Lärmaktionsplan: Mehr Tempo 30 wagen

Vorlage: 2019/1247
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 06.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2019

    TOP: 17.1.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1247 Lärmaktionsplan: Mehr Tempo 30 wagen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x 1. In der Eckenerstraße, Rheinhafenstraße und der Rittnerstraße wird durchgehend Tempo 30 eingeführt. 2. In der Rheinhafenstraße wird ein Nachtfahrverbot für LKWs eingeführt. 3. Auf allen Strecken innerhalb Karlsruhes, auf denen nachts Tempo 30 gilt, wird auch tagsüber Tempo 30 eingeführt. Sachverhalt/Begründung: Lärm ist einer der größten Stressfaktoren und gehört zu den gravierendsten Gesundheitsge- fährdungen. Verkehrslärm nimmt hier eine besondere Stellung ein. Die genannten Strecken sind stark von Verkehrslärm belastet. Ein zeitlich wie räumlich durchge- hendes Tempo-30-Gebot verbessert die Lebensqualität der Anwohnenden signifikant. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Max Braun Rebecca Ansin

  • Stellungnahme TOP 17.1 KAL-Die PARTEI
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1247 Dez. 5 Lärmaktionsplan: Mehr Tempo 30 wagen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x Kurzfassung Von der Verwaltung wird geprüft, ob Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 55 dB(A) nachts und unterhalb 65 dB (A) tagsüber möglich sind. Sollte dies der Fall sein, wird das gesam- te Stadtgebiet unter diesen Gesichtspunkten neu untersucht. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1. und 3. Von der Verwaltung wird gegenwärtig geprüft, ob auch unterhalb des Schwellenwertes von 55 dB(A) nachts und 65 dB(A) tags Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich sind. Sollte dies möglich sein, wäre eine erneute Überprüfung des gesamten Stadtgebietes erforderlich, da diese Entscheidung sich auf zahlreiche Stellen im Stadtgebiet auswirken würde. In diesem Fall müsste ein erneutes Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes mit der erforderlichen Öffentlich- keitsbeteiligung durchgeführt werden. Zu 2. Aus Lärmschutzgründen kann, mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde des Regierungs- präsidiums Karlsruhe, unter Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen und der LKW-Um- leitungsstrecke, ein LKW-Nachtfahrverbot durch die kommunale Straßenverkehrsbehörde um- gesetzt werden. Allerdings soll 2020 in der Rheinhafenstraße ganztags Tempo 30 realisiert wer- den, was dann auch tagsüber für die Anwohner entlang der Rheinhafenstraße (Agathenstraße bis Kirschstraße) eine deutlich wahrnehmbare Lärmminderung bedeuten wird. Sollte diese Maß- nahme nicht die gewünschte Wirksamkeit entfalten, wird ein LKW-Nachtfahrverbot geprüft.