Arbeitskreis Baggersee

Vorlage: 2019/1236
Art: Antrag
Datum: 03.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.12.2019

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 Vorlage 42 MfG-Antrag_Arbeitskreis Baggersee
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der MfG - Ortschaftsratsfraktion vom: 25.11.2019 Vorlage Nr.: 42 Arbeitskreis Baggersee Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 11.12.2019 8 x q In der Ortschaftsratssitzung vom Oktober wurde unser Antrag zu Änderungen in der Rechtsver- ordnung des Baggersees zwar auf die Tagesordnung genommen, wir erhielten jedoch den Hin- weis, dass eine Behandlung und Diskussion im Arbeitskreis Baggersee zu erfolgen habe. Die Sitzung des Arbeitskreises würde zeitnah im November stattfinden. In der letzten Sitzung ha- ben sie nun mitgeteilt, dass wegen Terminschwierigkeiten von Fachämtern eine Sitzung erst im März 2020 stattfinden soll. Diese Verschiebung ist nicht hinnehmbar. Die MfG Fraktion bittet daher um Mitteilung folgender Fragen: Welche Fachämter haben die Verschiebung des Termins verursacht? Warum wurde der Termin nicht langfristig terminiert? Die MfG Fraktion beantragt zudem: Der Ortschaftsrat diskutiert zunächst vorab die anstehenden Themen zum Baggersee in einer öffentlichen Sitzung im Januar 2020.

  • TOP 8 Vorlage 42 StN MfG-Antrag_Arbeitskreis Baggersee
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag MfG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 42 OV Grötzingen--- Arbeitskreis Baggersee Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 11.12?2019 8 x Kurzfassung Der Antrag wird abgelehnt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Oktober stellte die MfG-Fraktion folgenden Antrag: „Die MfG-Fraktion beantragt, die og. Punkte im Arbeitskreis Baggersee zu beraten und im An- schluss durch Beschlüsse des Ortschaftsrates Planungen bzw. Änderungen der Rechtsverord- nung anzustoßen„. Es wurde nicht beantragt, bestimmte Punkte bereits im Ortschaftsrat zu beschliessen, wie jetzt behauptet wird. Es wurde lediglich in der Ortschaftsratssitzung im Oktober von der Ortsverwal- tung darauf hingewiesen, dass der Antrag unnötig sei, da das beantragte Vorgehen schon im- mer gängige Praxis darstelle und dass man genau so vorgehe. Die Ortsverwaltung ist der Auffassung, dass die jahrelange vereinbarte und praktizierte Bera- tungssystematik, nämlich 1. Abfragen der Rückmeldungen, Vorkommnisse, Bewertungen bei den einzelnen Fachämtern und Beteiligten zur jeweils vorherigen Saison 2. Beratung hierüber im Arbeitskreis und abstimmen des weiteren Vorgehens, weiterer Maß- nahmen usw. 3. eventuelle Beschlussvorlage der Ortsverwaltung zu den abgestimmten Veränderungswün- schen des Arbeitskreises oder Anträge des Ortschaftsrates hierzu im Ortschafts- und eventuell Gemeinderat aus Gründen der Effektivität, Wertschätzung und Beteiligung nicht geändert werden sollte. Ein Termin für die Sitzung des AK Baggersee konnte für 2019 nicht mehr abgestimmt werden, aufgrund Terminschwierigkeiten bei allen Ämtern einschließlich der Ortsverwaltung. Die Gründe hierfür sind verschieden (u.a. Arbeitsauslastung, keine Terminkapazitäten, Krankheit). Nun wird ein gemeinsamer Termin ab Mitte Januar bis Ende Januar abgestimmt. Eine Vorberatung im Ortschaftsrat ist nicht sinnvoll, da die notwendigen Stellungnahmen für eine Beschlussfassung nicht vorliegen, die Beteiligung der wesentlichen Akteure nicht stattfand und auch keine entsprechenden Anträge seitens des Ortschaftsrates vorliegen. Es wird daher empfohlen, diesen Antrag abzulehnen.