Konzept "Ausstiegsprogramm für Frauen in Zwangs- und Armutsprostitution"

Vorlage: 2019/1220
Art: Antrag
Datum: 28.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2020

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1220 Konzept "Ausstiegsprogramm für Frauen in Zwangs- und Armutsprostitution" Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 19 x 1. Die Stadtverwaltung legt in Zusammenarbeit mit den Prostituierten-Beratungsstellen der Diakonie Luis.e und von the justice project e.V. ein Konzept für ein Ausstiegsprogramm für Sexarbeiter*innen in Karlsruhe vor. 2. Bei dem Konzept wird der Fokus auf Frauen in Zwangs- und Armutsprostitution gelegt. 3. Das Maßnahmen-Paket für ein solches Ausstiegsprogramm in Karlsruhe beinhaltet beispielsweise: Ressourcen für Deutschunterricht und Dolmetscher*innen, psychologische Beratung in der jeweiligen Sprache, juristische Beratung und Unterstützung bei einer eventuellen polizeilichen Anzeige, Vermittlung und Zur-Verfügungsstellung von kurzfristigen Unterkünften und sozialpädagogische Begleitung. 4. Die Stadtverwaltung berichtet im Sozialausschuss und im Migrationsbeirat über die Kampagne „Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution“ der Stadt Stuttgart. Die Stadtverwaltung prüft, wie eine solche Kampagne in Karlsruhe umgesetzt werden könnte. Sachverhalt / Begründung: Die Beratungsstelle Luis.e des Diakonischen Werkes sowie die Beratungsstelle the justice project leisten eine sehr wertvolle und schwierige Arbeit. Dies wurde unter anderem bei der Veranstaltung zum fünfjährigen Bestehen der Beratungsstelle Luis.e deutlich. Allerdings reichen die Ressourcen nicht aus, um über die Beratung hinaus den zahlreichen daran interessierten Frauen ein Ausstiegsprogramm anzubieten. Dies wäre allerdings angesichts der elenden Lage zahlreicher Sexarbeiter*innen notwendig: Sie gehen nicht der selbstbestimmten Sexarbeit nach, sondern sind als Armuts- oder Zwangsprostituierte dazu gezwungen. Ungefähr 600 registrierte Sexarbeiterinnen leben und arbeiten in Karlsruhe. Die Beratungsstelle Luise rechnet mit einer hohen Dunkelziffer (wegen Zwangsprostitution, Menschenhandel, Cyberprostitution usw.). Pro Tag gehen geschätzt zwischen 250 und 300 Frauen der Prostitution nach. Mehr als 70 Prozent der Frauen haben Migrationshintergrund. Fast alle ausländischen Frauen sind nach Deutschland eingereist, um der Armut in ihren Ländern zu entkommen (häufig um die eigene Familie, die Kinder zu ernähren). Die Reise traten manche Frauen auch unter falschen Voraussetzungen an: Ihnen war nicht klar, dass sie hier in Deutschland zur Sexarbeit gezwungen werden und sie hier als (Zwangs-) Prostituierte Ergänzende Erläuterungen Seite 2 arbeiten müssen. Die Menschenhändler*innen nehmen den Frauen nach der Einreise die Papiere ab. Frauen ohne Meldeadresse und Papiere und ohne Deutschkenntnisse sind wehrlos. Außerdem sind diese Frauen nicht krankenversichert. Vor allem nicht krankenversicherte Schwangere befinden sich in einer äußerst schwierigen Lage. Die Frauen werden am Rande der Legalität nach Deutschland gelockt, viele sind durch die erfahrene körperliche und seelische Ausbeutung schnell traumatisiert. Zurück können viele nicht, weil sie in ihren Heimatländern als Prostituierte stigmatisiert und ausgestoßen wären. Die unterzeichnenden Fraktionen sehen unsere Gesellschaft in einer besonderen Verantwortung. Wir wollen die von Zwangs- und Armutsprostitution betroffenen Frauen aus ihrer Unsichtbarkeit, aus ihrer Heimatlosigkeit und Hilflosigkeit herausholen. Sie sollen deshalb in den Sozialberichten erscheinen(z.B. Armutsbericht, Migrationsbericht). Außerdem soll ein Ausstiegsprogramm angeboten werden, zu dem beispielsweise die im Antrag genannten Angebote gehören. Die Stadt Stuttgart hat mit der Plakat-Kampagne „Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution“ eine Wertediskussion zum Frauenbild in der Gesellschaft angestoßen. Die Menschenwürde steht dabei im Mittelpunkt der Kampagne. Adressat*innen der Kampagne sind insbesondere Freier oder Männer, die noch zu Freiern werden könnten. Stuttgart will laut eigenen Angaben eine Stadt sein, in der Zwangs- und Armutsprostitution geächtet wird. Wie könnte eine solche Kampagne und Wertediskussion in Karlsruhe umgesetzt und angestoßen werden? Die antragsstellenden Fraktionen wünschen sich darüber eine Berichterstattung im Sozialausschuss und im Migrationsbeirat. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Verena Anlauf Michael Borner Jorinda Fahringer Dr. Rahsan Dogan Bettina Meier-Augenstein Karin Wiedemann Yvette Melchien Irene Moser Lüppo Cramer Rebecca Ansin Karl-Heinz Jooß Mathilde Göttel Karin Binder Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach

