflügel hinter Lamellen Dachterrasse 2422 2.99 22 2.58 22 27.40 30.20 wittfoht architekten bda Datum 25.01.19 Fassadendetail 1:20 Anlage 3.15 Detail-Fassadenausschnitt Kriegsstrasse 25 Hotel 1:100 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 2.70 15 22 3.34 15 22 1.28 3.50 5.15 8.86 Betonfertigteil abgehängte Decke Keller 27.28 30.50 253070 2.90 28 24 2.70 15 22 Sky Bar Betonfertigteil Betonfertigteil Fertigteil Sichtbeton wittfoht architekten bda Datum 25.01.19 Fassadendetail 1:20 Anlage 3.16 Detail-Fassadenausschnitt Kriegsstrasse 23 1:100 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019

  • VEP Anlagen 4-7
    Extrahierter Text

    +5.00 m -2.80 m +10.60 m +30.20 m +34.00 m ±0.00 = 115.60 m ü. nn +13.40 m +16.20 m +19.00 m +21.80 m +24.60 m +27.40 m +7.80 m BadenwerkstrasseEinzelhandelflächeEingang AufzugEinzelhandelflächeHaupteingang HotelZufahrt Tiefgarage +5.00 m -2.80 m +8.15 m +30.20 m +35.00 m ±0.00 = 115.60 m ü. nn +11.30 m +14.45 m +17.60 m +20.75 m +23.90 m +27.05 m Tiefgarage 1.UG Dachterrasse GASTRONOMIE AGASTRONOMIE AGASTRONOMIE AGASTRONOMIE A SKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BAR Werbekonzept_EG - Einzelbuchstaben bis max. 0.60m Höhe, hinterleuchtet in Fenster- und Fassadenelement integriert - Länge Schriftzug max. 6.00m Einzelbuchstaben- Punkt-/ Siebdruckraster Buchstabenshöhe max. 2.50m Werbekonzept_EG - Einzelbuchstaben bis max. 0.60m Höhe, hinterleuchtet in Fenster- und Fassadenelement integriert - Länge Schriftzug max. 6.00m 2.5 0.60.6 0.6 1.0 1.0 6.0 6.06.0 Anlage 4 Werbeanlage Kriegsstraße 1:200 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 KriegsstrasseEingang WohnhausEinzelhandelflächeZufahrt Hof +5.00 m -2.80 m +8.15 m +30.20 m +35.00 m ±0.00 = 115.60 m ü. nn +11.30 m +14.45 m +17.60 m +20.75 m +23.90 m +27.05 m ca. +23.90 m Tiefgarage 1.ug Werbekonzept Motel One - Einzelbuchstaben bis max. 0.60m Höhe - hinterleuchtet - Länge Schriftzug max. 6.00m Einzelbuchstaben- Punkt-/ Siebdruckraster Buchstabenshöhe max. 2.50m SKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BARSKY BAR 2.5 0.6 1.0 1.0 6.0 Anlage 4 Werbeanlage Badenwerkstraße 1:200 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anforderungen Anzahl PKW-Stellplätze Berechnen mit ÖPNV Bonus 40% Baulast +33 Stellplätze Nachweis Stellplätze A Hotel 1 Stellplatz- pro 5 Zimmer 323 Zimmer 64,6 26 1 Stellplatz je 30 m² reine Verkaufsnutzfläche mind. 2 Stellplätze 53 m²(sieh. Skizze) 1,8 2 1 Stellplatz je 12 m² reine Gaststätte 34 m²(sieh. Skizze) 2,8 1 1 Stellplatz je 30 m² reine Verkaufsnutzfläche mind. 2 Stellplätze 53 m²(sieh. Skizze) 1,8 2 1 Stellplatz je 12 m² reine Gaststätte 135 m² (sieh. Skizze) (69 m²+66 m²) 11,3 5 D Wohnen (2.OG-8.OG) 1 Stellplatz je Wohnung 25 Wohnungen (6-1-Zi.,14-2-Zi., 5-3-Zi.) 25 25 (kein ÖPNV Bonus) E Sky Bar (Staffelgeschoss) 1 Stellplatz je 6 Sitzplätze 60 Sitzplätze(sieh. Skizze) 10 4 Summe StellplätzeVariante Wohnen(A+B+C+D+E) 65 98 9859 6 33 Stellplatznachweis auf Grundstücken in zumutbarar Entfernung (innerhalb 1 km Radius) oder Ablöse durch Geldbetrag B Gastronomie_am MO (EG) C Gastronomie_Kopfbau (EG+1OG) Ersatz von gewerblichen Kfz-Stellplätzen durch Fahrradstellplätzen. Dabei sind für einen Kfz-Stellplatz vier Fahrradstellplätze herzustellen. (24 Fahrradstellplätze siehe Anlage 8a.4) Summe vorhanden Stellplätze Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anlage 5a.1 Stellplatzermittlung PKW Berechnungsschlüssel 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 AB CD E F A'B' C'D' E' H I 10.686.797.266.101.704.641.706.02 52 m²Keller 19 m² 10 Fahrrad- abstellplätze 2.91 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2. 88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2. 88 2.88 2.93 33 6.25 4.38 4.38 3.75 4.344.344.346.24 21 22 23 24 20 7.33 7.50 7.80 11.90 7.90 9 G 56 m² Technik Eckbauung 56 m² Lüftungsgerät MO Brandschutzvorhang UK-D 16 m² Schmutzwäsche 16 m² Sauberwäsche 12 m² Kälteverteilung 8 m² EDV UK-H-Ex UK-D-Ex Raum 9 m² Fernwärme 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 2.502.502.753.50 2.602.302.602.602.402.75 5.006.065.00 5.005.006.405.00 5.00 6.04 16 m² Kältewasser Einführung Erzeugung 12 m² Waschmaschine 40/40 40/40 18 Stufe 16.9 I 27.5 17 Stufe 17.9 I 26 18 Stufe 16.9 I 27.5 1 1.88 2.50 2.60 2.55 2. 40 2.55 2.55 2.40 2.75 2' 3' 4' 6' 7' 5' 1' Dusche UK-H Dusche Warteposition LSA Lichtsignal Lichtsignal Warteposition LSA insgesamt 43 Stellplätze(2 Behindertenstellplatz) Umkleide 54m² -3.05 -3.05 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6.20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 30/40 30/40 9 m² Niederspann ungsräume 20 m² Trafo 60 m²Keller AbstellAbstellAbstell 56 m² 63 deckenhängende Fahrradabstellplätze Wäschetrockner Abstell Müll Sky Bar Vorentwurfsplanung Index Änderung von Datum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25Standort Karlsruhe PlannummerAlle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100 Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 470188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00F +49 7614540-107http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbHBerliner Allee 2979110,Freiburg 27.08.2018 0 Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 1.Untergeschoss_Variante 1 G_ -01_ 00_ 0V 5.005.00 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 5.005.006.405.00 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 2.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.752.502.502.753.503.50 40/4040/4040/4040/4040/40 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 2.502.502.75 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 2.502.502.752.502.502.75 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 2.502.502.75 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 2.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.752.602.302.602.602.402.75 Lichtsignal Lichtsignal Lichtsignal 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 2.602.302.602.602.402.75 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 2.602.302.602.602.402.75 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6. 5.005.006.405.005.005.006.405.005.005.006.405.005.005.006.405.00 5.00 40/4040/40 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 5.005.006.405.005.005.006.405.005.005.006.405.005.005.006.405.005.005.006.405.005.005.006.405.00 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 5.005.006.405.00 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 5.005.006.405.00 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 4 12 6 4 3 14 1.88 2.50 2.60 2.55 2. 1.88 2.50 2.60 2.55 2. 1.88 2.50 2.60 2.55 2. 1.88 2.50 2.60 2.55 2. 1.88 2.50 2.60 2.55 2. 1.88 2.50 2.60 2.55 2. 1.88 2.50 2.60 2.55 2. 1.88 2.50 2.60 2.55 2. 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 40 2.55 2.55 2.40 2.75 30/4030/4030/4030/4030/40 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 30/4030/4030/4030/4030/40 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 10.04.2019 Anlage 5a.2 Stellplatzermittlung PKW Grundriss UG 43 Stellplätze PKW im UG 16 Stellplätze PKW im EG Summe 59 PKW 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 16 m² Lager Getränke Brandschutzvorhang Wartezone 12 m² Back Office Radweg LKW(ca.7.5m) Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage 14 Stellplätze 2 StellplätzeNachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße AB CD E F A'B' C'D' E' H I Gastronomie B 144m² EingangEckbebauung 2.91 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2. 88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2. 88 2.88 2.93 33 1.87 4.38 4.38 4.38 4.344.344.346.24 32 m² Vorbereitung 2.75 80 Empfang Bar 21 22 23 24 20 5.006.805.00 9 12 StellplätzeNachbarn G Lobbyinkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzugca. 480m² 23 m² Müllraum MO 19 m² Büro 1 R GG G R R 3.1180 1.32 Schornstein Bestand 11 m² Büro 2 6 m² Koffer 1 7 m² Koffer 2 20 m² Aufenhaltsraum 4 m² TK 4 m² KR 10.686.797.266.101.704.641.706.02 Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal 2.15 2.44 Brandschutzvorhang 16 m² Lager Büro 30 Stufe 16.7 I 27.5 7.33 7.50 7.80 4.08 7.82 7.90 ±0.00=115.60m ü NN 40/40 40/40 30/40 30 Stufe 16.7 I 27.5 30 Stufe 16.7 I 27.5 1 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 2' 3' 4' 6' 7' 5' 1' 5 . 3 0 7 m² Lager 6 m² Vorbereitung 3 m² KR 3 m² TK Einzelhandelfläche ca.53m² reine Gastroflächeca.69m² reine Gastrofläche ca.53m² Einzelhandelfläche ca.34m² 9 m² Lager 6 m² WC 10 m² Vorbereitung Außengastroca.14m² Außengastroca.21m² Außengastroca.36m² 16 m² Lager Lebensmittel 10 m² Bar-rückraum Gastronomie A 114m² japanischer Garten mit Terrasse 60m² Fahrrad-abstellplätze(ca. 30 ) Außengastronomie 20.00 Fahrradständer (Stadt) Signal 30/40 6.504.50 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 6.005.00 26 m² Notstrom Müllstandort Wohnungenca. 12.2 m² Müllstandort Gastronomie B ca. 7.7 m² Müllstandort Gastronomie A ca. 3.5 m² Müllstandort Motel One ca. 6.6 m² Vorentwurfsplanung Index Änderung von Datum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25Standort Karlsruhe PlannummerAlle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100 Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 470188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00F +49 7614540-107http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbHBerliner Allee 2979110,Freiburg 27.08.2018 0 Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss Erdgeschoss_Variante 1 G_ 00_ 00_ 0V 14 Stellplätze14 Stellplätze14 Stellplätze 30/4030/4030/40 6.504.506.504.506.504.50 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 6.504.50 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 6.504.50 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 5.00 30/4030/4030/4030/4030/40 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 14 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anlage 5a.3 Stellplatzermittlung PKW Grundriss EG 43 Stellplätze PKW im UG 16 Stellplätze PKW im EG Summe 59 PKW 5.00 2 2.75 5.00 2 Stellplätze PKW Grundstück 3394/1Nutzungsrecht / Baulast Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anlage 5a.4 Stellplatzermittlung PKW Grundrissausschnitt EG gemäss LBO §37 (1) Ersatz von gewerblichen Kfz-Stellplätzen durch Fahr- radstellplätzen. Dabei sind für einen Kfz-Stellplatz vier Fahrradstellplätze herzustellen. 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 Wartezone 11.3 m² Back Office Haupteingang Hotel Empfang 9 2.103617.51 Lobbyinkl. japanischem Garten 19.4 m² Büro 1 10.9 m² Büro 2 6.7 m² Koffer 1 Lichtsignal E90E90 E90E90 FW E90 T30 RS WHBMA RS-V T30 RS T30 RS T30 RS RS BMA BMA T30 RS T30 RS RS BMAWH 3.19 20 1.43 24 2.90 24 1.26 24 1.50 15 3.6140 15 2.45 ±0.00=115.60m ü NN 1 ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 15.8 m² Lager Lebensmittel 9.8 m² Bar-rückraum 5.3 m² Koffer 2 RS-V T30 RS 3.50 80 16 24 1.75 20 4.84 15 2.73 15 2.85 15 7.14 15.56 36 15 4.01 15 1.50241.26241.17181.55 24 1.43 20 3.19 2.91 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 49.69 30 Stufen 16.7 I 27.5 30 Stufen 16.7 I 27.5 1.75 30 2.00 30 60 20 1.20 20 60 24 1.91 3.29 24 7.12 30 2.00 30 2.44 30 2.00 30 60 20 1.35 1.38 1.63 1.33 24 1.20 2 1.35201.35 1.35 1.38 1.63 6 24 2.85 24 1.351.701.35 24 5.66 -0.15 -0.15 Anlieferung 40/40 40/40 UZ UZ UZ UZ 16 24 1.50 20 4.96 20 3.08 20 2.69 7.12 9.99 3.50 15 1.93 15 403.61 20 3.20302.53 30 1.43 20 3.19 5.66 30 2.02 24 2.02 30 64.79 UZUZ T30 RS 3.3 m² Feuerwehrstützpunkt 24 F ahrradabstellplätze 151515 2.452.452.452.452.452.452.452.452.452.452.45 36 1515 24 Anforderungen Anzahl Fahrrad-Stellplätze A Hotel 1 Stellplatz- pro 16 Zimmer 323 Zimmer 20 1 Stellplatz je 50 m² reine Verkaufsnutzfläche 53 m²(sieh. Skizze) 1 1 Stellplatz je 12 m² reine Gaststätte 34 m²(sieh. Skizze) 3 1 Stellplatz je 50 m² reine Verkaufsnutzfläche 53 m²(sieh. Skizze) 1 1 Stellplatz je 12 m² reine Gaststätte 135 m² (sieh. Skizze) (69 m²+66 m²) 11 D Wohnen (2.OG-8.OG) 2 Stellplatz je Wohnung (Variante kleine Wohnungen) 25 Wohnungen (6-1-Zi.,14-2-Zi., 5-3-Zi.) 50 E Sky Bar (Staffelgeschoss) 1 Stellplatz je 6 Sitzplätze 60 Sitzplätze(sieh. Skizze) 10 Summe StellplätzeVariante Wohnen(A+B+C+D+E) 96 Summe vorhandene Stellplätze 96 abzulösende oder nach-zuweisende Stellplätze (innerhalb Radius 1 km) 0 B Gastronomie_am MO (EG) C Gastronomie_Kopfbau (EG+1OG) Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anlage 5b.1 Stellplatzermittlung Fahrrad Berechnungsschlüssel Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anlage 5b.2 Stellplatzermittlung Fahrrad Grundriss UG 52 Fahrräder, hängend im UG Eckbebauung 4 Fahrräder, hängend + 6 Fahrräder, stehend im UG Technikbereich 34 Fahrräder, stehend im EG Summe 96 Fahrräder 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 AB CD E F A'B' C'D' E' H I 10.686.797.266.101.704.641.706.02 52 m²Keller 19 m² 10 Fahrrad- abstellplätze 2.91 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2. 88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2. 88 2.88 2.93 33 6.25 4.38 4.38 3.75 4.344.344.346.24 21 22 23 24 20 7.33 7.50 7.80 11.90 7.90 9 G 56 m² Technik Eckbauung 56 m² Lüftungsgerät MO Brandschutzvorhang UK-D 16 m² Schmutzwäsche 16 m² Sauberwäsche 12 m² Kälteverteilung 8 m² EDV UK-H-Ex UK-D-Ex Raum 9 m² Fernwärme 4.28 2.75 2.40 2.60 2.60 2.40 2.75 2.502.502.753.50 2.602.302.602.602.402.75 5.006.065.00 5.005.006.405.00 5.00 6.04 16 m² Kältewasser Einführung Erzeugung 12 m² Waschmaschine 40/40 40/40 18 Stufe 16.9 I 27.5 17 Stufe 17.9 I 26 18 Stufe 16.9 I 27.5 1 1.88 2.50 2.60 2.55 2. 40 2.55 2.55 2.40 2.75 2' 3' 4' 6' 7' 5' 1' Dusche UK-H Dusche Warteposition LSA Lichtsignal Lichtsignal Warteposition LSA insgesamt 43 Stellplätze(2 Behindertenstellplatz) Umkleide 54m² -3.05 -3.05 2.85 0.20 2.73 2.73 2.85 3.50 97 24 5.00 6.04 5.00 5.00 6.20 2.60 2.90 2.88 2.50 2.50 3.50 30/40 30/40 9 m² Niederspann ungsräume 20 m² Trafo 60 m²Keller AbstellAbstellAbstell 56 m² 63 deckenhängende Fahrradabstellplätze Wäschetrockner Abstell Müll Sky Bar Vorentwurfsplanung Index Änderung von Datum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25Standort Karlsruhe PlannummerAlle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100 Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 470188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00F +49 7614540-107http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbHBerliner Allee 2979110,Freiburg 27.08.2018 0 Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 1.Untergeschoss_Variante 1 G_ -01_ 00_ 0V 56 m²56 m² 6363 deckenhängendedeckenhängende FahrradabstellplätzeFahrradabstellplätze 19 m² 10 Fahrrad-10 Fahrrad- abstellplätzeabstellplätze 52 10 52 Fahrräder, hängend im UG Eckbebauung 4 Fahrräder, hängend + 6 Fahrräder, stehend im UG Technikbereich 34 Fahrräder, stehend im EG Summe 96 Fahrräder Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anlage 5b.3 Stellplatzermittlung Fahrrad Grundriss EG 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 16 m² Lager Getränke Brandschutzvorhang Wartezone 12 m² Back Office Radweg LKW(ca.7.5m) Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage 14 Stellplätze 2 StellplätzeNachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße AB CD E F A'B' C'D' E' H I Gastronomie B 144m² EingangEckbebauung 2.91 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2. 88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2.88 2. 88 2.88 2.93 33 1.87 4.38 4.38 4.38 4.344.344.346.24 32 m² Vorbereitung 2.75 80 Empfang Bar 21 22 23 24 20 5.006.805.00 9 12 StellplätzeNachbarn G Lobbyinkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzugca. 480m² 23 m² Müllraum MO 19 m² Büro 1 R GG G R R 3.1180 1.32 Schornstein Bestand 11 m² Büro 2 6 m² Koffer 1 7 m² Koffer 2 20 m² Aufenhaltsraum 4 m² TK 4 m² KR 10.686.797.266.101.704.641.706.02 Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal 2.15 2.44 Brandschutzvorhang 16 m² Lager Büro 30 Stufe 16.7 I 27.5 7.33 7.50 7.80 4.08 7.82 7.90 ±0.00=115.60m ü NN 40/40 40/40 30/40 30 Stufe 16.7 I 27.5 30 Stufe 16.7 I 27.5 1 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 2' 3' 4' 6' 7' 5' 1' 5 . 3 0 7 m² Lager 6 m² Vorbereitung 3 m² KR 3 m² TK Einzelhandelfläche ca.53m² reine Gastroflächeca.69m² reine Gastrofläche ca.53m² Einzelhandelfläche ca.34m² 9 m² Lager 6 m² WC 10 m² Vorbereitung Außengastroca.14m² Außengastroca.21m² Außengastroca.36m² 16 m² Lager Lebensmittel 10 m² Bar-rückraum Gastronomie A 114m² japanischer Garten mit Terrasse 60m² Fahrrad-abstellplätze(ca. 30 ) Außengastronomie 20.00 Fahrradständer (Stadt) Signal 30/40 6.504.50 2.75 2.50 1.73 2.55 2.40 2. 55 2.55 2.40 2.75 4.28 2.75 2.40 2.57 2.63 2.40 2.75 6.005.00 26 m² Notstrom Müllstandort Wohnungenca. 12.2 m² Müllstandort Gastronomie B ca. 7.7 m² Müllstandort Gastronomie A ca. 3.5 m² Müllstandort Motel One ca. 6.6 m² Vorentwurfsplanung Index Änderung von Datum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25Standort Karlsruhe PlannummerAlle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100 Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 470188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00F +49 7614540-107http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbHBerliner Allee 2979110,Freiburg 27.08.2018 0 Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss Erdgeschoss_Variante 1 G_ 00_ 00_ 0V Fahrrad-abstellplätze(ca. 30 ) 34 34 Stellplätze Fahrrad Grundstück 3394/1Nutzungsrecht / Baulast Anlage 6 Standort Signalanlage Zufahrt Tiefgarage 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819 16 m² Lager Getränke Brandschutzvorhang Wartezone 12 m² Back Office Radweg LKW(ca.7.5m)Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage 14 Stellplätze 2 Stellplätze Nachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße A B C D E F A' B' C' D' E' H I Gastronomie B 144m² Eingang Eckbebauung 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93331.874.384.384.38 4.34 4.34 4.34 6.24 32 m² Vorbereitung 2.75 80 Empfang Bar 2122232420 5.00 6.80 5.00 9 12 Stellplätze Nachbarn G Lobby inkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzug ca. 480m² 23 m² Müllraum MO 19 m² Büro 1 R GG G R R 3.11 80 1.32 Schornstein Bestand 11 m² Büro 2 6 m² Koffer 1 7 m² Koffer 2 20 m² Aufenhaltsraum 4 m² TK 4 m² KR 10.68 6.79 7.26 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal 2.15 2.44 Brandschutzvorhang 16 m² Lager Büro 30 Stufe 16.7 I 27.5 7.337.507.804.087.827.90 ±0.00=115.60m ü NN 40/40 40/40 30/40 30 Stufe 16.7 I 27.5 30 Stufe 16.7 I 27.5 1 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 2'3'4'6'7'5'1' 5 . 3 0 7 m² Lager 6 m² Vorbereitung 3 m² KR 3 m² TK Einzelhandelfläche ca.53m² reine Gastrofläche ca.69m² reine Gastrofläche ca.53m² Einzelhandelfläche ca.34m² 9 m² Lager 6 m² WC 10 m² Vorbereitung Außengastro ca.14m² Außengastro ca.21m² Außengastro ca.36m² 16 m² Lager Lebensmittel 10 m² Bar-rückraum Gastronomie A 114m² japanischer Garten mit Terrasse 60m² Fahrrad- abstellplätze (ca. 30 ) Außengastronomie 20.00 Fahrradständer (Stadt) Signal 30/40 6.50 4.50 2.752.501.732.552.402.552.552.402.754.282.752.402.572.632.402.75 6.00 5.00 26 m² Notstrom Müllstandort Wohnungen ca. 12.2 m² Müllstandort Gastronomie B ca. 7.7 m² Müllstandort Gastronomie A ca. 3.5 m² Müllstandort Motel One ca. 6.6 m² Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss Erdgeschoss_Variante 1 G_ 00_ 00_ 0V Anlage 7a.1 Liste Müllmenge Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 RestmüllBiogutPapierWertstoff Glas- weiß Glas- weiß Motel One (ca. 323 Zimmer) 4.5222581.615646646646 Wohnungen (ca. 51 Personen)- ----- Gastronomie_A EG 1601208080 Gastronomie_B EG + 1.OG 350260 180180 -- Sky Bar240180 120120 -- Müllmenge Wohnungen Restmüll BiogutPapierWertstoff /Person/Leerung (Angabe Hr. Bauer) 30L5L40L20L 51P 1530L255L2040L1020L Nutzungen Müllmenge/Woche(ca. L) Anlage 7a.2 Liste Müllmenge Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Restmüll(2 wöchig) Biogut(1 wöchig) Papier(4 wöchig) Wertstoff(2 wöchig) Glas-weiß(Annahme2 wöchig) Glas-bunt(Annahme2 wöchig) Motel One 8X1100L 1X240L 6X1100L 2X770L 2X770L 2X770L EG 8 große Tonnen(1100L) Kriegsstraße(8 große Tonnen) Wohnungen(51 Personen) 2X770L 2X240L 2X1100L 1X1100L - - EG 2 große Tonnen(1100L) Gastronomie_AErdgeschoss 2X240L 1X240L 2X240L 1X240L EG 2 kleine Tonne(240L) Gastronomie_B Erdgeschoss+ 1.OG 1X770L 2X240L 1X1100L 2X240L - - EG 1 große Tonnen(1100L) Sky Bar 1X770L 1X240L 1X1100L 1X240L - - UG 1 große Tonne(1100L) Müllmenge Wohnungen Restmüll (L) Biogut (L) Papier (L) Wertstoff (L) /Person/Leerung(Angabe Hr. Bauer) 30 5 40 20 51P 1530L 255L 2040L 1020L Anmerkung: Müllbereitstellungsfläche nach violett markierten Zellen geschätztNutzungen Müllmenge/ Leerung LageMüllraum Müllbereit- stellungsplatz Badenwerkstraße(4 große Tonnen+2 kleine Tonnen) 16 m² Lager Getränke Brandschutzvorhang Wartezone 12 m² Back Office Radweg LKW(ca.7.5m) Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage 2 Stellplätze Nachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße Eingang Eckbebauung 32 m² Vorbereitung 2.75 80 Empfang Bar 5.00 6.80 5.00 12 Stellplätze Nachbarn 23 m² Müllraum MO 19 m² Büro 1 R GG G R R 3.11 80 1.32 Fahrrad- abstellplätze (ca. 30 ) 11 m² Büro 2 6 m² Koffer 1 7 m² Koffer 2 20 m² Aufenhaltsraum 4 m² TK 4 m² KR Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal 2.15 2.44 Brandschutzvorhang 16 m² Lager Büro 30 Stufe 16.7 I 27.5 3.10 Müllbereistellungsplatz (4XGroße, 2XKleine) Müllbereitstellungsplatz (8XGroße) 6.00 3.14 ±0.00=115.60m ü NN 40/40 40/40 30 Stufe 16.7 I 27.5 30 Stufe 16.7 I 27.5 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² 1 2 . 00 2. 55 7. 24 5 . 3 0 Mü l l fa h rze u g Baulinien WH4(B-Plan)Baulinien WH3(B-Plan)Baulinien WH2(B-Plan) Baulinien WH7 (B-Plan) Baulinien WH1 (B-Plan) Baugrenze WH8 (B-Plan) Baulinien WH6 (B-Plan) Baulinien WH5 (B-Plan) Gastronomie B 144m² Lobby inkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzug ca. 480m² 16 m² Lager Lebensmittel 10 m² Bar-rückraum reine Gastrofläche ca.53m² Einzelhandelfläche ca.34m² 9 m² Lager 6 m² WC 10 m² Vorbereitung 7 m² Lager 6 m² Vorbereitung 3 m² TK 3 m² KR Einzelhandelfläche ca.53m² reine Gastrofläche ca.69m² Gastronomie A 114m² japanischer Garten mit Terrasse 60m² Außenga stro ca.14m² Außengastro ca.21m² Außengastro ca.36m² Außengastronomie 2.4 m Signal 6.50 4.50 2.752.501.732.552.402.552.552.402.754.282.752.402.402.752.602.60 Fahrradständer (Stadt) 20.00 26 m² Notstrom Müllstandort Wohnungen ca. 12.2 m² 1100L 240L 770L 240L Müllstandort Gastronomie B ca. 7.7 m² Müllstandort Gastronomie A ca. 3.5 m² 240L 770L 1100L Müllstandort Motel One ca. 6.6 m² 240L 1100L 3.57 1100L 770L 14 Stellplätze Schornstein Bestand Anlage 7a.3 Müllstandorte-/abholung Erdgeschoss 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anlage 7a.4 Müllstandorte Untergeschoss 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' E' H I 21222324209 G 1 2'3'4'6'7'5'1' 10.68 6.79 7.26 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 52 m² Keller 19 m² 10 Fahrrad- abstellplätze 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93336.254.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.24 18.77 Abstell Option Conflict 52 Fahrradabstellplätze 7.337.507.8011.907.90 56 m² Technik Eckbauung 56 m² Lüftungsgerät MO Brandschutzvorhang UK-D 16 m² Schmutzwäsche 16 m² Sauberwäsche 12 m² Kälteverteilung 8 m² EDV UK-H-Ex UK-D-Ex Raum 9 m² Fernwärme 2.50 2.50 2.75 3.50 5.00 16 m² Kältewasser EinführungErzeugung 12 m² Waschmaschine 40/4040/40 18 Stufe 16.9 I 27.5 17 Stufe 17.9 I 26 18 Stufe 16.9 I 27.5 1100L770L Warteposition LSA Lichtsignal Lichtsignal Warteposition LSA 1.50 1.50 UK-H Dusche Dusche 2.752.402.602.602.402.75 2.50 2.50 2.91 2.60 2.30 2.60 2.60 2.40 2.75 5.00 6.06 5.00 5.00 5.00 6.40 5.00 1.882.502.602.552.402.552.552.402.754.28 2.850.20 2.732.732.85 insgesamt 43 Stellplätze (2 Behindertenstellplatz) 3.5097 245.006.045.005.006.202.602.902.882.502.503.50 20 m² Trafo 9 m² Niederspannungsräume 60 m² Keller Abstell Abstell 63 deckenhängende Fahrradabstellplätze 240L Müll Sky Bar Abstell Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1 Grundriss 1.Untergeschoss (Trägeranhörung) 16 m² Lager Getränke japanischer Garten mit Terrasse 60m² Brandschutzvorhang Wartezone 12 m² Back Office Radweg LKW(ca.7.5m) Anlieferung+ Vorfahrt Haupteingang Hotel Zufahrt Tiefgarage Außengastronomie 14 überdachte Stellplätze 2 Stellplätze Nachbarn Zufahrt Hof Kriegsstraße Badenwerkstraße Eingang Eckbebauung 32 m² Vorbereitung 2.75 80 Empfang Bar 5.00 6.80 5.00 12 Stellplätze Nachbarn 23 m² Müllraum MO 19 m² Büro 1 R GG G R R 3.11 80 1.32 11 m² Büro 2 6 m² Koffer 1 7 m² Koffer 2 20 m² Aufenhaltsraum 4 m² TK 4 m² KR Lichtsignal Spiegel Spiegel Lichtsignal Lichtsignal 2.15 2.44 Brandschutzvorhang 16 m² Lager Büro 30 Stufe 16.7 I 27.5 ±0.00=115.60m ü NN 40/40 40/40 30 Stufe 16.7 I 27.5 30 Stufe 16.7 I 27.5 ±0.00=115.60m ü NN ±0.00=115.60m ü NN Vorraum Aufzug 12m² ±0.00=115.60m ü NN 5 . 3 0 5 . 1 0 2 . 00 Warteposition LSA Warteposition LSA 5 .1 0 2 . 00 Baulinien WH4(B-Plan)Baulinien WH3(B-Plan)Baulinien WH2(B-Plan) Baulinien WH7 (B-Plan) Baulinien WH1 (B-Plan) Baugrenze WH8 (B-Plan) Baulinien WH6 (B-Plan) Baulinien WH5 (B-Plan) Lobby inkl. japanischem Garten inkl. Vorraum Aufzug ca. 480m² 16 m² Lager Lebensmittel 10 m² Bar-rückraum reine Gastrofläche ca.53m² Einzelhandelfläche ca.34m² Gastronomie A 114m² Gastronomie B 144m² Einzelhandelf läche ca.53m² reine Gastrofläche ca.69m² 7 m² Lager 6 m² Vorbereitung 3 m² TK 3 m² KR 10 m² Vorbereitung 6 m² WC 9 m² Lager Fahrrad- abstellplätze (ca. 30 ) Außenga stro ca.14m² Außengastro ca.21m² Außengastro ca.36m² Signal 6.50 4.50 2.752.501.732.552.402.552.552.402.754.282.752.402.402.752.602.60 Fahrradständer (Stadt) 20.00 26 m² Notstrom Müllstandort Wohnungen ca. 12.2 m² Müllstandort Gastronomie B ca. 7.7 m² Müllstandort Gastronomie A ca. 3.5 m² Müllstandort Motel One ca. 6.6 m² Schornstein Bestand Anlage 7b.1 Schleppkurve Erdgeschoss 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 Anlage 7b.2 Schleppkurve Untergeschoss 1:250 Karlsruhe, den 18.06.2018 Fassung vom 31.07.2019 234567810111213141516171819 A B C D E F A' B' C' D' E' H I 21222324209 G 1 2'3'4'6'7'5'1' Warteposition LSA 10.68 6.79 7.26 6.10 1.70 4.64 1.70 6.02 52 m² Keller 19 m² 10 Fahrrad- abstellplätze 2.912.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.882.93336.254.384.383.75 4.34 4.34 4.34 6.24 18.77 Abstell Lichtsignal 7.337.507.8011.907.90 56 m² Technik Eckbauung 56 m² Lüftungsgerät MO Brandschutzvorhang UK-D 16 m² Schmutzwäsche 16 m² Sauberwäsche 12 m² Kälteverteilung 8 m² EDV UK-H-Ex UK-D-Ex Raum 9 m² Fernwärme Lichtsignal 16 m² Kältewasser EinführungErzeugung 12 m² Waschmaschine 40/40 40/40 18 Stufe 16.9 I 27.5 17 Stufe 17.9 I 26 18 Stufe 16.9 I 27.5 5.10 2.00 Warteposition LSA Dusche Dusche UK-H insgesamt 43 Stellplätze (2 Behindertenstellplatz) 2.752.402.602.602.402.75 5.00 6.06 5.00 5.00 5.00 6.40 5.00 1.882.502.602.552.402.552.552.402.754.28 2.50 2.50 2.91 2.60 2.30 2.60 2.60 2.40 2.75 3.5097 245.006.045.005.006.202.602.902.882.502.503.50 20 m² Trafo 9 m² Niederspannungsräume 60 m² Keller Abstell Abstell 56 m² 63 deckenhängende Fahrradabstellplätze Abstell Müll Sky Bar Vorentwurfsplanung IndexÄnderung vonDatum Projektnummer Projekt Neubau Kriegsstraße 23-25 Standort Karlsruhe Plannummer Alle Maße sind vor Ort zu prüfen! Höhenangaben beziehen sich auf ±0.00 = 115.55m ü NN Datum, Unterschrift Architekt Planungsphase Maßstab Einheit 1:100Meter Freigabe Planverfasser wittfoht architekten Zur Uhlandshöhe 4 70188 Stuttgart T +49 7114809561 F +49 7114809562 info@wittfoht-architekten.com www.wittfoht-architekten.com Datum, Unterschrift Bauherr Ebene | Schnitt Index Autor Plantyp Bereich Status NKK_ A_ Bauherr T +49 7614540-00 F +49 7614540-107 http://www.unmuessig.de Projektgesellschaft VIII mbH Berliner Allee 29 79110,Freiburg 27.08.2018 0Zeichnung erstellt XW Vorabzug Anpassungen nach Skizze Hr. Knich 05.09.2018 XW Anpassungen nach Besprechung mit Hr. Knich 17.09.2018 XW 1

  • Umweltbericht Kriegsstraße 23-25
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Kriegsstraße 23 und 25" Südweststadt Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nummer 2 BauGB in Verbindung mit Anlage 1 zum BauGB) Stand: 31.07.2019 Vorhabenträger: Projektgesellschaft VIII+IV mbH Berliner Allee 29 79110 Freiburg Bearbeitung: KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung Am Weidenschlag 18 67071 Ludwigshafen Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 2/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ............................................................................................................. 4 1.1. Inhalt und Ziele des Bebauungsplans ................................................................ 4 1.1.1 Inhalt und Ziele ...................................................................................................... 4 1.1.2. Festsetzungen ....................................................................................................... 4 1.1.3. Standort ................................................................................................................. 4 1.1.4. Art und Umfang / Bedarf an Grund und Boden ...................................................... 5 1.2. Umweltschutzziele ............................................................................................... 5 1.2.1. Umweltschutzziele in Fachgesetzen und deren Berücksichtigung ......................... 5 1.2.2. Umweltschutzziele in Fachplänen und deren Berücksichtigung ............................. 9 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................ 9 2.1.1. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................. 9 2.1.2. Fläche und Boden ................................................................................................10 2.1.3. Wasser .................................................................................................................11 2.1.4. Luft und Klima ......................................................................................................11 2.1.5. Landschaft ............................................................................................................12 2.1.6. Natura 2000–Gebiete ...........................................................................................12 2.1.7. Mensch und seine Gesundheit .............................................................................13 2.1.8. Kultur- und Sachgüter ..........................................................................................13 2.1.9. Emissionen, Abfälle und Abwässer .......................................................................13 2.1.10 Energie .................................................................................................................13 2.1.11. Landschaftsplan und sonstige Pläne ....................................................................13 2.1.12. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität ..............................................................13 2.1.13. Wechselwirkungen ...............................................................................................13 2.1.14. Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) ....................................................13 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ..................................14 2.2.1. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................15 2.2.2. Fläche und Boden ................................................................................................15 2.2.3. Wasser .................................................................................................................15 2.2.4. Luft und Klima ......................................................................................................16 2.2.5. Landschaft ............................................................................................................16 2.2.6. Natura 2000 – Gebiete .........................................................................................16 2.2.7. Mensch und seine Gesundheit .............................................................................16 2.2.8. Kultur- und Sachgüter ...........................................................................................17 2.2.9. Emissionen, Abfälle und Abwässer .......................................................................17 2.2.10 Energie .................................................................................................................17 2.2.11. Landschaftsplan und sonstige Pläne ....................................................................18 2.2.12. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität ..............................................................18 2.2.13. Wechselwirkungen und Kumulierung ....................................................................18 2.2.14 Eingesetzte Techniken und Stoffe ........................................................................18 2.3. Geplante Maßnahmen ........................................................................................19 2.4. Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..............................................................19 2.5. Schwere Unfälle und Katastrophen...................................................................20 3. Zusätzliche Angaben ..........................................................................................20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 3/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage 3.1. Merkmale der verwendeten technischen Verfahren .........................................20 3.2. Maßnahmen zur Überwachung ..........................................................................20 3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung ...................................................20 3.4. Quellen ................................................................................................................20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 4/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage 1. Einleitung Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind die "voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen" nach § 2 Abs. 4 BauGB im Sinne einer "Umweltprüfung" zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in Form eines Umweltberichtes entsprechend den Formvorschriften der Anlage 1 zum BauGB zu dokumentieren. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Errichtung eines Hotelgebäudes mit einer Zahl von ca. 290 - 330 Gästezimmern vorgesehen. Das Hotel fällt damit in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) entsprechend der Vorhabenliste der Anlage 1 zum UVPG. Im vorliegenden Verfahren entfällt eine Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung nach UVPG, da eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt wird (§ 50 UVPG). Inhalt und Form des nachfolgenden Umweltberichtes richten sich nach den in der Anlage 1 zum BauGB genannten Bestandteilen, Angaben und Beschreibungen sowie den nach § 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB zu berücksichtigenden Belangen. 1.1. Inhalt und Ziele des Bebauungsplans 1.1.1 Inhalt und Ziele Das Verwaltungsgebäude Kriegsstraße Nummer 23 und 25 zwischen der Ritterstraße und der Badenwerkstraße steht seit dem Jahr 2012 leer. Durch den jahrelangen Leerstand des Gebäudes ist eine unwirtliche Situation entstanden, die der prominenten Lage an der Kriegsstraße nicht gerecht wird. Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage für den Abbruch und die Neubebauung werden. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind 2 Projekte geplant: Auf dem Grundstück Kriegsstraße Nr. 25 (Flurstück 3395) ist ein Hotel geplant. Auf dem Eckgrundstück Kriegsstraße Nr. 23 (Flurstück 3394) eine Wohnbebauung einschließlich gastronomischer Nutzungen. Grundlage für die Konzeption und Gestaltung ist das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs aus dem Jahr 2017. 1.1.2. Festsetzungen Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die zulässigen Nutzungen: • Hotel-, Büro-, Wohn-, Verwaltungs- und Gastronomienutzungen, sowie freie Berufe und Einzelhandelsnutzungen festgesetzt. Darüber hinaus werden insbesondere die Grundflächenzahl (GRZ), die Gebäudehöhe, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Zufahrten festgesetzt. Über das Baugrundstück hinaus sind die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen zur Kriegsstraße und zur Badenwerkstraße Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. 1.1.3. Standort Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen innerstädtischen, erschlossenen und seit Jahren vollständig überbauten Standort. Das ca. 3.000 m² große Plangebiet liegt im Stadtteil Karlsruhe-Südweststadt. Es umfasst die Gebäude Kriegsstraße 23 und 25 mit den Flurstücken 3395 und 3394 sowie Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 5/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage 1.1.4. Art und Umfang / Bedarf an Grund und Boden Die Größe der Bauflächen beträgt insgesamt ca. 2.260 m². Diese sind derzeit bereits vollständig überbaut. Die Neubebauung sieht ebenfalls eine vollständige Über- bzw. Unterbauung vor. Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan beinhalteten öffentlichen Verkehrsflächen sind mit Ausnahme von Pflanzbeeten bzw. Baumscheiben vollständig befestigt bzw. versiegelt. Mit der geplanten Bebauung kommt es zu keinen (erneuten) Eingriffen in Grund und Boden. Durch die Inanspruchnahme einer bereits bebauten und erschlossenen Fläche entspricht das Vorhaben in besonderem Maße dem Gebot einer flächensparenden und bodenschonenden Planung. 1.2. Umweltschutzziele 1.2.1. Umweltschutzziele in Fachgesetzen und deren Berücksichtigung Schutzgut Gesetzliche Grundlage Zielaussage Art der Berücksichtigung Mensch BauGB Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes sowie der Freizeit und Erholung bei der Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere die Vermeidung von Emissionen • Erstellung Schallgutachten, • ggf. Festsetzungen im B- plan • ggf. Empfehlungen für spätere Genehmigungs- verfahren BundesImmissions- schutzgesetz und seine Verordnungen Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissionen Siehe oben TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, Vorsorge Siehe oben DIN 18005 Gesunde Lebensverhältnisse durch ausreichenden Schallschutz durch Verringerung am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen (Lärmvorsorge, -minderung) Siehe oben Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder Sicherung von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich • Inanspruchnahme eines bisher bereits bebauten Bereichs • Erstellung Artenschutzgutachten • Berücksichtigung der Ergebnisse und der empfohlenen Maßnahmen • entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 6/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage Tiere und Pflanzen Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln und so- weit erforderlich wiederherzustellen, dass • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Daneben sind die Belange des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen. Siehe oben BauGB Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen., insbesondere • die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie • die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 7 Nr. 7 e bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung) die biologische Vielfalt Siehe oben Natura 2000-Gebiete Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Siehe oben Vogelschutz-Richtlinie Schutz und Erhaltung sämtlicher wildlebender, heimischer Vogelarten und ihrer Lebensräume. Erhalt oder Wiederherstellung von dauerhaft überlebensfähigen Populationen • Erstellung Artenschutzgutachten • Ausgleichsmaßnahmen (Anpflanzungen, Aufhängung von Nisthilfen) • Abbruchzeitenregelung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 7/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage Boden Bundesbodenschutz- gesetz inkl. Bundesbodenschutz- Verordnung Langfristiger Schutz oder die Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt • Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen • Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen • Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz) • Archiv für Natur- und Kulturgeschichte • Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen; Schutz des Bodens vor schädlichen Bodeneinwirkungen; Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Boden- veränderungen; Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen. • Inanspruchnahme eines bisher bereits bebauten Bereichs • Begrenzung der Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze auf bisher bereits überbaute Flächen BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inan- spruchnahme von Böden. Zusätzliche Anforderungen durch die Kennzeichnungspflicht von erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Böden. Siehe oben Wasser Wasserhaushaltsge- setz / Wassergesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen, sparsame Verwendung des Wassers, Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Wasser- bzw. grundwasser- "unkritische" Nutzungen im Bebauungsplan BauGB Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne, Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Belangen bei den Regelungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Siehe oben Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 8/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage Luft Bundes- Immissionsschutzge- setz Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissionen. • Keine besondere, immissionsträchtige Nutzungen • Vermeidung von Emissionen durch Anschluss an Fernwärme TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Siehe oben BauGB Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne. Siehe oben Klima Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes, BauGB Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und damit auch der klimatischen Verhältnisse als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. • Keine klimaschädigenden Nutzungen • Reflexion von sommerlicher Wärme- einstrahlung durch helle Fassaden • Dachbegrünung • Baumpflanzungen Landschaft Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung von Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Aufgrund innerstädtischer Lage keine Auswirkung auf die Landschaft BauGB Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Rahmen der Bauleitplanung, Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne. Siehe oben Kultur- und Sachgüter BauGB Berücksichtigung der baukulturellen Belange, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung sowie der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne. • Bauruine ohne nennenswerte baukulturelle Bedeutung im Bestand • Bodendenkmale aufgrund vorhandener Unterkellerung unwahrscheinlich Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg Schutz und Pflege der Kulturdenkmale, insbesondere die Überwachung des Zustandes der Kulturdenkmale sowie die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen. Siehe oben Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 9/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage 1.2.2. Umweltschutzziele in Fachplänen und deren Berücksichtigung Fachplan Inhaltliche Vorgaben Art der Berücksichtigung Regionalplan 2003 des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein Festlegungen im Bereich des Plangebietes: • Siedlungsbereich Zentraler Ort • Siedlungsfläche (überwiegend Wohn- Mischnutzung), Bestand • Integrierte Lage Bebauungsplan entspricht den raumordnerischen Festlegungen Flächennutzungsplan Darstellung als "gemischte Baufläche – Bestand" Bebauungsplan entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans Landschaftsplan Darstellung als "Siedlungsfläche", Einzelbäume in angrenzenden Straßenräumen Bebauungsplan entspricht den Darstellungen und Zielen des Landschaftsplanes 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgen insbesondere auf der Grundlage der unter Nr. 3.4 (Quellen) genannten Fachgutachten und Planungen sowie den von den Fachämtern der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellten Informationen. 2.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basiszenario) Der derzeitige Umweltzustand ist durch die innerstädtische Lage des Grundstücks am Rand einer Haupterschließungsstraße, die unmittelbar angrenzende Baustruktur, sowie die vollständige Überbauung des Grundstückes gekennzeichnet. 2.1.1. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bei Tieren und Pflanzen sind der Schutz der Arten und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Vielfalt und der Schutz ihrer Lebensräume und -bedingungen zu beachten. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Lebensräume mit besonderen Funktionen für Tiere und Pflanzen und ihre Ausbreitungsmöglichkeiten zu sehen. Daraus abgeleitet sind auch Biotopfunktionen und Biotopvernetzungsfunktionen zu berücksichtigen. Eine besondere Rolle spielen dabei geschützte Gebiete entsprechend Bundesnaturschutzgesetz sowie die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB. Im Plangebiet oder dessen Umgebung sind keine der genannten Schutzgebiete ausgewiesen oder geplant. Zur Erfassung und Bewertung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Betroffene Lebensraumstrukturen im Untersuchungsgebiet sind danach: • Außenfassaden, Dächer, Hohlräume oder Spalten im Bauwerk mit Zugänglichkeit für Tierarten von außen sowie • nicht heimische Ziergehölze auf der Tiefgaragenbegrünung des Innenhofes. Die Prüfung möglicher betroffener Arten erfolgt in Form einer Relevanzprüfung für europäische Vogelarten und Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV (Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, Käfer, Libellen, Fische und Pflanzen) sowie einer darauf folgenden vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung für Brutvögel und Fledermäuse. Da jahreszeitlich bedingt keine vollständige Brutvogelkartierung möglich war, wurde eine Worst-Case-Analyse durchgeführt. Bei dieser Analyse wird davon ausgegangen, dass alle Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 10/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage Vogelarten, die potenziell im Plangebiet vorhandenen Niststrukturen auch nutzen. Potenziell brütende Vogelarten sind danach der Hausrotschwanz und der Haussperling. Der Mauer- segler konnte als Brutvogel ausgeschlossen werden, da die Ortsbegehung noch zur Brutzeit stattfand und keine brütenden Exemplare oder Hinweise auf eine Brut entdeckt wurden. Für Fledermäuse wurde ebenfalls eine Abschätzung des Bestandes in Form einer Worst- Case-Analyse durchgeführt. Da größere windgeschützte, höhlenartige Strukturen fehlen, konnte eine Nutzung als Wochenstubenquartier ausgeschlossen werden. Zwischenquartiere dagegen konnten weder sicher nachgewiesen noch sicher ausgeschlossen werden. Bei der Analyse wird davon ausgegangen, dass alle Fledermausarten, die potenziell in dem Plan- gebiet vorkommen könnten, dies auch tun und die vorhandenen Quartierspotenziale nutzen. Als Grundlage für diese Einschätzung wurde auf die Fledermausartverbreitungskarten der LUBW zu windkraftempfindlichen Arten in Baden-Württemberg zurückgegriffen. Die im Plangebiert potenziell vorkommenden Fledermausarten sind danach: • Breitflügelfledermaus • Kleiner Abendsegler • Großer Abendsegler • Zwergfledermaus • Großes Mausohr • Mückenfledermaus Die genannten Fledermausarten sind Arten der FFH-Richtlinie, Anhang IV und streng geschützt. Die Schutzgutkarte "biologische Vielfalt" aus der "ökologischen Tragfähigkeitsstudie 2011" des Nachbarschaftsverbandes stellt für das Plangebiet und die nähere Umgebung keine Flächen dar. 2.1.2. Fläche und Boden Das Schutzgut Boden besitzt unterschiedlichste Funktionen für den Naturhaushalt, insbe- sondere als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden- organismen. Darüber hinaus sind seine Wasser- und Nährstoffkreisläufe, seine Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften und seine Grundwasserschutzfunkionen zu bewahren. Die Fläche des Geltungsbereiches ist vollständig überbaut und erschlossen. Die Wiedernutz- barmachung entspricht damit im hohen Maße dem Gebot eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Durch die vollständige Überbauung des Grundstückes sind die genannten Bodenfunktionen weitgehend verloren gegangen. Schützenswerter Mutterboden im Sinne des § 202 BauGB ist im Bereich des Plangebietes und der unmittelbar angrenzenden Flächen nicht vorhanden. Untersuchungen des Bodens bzw. des Baugrundes sind aufgrund der Überbauung erst im Rahmen der Abbruchmaßnahmen möglich. Auf dem Flurstück 3394, Kriegsstraße 23, sind der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, derzeit keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädliche Boden- veränderungen bekannt (Erhebungsstand 31. Dezember 2015). Das Grundstück Kriegsstraße 25 (Flurstücksnummer 3395) wird bei der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung "AS Möbelfabrik Gebrüder Himmelheber", Objekt- Nummer 01762 nachrichtlich im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt. Zwischen 1889 und 1949 wurden auf dem Gelände vorwiegend kunstgewerbliche Möbel- und Schreinerarbeiten durchgeführt. Aufgrund der geringen Altlastenrelevanz schied das Objekt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 11/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage aus der aktiven Altlastenbearbeitung aus und wurde archiviert. Derzeit sind auf dem Gelände keine weiteren Maßnahmen erforderlich Bei den Planungen zur Umgestaltung der Kriegsstraße wurde die Boden- und Grund- wassersituation umfassend untersucht. 1 Unmittelbar angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden die Bohrungen U3 bis auf eine Tiefe von 5 m und die Bohrung B6 bis auf eine Tiefe von 30 m abgeteuft. Entsprechend den Bohrprofilen sind unterhalb einer Tiefe von 2 m unter dem anstehenden Gelände überwiegend Kiese und Sande in unterschiedlicher Dichte vorhanden. Das Untersuchungsgebiet ist aufgrund der Interpretationsbefunde der Luftbildauswertung 2 möglicherweise mit Kampfmitteln belastet. Entsprechend der Luftbildauswertung auf Kampf- mittelbeseitigung wird empfohlen, das gesamte Plangebiet einer näheren Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg oder ein anderes autorisiertes Unternehmen durchzuführen. Vor der Überprüfung sollten auf dem Grundstück keine Bohr-, Grab-, Ramm-, Rüttel-oder Baggerarbeiten durchgeführt werden. Die Schutzgutkarte "Boden" aus der "ökologischen Tragfähigkeitsstudie 2011" des Nachbarschaftsverbandes stellt im Bereich des Vorhabens und der näheren Umgebung keine Flächen dar. 2.1.3. Wasser Das Schutzgut Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt. Die Teilbereiche Grundwasser und Oberflächenwasser sind zu unterscheiden. Als Schutzziel sind insbesondere die Sicherung der Quantität und der Qualität von Grundwasservor- kommen sowie die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer zu nennen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder dessen näherer Umgebung sind keine stehenden oder fließenden Gewässer vorhanden. Die Grundwassersituation wurde im Rahmen der bereits genannten geotechnischen Untersuchung dokumentiert. Eine entsprech- ende Grundwassermessstelle wurde in der Bohrung B6 unmittelbar vor dem Nachbarge- bäude Kriegsstraße Nummer 27 eingerichtet. Der Grundwasserstand lag während der Erkundung im Jahr 2013 ca. 5 m unterhalb der Geländeoberkante. Aus der Interpolation der Bemessungswasserstände zwischen der Station "Ritterstraße" und der Station "Ettlinger-Tor-Platz" ergibt sich ein "Bauwasserstand" von ca. 4,50 m unter Gehwegniveau. Für ein 500-jähriges Ereignis liegt der niedrigste Grundwasserstand bei ca. 9 m, der höchste Grundwasserstand bei ca. 3,50 m unterhalb des derzeitigen Gehwegniveaus. Die Boden- platte für die Tiefgarage ist bei etwa 3 m unterhalb des Gehwegniveaus geplant. Ein Eingriff in das Grundwasser liegt damit nicht vor. Entsprechend der Hochwassergefahrenkarten Baden-Württembergs sind das Plangebiet und dessen Umgebung nicht gefährdet. Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden. Die Schutzgutkarte "Wasser" der "ökologischen Tragfähigkeitsstudie 2011" des Nachbar- schaftsverbandes stellt für das Plangebiet und dessen Umgebung keine Flächen dar. 2.1.4. Luft und Klima Bei den Schutzgütern Luft und Klima sind insbesondere die Vermeidung von Luftverunreini- gungen und die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen zu berücksichtigen. 