Anpassung der Baumschutzsatzung
| Vorlage: | 2019/1237 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 03.12.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.12.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der Grünen Liste Grötzingen (GLG) vom: 30.10.2019 Vorlage Nr.: 41 Anpassung der Baumschutzsatzung Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 11.12.2019 7 x Das Erfüllen der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe mit ihrem Schutzzweck: „§ 2 Wesentlicher Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck dieser Satzung ist die Erhaltung der geschützten Bäume zur Sicherstel- lung eines ausgewogenen Klimas, zur Erhaltung von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes.“ ist aktueller denn je. Die darin enthaltene Regelung der Ersatzpflanzung ist jedoch nicht mehr zeitgemäß: „§ 8 Ersatzpflanzungen Zum Ausgleich eines genehmigten oder eines nicht genehmigten bestandsmindernden Eingriffs im Sinne von § 3 kann die Stadt angemessene und zumutbare Ersatzpflanzungen standortgerechter Gehölze anordnen.“ In Zeiten des Klimawandels und Artensterbens ist ein „kann“ von Ersatzpflanzungen nicht ausrei- chend, sondern muss verpflichtend festgelegt werden. Je nach Größe des gefällten Baumes, müssten sogar zwei oder mehr Ersatzpflanzungen getätigt werden. In anderen Städten wird dies schon umge- setzt: s. Baumschutzsatzungen der Städte Stuttgart und Ravensburg. Gleichzeitig ist bei einer Anpassung der Baumschutzsatzung darauf zu achten, dass neben der stand- ortgerechten Auswahl auch Tierarten fördernde/schützende und dem zukünftigen Klima in Karlsruhe angepasste Pflanzen ausgesucht werden müssen. Wir beantragen: Die Ortsverwaltung Grötzingen setzt sich dafür ein, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe hinsichtlich oben genannter Gesichtspunkte überarbeitet wird.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 41 OV Grötzingen--- Anpassung Baumschutzsatzung Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 11.12.2019 7 x Die Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen, die sogenannte „Baumschutz- satzung„ wurde erstmals am 8.10.1996 durch den Gemeinderat aufgrund der §§ 25 Abs. 3 und Abs. 5, 58 Abs. 6, 59 Abs. 1 - 7, 11 und § 64 Abs. 1 Nr. 2 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg beschlossen; die letzte Fassung am 29. Januar 2002. Eine überarbeiteter und angepasster Entwurf der Satzung wird durch die Fachämter der Stadt, insbesondere Gartenbau- und Umweltamt als auch Zentral Juristischer Dienst und den Fachde- zernaten erstellt und dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Die Ortsverwaltung wird die Wünsche des Ortschaftsrates zur Anpassung des § 8 an die Fachämter und die Gemeinderatsfraktionen weitergeben und sich hierfür einsetzen. Den einzelnen Fraktionen des Ortschaftsrates bleibt es unbenommen diese Wünsche ebenfalls an die entsprechenden Fraktionen weiter zu reichen und für Mehrheiten für eine Anpassung zu werben.