  • Stellungnahme TOP 19 Ausstiegsprogramm für Frauen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1220 Dez. 1 Konzept „Ausstiegsprogramm für Frauen in Zwangs- und Armutsprostitution“ Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.01.2020 19 x Kurzfassung Zu 1. und 2. Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Erarbeitung eines Ausstiegsprogramms für Frauen in Zwangs- und Armutsprostitution. Da das Thema aber im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention bearbeitet wird, ist ein weiterer Beschluss zur Erarbeitung eines Ausstiegsprogramms aus Sicht der Stadtverwaltung nicht notwendig. Zu 3. Die Istanbul-Konvention enthält sehr konkrete Vorgaben zu Art und Umfang von bzw. Zugang zu Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein zusätzlicher Beschluss zur Prüfung bestimmter Maßnahmen im Rahmen der Konzeptentwicklung ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht notwendig. Zu 4. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Kampagne „Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution“ der Stadt Stuttgart nicht isoliert zu betrachten, sondern sie im Rahmen der Umsetzung der Istanbul- Konvention als eine mögliche Maßnahme zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. und 2. Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Erarbeitung eines Ausstiegsprogramms für Frauen in Zwangs- und Armutsprostitution. Bei Zwangs- und Armutsprostitution handelt es sich um geschlechtsspezifische Gewalt im Sinne des Art. 3 der Istanbul-Konvention. Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe im Rahmen eines Konzepts gibt es bereits einen Gemeinderatsbeschluss. Wie im Gemeinderat am 24. September 2019 berichtet, wird die Konzeptentwicklung im Februar 2020 beginnen und die Bestands- und Bedarfsanalyse wird im Sommer 2020 präsentiert. Die gesamte Konzeptentwicklung ist auf zwei Jahre angelegt. Im Rahmen des Konzepts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe wird auch das Thema Zwangs- und Armutsprostitution behandelt. Die Erarbeitung der Istanbul-Konvention erfolgt grundsätzlich partizipativ, d. h. die einschlägigen Unterstützungseinrichtungen werden bei der Erarbeitung beteiligt. Im Themenbereich Zwangs- und Armutsprostitution werden dementsprechend auch die Beratungsstelle Luis.e des Diakonischen Werkes sowie die Beratungsstelle des Justice Projekts beteiligt werden. Da das Thema im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention bearbeitet wird, ist ein weiterer Beschluss zur Erarbeitung eines Ausstiegsprogramms aus Sicht der Stadtverwaltung nicht notwendig. 3. Die Istanbul-Konvention enthält sehr konkrete Vorgaben zu Art und Umfang von bzw. Zugang zu Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Genannt werden unter anderem allgemeine Hilfsdienste wie rechtliche und psychologische Beratung (Artikel 20), spezialisierte Hilfsdienste wie Fachberatungsstellen (Artikel 22) und Schutzunterkünfte (Artikel 23). Diese in der Istanbul-Konvention genannten Vorgaben umfassen das im Antrag genannte Maßnahmenpaket. Bei einer Bearbeitung des Themas Zwangs- und Armutsprostitution im Rahmen der Istanbul-Konvention würden die im Antrag genannten Maßnahmen also geprüft. Ein zusätzlicher Beschluss zur Prüfung bestimmter Maßnahmen im Rahmen der Konzeptentwicklung ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht notwendig. Der tatsächliche Beschluss der Maßnahmen sollte erst nach Abschluss Konzeptentwicklung erfolgen. 4. Regelmäßige Kampagnen und Programme zur Bewusstseinsbildung sind gemäß Artikel 13 der Istanbul-Konvention wesentliche Elemente der Prävention von Gewalt gegen Frauen. Die Stadtverwaltung wird entsprechend auch in Bezug auf Zwangs- und Armutsprostitution prüfen, welche Kampagnen für das Thema und für Karlsruhe geeignet sind. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Kampagne „Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution“ der Stadt Stuttgart nicht isoliert zu betrachten und in den Gremien zu präsentieren. Die Kampagne sollte vielmehr im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention als eine mögliche Maßnahme geprüft werden. Es ist ohnehin vorgesehen, regelmäßig über den Stand der Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Sozialausschuss und im Hauptausschuss zu berichten. Teilbereiche des zu entwickelnden Konzepts, wie Zwangs- und Armutsprostitution, können auch in weiteren Gremien, wie dem Migrationsbeirat, vorgestellt werden.

  • Protokoll TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 6. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Januar 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 19 der Tagesordnung: Konzept „Ausstiegsprogramm für Frauen in Zwangs- und Armutsprostitution“ Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, CDU, SPD, KAL/Die PARTEI, FDP, DIE LINKE., FW|FÜR Vorlage: 2019/1220 Beschluss: Weitere Behandlung im Sozialausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Vielen Dank für die Antwort der Verwaltung auf diesen interfraktionellen Antrag. Wir GRÜNE halten es für richtig, dass dieses Thema im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention aufgegriffen wird. Auch in Karlsruhe leben Frauen, die durch Gewalt gezwungen werden, sich zu prostituieren. Mittel sind zum Beispiel, dass den Frauen die Ausweise weggenommen werden und sie mit Gewalttätigkeiten bedroht werden. Hier muss ein Konzept in Zusammenhang mit der Istanbul-Konvention entwickelt werden, wie den Frauen geholfen werden kann. Die größere Gruppe der Frauen, um die es uns hier hauptsächlich ging, ca. 600 Frauen in Karlsruhe und eher mehr, sind Migranten, die als sogenannte Armutsprostituierte in Karlsruhe leben. Sie sind vor der Armut in ihren zum Beispiel osteuropäischen Ländern geflohen, kommen oft aus kleinen Dörfern und schenken den „Vermittlern“ Glauben, in Deutschland zum Beispiel als Hostessen arbeiten zu können. Sie greifen fatalerweise nach jedem Strohhalm, um ihre Familien und Kinder ernähren zu können. Am Rande der Legalität mit falschen Versprechungen, werden die Frauen hierher gelockt. Sogenannte Armutsprosituierte sind größtenteils wehrlos, weil sie die deutsche Sprache nicht sprechen und sich schnell nach den Missbräuchen in einem traumatisierten Zustand befinden. Die Situation dieser Frauen ist bisher in Karlsruhe zu wenig berücksichtigt worden. Wir haben hier auch schon ein paar Mal darüber gesprochen. Sie sollen nach Auffassung dieses – 2 – interfraktionellen Antrags in den Armutsbericht der Stadt und in den Migrationsbericht aufgenommen werden. Die Frage ist, ob tatsächlich gesagt werden kann, dass Armutsprostitution im Konzept der Istanbul-Konvention, welches ja noch für Karlsruhe in den nächsten Jahren entwickelt werden soll, ausreichend aufgegriffen werden wird. Dies hängt ja stark vom verwendeten Gewaltbegriff ab. Armutsprostituierte werden von der Armut zunächst mal in die Fänge von Banden getrieben und belogen. Menschenhandel und direkte Gewalt ist noch etwas Anderes. Teilweise sind die Grenzen natürlich fließend, z. B. wenn den Frauen dann die Ausweise wegegenommen werden. Deshalb, um diese Frage zu klären - und den Unterschied zwischen beiden, Armutsprostitution und Zwangsprostitution - möchten wir doch nochmal in den Sozialausschuss verweisen um in diesem Zusammenhang auch zu klären, wer denn eigentlich zuständig ist. Also, ob tatsächlich im Rahmen der Istanbul-Konvention alles geklärt wird, oder ob wir nicht doch mit einem Ausstiegsprogramm für Armutsprostituierte sofort beginnen sollten. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Wir haben diesen Antrag mitgetragen, weil er eben auch zum einen unseren Vorstellungen entspricht und unserem Ziel, auch die Istanbul-Konvention in Karlsruher Markierung entsprechend umzusetzen und Hilfsangebote, auch in niederschwelligem Bereich, vor allem ein gutes und passendes Beratungsangebot für Frauen in Notlagen, zu schaffen. Die Verwaltungsantwort geht darauf hin, dass es ja bereits auf Grund unseres früheren Auftrags aus der Sitzung 2019 zur Istanbul-Konvention in die Konzeptentwicklung einbezogen wird. Das ist wichtig, wir möchten aber noch darauf hinweisen und darum bitten, diesen Themenkomplex, nämlich Zwangs- und Armutsprostitution, auf