Lärmaktionsplanung: Tempo 30 ganztägig: Zeppelin- und Rittnertstraße

Vorlage: 2019/1243
Art: Antrag
Datum: 04.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2019

    TOP: 17.1.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1243 Lärmaktionsplanung: Tempo 30 ganztägig: Zeppelin- und Rittnertstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x 1. Für die Zeppelinstraße wird zwischen Eckenerstraße und Durmersheimer Straße ganz- tägig Tempo 30 in die Maßnahmenliste aufgenommen. 2. Für die Rittnertstraße wird von der Einmündung Badener Straße bis „In der Tasch“ ganztägig Tempo 30 in die Maßnahmenliste aufgenommen. Sachverhalt / Begründung: Die Kita „Albgrün“ liegt am kurzen Streckenabschnitt der Zeppelinstraße zwischen Eckenerstra- ße und Durmersheimer Straße. Für beide stark belasteten Straßen soll nun endlich die seit lan- gem geforderte ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt werden. Allerdings bleibt die Gefährdungssituation für die Eltern und Kinder der Kita weiter bestehen. Denn unmittelbar vor der Kita befindet sich die Ampel zwischen Durmersheimer Straße und Zeppelinstraße, an der die Autos häufig das Tempo beschleunigen um bei Grün oder Gelb noch die Kreuzung überqueren zu können. Die meisten Kinder werden von ihren Eltern mit Anhä- ngern befördert oder radeln bereits selbst. Aus Sicherheits- und Lärmminderungsgründen ist deshalb an diesem Streckenabschnitt die seit langem geforderte Anpassung auf 30 km/h drin- gend notwendig. Rechtlich ist es bereits möglich, an Kitas Tempo 30 einzuführen, „soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen.“ In diesem Fall befindet sich der Zugang an der Seite des Gebäudes, aber der Zugang dorthin liegt an der Straße, für die Tempo 30 gefordert wird. Die Rittnertstraße gehört zu den mit Lärm und Abgasen hoch belasteten Durchgangsstraßen in Durlach. Eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 reicht nicht aus, um die seit Jahren bestehenden und weiter zunehmenden erheblichen Belastungen der Anwoh- ner*innen zu verringern. Neben den gemessenen Werten ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausweichverkehre durch die Rittnertstraße auf eklatante Weise zunehmen und Sonderbelas- tungen durch Lkw und landwirtschaftliche Großfahrzeuge vor allem am Tag zur zusätzlichen Belastung beitragen. Wir halten deshalb eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von der Einmün- dung in die Badener Straße bis „In der Tasch“ für notwendig und gerechtfertigt. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Aljoscha Löffler Dr. Clemens Cremer

  • Stellungnahme TOP 17.1 GRÜNE
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1243 Dez. 5 Lärmaktionsplanung: Tempo 30 ganztägig: Zeppelin- und Rittnertstraße Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 10.12.2019 17.1 x Kurzfassung Von der Verwaltung wird geprüft, ob Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 55 dB(A) nachts und unterhalb 65 dB (A) tagsüber möglich sind. Sollte dies der Fall sein, wird das gesam- te Stadtgebiet unter diesen Gesichtspunkten neu untersucht. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde überprüft, in welchen Straßenzü- ge Beurteilungspegel von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen. Hierbei kam es in der Rittnertstraße zum Ergebnis, dass eine nächtliche Geschwindigkeitsredu- zierung zwischen der Badener Straße und der Dürrbachstraße angeordnet werden kann. Im Bereich Dürrbachstraße bis In der Tasch liegt die Lärmbelastung jedoch unterhalb der unter- suchten Schwellenwerte. Von der Verwaltung wird gegenwärtig geprüft, ob auch unterhalb dieses Schwellenwertes Ge- schwindigkeitsbeschränkungen möglich sind. Sollte dies möglich sein, wäre eine erneute Über- prüfung des gesamten Stadtgebietes erforderlich, da diese Entscheidung sich auf zahlreiche Stellen im Stadtgebiet auswirken würde. In diesem Fall müsste ein erneutes Verfahren zur Auf- stellung des Lärmaktionsplanes mit der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Auch der Bereich Zeppelinstraße zwischen Durmersheimer Straße und Eckenerstraße liegt un- terhalb dieser Prüfwerte. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Immissionsschutzgründen ist daher dort nicht zu begründen. Die Verwaltung hat bereits in der Vergangenheit eine Geschwindigkeitsreduzierung vor dem katholischen Kindergarten „Albgrün“ verkehrsrechtlich geprüft. Der direkte Zugang des Kindergartens befindet sich in der Stichstraße zur Zeppelinstraße. Die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsreduzierung im Ver- lauf der Zeppelinstraße liegen somit nicht vor. Weiter liegen der Verwaltung keine Gefährdungserkenntnisse vor, die eine Geschwindigkeitsre- duzierung aufgrund der Lichtsignalanlage im Bereich der Durmersheimer Straße und Zeppelin- straße rechtfertigen würden.