Errichtung Abbiegespuren Wiesenstraße

Vorlage: 2019/1263
Art: Antrag
Datum: 02.02.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2019

    TOP: 6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Vorl.Nr. 40_Antrag BFW_Errichtung Abbiegespuren Wiesenstraße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 06.11.2019 Vorlage Nr.: 40 Verantwortlich: - Errichtung Abbiegespuren Wiesenstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 17.12.2019 6 X Kurzfassung Die Bürger für Wettersbach-BFW beantragen hiermit 1. Abbiegespuren an geeigneten Stellen auf der Wiesenstraße einzurichten, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten. Diese sind unabhängig voneinander zu be- trachten, werden der Einfachheit halber im Antrag jedoch zusammengefasst. Aufgrund des zunehmenden Verkehrs durch die Orstdurchfahrten, zahlreichen An- fahrten zur Tankstelle oder Anfahrten durch Lieferverkehr zur Seniorenresidenz, be- antragen wir Abbiegespuren entlang der Wiesenstraße zu schaffen. Auch aufgrund der Umleitungssituation der Autobahn, sehen wir die aufgeführten Maßnahmen als sinnvoll und notwendig an, um Lärm- und Schadstoffemissionen ge- ring zu halten, den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten und nicht unnötig auszu- bremsen oder aufzustauen. Verkehrsteilnehmer müssen verhältnismäßig oft und lange warten, bis tatsächlich abgebogen werden kann. Wir beantragen nach Hinweisen/Anfragen aus der Bevölkerung die Einzeichnung von Abbiegespuren auf entsprechend breiten Fahrbahnen, welche in der Wiesen- straße in den dortigen Bereichen der Verkehrsinseln vorhanden sind. Dazu zählen die Zufahrt zur Araltankstelle/Tankstelle aus Richtung Palmbach kommend/in Fahrt- richtung Grünwettersbach sowie die Zufahrt zur Wertstoffstation/ Bauhof aus selbi- ger Richtung und die Zufahrt zur Straße „Am Wiesenacker“ aus Richtung Grünwet- tersbach kommend/in Fahrtrichtung Palmbach. So können Fahrzeuge, welche von der Wiesenstraße aus zur Tankstelle oder zur Wertstoffstation einbiegen möchten, sich vor bzw. hinter die dort vorhandene Ver- kehrsinsel, also „in die Mitte der Straße“, auf die Abbiegespur stellen, den entge- genkommenden Verkehr abwarten und insbesondere den nachfolgenden Verkehr ungehindert in Richtung Grünwettersbach abfließen lassen. Hierfür ist genügend Platz vorhanden. Häufig stehen viele Fahrzeuge schon am Beginn der Ortseinfahrt in der Wiesenstraße, da ein abbiegendes Fahrzeug die Strecke blockiert. Das Aus- bremsen stellt insbesondere an dieser Stelle zudem einen Unfallschwerpunkt dar, da im Vorfeld die Straße eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung hat sowie nach der Verbindungsstraße aus Palmbach einen „Knick“ vor der Verkehrsinsel macht. Dieses Ausbremsen des nachfolgenden Verkehrs könnte somit leicht ver- hindert werden, was eine Erleichterung für alle Beteiligten darstellt. Ebenso können Fahrzeuge, welche von der Wiesenstraße aus Fahrtrichtung Grünwettersbach kommend in die Straße „Am Wiesenacker“ einbiegen möchten, sich hinter die dortige Verkehrsinsel, also „in die Mitte der Straße“, auf die Abbiege- spur stellen, den entgegenkommenden Verkehr abwarten und insbesondere den nachfolgenden Verkehr ungehindert in Richtung Palmbach abfließen lassen. Hierfür ist genügend Platz vorhanden. Häufig stecken viele Fahrzeuge in der Wiesenstra- ße fest, blockieren somit auch teilweise die Zufahrten zu Bau- hof/Wertstoffstation/Tankstelle, da ein abbiegendes Fahrzeug die Strecke blo- ckiert. Das Ausbremsen des nachfolgenden Verkehrs könnte somit leicht verhin- dert werden, was eine Vereinfachung für alle Beteiligten darstellt. Im Fall des o. g. Antrages wäre kein Umbau der Straße, lediglich die Einzeichnung von ent- sprechenden Zeichen auf dem Boden, notwendig. Durch Beispiele an anderen Verkehrsstellen (siehe Herrenalber Straße, u. v. m.) wird deutlich, dass solche „kleinen“ Abbiegespuren durchaus möglich sind, auch wenn der vorhandene Platz ein klein wenig enger sein könnte ( +/- ~ 3m pro Spur), als an großen Abbiegespuren von großen Kreuzungen (jeweils < 3m pro Spur). Daher beantragen wir auch dann eine intensive Prüfung und die Ermöglichung, den Verkehr mit Pfeilen u. ä. so zu lenken, wenn die Stellen nur für eine vergleichs- weise schmale Abbiegespur geeignet sein könnten. Im Anhang zwei kleine Skizzen der benannten Situationen, einmal mit eingezeich- neten Pfeilen, einmal ohne. unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende und alle BFW-Ortschaftsräte

  • Vorl.Nr. 40_STN BFW_Errichtung Abbiegespuren Wiesenstraße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 40 --- Errichtung Abbiegespuren Wiesenstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 17.12.2019 6 X Kurzfassung Die einzelnen Fachämter, das TBA, OA und StplA, wurden zur Durchsicht und Wertung des Antrages und um Stellungnahme gebeten. Ordnungsamt: Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht besteht kein Erfordernis Abbiegepuren einzurichten. Durch den Bau der Fahrbahnteiler und der Querungshilfe sollte der Verkehr verlangsamt werden. Abbiegende Fahrzeuge können ebenfalls dazu beitragen, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Durch das Einrichten von Abbiegespuren würde diese Wirkung entfallen. Tiefbauamt: Das Tiefbauamt sieht keine Veranlassung und auch keine Notwendigkeit zur baulichen Errichtung von Abbiegespuren. Stadtplanungsamt: Einer Markierungslösung (Abbiegepfeile) auf der Grundlage der Ausführungsplanung des Tiefbauam- tes vom Januar 2010 stimmt das Stadtplanungsamt zu. Die Aufstellbereiche für die abbiegenden Fahrzeuge sind zwischen den Mittelinseln bereits vorhanden. Die Umsetzung der Maßnahme kann im Zuge der geplanten Deckensanierung (2023/2024) erfolgen. Eine bauliche Herstellung von Abbiegespuren lehnt das Stadtplanungsamt ab. Mit der Planung von 2010 sollte die Geschwindigkeit einfahrender Fahrzeuge gedämpft und die Überquerbarkeit der Wiesenstraße verbessert werden. Der Bau von Abbiegespuren führt zu einer gegenteiligen Wirkung, da der Querschnitt der Straße verbreitert wird. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 17.12.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit

  • Vorl.Nr. 40_Anlage 1 BFW Antrag_Abbiegespur_Wiesenstraße
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Vorl.Nr. 40_Anlage 2 BFW Antrag_Abbiegespur_Wiesenstraße
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    Kein Text verfügbar