1 Geotechnischer Bericht zur Kombilösung Karlsruhe, Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH, Karlsruhe, 11.08.2014 2 Hinkelbein, Luftbildauswertung, Filderstadt vom 22.09.2017 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 12/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage Durch die Versiegelung von Flächen und die Errichtung von Gebäuden entstehen Ober- flächen und Strukturen mit anderen Wärme- und Strahlungseigenschaften, die zu einem veränderten energetischen Haushalt der (Ober-) Flächen führen. Das innerstädtische Klima am Vorhabensstandort ist durch dichte Bebauung, geringe bzw. fehlende Vegetation, Emissionen von Luftschadstoffen und Abwärme belastet. Dies führt zu höheren Durchschnittstemperaturen und Schadstoffkonzentrationen sowie zu niedrigeren Luftfeuchtigkeiten und Windgeschwindigkeiten als im Umland. Das Plangebiet liegt im Bereich der Karlsruher "Umweltzone". Die "Umweltzone" ist eine europaweite Form kommunaler Maßnahmen gegen verkehrsbedingte Luftbelastungen, in denen das Befahren durch stärker emittierende Fahrzeuge verboten ist. Durch den Leerstand des Gebäudes werden derzeit keine CO2- oder sonstige Schadstoff- emissionen verursacht. Zum Thema Klima und Luft liegen Informationen aus der "ökologischen Tragfähigkeitsstudie 2011" des Nachbarschaftsverbandes vor: Die Klimafunktionskarte vom Dezember 2010 weist den Bereich beidseits der Kriegsstraße mit einer "verkehrsbedingten" Luftbelastung aus. Hier sind bei austauscharmen Wetterlagen NO2-Emissionen von über 80 Mikrogramm pro Kubikmeter zu erwarten. Die Schutzgutkarte "Klima/Luft " vom 14.02.2011 stellt die Flächen des gegenüberliegenden Nymphengartens als "Grün- und Freifläche mit sehr hoher Empfindlichkeit des Schutzgutes" ein. Diese Freiflächen haben Einfluss auf die Siedlungsgebiete (Kaltluftleitbahn) oder direkte Wirkung auf belastete Bereiche. Hier sollen Austauschbarrieren vermieden und Emissionen reduziert werden. Das Vorhaben ist durch die Kriegsstraße von der genannten Fläche getrennt und hat keine Auswirkungen auf die Schutzfunktion. 2.1.5. Landschaft Schutzziele des Schutzgutes "Landschaft" sind insbesondere das Erscheinungsbild der Landschaft, dass es in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten gilt, sowie ihre Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum sowie die Erhaltung ausreichend großer, unzer- schnittener Landschaftsräume. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Landschaftsteile mit besonderen Ausprägungen hinsichtlich Struktur und Größe zu berücksichtigen. Das Vorhaben liegt im innerstädtischen, bebauten Bereich. Die nächstgelegenen land- schaftsgeprägten Bereiche sind der Schlossgarten in einer Entfernung von ca. 1,2 km. 2.1.6. Natura 2000–Gebiete Mit den Natura 2000-Gebieten entsprechend § 31 des Bundesnaturschutzgesetzes BNatScG erfüllen der Bund und die Länder die sich aus den Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 2009/147/EG ergebenden Verpflichtungen zum Aufbau und zum Schutz des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes Natura 2000. Das Schutzziel der Natura 2000-Gebiete sind insbesondere der länderübergreifende Schutz gefährdeter wild lebender heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Le- bensräume. In das Schutzgebietsnetz werden neben den FFH-Flächen auch die gemäß der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Gebiete integriert. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" reicht bis in den Schlosspark und ist damit ca. 1,5 km vom Geltungsbereich des Vorhabens entfernt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 13/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage 2.1.7. Mensch und seine Gesundheit Ziel ist es, den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt vor umweltbezogenen Auswirkungen zu schützen. Zur Wahrung der Daseinsfunktionen der ansässigen Bevölkerung sind insbesondere die Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungsfunktionen und Regenerationsmöglichkeiten zu nennen. Die bestehenden baulichen Anlagen sind seit Jahren ungenutzt. Von der Bestandssituation gehen daher keine Emissionen aus. Leerstand und Vandalismus wirken negativ und störend auf die Nachbarschaft und das Wohnumfeld sowie auf den angrenzenden öffentlichen Raum. 2.1.8. Kultur- und Sachgüter Unter Kulturgütern sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige, auch im Boden verborgene Anlagen, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägenden Wert sind, zu verstehen. Flächen oder Objekte des Grabungs- oder Denkmalschutzes liegen im Plangebiet oder dessen näherer Umgebung nicht vor. Aufgrund der derzeit bereits vollständigen Unterkellerung des Grundstückes ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit archäologischen Funden zu rechnen. 2.1.9. Emissionen, Abfälle und Abwässer Durch den Leerstand der Bestandsgebäude gehen derzeit keine Emissionen, Abfälle oder Abwässer von dem Grundstück aus. 2.1.10 Energie Durch die leer stehenden Bestandsgebäude wird derzeit keine nennenswerte Energie verbraucht. 2.1.11. Landschaftsplan und sonstige Pläne Im Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe vom 23. 7. 2004 ist der Geltungsbereich als Siedlungsfläche dargestellt. Darüber hinaus sind Einzelbäume in den angrenzenden öffentlichen Straßenräumen dargestellt. Im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist die Fläche als "gemischte Baufläche-Bestand" dargestellt. Die Darstellungen der "ökologischen Tragfähigkeitsstudie" des Nachbarschaftsverbandes aus dem Jahr 2011 wurden bei den jeweiligen Fachthemen entsprechend dargelegt. 2.1.12. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität Die Bestandssituation hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Luftqualität. 2.1.13. Wechselwirkungen In der Bestandssituation ist nicht mit nennenswerten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu rechnen. 2.1.14. Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die Gebäude für einen unbestimmten Zeitraum bestehen. Aufgrund des desolaten Gebäudezustandes und der Baustruktur ist weiterhin mit Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 14/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage einem Leerstand zu rechnen. Der Zustand der Gebäude und die Auswirkungen auf das Stadtbild werden sich weiterhin verschlechtern. 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Prognose der "möglichen erheblichen Auswirkungen" entsprechend Anlage 1 BauGB Prognose entsprechend Anlage 1 BauGB:  aa) Bau, Betrieb, Abriss bb) Nutzung natürl. Re- ssourcen cc) Emis- sionen dd) Abfälle ee) Unfälle + Kata- sthrophen ff) Kumula- tionswir- kung gg) Klima + Klima- wandel hh) Techni- ken + Stoffe Umwelt- belange nach § 1 Abs.6 Nr. 7 a -i  Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt Bau x x Be- rieb x x Fläche, Boden Bau Be- rieb Wasser Bau x Be- rieb Luft, Klima Bau Be- rieb Landschaft Bau Be- rieb Natura 2000 Bau Be- rieb Mensch Bau x x Be- rieb x x Kultur- und Sachgüter Bau Be- rieb Emissionen, Abfälle, Abwässer Bau Be- rieb erneuerbare Energien + sparsame Nutzung Bau Be- rieb x Landschafts- pläne + sonstige Pläne Bau Be- rieb Luftqualität Bau x Be- rieb Wechsel- wirkungen Bau Be- rieb Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 15/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage 2.2.1. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bauphase: Die Vegetation der überdachten Hofflächen geht durch den Abbruch der baulichen Anlagen verloren. Durch den Abbruch des Gebäudes sind potenziell vorkommende gebäudebrütende Vogel- und Fledermausarten betroffen (vgl. Kap. 2.1.1). Entsprechend den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens werden Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Artenschutzmaßnahmen festgesetzt. (vgl. Kap. 3.2) In der Bauphase sind keine weiteren Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen oder die biologische Vielfalt zu erwarten. Betriebsphase: In der Betriebsphase sind keine Auswirkungen auf Pflanzen oder die biologische Vielfalt zu erwarten. Die Dachflächen der obersten Geschosse und der Stellplätze werden begrünt. Im Gehwegbereich der Kriegsstraße sind Baumstandorte festgesetzt. Nisthilfen für Haussperling und Hausrotschwanz werden auf dem Vorhabengrundstück untergebracht. Die empfohlenen Fledermauskästen werden in die Fassade des Neubaus integriert. Zum Schutz vor Vogel- schlag werden die Fassaden entsprechend gegliedert und gestaltet und der Reflexionsgrad der Fenster- und Glasscheiben auf < 15° begrenzt. In den oberen Stockwerken sind großflächige, unstrukturierte Glasflächen vorgesehen und reflexionsarme und / oder transluzente Gläser zu verwenden. Zusätzlich sollten die verglasten Ecken des Gebäudes so gestaltet werden, dass sie für Vögel wie undurchdringbare Wände wirken (z.B. Milchglas, engmaschige Punktraster oder flächendeckende Anstriche/Schriftzüge). Alternativ zum Vogelschutzglas besteht die Möglichkeit der Verwendung von stark mattierten Gläsern, wie z.B. Milchglas oder des Anbringens von relativ engmaschigen Mustern (z. B. Punktraster mit Bedeckungsgrad von mindestens 25%), oder flächendeckenden Verzierungen/ Schriftzügen etc., die für den Vogel als nicht durchquerbares Objekt erscheinen. Zum Insektenschutz werden insektenschonende Leuchten und Leuchtmittel festgesetzt. 2.2.2. Fläche und Boden Das Vorhaben hat keine erheblichen Auswirkungen auf Fläche oder Boden. 2.2.3. Wasser Durch das Vorhaben sind keine Oberflächengewässer und keine Wasserschutz- oder Über- schwemmungsgebiete betroffen. Die Plangebietsfläche hat durch die vergleichsweise ge- ringe Flächengröße und die vollständige Überbauung keine Bedeutung für die Grundwasser- neubildung. Der Grundwasserstand im Bereich des Vorhabens liegt ca. 5 m unterhalb des angrenzenden Gehwegniveaus. Das Unter- bzw. Tiefgaragengeschoss liegt damit wie bisher außerhalb des Grundwasserleiters. Im Rahmen der Bodenarbeiten wird die Fläche auf Kampfmittelrückstände untersucht bzw. freigemessen. Falls im Rahmen der Boden- und Gründungsarbeiten Bodenverunreinigungen festgestellt werden, so werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften fach- gerecht entsorgt und potenzielle Grundwasserverunreinigungen vermieden. Eine Versickerung des Regenwassers ist aufgrund des Überbauungsgrades nicht möglich. Eine gewisse Rückhaltung und verzögerte Ableitung des Regenwassers erfolgt durch die Begrünung des obersten Dachgeschosses. Durch das Vorhaben entsteht Abwasser mit haushaltsähnlicher Belastung. Diese wird in die vorhandene öffentliche Kanalisation abgeleitet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 16/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage 2.2.4. Luft und Klima Das geplante Vorhaben führt im Vergleich zum derzeitigen Leerstand zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Dies hat gewisse Auswirkungen auf die eher kleinräumig wirksamen Bedingungen der Schadstoffausbreitung/Staubbelastung. Angesichts der vorhandenen Grundbelastung der Umgebung ergeben sich insgesamt keine nennenswerten Verände- rungen. Durch die Umgestaltung der Kriegsstraße und die Verbesserung des ÖPNV-Angebotes sind positive Effekte für die Luftqualität im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens zu erwarten. Das Vorhaben ist im Sinne der "Stadt der kurzen Wege" hervorragend zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Bus und der Bahn zu erreichen. Damit soll der Anteil des Individualverkehrs reduziert und der damit verbundene Schadstoffausstoß vermieden werden. Zur Minderung der CO2- und Schadstoffemissionen werden die Gebäude an das vorhan- dene Fernwärmenetz angebunden. Damit gehen auch von den Gebäuden keine nennenswerten Schadstoffemissionen aus. Die helle Fassadengestaltung reflektiert die Sonneneinstrahlung und reduziert damit die sommerliche Überhitzung und Wärmespeicherung der Gebäude. Weiterhin haben die Dachbegrünung und die Baumpflanzungen positive Effekte auf Kleinklima und Lufthygiene. Insgesamt hat das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf Luft oder Klima. 