Lärmaktionsplan - Anpassung an aktuelle Rechtsprechung
| Vorlage: | 2019/1266 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 10.12.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.12.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1266 Lärmaktionsplan - Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x Das mit dem Beschlussantrag 2019/1148 vorgelegte Maßnahmenpaket zum Lärmaktionsplan soll wie folgt ergänzt werden: 1. Die Stadtverwaltung prüft, ob die derzeit nur für die Nacht vorgesehenen Tempo 30 Zo- nen auch ganztägig umgesetzt werden können. 2. Die Stadtverwaltung prüft, welche rechtlichen Spielräume und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Lärmaktionsplanes bestehen, um die Tempo 30 Zonen ganztägig weiter auszubauen. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, die jeweiligen Prüfergebnisse dem Gemeinde- rat zeitnah mit einem Umsetzungsvorschlag wieder vorzulegen. Begründung: Ein flächendeckendes Tempo 30 in der Innenstadt und in Wohngebieten wäre der beste Lärm- und Klimaschutz. Tempo 30 erhöht die Sicherheit für Fußgänger*innen, insbesondere für Kin- der und ältere Menschen. Es senkt den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge, da nicht ständig ab- gebremst und wieder Geschwindigkeit erhöht wird, was gleichzeitig auch den Lärmpegel deut- lich absenkt. Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1266 Dez. 5 Lärmaktionsplan - Anpassung an aktuelle Rechtsprechung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x Kurzfassung Von der Verwaltung wird gegenwärtig geprüft, ob auch unterhalb des Schwellenwertes von 55 dB(A) nachts und 65 dB(A) tags Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich sind. Sollte dies möglich sein, wäre eine erneute Überprüfung des gesamten Stadtgebietes erforderlich, da diese Entscheidung sich auf zahlreiche Stellen im Stadtgebiet auswirken würde. In diesem Fall müsste ein erneutes Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes mit der erforderlichen Öffentlich- keitsbeteiligung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit