Lärmaktionsplan - Anpassung
| Vorlage: | 2019/1255 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 09.12.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.12.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1255 Lärmaktionsplan - Anpassung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x Der Gemeinderat möge beschließen, nur die nachfolgend genannten Geschwindigkeitsbe- schränkungen im Zuge des Lärmaktionsplanes umzusetzen: Straße genauer Bereich Tempolimit Durmersheimer Straße zw. Blohnstr. und Rheinha- fenstr. nachts 30 km/h Eckenerstraße zw. Silcherstr. und Franz-Abt- Str. nachts 30 km/h Rheinhafenstraße zw. Agathenstr. und Kirschstr. nachts 30 km/h Badener Straße / B3 / Grötzinger Straße zw. Rommelstr. und Neßlerstr ganztägig 30 km/h Begründung: Die Einführung von Tempo-30-Zonen hat nicht nur Vorteile. So kann es durch die Verlangsa- mung des Verkehrs zu einem Mehr an CO2- und Schadstoff-Ausstoß kommen. Die Verlangsa- mung des Verkehrs führt zu längeren Bus-Fahrtzeiten, die nicht nur neue Fahrpläne und eine neue Abstimmung mit dem Straßenbahn-Fahrplan erforderlich machen, sondern auch die At- traktivität des ÖPNV vermindern. Auch für den restlichen Verkehr bedeuten die längeren Fahrt- zeiten über das Jahr gerechnet einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden wegen der verlo- renen Zeit. Nur für die genannten Straßenabschnitte wurde eine Lärmbelastung oberhalb von 60dB (nachts) bzw. 70dB (tagsüber) errechnet. Zum einen sind diese Berechnungen rein fiktiv, Mes- sungen jedoch nicht zugelassen. Zum anderen liegt es laut Vorlage allein im Ermessen der plan- aufstellenden Gemeinden, auch unterhalb der Schwellenwerte von 70 dB (tagsüber) bzw. 60dB (nachts) Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzusehen. Die Anordnung solcher Geschwindig- keitsbeschränkungen ist also jenseits der vorstehend genannten vier Straßenabschnitte nicht zwingend. Zudem besteht die Gefahr, dass es bei Einführung von Tempo 30 in der Moltkestr. und der Reinhold-Frank-Str. zu Verkehrsverlagerungen auf andere, parallele Straßen kommt und zusätzlich bei letzterer die Möglichkeit eines Anstiegs der NO2-Belastung besteht. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Begrenzung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Durmersheimer Str. auf die Nacht- stunden betrifft die Buslinien 60 und 62 nur in den Tagesrandlagen, in denen die Pünktlichkeit durch andere Einflüsse kaum beeinträchtigt ist. Die Fahrzeitverlängerung aufgrund der Ge- schwindigkeitsbegrenzung bedarf dort somit keiner Kompensation. Für die Buslinie 24 ist die von den VBK vorgeschlagene Kompensationsmaßnahme für das Tem- polimit auf Badener Straße / B3 / Grötzinger Straße durchzuführen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1255 Dez. 5 Lärmaktionsplan - Anpassung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Reduzierung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bereiche von mehr als 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags wie vom Antragsteller vorgeschlagen, würde eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung in Kauf nehmen, bei denen die Lärmwerte knapp darunter liegen. Der VGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass auch Bereiche zwischen 55 und 60 dB(A) nachts sowie 65 und 70 dB(A) tags noch als gesundheitlich relevant zu werten sind. Die Verwal- tung ist daher bestrebt, für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Verbesserungsmög- lichkeit zu nutzen. Die Behandlung der Einwände der VBK wurde in der Vorlage beschrieben, ebenso die Einwen- dung des Regierungspräsidiums hinsichtlich der Luftbelastung in der Reinhold-Frank-Straße. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
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