2.2.5. Landschaft Insgesamt hat das Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf die Landschaft. 2.2.6. Natura 2000 – Gebiete Bedingt durch die innerstädtische Lage und die große Entfernung zu den nächstgelegenen Schutzgebieten hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf Natura 2000 - Gebiete. 2.2.7. Mensch und seine Gesundheit Während der Abbruch- und Bauphase ist mit emissionsbedingten Belastungen, insbesondere Staub und Lärm zu rechnen. Der abzubrechende Gebäudebestand wurde zwischen dem 13.03.2018 und dem 02.05.2018 fachgutachterlich auf schadstoffhaltige Bausubstanz erkundet und dokumentiert (Ingenieurgesellschaft Neumann+Schweizer, Freiburg). Zur Durchführung des Abbruchs liegt ein Abbuchkonzept von Walther Keune-Bau, August 2018 vor. Dieses umfasst neben dem Abbruchkonzept eine Abbruchanweisung, Abbruchabschnitte sowie ein Verwertungs- und Entsorgungskonzept vor. Der Lärm stammt von Baumaschinen und Schwerlastverkehr und ist zeitlich auf die Abbruch- und Bauphase begrenzt. Der Lärm während der Bauphase ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Hier sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen während der Bauausführung und des Baubetriebes zu beachten. Betriebsbedingte Auswirkungen sind durch den Mitarbeiter-, Gäste- und Anlieferungsverkehr zu erwarten. Die verkehrsbedingten Emissionen beschränken sich weitgehend auf die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage an der Kriegsstraße, die Anlieferungszone an der Kriegsstraße, sowie die Ein- und Ausfahrt in der Badenwerkstraße. Zur Beurteilung der Schallsituation wur- den eine schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. 34 Der von dem Vorhaben ausgehende Gewerbelärm hält die geforderten Immissionsrichtwerte der TA-Lärm zur schützenswerten Nachbarschaft ein. Auch der durch das und im 3 Schalltechnische Untersuchung, Büro Koehler & Leutwein, Karlsruhe, 30.01.2018 4 Lärmimmissionsprognose nach TA Lärm, Bayer Bauphysik, Fellbach, 19.09.2018 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 17/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage Zusammenhang mit dem Vorhaben ausgelöste Verkehrslärm liegt unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005 für benachbarte Wohnbebauung. Durch den von der Kriegsstraße ausgehenden Verkehrslärm sind auch nach dem Umbau der Kriegsstraße hohe Immissionen insbesondere an der Nord- und Ostfassade zu erwarten. Aktive, abschirmende Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände und/oder Lärmschutzwälle) sind aufgrund der städtebaulichen Situation, der Grundstücks- und Gebäudelage nicht möglich. Aufgrund der zu erwartenden Überschreitungen von Orientierungs- bzw. Grenzwerten werden hier zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich in Form von (öffenbaren) Schallschutzfenstern und kontrollierter, fensterunabhängiger Be- und Entlüftung der schützenswerten Räume erforderlich. Diese werden im Bebauungsplan festgesetzt. Im Baugenehmigungsverfahren ist ein entsprechender Nachweis zum Schallschutz zu führen. Zu Auswirkungen von Luft, Luftschadstoffen und Klima auf den Mensch und seine Gesund- heit vgl. Kap. 2.2.4. Insgesamt ist durch das Vorhaben mit keinen signifikanten Änderungen zu rechnen. Durch den Abbruch der vorhandenen Bauruine und die Aufwertung der städtebaulichen Situation durch den Neubau entstehen positive Effekte auf das Wohnumfeld der Nachbar- schaft, die Qualität des öffentlichen Raumes und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich der angrenzenden öffentlichen Flächen. Insgesamt gehen von dem Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf den Mensch und seine Gesundheit aus. Die künftigen Nutzungen im Rahmen des Vorhabens sind vor Verkehrslärm zu schützen. 2.2.8. Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben hat keine erheblichen Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter. Durch die Neubebauung entstehen positive Effekte für die Sachgüter (Bebauung) der Umgebung. 2.2.9. Emissionen, Abfälle und Abwässer Mögliche Emissionen resultieren aus der Abbruch- und Bauphase und aus den verkehrs- bedingten Emissionen des Kunden-, Mitarbeiter- und Anlieferungsverkehres und sind unter den Kapiteln "Luft und Klima" und "Mensch und seine Gesundheit" dargelegt. Abfälle während der Abbruch- und Bauphase werden soweit wie möglich vermieden und falls möglich der Wiederverwertung zugeführt. Nicht wiederverwendungsfähige Böden und Mate- rialien werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entsorgt. In der Betriebsphase entstehen weitgehend haushaltsähnliche Abfälle wie Verpackungsma- terialien, Bioabfälle, Restmüll etc., die entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen entsorgt bzw. verwertet werden. Abwässer entstehen ebenfalls in haushaltsüblicher Zusammensetzung und Menge und werden über die vorhandene öffentliche Kanalisation entsorgt. Insgesamt sind durch Emissionen, Abfälle und Abwässer des Vorhabens keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 2.2.10 Energie Durch die geplanten Nutzungen entstehen keine besonderen Anforderungen bezüglich des Energiebedarfes oder der Energieversorgung. Eine kompakte Bauweise mit einem günstigen Wandflächenverhältnis im Vergleich zum Volumen sowie die Vorgaben der Energieeinspar- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 18/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage verordnung führen zu einem deutlich niedrigeren Energieverbrauch im Vergleich zur Nutzung des ursprünglichen Gebäudes. Eine Versorgung über die leitungsgebundenen Energieträger Strom, Gas und Fernwärme sind in den angrenzenden öffentlichen Flächen verfügbar. Zur effizienten Wärmeversorgung ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen. Darüber hinaus wird derzeit geprüft ob ein Anschluss an eine Fernkälteversorgung möglich ist. Die Karlsruher Fernwärme wird überwiegend durch Prozessabwärme bereitgestellt und liegt daher bei der Entstehung von Luftschadstoffen wie CO2, NOx und Staub deutlich unter den Werten konventioneller Energieträger. Bei der Klimatisierung der Gebäude durch eine Absorptions-Kälteanlage mit Fernwärme- nutzung wird der Stromverbrauch im Vergleich zu konventionellen Klimaanlagen deutlich reduziert. Ebenso wird der CO2-Ausstoß durch die Nutzung von vorhandener Industrie- abwärme deutlich reduziert. Insgesamt wird mit dem Vorhaben eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie angestrebt. 2.2.11. Landschaftsplan und sonstige Pläne Das Vorhaben steht im Einklang mit den Darstellungen des Landschaftsplanes sowie sonstigen Fachplänen und informellen Planungen. 2.2.12. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität In Gebieten, in denen durch Rechtsverordnung (39. BImSchV) Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen festgesetzt werden, soll im Sinne des Vorsorgegedankens die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität angestrebt werden. Für die Stadt Karlsruhe gibt es seit 2006 einen Luftreinhalteplan entsprechend § 27 der 39. BImSchV. Das Vorhaben liegt im Bereich der Karlsruher "Umweltzone", in der die Belastung der Luft mit Schadstoffen reduziert werden soll und das Befahren durch stärker emittierende Fahrzeuge verboten ist. Durch die zentrale Lage des Vorhabens und die hervorragende Erreichbarkeit durch öffent- liche Verkehrsmittel, sowie zu Fuß und mit dem Fahrrad werden notwendige Fahrten mit dem privaten Pkw reduziert. Das Vorhaben selbst hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Luftqualität (vgl. Kap. 2.2.4, 2.2.7 und 2.2.9, und 2.2.10.) 2.2.13. Wechselwirkungen und Kumulierung Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechsel- und Kumulationswirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechsel- und Kumulationswirkungen aus Verlagerungseffekten und der Veränderung komplexer Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgütern zu betrachten. Durch die bereits vollständige Überbauung des Grundstücks, die vorbelastete, innerstädtische Lage, sowie die vergleichsweise geringen Auswirkungen des Vorhabens sind keine Wechselwirkungen oder Kumulationseffekte feststellbar. 2.2.14 Eingesetzte Techniken und Stoffe Die eingesetzten Techniken und Stoffe entsprechen dem allgemeinen Stand der Technik. Von den eingesetzten Techniken und Stoffen gehen keine erheblichen Auswirkungen aus. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 19/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage 2.3. Geplante Maßnahmen Maßnahmen, mit denen nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder so weit wie möglich ausgeglichen werden sollen, betreffen insbesondere, die des Artenschutzes, des Schallschutzes sowie der Luftreinhaltung und des Stadtklimas. Maßnahmen für den Artenschutz: • Gebäudeabbruch muss außerhalb der Brut- bzw. Aktivitätszeiten von Vögeln und Fledermäusen 30.September bis 01.März) begonnen werden • Vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen in Form von Nistkästen für Haussperling und Hausrotschwanz sowie Fledermauskästen • Integration von Nistkästen und Fledermausfassadenröhren in den Neubau • Dachbegrünung, Baumpflanzungen • Insektenschonende Beleuchtung • Minimierung des Vogelschlagrisikos durch entsprechende Fenster- und Fassadengestaltung und reflexionsarme Fenster- und Glasflächen. Maßnahmen Schallschutz: • Schutz der geplanten Nutzungen vor Verkehrslärm durch passive Schallschutzmaßnahmen • Schutz der umliegenden Nutzungen vor Gewerbelärm durch zeitliche Begrenzung der Außenbewirtung, durch Mindest-Schalldämmmaße für Fassaden und Fenster, sowie Regelungen für technische Anlagen • Die Geräuschemissionen während der Abbruch- und Bauphase werden durch organi- satorische Maßnahmen, entsprechende Abbruch- und Bauabschnitte, geeignete Aus- wahl von schallreduzierten Arbeitsweisen und Geräten etc. minimiert. Luftreinhaltung und Stadtklima: • Fernwärme • Dachbegrünung, Baumpflanzungen • Wärmereflektierende helle Oberflächen der Gebäude • Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr durch zentrale Lage • Vermeidung von Staub- und Schadstoffbelastung während der Abbruch- und Bauphase durch organisatorische Maßnahmen, staubfreie Arbeitsmethoden, Bewässerung und Befeuchtung und ggf. Schutzplanen Grünplanung: • Dachbegrünung, Baumpflanzungen 2.4. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Alternativen bezüglich der Bebaubarkeit, des Baukörpers und der Baukörpergliederung, der Höhenentwicklung und der Fassade wurden im Rahmen eines Architekturwettbewerbes untersucht. Eine grundsätzliche Alternative zur Wiedernutzbarmachung, wie etwa der verbleibende Leerstand oder der ersatzlose Abbruch, widerspricht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 20/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage Die Prüfung eines alternativen Hotelstandortes ist angesichts der gut geeigneten Lage und der privaten Investitionsabsicht am Standort nicht zielführend. 2.5. Schwere Unfälle und Katastrophen Im Plangebiet und dessen Umgebung sind keine Störfallbetriebe vorhanden oder zulässig. 3. Zusätzliche Angaben 3.1. Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Die Methodik der Umweltprüfung, die dieser Umweltbericht dokumentiert, orientiert sich an den Schutzgütern und Prüfungsbelangen des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie der in Anlage 1 BauGB vorgegebenen Bestandteile. Die Schutzgüter und ihre Bewertungen werden mit den jeweiligen vorhabensspezifischen Auswirkungen und deren Wirkungsintensität überlagert und die daraus resultierenden Konflikte ausgewertet, bewertet und dargestellt. Entsprechend der jeweiligen Konfliktlage wird die Art, die Lage und der Umfang der zu entwickelnden Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen bestimmt. 3.2. Maßnahmen zur Überwachung Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung und Auswertung der Angaben sind nicht aufgetreten. Ein Monitoring der CEF-Maßnahmen ist Gegenstand des Durchführungs- vertrags. Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Rahmen des Baugenehmigungs- verfahrens überprüft. 3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung Mit dem Vorhaben soll eine innerstädtische Bauruine abgebrochen und durch zwei zeitgemäße Neubauten ersetzt werden. Die betroffenen Grundstücke sind vollständig überbaut und werden durch die angrenzenden öffentlichen Flächen erschlossen. Geplant sind insbesondere ein Hotel, ein Wohn- und Geschäftshaus sowie gastronomische Nutzungen. Angesichts der Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche sowie den genannten Nutzungen gehen von dem geplanten Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umwelt- auswirkungen aus. Für die Abbruch- und Bauphase sind staub- und schallmindernde Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft vorgesehen. Für potenziell gebäudebrütende Vogel- und Fledermausarten wird entsprechend Vorsorge getroffen. Der Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen ist auf die Zeit außerhalb des Brut- und Aktivitätszeitraumes begrenzt. Vor dem Abbruch werden vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen in Form von Nist- und Fledermauskästen durchgeführt. Beim Bau des neuen Gebäudes werden entsprechend Nisthilfen integriert. Für die künftigen Nutzungen sind passive Schallschutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Nutzung und der betroffenen Fassade erforderlich. 3.4. Quellen • eigene Ortsbegehung am 08.06.2016, am 30.05.2017 sowie am 18.10.2017 • Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe • Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe • Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung, Stadt Karlsruhe, 24.03.2015 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kriegsstraße 23-25" in Karlsruhe – Südweststadt 21/21 Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2019 KLAUS NACHTRIEB Städtebau . Umweltplanung 2019-09-25 ka mo umweltbericht zweite offenlage • Ökologische Tragfähigkeitsstudie 2011 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe mit den entsprechenden Schutzgutkarten und der Klimafunktionskarte. • Onlinekarten- und Datendienste der LUBW • Geotechnischer Bericht zur Straßenbahn in der Kriegsstraße, Ingenieurbüro Roth & Partner, Karlsruhe, 11.08.2014 • Kurzbeurteilung Verkehrserschließung, Ingenieurbüro Gruner, Basel, 16.02.2018 • Schalltechnische Untersuchungen, Koehler & Leutwein, Karlsruhe, 30.01.2018 • Lärmimmissionsprognose, Bayer Bauphysik, Fellbach, 06.09.2019 • Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung, Dr. Hinkelbein, Ellwangen, 11.10.2017 • Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro faktorgruen, Freiburg, 11.09.2017 • Abbruch- und Entsorgungskonzept, Walther Keune-Bau, Freiburg, August 2018 • Untersuchung und Dokumentation schadstoffhaltiger Bausubstanz, Neumann+Schweizer, Freiburg, 02.05.2018 / 24.05.2018

  • Abstimmungsergebnis_Top6
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 6 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Kriegsstraße 23-25“, Karlsruhe-Südweststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage: 2019/1279 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kriegsstraße 23 - 25“, Karlsruhe-Süd- weststadt (zur Fassung 10. April 2019 sowie zur Fassung vom 31. Juli 2019) vorgetragenen Anregungen bleiben unberücksichtigt, soweit sie nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 18. Juni 2018 in der Fassung vom 31. Juli 2019 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss keine Berücksichtigung gefunden haben. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Kriegsstraße 23 - 25“, Karlsruhe-Südweststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils – 2 – einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kriegsstraße 23-25“, Karlsruhe-Südweststadt, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 18. Juni 2018 in der Fassung vom 31. Juli 2019, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (Stadtplanungsamt; powerpointunterstützt): Es ist auch für uns ein ganz wesentlicher Bebauungsplan, weil er die Bebauung an der Kriegsstraße und Badenwerkstraße ermöglicht, mit einem großen Hotelneubau mit 600 Betten, das sind 320 Zimmer in diesem Fall, und einem Wohn- und Geschäftshaus auf der Ecke zur Badenwerkstraße. Das war die Planung, die jetzt aus der Mehrfachbeauftragung hervorgegangen ist. Es handelt sich insgesamt um ein 3.000 m² großes Grundstück, was natürlich jetzt an dieser Stelle und auch in Anlehnung an die Nachbarbebauung sehr dicht bebaut werden kann, mit dem großen Vorteil, dass es hier an dieser Stelle tatsächlich gelungen ist, diese Nutzungsmischung weiter in der Bauleitplanung festzuschreiben. Da war immer wieder in der Diskussion, dass der Anteil des Wohnens entfallen soll. Es ist aber im Laufe des Prozesses tatsächlich gelungen, das auch weiter festzuschreiben. Wir haben 25 Wohneinheiten und davon sind fünf Wohneinheiten im sozial geförderten Wohnungsbau im KAI-Programm realisiert. Wir haben ganz oben eine sogenannte Skybar. Und auch im Erdgeschoss Gastronomie, sodass gerade dieser Übergang auch noch durch attraktive Nutzungen im öffentlichen Raum gestaltet werden kann. Auch hier sind die Maßnahmen festgeschrieben worden, die Dachflächen zu begrünen, sodass hier auch der Klimaanforderung mehr Rechnung getragen werden konnte als das bei der bestehenden Bebauung zuvor möglich war oder auch vorlag. Der Primärenergiebedarf entspricht dem KfW-Effizienz-Haus 55 an dieser Stelle, sodass auch hier Anstrengungen unternommen wurden, in der innerstädtischen Lage einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Die Nachbarn sind schon an ein Konzept angebunden, was einen autofreien Block-Innenbereich ausweist, sodass die Tiefgarage hier die Stellplatzfrage löst. Auch für diesen Bereich des Hotels und auch für einen Großteil des Wohn- und Geschäftshauses trifft dies zu. 24 Plätze werden im rückwärtigen Bereich nachgewiesen. Das war zum Teil auch vorher schon so, und die werden eben aus lärmschutzrechtlichen – 3 – Gründen wieder überdacht und begrünt, sodass hier die Aufsichten positiv in Erscheinung treten. Die Lärmschutzproblematik war insgesamt eine große Herausforderung. Wir haben uns in diesem Verfahren immer wieder schrittweise dieser Lösung angenähert, was durchaus große Verhandlungen mit dem Investor im Verfahren bedurfte. Ich glaube, für die Darstellung ist es hier an dieser Stelle ausreichend. Die Fahrradständer sind berücksichtigt, einmal im rückwärtigen Bereich, parallel zu den Stellplätzen und einmal auch im vorderen Bereich vor dem Gebäude selbst. Der Vorsitzende: Ich möchte zwei Punkte noch mal unterstreichen. Ich möchte Ihnen auch dazu gratulieren, dass es gelungen ist, das Thema Wohnen weiter hochzuhalten. Also hier gab es schwerwiegende Aussagen dazu, dass sich die Wohnungen dort überhaupt nicht an den Markt bringen lassen, dass das alles völlig unwirtschaftlich wird. Das hat sich jetzt dann letztlich doch durchgesetzt. Und auch, dass wir das Thema „möglichst hohe Schallschutzanforderungen“ durchsetzen konnten, ohne dass uns dann am Ende der Investor flüchtig gegangen ist, das ist glaube ich auch noch mal ganz wichtig. Und dass es sich um eine, vor allem wenn Sie sich den Zustand vorher anschauen, erhebliche Verbesserungen und Attraktivierung der auch zukünftig anders gestalteten Kriegsstraße führt, das ist glaube ich aus den Darstellungen ersichtlich gewesen. Ich möchte auch noch mal unterstreichen, dass es sich hier wiedermal als sehr positiv erwiesen hat, einen entsprechenden Wettbewerb zu initiieren, der zwar an den Grundparametern des Gebäudes nicht viel ändern konnte, weil die sind natürlich ein Stück weit schon vorgegeben, durch die Lage und auch die Umgebung, aber sehr wohl natürlich an vielen Details qualifizierte Verbesserungen gebracht hat. Damit könnten wir, wenn Sie einverstanden sind, zum Satzungsbeschluss kommen. – Das ist ein breites Votum. Vielen Dank. Das belohnt auch nochmals die vorbereitenden Arbeiten, die nicht so ganz einfach hier an dieser Stelle in der Mitte der Stadt waren und beflügelt uns in dieser Weise, auch an anderen Stellen die Dinge weiter zu entwickeln. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Januar 2020