Mögliche Baumstandorte auf dem Marktplatz denkmalrechtlich klären

Vorlage: 2019/1246
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 05.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2019

    TOP: 23.6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1246 Mögliche Baumstandorte auf dem Marktplatz denkmalrechtlich klären Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 23 x 1. Punkt 6 des Beschlussantrags wird wie folgt geändert: Es wird zugestimmt, temporäre Maßnahmen zur Begrünung des Marktplatzes umzu- setzen. Gleichzeitig beantragt die Verwaltung die denkmalrechtliche Genehmigung der maximal möglichen fünf Baumstandorte (drei vor den Treppenaufgängen, zwei vor dem Modehaus Schöpf). Sofern denkmalrechtlich nur eine geringere Anzahl Baumstandorte möglich ist, wer- den die Anzahl und die Standorte dem Gemeinderat mitgeteilt. 2. Die Verwaltung legt im Jahr 2020 dem Gemeinderat nach Entscheidung der Landes- denkmalbehörde die möglichen Baumstandorte und einen Plan zur Umsetzung zur Beschlussfassung vor. Sachverhalt / Begründung: Viele Karlsruher*innen wünschen sich Bäume auf dem Marktplatz. Denn diese sorgen gerade in den zunehmend heißer werdenden Sommern für Beschattung und damit für Kühlung, wenn auch nur an vereinzelten Standorten. Die als vom Untergrund her als möglich erachteten Standorte liegen teilweise direkt neben den vorgeschlagenen Bankstandorten, sodass die Menschen in Zukunft an diesen Punkten auch im Schatten sitzen können. Diese Möglichkeit bietet sich auch an den anderen Baumstandorten in Mitten einer leichten Erhöhung bzw. Einmauerung. Die symmetrische Anordnung von wenigstens vier dieser Standorte nimmt die übergeordneten gestalterischen Merkmale des Marktplatzes zusätzlich auf. Die einzelnen Treppenabgänge zur Haltestelle unter dem Marktplatz sind an sich schon Elemente, die diese Symmetrien stören, dies wird aber allgemein akzeptiert. Eine Verstärkung dieser punktuellen Störungen durch Bäume schafft zudem eine zusätzliche Akzentuierung. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Johannes Honné Renate Rastätter Jorinda Fahringer

  • Stellungnahme TOP 23 ÄAntrag GRÜNE
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1246 Dez. 6 Mögliche Baumstandorte auf dem Marktplatz denkmalrechtlich klären Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 23 x Kurzfassung Zu1) Um eine definitive denkmalrechtlich Aussage zu erhalten, wird die Verwaltung einen entspre- chenden Antrag zu den Baumstandorten bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde stellen und den Gemeinderat über das Ergebnis informieren. Zu2) Für den Fall, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird, wird die Verwaltung dem Gemeinderat eine mögliche Vorgehensweise zur Umsetzung der Baumpflanzungen vorle- gen. Eine Entscheidung darüber, ob und wann die Baumpflanzungen umgesetzt werden, kann sodann erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Punkt 6 des Beschlussantrags wird wie folgt geändert: Es wird zugestimmt, temporäre Maßnahmen zur Begrünung des Marktplatzes um- zusetzen. Gleichzeitig beantragt die Verwaltung die denkmalrechtliche Genehmi- gung der maximal möglichen fünf Baumstandorte (drei vor den Treppenaufgängen, zwei vor dem Modehaus Schöpf). Sofern denkmalrechtlich nur eine geringere Anzahl Baumstandorte möglich ist, werden die Anzahl und die Standorte dem Gemeinderat mitgeteilt. Um eine definitive denkmalrechtlich Aussage zu erhalten, wird die Verwaltung einen entspre- chenden Antrag zu den Baumstandorten bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde stellen und den Gemeinderat über das Ergebnis informieren. Aus fachlicher Sicht stellt die geplante Bepflanzung mit Bäumen eine erhebliche Beeinträchti- gung des Kulturdenkmals Marktplatz dar. Der Karlsruher Marktplatz als wichtigster Bestandteil der „Via Triumphalis“ sollte als eines der bedeutendsten Kunstwerke des Klassizismus von eu- ropäischem Rang angesehen werden. Als Hauptwerk Friedrich Weinbrenners ist sie das früheste Ensemble dieser Zeit. Im bürgerlichen Zentrum der Markgrafenstadt stehen bewusst die unter- schiedlich ausgebildeten Platzfassaden mit deren klassizistischer Architektur im Mittelpunkt. Eine Bepflanzung war in dieser Planung nie vorgesehen. 2. Die Verwaltung legt im Jahr 2020 dem Gemeinderat nach Entscheidung der zustän- digen Denkmalschutzbehörde die möglichen Baumstandorte und einen Plan zur Umsetzung zur Beschlussfassung vor. Dem Planungsausschuss wurden am 13. November 2019 die fünf maximal möglichen Baum- standorte auf dem Marktplatz vorgestellt. Dabei wurde ebenfalls erläutert, dass es sich hier um Baumstandorte handelt, die aufgrund der unterirdischen Infrastruktur nur mit zusätzlichen Hochbeeten umzusetzen sind. Diese Hochbeete bieten nur ein begrenztes und darüber hinaus auch unterschiedliches Wurzelvolumen für die Bäume, so dass deren Entwicklung ebenfalls be- grenzt ist und auch unterschiedlich ausfallen wird. Eine Symmetrie, wie sie dem klassizistischen Platz entspräche, wäre aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erzielen. Darüber hinaus würden die Bäume voraussichtlich erst nach ca. 20 Jahren einen angemessenen Wuchs erreicht haben. Darüber hinaus gibt es auch technische Bedenken, die Bäume an den möglichen Standorten hinter den Haltestellenzugängen zu platzieren, da das Laub in die Zugänge fallen würde und es dadurch zu Problemen mit der Instandhaltung der Rolltreppen kommen könnte. Aus diesen Gründen und aufgrund der denkmalfachlichen Sicht empfiehlt die Verwaltung nach wie vor, zunächst vermehrt nur temporäre Maßnahmen zur Begrünung des Marktplatzes vorzu- sehen und von den derzeit technisch machbaren Baumpflanzungen abzusehen. Ein Konzept für temporäre Begrünungs- und Beschattungsmaßnahmen wird erarbeitet. Es ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, zunächst auch Erfahrungen zu temporären Maßnahmen zu sammeln, um das Konzept ggf. weiterentwickeln oder verbessern zu können oder um auch hier neue technische Entwicklungen aufzugreifen zu können. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat einen Plan vorlegen, der die mögliche Vorgehensweise zur Umsetzung der Baumpflanzungen für den Fall erläutert, dass die denkmalrechtliche Ge- nehmigung vorliegt.