einen gesonderten Fokus zu nehmen. Das muss differenziert betrachtet werden, weil einfach die Opfergruppen ganz unterschiedlich strukturiert sind und eigentlich auch die Notlagen nicht direkt vergleichbar sind. Das eine sind Frauen in häuslicher Gewalt, das andere sind Frauen, die aus unterschiedlichsten Gründen, teilweise auch mit Migrationshintergrund, sich in Zwangs- oder Armutsprostitution befinden. Wie gesagt, die Bedarfe sind unterschiedlich. Daher müssen auch die Beratungsangebote und die Maßnahmen - spezifisch auf die entsprechenden Gruppen angepasst - entwickelt werden. Und wir möchten an dieser Stelle auch Luis.e danken, die bereits ein Projekt angestoßen hat, die es betreut und das wir in der Vergangenheit auch immer unterstützt haben, weil gerade da dieses niederschwellige Angebot und die Hilfestellung gegeben ist und angenommen wird. Stadträtin Melchien (SPD): Es ist wieder einmal ein starkes Signal, dass wir quasi alle hier im Hause gemeinschaftlich diesen Antrag stellen und somit zeigen, wir nehmen es Ernst mit der Istanbul-Konvention. Wir fordern, dass Opfern sexualisierter Gewalt geholfen wird und Täter bestraft werden. Es ist gut, dass die Verwaltung im Rahmen der in Kürze nun endlich beginnenden Konzepterstellung auch Prostitution in den Blick nehmen wird und die in diesem Antrag genannten Punkte aufgreift. Gemeinsam mit Verbänden, Politik und Verwaltung werden wir sicherlich geeignete Maßnahmen entwickeln. Ein Ausstiegsprogramm ist eine wichtige Hilfe für Frauen, die Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt sind, um ihre existentielle Notlage zumindest etwas abzumildern. Die florierende Sexindustrie, der Sextourismus nach Deutschland, der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung wird damit noch nicht beeinträchtigt. Die Täter werden weiter unbehelligt ihr Geld verdienen können. Als SPD- Fraktion wünschen wir uns, dass neben der angesprochenen Armuts- und Zwangsprostitution auch Prostitution allgemein und ihre Auswirkung auf die Betroffenen und vor allem auf die Gesellschaft insgesamt deutlich benannt werden. Wir sehen Prostitution als Ausdruck struktureller Gewalt gegen Frauen. Körper sind keine Gebrauchsgegenstände, die – 3 – Menschenwürde muss unantastbar sein. Als Stadt des Rechts sollten wir ein deutliches Zeichen setzen und uns aus unserer Sicht auch insgesamt gegen Sexkauf positionieren. Wir wünschen uns, dass in der Konzepterstellung auch das Nordische Modell zur Sprache kommt. Wir sollten alles daran setzen, dass Ursachen der Zwangsprostitution verhindert werden und wir fordern deshalb auch eine Auseinandersetzung darüber, welche Mittel uns als Stadt zur Verfügung stehen, um Sexkauf zu verhindern. Wohlwissend, dass wir es sicherlich alleine nicht umsetzen können. Bei diesen Diskussionen im Kontext der Umsetzung der Istanbul- Konvention hoffen wir auch auf Ihre Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wir danken unserm Oberbürgermeister, dass er sich diesbezüglich klar positioniert hat. Stadträtin Böringer (FDP): Ich mache es ganz kurz. Die Stadtverwaltung verweist zu Recht und zum Glück auf die Istanbul-Konvention. Die Tatsache, dass wir im Rahmen der Istanbul- Konvention eine Konzeption entwickeln und Lösungen anstreben, entbindet uns aber nicht davon, dieses Thema zu fokussieren. Vor allem ein gesondertes Ausstiegsprogramm bleibt auf jeden Fall relevant. Selbst wenn aus Sicht der Stadtverwaltung ein solches Programm - jedenfalls im Beschlusswege - nicht von Nöten sei, bitten wir doch den politischen Willen der antragstellenden Fraktionen zu respektieren. Stadträtin Fenrich (AfD): In dieser bislang noch recht kurzen Legislaturperiode wurde bislang selten alles in einem Antrag gesagt, was zu sagen ist. Den sieben Fraktionen