Lärmaktionsplan: Straßenlärm in der Rittnertstraße in Durlach

Vorlage: 2019/1248
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 06.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2019

    TOP: 17.1.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1248 Lärmaktionsplan: Straßenlärm in der Rittnertstraße in Durlach Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x 1. Für den Abschnitt ab der Kreuzung Rittnertstraße / Am Lerchenberg bis zu dem im Lärmakti- onsplan geplanten Tempo 30-Bereich zwischen Badener Straße und Dürrbachstraße wird zu- sätzlich eine Tempo 30-Zone eingerichtet. 2. Es wird eine Überwachung zur Einhaltung der Tempobeschränkungen vorgenommen. Begründung Die geplanten Maßnahmen des Tempo 30 in der Rittnertstraße werden begrüßt, sind aber an- gesichts der Topografischen Eigenschaft des Rittnerttals nicht ausreichend, um das Lärmprob- lem umfassend zu beseitigen. Immer dann wenn die BAB A8 blockiert ist, dient die Rittnertstra- ße als Ausweichstrecke von und zur Anschlusstelle Karlsbad / Karlsruhe Nord. Daher muss der Lärmaktionsplan schon an der Talverengung an der Kreuzung Rittnertstraße/Am Lerchenberg greifen. Diese Maßnahme würde die Jahrzehntelangen Forderungen der Anwohner im Rittnert- tal aufgreifen. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • Stellungnahme TOP 17.1 FW-FÜR
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1248 Dez. 5 Lärmaktionsplan: Straßenlärm in der Rittnertraße in Durlach Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x Kurzfassung Auf den Ergänzungsantrag wird in den ergänzenden Erläuterungen eingegangen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde überprüft, in welchen Straßenzü- gen Beurteilungspegel von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen. Hierbei kam es in der Rittnertstraße zum Ergebnis, dass eine nächtliche Geschwindigkeitsredu- zierung zwischen der Badener Straße und der Dürrbachstraße angeordnet werden kann. Im Bereich Dürrbachstraße bis In der Tasch liegt die Lärmbelastung jedoch unterhalb der unter- suchten Schwellenwerte. Von der Verwaltung wird gegenwärtig geprüft, ob auch unterhalb dieses Schwellenwertes Ge- schwindigkeitsbeschränkungen möglich sind. Sollte dies möglich sein, wäre eine erneute Über- prüfung des gesamten Stadtgebietes erforderlich, da diese Entscheidung sich auf zahlreiche Stellen im Stadtgebiet auswirken würde. In diesem Fall müsste ein erneutes Verfahren zur Auf- stellung des Lärmaktionsplanes mit der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.