Außenhaut des N6

Vorlage: 2019/1232
Art: Antrag
Datum: 03.12.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.12.2019

    TOP: 3.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3b Vorlage 37 FDP-Antrag Außenhaut des N6
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der FDP-Ortschaftsratsfraktion vom: 14.11.2019 Vorlage Nr.: 37 Außenhaut des N6 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 11.12.2019 3b x Wie bereits vor Monaten von der FDP-Fraktion erwähnt, scheint die Fassade des Ge- bäudes, ganz besonders auf der West-Seite, deutliche Instandhaltungsrückstände auf- zuweisen. Besonders das Fachwerk ist hier deutlich bewittert und restaurierungsbedürf- tig. Die Fensterrahmen blättern ab, der Dachtrauf scheint zu zerfallen. Die Verblechung am Fachwerkfuß ist falsch am Platze. An der Ostseite weist der Putz Mängel auf, eben- so der Dachtrauf. Dabei sind die vermutete Verbretterung des Fachwerks und die archi- tektonischen, historisierenden Umbauten am Südteil bei dieser Gelegenheit auf ihre stilistische Eignung zu prüfen, ebenso wie der Anstrich der Sandsteingesimse. Ähnlich der Renovierung des Rathauses vor rd. 40 Jahren scheinen auch hier die Maßstäbe mo- derner Restaurierung nicht mehr gegeben, mit den bekannten Folgen. Ehe ähnlicher Aufwand wie für das Rathaus benötigt sein wird, sollte bald eine Be- standsaufnahme eingeleitet werden.

  • TOP 3b Vorlage 37 StN FDP-Antrag Außenhaut des N6
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 37 OV Grötzingen--- Außenhaut des N6 Gremium Termin TOP ö nö Ortsverwaltung Grötzingen 11.12.2019 3b x Kurzfassung Die Untersuchung der Außenhaut des N6 war vom Bauamt der Ortsverwaltung für 2019 bereits eingeplant. Auf Grund der umfassenden Sanierungsarbeiten des Rathauses und der unzu- reichenden Personalkapazitäten im Bauamt konnten die geplanten Untersuchungen in diesem Jahr nicht durchgeführt werden. Sie werden nun in 2020 ausgeführt. Auf Grundlage der Unter- suchungsergebnisse werden die erforderlichen Sanierungsarbeiten geplant und die dafür erfor- derlichen Mittel angemeldet. Die Arbeiten können dann, je nach Umfang und Kosten, frühes- tens in 2021 begonnen werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit