Anpassung der Aufsichtsratvergütungen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften

Vorlage: 2019/1230
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 14.01.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.12.2019

    TOP: 6.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.03.2020

    TOP: 7.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • TPO 7 Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1230 Anpassung der Aufsichtsratvergütungen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 03.12.2019 6 x Hauptausschuss 17.03.2020 7 x Die Sitzungsgelder für die personenidentisch besetzten Aufsichtsräte Karlsruher Bädergesellschaft und Fächerbad GmbH bzw. KME und KTG betragen jeweils 50,00 €, so dass bei beiden Sitzungen, die in der Regel nacheinander stattfinden, addiert ein Sitzungsgeld von 100,00 € anfällt. Die Sitzungsgelder sollen bei vergleichbarem Aufwand gleich sein. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Johannes Honné Jorinda Fahringer Michael Borner Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1230 Dez. 4 Anpassung der Aufsichtsratvergütungen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 03.12.2019 6.1 x Hauptausschuss 17.03.2020 7 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Stellungnahme der Verwaltung: Die von der Verwaltung vorgeschlagene Neuregelung der Sitzungsgelder berücksichtigt die Aufwandsersparnis durch die in der Regel nacheinander stattfindenden Sitzungen der angesprochenen Gesellschaften bereits mit einem Abschlag von 25 Euro auf das in den übrigen Fällen vorgesehene Sitzungsgeld von 100 Euro. Nach bisheriger Erfahrung ist der zeitliche Aufwand trotz Zusammenlegung höher als bei einer Einzelsitzung. Generell ist eine Vergleichbarkeit des Aufwands verschiedener Aufsichtsratssitzungen schwierig. Nachdem bei KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, KTG Karlsruhe Tourismus GmbH und Stadtmarketing Karlsruhe GmbH i. L. bereits ein Sitzungsgeld von 75 € gilt, hätte die beantragte Änderung eine Reduzierung der Aufsichtsratsvergütung zur Folge. Die Verwaltung empfiehlt den Änderungsantrag abzulehnen.