Verteilung der Haushaltsmittel auf verschiedene Verkehrsträger
| Vorlage: | 2019/1245 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 04.12.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1245 Verteilung der Haushaltsmittel auf verschiedene Verkehrsträger Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.02.2020 36 x 1. Wie viele Abschreibungen (als Maß für die Investitionen) und laufende Zahlungen hat die Stadt Karlsruhe im vergangenen Jahr für die unterschiedlichen Verkehrsträger ausgegeben? a. fließender Kfz-Verkehr b. ruhender Kfz-Verkehr c. fließender Radverkehr d. ruhender Radverkehr e. Fußverkehr f. öffentlicher Verkehr: Infrastruktur Bus g. öffentlicher Verkehr: Betrieb Bus h. öffentlicher Verkehr: Infrastruktur Tram i. öffentlicher Verkehr: Betrieb Tram j. Personalkosten für Kontrollen von Kfz und Bearbeitung von Bescheiden k. Sonstige 2. Welche Einnahmen hat die Stadt Karlsruhe je Verkehrsträger erhalten? a. Parkraumbewirtschaftung Kfz-Verkehr b. Bußgelder aus Parkverstößen des Autoverkehrs c. Aus Geschwindigkeits-/Rotlichtüberwachung d. Parkraumbewirtschaftung Radverkehr e. Bußgelder Radverkehr f. Sonstige 3. Gibt es eine Vorgabe der Budgetierung zur Aufteilung der Haushaltsmittel auf die verschiedenen Verkehrsträger? 4. Welche weiteren Informationen (z.B. CO2-Emissionen, Platzbedarf) sind aus Sicht der Verwaltung zusätzlich notwendig, um eine politische Vorgabe zu erarbeiten, wie die vorhandenen Haushaltsmittel zum größtmöglichen Nutzen für die Gesellschaft auf die Verkehrsträger verteilt werden sollen? Sachverhalt / Begründung: In den kommenden Jahren wird uns die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs stark beschäftigen. Einerseits steigen die Anforderungen an die Qualität und den Umfang des Angebots. Die damit verbundenen Kostensteigerungen können aber nicht direkt auf die einzelnen Nutzer*innen übertragen werden. Gerade beim Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Individualverkehr werden die Kosten nur in sehr geringem Umfang (z.B. Parkgebühren) direkt auf die Nutzer*innen übertragen. Für eine Entscheidung über eine für die Menschen und die Umwelt faire Verteilung der Kosten ist ein umfangreicher Überblick über die kommunalen Kosten und die Finanzierung der verschiedenen Verkehrsträger notwendig. Zudem ist es im europäischen Vergleich eindeutig, dass Kommunen in Deutschland sehr wenig Geld pro Einwohner*in für den Radverkehr ausgeben. Es ist anzunehmen, dass Karlsruhe in Deutschland einen vorderen Platz einnimmt, international muss aber auch Karlsruhe noch aufholen. Greenpeace hat beispielhaft die Ausgaben in einigen Kommunen in Deutschland mit Städten in den Niederlanden oder Dänemark verglichen, die als Vorreiter gelten. 1 Die Verbesserungen der Radinfrastruktur sind auch ein wichtiger Schritt zu einer größeren Sicherheit für Radfahrer*innen. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Jorinda Fahringer Johannes Honné 1 https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/mobilitaet-expertise- verkehrssicherheit.pdf
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1245 Dez. 4 Verteilung der Haushaltsmittel auf verschiedene Verkehrsträger Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.02.2020 36 x Auf die Anfrage der 'GRÜNE Gemeinderatsfraktion' vom 3. Dezember 2019 ergeht aus Sicht der Verwaltung folgende Stellungnahme: Vorbemerkung Alle nachfolgend genannten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2018. Die vollumfängliche Beantwortung der Anfrage in der gewünschten Detailtiefe kann durch die Verwaltung nicht geleistet werden. Dies hängt ursächlich damit zusammen, dass die Logik, nach der in der Verwaltung die betreffenden Sachverhalte geplant und bewirtschaftet werden, an den vom Landesrecht vorgegebenen Produktplan Baden-Württemberg geknüpft ist. Dieser richtet sich in seinem Aufbau an der Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben aus. Dabei sind überwiegend gesetzliche Vorgaben und Verwaltungsvorschriften zu berücksichtigen und einzuhalten. Insoweit folgt die Ausrichtung des Produktplanes eher der praktikablen Gesetzerfüllung durch die Verwaltung, als sämtliche politisch wünschenswerte Eventualitäten abzubilden. Maßgeblich ist im betreffenden Zusammenhang überwiegend das Straßengesetz Baden- Württemberg (StrG), das in den Produktplan mit dem Produktbereich 54 - Verkehrsflächen und - anlagen, ÖPNV eingeht. Bezogen auf den Verkehrsweg 'Straße' ist die Übernahme der Straßenbaulast aus den §§ 9, 43-47 StrG abzuleiten. Einen diesbezüglichen Auszug aus dem Produktplan Baden-Württemberg ist dieser Stellungnahme beigefügt (Anlage 1). Der vorliegende Informationswunsch vermischt jedoch die verschiedenen Begrifflichkeiten 'Verkehrsträger' und 'Nutzergruppen'. 'Verkehrsträger' werden vom Bundesverkehrsministerium in die Kategorien Straßenbau, Schiene, Wasserstraßen und Luftverkehr unterteilt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bezeichnet 'Straßenverkehr, Eisenbahn, Post, Schifffahrt, Luftverkehr und Öffentlicher Personennahverkehr' als Verkehrsträger. Dahingegen werden in der vorliegenden Anfrage unterschiedliche Fortbewegungsmöglichkeiten beziehungsweise Nutzungsarten als Verkehrsträger bezeichnet. Das Themengebiet Straßenbau beziehungsweise Straßenbewirtschaftung wird im Haushaltsplan des Kernhaushalts dargestellt. Hinsichtlich des Themas ÖPNV (Bus und Tram) erfolgt die Abbildung der Erträge, Aufwendungen und Investitionen überwiegend bei den verschiedenen städtischen Beteiligungsgesellschaften. Im Kernhaushalt werden in diesem Zusammenhang gegebenenfalls Betriebskostenzuschüsse, Verlustausgleiche und Vermögensbeteiligungen veranschlagt. Die Fragenstellungen 1 j. Personalkosten für Kontrollen von Kfz und Bearbeitung von Bescheiden Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2 b. Einnahmen aus Bußgeldern aus Parkverstößen des Autoverkehrs 2 c. Einnahmen aus Geschwindigkeits-/Rotlichtüberwachung 2 e. Bußgelder Radverkehr betreffen ordnungsrechtliche Aufgaben, die im Zusammenhang mit der gesetz- beziehungsweise ordnungsmäßigen Nutzung des Verkehrsträgers Straße von Verkehrsmitteln und öffentlich- rechtlichen Parkraumregelungen stehen. Bezüglich der gewünschten finanziellen Auskünfte, die eventuell für die Gegenüberstellung von Kosten und Erträgen einzelner Nutzergruppen vorgesehen sind, wollen wir dringend zu bedenken geben, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge, insbesondere die nachgefragten Bußgelder und die hierfür entstehenden Verwaltungskosten in keinem sachlichen Zusammenhang mit einer Budgetierung beziehungsweise Finanzierung von Verkehrsträgern gesehen werden sollten. Bußgelder sind ordnungsrechtliche Erträge, die für ein Fehlverhalten erhoben werden und damit eine Verhaltensänderung, hin zu einem gesellschaftlich allgemein akzeptierten vorgegebenen Normverhalten, bewirken soll. Hierfür sind die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften nach Tatbestandserfüllung und unter Umständen vorhandene Ermessenmöglichkeiten maßgeblich. Es wäre daher schädlich, wenn der Eindruck erweckt würde, dass Bußgelder erhoben werden, um damit verschiedene Verkehrswege gegen zu finanzieren. Die Kosten und Erträge werden insgesamt beim Teilhaushalt 3200 Ordnungs- und Bürgerwesen bei der Produktgruppe 1221- Verkehrswesen geplant und verbucht. Angefallen sind 2018 Abschreibungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro und laufende Kosten von 10,1 Mio. Euro. Erträge von 4,8 Mio. Euro, davon allein 4,5 Mio. für Benutzungsgebühren, stehen diesen Aufwendungen gegenüber. Hinzu kommen Bußgelder, die überwiegend Verkehrsordnungswidrigkeiten zuzuordnen sind, in Höhe von rund 11,7 Mio. Euro. Allerdings werden diese bei der Produktgruppe 1126 - Zentrale Dienstleistungen abgewickelt. Insoweit wären auch aus diesem Produktbereich (anteilige) laufende Kosten von 2,3 Mio. Euro zu berücksichtigen. Zu Frage 1 Wie viele Abschreibungen (als Maß für die Investitionen) und laufende Zahlungen hat die Stadt Karlsruhe im vergangenen Jahr für die unterschiedlichen Verkehrsträger ausgegeben? Wie in der Vorbemerkung erläutert, wird bei der Budgetierung und Bewirtschaftung nicht in jeweilige Straßennutzungsarten unterschieden. Damit beziehen sich die ermittelten Zahlenwerte für das Jahr 2018 auf die angeführten Rubriken a. fließender Kfz-Verkehr c. fließender Radverkehr e. Fußverkehr Bezogen auf die unterschiedlichen Produktgruppen - Bundesstraßen (Tiefbauamt) - Gemeindestraßen (Tiefbauamt) - Kreisstraßen (Tiefbauamt) - Landesstraßen (Tiefbauamt) - Sonstige Leistungen Straßenbaulastträger (Tiefbauamt) - Straßenreinigung und Winterdienst (Amt für Abfallwirtschaft) sind in 2018 angefallen: Abschreibungen 22,2 Mio. Euro laufende Kosten 45,2 Mio. Euro Ergänzende Erläuterungen Seite 3 b. ruhender Kfz-Verkehr Parkierungseinrichtungen Kernhaushalt (Tiefbauamt, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (einschließlich verpachtete Parkgaragen am Hauptbahnhof und Festplatz) Abschreibungen 0,5 Mio. Euro laufende Kosten 1,9 Mio. Euro Beteiligungsgesellschaften - Karlsruher Fächer GmbH (Parkhaus am Kronenplatz, ZKM-Garage) Abschreibungen 0,2 Mio. Euro laufende Kosten 0,6 Mio. Euro d. ruhender Radverkehr Abschreibungen 40.000 Euro laufende Kosten 126.000 Euro f. öffentlicher Verkehr - Infrastruktur Bus Abschreibungen 0,2 Mio. Euro laufende Kosten 1,0 Mio. Euro Hinweis: Die VBK hat bei einer Bushaltestelle wenig Eigentum (Wartehäuschen, „Tennisschläger“) da sie nicht selbst Baulastträger ist (anders als bei einer Tram-Haltestelle). Baulastträger ist das Tiefbauamt, welches auch für die Busse des öffentlichen Verkehrs insbesondere die 'befahrbare' Infrastruktur herstellt und unterhält. g. öffentlicher Verkehr Betrieb Bus Abschreibungen 1,5 Mio. Euro laufende Kosten 18,9 Mio. Euro h. öffentlicher Verkehr Infrastruktur Tram Abschreibungen 11,5 Mio. Euro laufende Kosten 39,2 Mio. Euro i. öffentlicher Verkehr Betrieb Tram Abschreibungen 9,5 Mio. Euro laufende Kosten 77,6 Mio. Euro Nicht enthalten sind zum jetzigen Zeitpunkt die Stadtbahntunnelkosten. Diese würden erst nach erfolgter Aktivierung (Stadtbahntunnel bei KASIG, Straßentunnel Kriegsstraße bei Tiefbauamt) anfallen. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten der KVV, die keine eigenen Busse und daher keine diesbezügliche Aufwendungen haben. Aus dem städtischen Haushalt gingen an die KVV 3,6 Mio. Euro; demgegenüber konnten 0,1 Mio. Euro Erstattungen von der KVV vereinnahmt werden. j. Personalkosten für Kontrollen von Kfz und Bearbeitung von Bescheiden Vergleiche Vorbemerkung "ordnungsrechtliche Aufwendungen". k. Sonstige 1. Fahrradleihsystem - Fahrradfreundliche Stadt - in 2018 141.258 Euro 2. Abschreibung für die Fahrradzählstelle in der Erbprinzenstraße: 662 Euro Ergänzende Erläuterungen Seite 4 zu Frage 2 Welche Einnahmen hat die Stadt Karlsruhe je Verkehrsträger erhalten? a. Parkraumbewirtschaftung Kfz-Verkehr Einnahmen kommen in Höhe von 6,1 Mio. Euro (davon rund 4,1 Mio. Benutzungsgebühren und 1,7 Mio. privatrechtliche Entgelte - zum Beispiel Pachterträge aus der Verpachtung der Parkgaragen) aus dem Kernhaushalt (Teilhaushalt 6600 - Tiefbau und Teilhaushalt 8800 - Hochbau und Gebäudewirtschaft) und in Höhe von 0,9 Mio. Euro von der Beteiligungsgesellschaft - Karlsruher Fächer GmbH. b. Bußgelder aus Parkverstößen c. aus Geschwindigkeits-/Rotlichtüberwachung e. Bußgelder Radverkehr Vergleiche Vorbemerkung "ordnungsrechtliche Aufwendungen". d. Parkraumbewirtschaftung Radverkehr 31.000 Euro bei der Beteiligungsgesellschaft Fächer GmbH (Fahrradstationen Hauptbahnhof Nord und Süd). f. Sonstige Erträge aus dem öffentlichen Verkehr 81,4 Mio. Euro - hiervon Erlöse aus dem Personenverkehr 66,0 Mio. Euro und 15,4 Mio. Euro Zuschüsse Gesellschafter und Land Baden-Württemberg. zu Frage 3 Gibt es eine Vorgabe der Budgetierung zur Aufteilung der Haushaltsmittel auf die verschiedenen Verkehrsträger? Für den Kernhaushalt ergibt sich die derzeitige Aufteilung der Haushaltsmittel überwiegend aus der baulichen Instandhaltungsnotwendigkeit beziehungsweise der Notwendigkeit für Erneuerungsmaßnahmen (zum Beispiel aus dem Straßenzustandsbericht), den Anträgen verschiedener Antragsteller (bei Parteien, Bürgervereine und Leitungsträger) sowie der planerischen Umsetzbarkeit neuer Projekte (zum Beispiel Bau der Radrouten). Im investiven Bereich werden die vorgesehenen Neubaumaßnahmen in der Strukturkommission anhand der Investitionslisten bekanntgegeben und je nach Kostenhöhe im Bauausschuss und Hauptausschuss vorgestellt (Stichwort: Kostenkontrollverfahren). Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, zu den im Haushaltsentwurf enthaltenen Maßnahmen Änderungs- beziehungsweise Ergänzungsanträge zu stellen sowie im Entwurf enthaltene Maßnahmen abzulehnen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die Budgethöhe für den Verkehrsträger 'Straße' im Laufe der letzten Jahrzehnte auf den jetzigen Stand entwickelt hat. Maßgeblich hierfür ist die Verkehrsentwicklungsplanung, die für alle 'Verkehrsarten' (=Nutzungsarten) durchgeführt wird. Entsprechend wird die Mittelbudgetierung im Haushaltsplan vorgenommen. Die Budgetierung außerhalb des Kernhaushaltes erfolgt im Rahmen der Wirtschaftspläne beziehungsweise Finanzpläne der maßgeblichen städtischen Gesellschaften (Beteiligungen). Ergänzende Erläuterungen Seite 5 zu Frage 4 Welche weiteren Informationen (zum Beispiel CO2-Emissionen, Platzbedarf) sind aus Sicht der Verwaltung zusätzlich notwendig, um eine politische Vorgabe zu erarbeiten, wie die vorhandenen Haushaltsmittel zum größtmöglichen Nutzen für die Gesellschaft auf die Verkehrsträger verteilt werden sollen? Die Fragestellung impliziert die Aussage, dass einerseits die aktuelle Mittelverteilung nicht den größtmöglichen Nutzen für die Gesellschaft erbringt und andererseits, dass die abgefragten Werte zwingend für die Erarbeitung einer politischen Vorgabe benötigt werden, um dadurch den größtmöglichen Nutzen für die Gesellschaft erreichen zu können. Aus Sicht der Verwaltung liegt folgender Status Quo vor: Die Bereitstellung der in Frage stehenden Mittel im städtischen Haushaltsplan beziehungsweise in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Beteiligungsgesellschaften wurde in den jeweils zuständigen Gremien beschlossen beziehungsweise genehmigt. Bezüglich der im Haushaltsplan des Kernhaushalts veranschlagten Beträge und der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung muss die Verwaltung davon ausgehen, dass der mehrheitlich gefasste Gemeinderatsbeschluss im Sinne eines größtmöglichen Nutzens für die Gesellschaft erfolgt ist. Der demokratisch gewählte Gemeinderat repräsentiert letztlich die Gesellschaft und berücksichtigt mit einem rechtmäßig gefassten Beschluss die mehrheitliche Meinung dieser Gesellschaft und damit deren größtmöglichen Nutzen. Die vorliegende Fragestellung erwartet jedoch eine Antwort, die offenbar eine wissenschaftliche Definition 'des größtmöglichen Nutzens für die Gesellschaft' beinhalten soll. Dabei wird es schon problematisch sein, diese Aussage auf den Wirkungskreis (vergleiche hierzu auch § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg) der Stadt Karlsruhe zu reduzieren. Anlage Anlage 1: Auszug aus dem Produktplan Baden-Württemberg
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111 Produktbereich: 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produktgruppe: 54.10 Gemeindestraßen Produkt: 54.10.01 Straßen, Wege und Plätze Kurzbeschreibung: Bereitstellung (einschl. Kosten für Grund und Boden), Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Brunnen, einschl. Straßenmarkierung und Straßenentwässerung (ohne Reinigung und Winterdienst); Abrechnung von Erschließungsbeiträgen Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Schaffung und Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Produkt: 54.10.02 Verkehrsausstattung Kurzbeschreibung: Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb der Verkehrsausstattung öffentlicher Verkehrsflächen wie z. B. Straßenbeleuchtung, Signalanlagen, Verkehrszeichen, Verkehrslenk-, Verkehrsleit- und Schutzeinrichtungen (ohne Aus- stattung der Parkierungseinrichtungen) Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Steuerung der unterschiedlichen Verkehrsströme unter Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Produkt: 54.10.03 Grün an Straßen Kurzbeschreibung: Bereitstellung, Unterhaltung und Instandhaltung von öffentlichem Grün an Straßen Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Klimaverbesserung Grünvernetzung im Siedlungsbereich Arbeits- und Wohnumfeldverbesserung Stadtbildpflege Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit 112 Produkt: 54.10.04 Ingenieurbauwerke einschl. deren bauwerkspezifischer Ausstattung Kurzbeschreibung: Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb öffentlicher Ingenieurbauwerke wie z. B. Brücken, Unterführun- gen, Tunnel, Trog-, Stütz- und Lärmschutzbauwerke (ohne Parkierungsbauwerke) sowie deren bauwerkspezifischer Ausstattung Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Schaffung und Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Produkt: 54.10.05 Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers Kurzbeschreibung: Durchführung von Offenlageverfahren im Rahmen planungsrechtlicher Verfahren bei Bauvorhaben von Bund und Land; Bearbeitung von Gestattungen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Tätigwerden bei Sondernutzungen als Straßenbau- lastträger und untere Verwaltungsbehörde; Koordinierung von Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum wie z. B. Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Aufgrabungen; Durchführung von Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen; Vorhaltung allgemeiner Straßenbestandsdaten Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Fachtechnische Einflussnahmen und Sicherung technischer Anforderungen Produkt: 54.10.06 Leistungen für Dritte Kurzbeschreibung: Planungsleistungen an Tiefbauanlagen Dritter; Bau- und Unterhaltsleistungen für Straßen Dritter Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Weitergabe von Wissen zur Erzielung optimaler Ergebnisse Wahrung des Einflusses und der Interessen der Kommune Produktgruppe: 54.20 Kreisstraßen Die Produkte 54.20.01 bis 54.20.06 sind in Anlehnung an die Produkte 54.10.01 bis 54.10.06 zu beschreiben Produktgruppe: 54.30 Landesstraßen Die Produkte 54.30.01 bis 54.30.06 sind in Anlehnung an die Produkte 54.10.01 bis 54.10.06 zu beschreiben Produktgruppe: 54.40 Bundesstraßen Die Produkte 54.40.01 bis 54.40.06 sind in Anlehnung an die Produkte 54.10.01 bis 54.10.06 zu beschreiben 113 Produktgruppe: 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst Produkt: 54.50.01 Straßenreinigung Kurzbeschreibung: Beseitigung von Schmutz, Abfall und Wildwuchs nach eigenverantwortlich erstellten Reinigungsplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen einschl. Fußgängerzonen; Beseitigung von Laub; Aufstellen und Leeren von öffentlichen Abfallbehältern; Lokale Sonderleistungen, z. B. Ölspurbeseitigung, Hundekotbeseitigung, Reinigung nach Messen, Märkten, Straßenfes- ten, Veranstaltungen; Konzeptionelle Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit Dieses Produkt enthält auch die folgenden Leistungen der Stadt- und Landkreise als untere Verwaltungsbehörden für Bundes- und Landesstraßen in der Baulast des Bundes bzw. Landes: - Reinigung der Verkehrsflächen - Beseitigung von Abfall und Müll; Das Produkt ist deshalb erforderlichenfalls entsprechend der Klassifizierung in Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zu trennen Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Gewährleistung der Verkehrssicherheit Gewährleistung eines sauberen Erscheinungsbildes Aufrechterhaltung der Ortshygiene Produkt: 54.50.02 Winterdienst Kurzbeschreibung: Räumen und Streuen nach eigenverantwortlich erstellten Winterdienstplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen einschl. Fußgängerzonen; Konzeptionelle Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit Dieses Produkt enthält auch die Leistung Winterdienst der Stadt- und Landkreise als untere Verwaltungsbehörden für Bundes- und Landesstraßen in der Baulast des Bundes bzw. Landes; Das Produkt ist deshalb erforderlichenfalls entsprechend der Klassifizierung in Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zu trennen Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Gewährleistung der Verkehrssicherheit (unter Berücksichtigung der örtlich gewachsenen Strukturen und gesetzlichen Rahmenbedingungen) Produktgruppe: 54.60 Parkierungseinrichtungen Kurzbeschreibung: Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb der Ausstattung von Parkierungseinrichtungen, z. B. Parkuhren oder Parkscheinautomaten, sowie der Parkierungsbauwerke einschl. deren bauwerkspezifischer Ausstattung; Hierzu gehören auch die Parkflächen, sofern sie nicht anderweitig z. B. als Bestandteil der öffentlichen Straßen zuge- ordnet sind Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Bereitstellung ausreichender Kurzzeitparkplätze Die Produkte können nach dem örtlichen Bedarf gebildet werden 114 Produktgruppe: 54.70 Verkehrsbetriebe / ÖPNV Buchungshinweis: Die Schülerbeförderung wird unter Produkt 21.40.01 abgebildet. Kurzbeschreibung: Jedes Angebot an Verkehrsleistungen ist örtlich zu beschreiben, z. B. Bereitstellung und Betrieb von Bus- und Bahnli- nien, Beauftragung eines Ruftaxis, u. a. Die Produkte können nach dem örtlichen Bedarf gebildet werden Produktgruppe: 54.80 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Kurzbeschreibung: Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb kommunaler Gleisanlagen (ohne Verkehrsbetriebe / ÖPNV), Berg- und Seilbahnen, Flughäfen, Fährbetriebe, Skilifte u. a., einschl. technischer Ausrüstung Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Schaffung und Unterhaltung von Verkehrsinfrastrukturen Die Produkte können nach dem örtlichen Bedarf gebildet werden Produktgruppe: 54.90 Öffentliche Toilettenanlagen Kurzbeschreibung: Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung, Betrieb und Reinigung von öffentlichen Toilettenanlagen Diese Produktgruppe enthält auch die Leistung „WC-Anlagen instandhalten und pflegen“ der Stadt- und Landkreise als untere Verwaltungsbehörden für Bundes- und Landesstraßen in der Baulast des Bundes bzw. Landes; E s is t deshalb erforderlichenfalls entsprechend der Klassifizierung in Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zu trennen Allgemeine Ziele / Auftragsgrundlage: Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von sauberen und hygienischen Toilettenanlagen
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Niederschrift 7. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Februar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 39. Punkt 36 der Tagesordnung: Verteilung der Haushaltsmittel auf verschiedene Verkehrsträger Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2019/1245 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Februar 2020