dieses interfraktionellen Antrags sage ich daher: gut gemacht! Wir von der AfD müssen deshalb nichts weiter hinzufügen. Meine Fraktion stimmt diesem Antrag daher vollumfänglich zu. Nur noch ein kleines Wort zur Ergänzung. Aus allen acht Fraktionen haben Stadträtinnen im November 2019 an dem Aktionsbündnis „Frauen gegen Gewalt an Frauen“ teilgenommen. Ohne Ausnahmen haben sich alle Frauen hinsichtlich des gemeinsamen Zieles solidarisch erklärt. Vor unserer Gemeinderatssitzung am 10. Dezember haben sich dann Vertreterinnen dieses Aktionsbündnisses zu einem Pressetermin vor dem Rathaus versammelt. Zumindest eine dieser Vertreterinnen hat danach dieser Sitzung des Gemeinderats am 10. Dezember beigewohnt und zwar ging es da um den TOP 25 „Antrag zur Selbstverpflichtung der Stadt“. Sie musste auch aufmerksam zugehört haben, denn drei Tage später bedankte sie sich auch im Namen aller Mitstreiterinnen im Aktionsbündnis in einer Mail bei mir, ob des Engagements in der Sache und das entsprechende Statement, das wir hier abgegeben haben. Sie schrieb weiter: Dass sie – die Vertreterinnen – sich anfangs nicht sicher gewesen seien, ob die AfD den Antrag unterstütze. Und umso mehr hätten sich alle darüber gefreut. Was will ich jetzt damit sagen? Ich will meine Fraktion nicht loben, aber ich will ihnen allen sagen, dass es nicht zielführend ist, Dinge zu verallgemeinern, die nicht zu verallgemeinern sind. Diese Unterschiede gilt es im Leben zu erkennen. Und Außenstehende, vielleicht auch die Wähler, haben oft ein sicheres Gespür dafür, ob etwas aus einem guten Grund geschieht oder ob etwas einer Meinungshoheit geopfert wird. Ich hoffe für dieses Haus, auf ein gutes Gelingen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Es ist schon beeindruckend, welcher Paradigmenwechsel zu diesem Thema die letzten Jahre stattgefunden hat. Ich kann mich noch entsinnen, zu diesem Thema hier im Hause, da hat man mehr darüber gesprochen, Prostitution ist normale Arbeit und wir wollen es unterstützen, dass die Frauen weiter darin bleiben können. Und ich begrüße es ausgesprochen, dass jetzt erkannt wird, dass es eben keine freiwillige, schöne Arbeit ist wie die meisten eben so tun und dass es wirklich Raubbau am Körper ist. Aber ich warne gleichzeitig davor, das Nordische Modell einzuführen, dass der Mann dann gleich strafbar gemacht wird. Wir müssen da sehr genau hinhorchen, was da wirklich angemessen ist und was – 4 – da passt. Also, wir brauchen da wirklich sehr viel Weisheit. Ich finde es toll, ich finde den Antrag super, weil es etwas widerspiegelt, was Realität ist und dass wir da Auswege finden für Frauen, wie sie wieder ein anderes Lebensmodell finden können. Deswegen auf jeden Fall Zustimmung. Aber wie gesagt, mit dem Nordischen Modell: Lasst uns ein Karlsruher Modell suchen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Vieles ist gesagt worden, das ich unterstreichen möchte. Ich möchte auf einen speziellen Umstand noch konkreter zu sprechen kommen. Viele dieser Frauen werden in Deutschland kriminalisiert. Und zwar einfach deshalb weil sie nicht über Papiere verfügen. Das heißt, wenn diese Frauen Kontakte mit Behörden oder gar der Polizei haben, werden sie grundsätzlich erst mal behandelt wie Verbrecherinnen. Und dieser Umstand führt bestimmt nicht dazu, dass hier Vertrauen aufgebaut wird, im Gegenteil. Die Frauen laufen dann davon oder verkriechen sich, auf jeden Fall ist es nicht hilfreich. Wir brauchen mit unserem Konzept auch ganz klare Schulungen für Behördenvertreterinnen, für Polizistinnen und Polizisten, die mit dem Problem Straßenprostitution konfrontiert werden. Die tatsächlich im guten Glauben versuchen zu helfen, aber möglicherweise auch durch eine falsche Herangehensweise, das Gegenteil erreichen. Ich möchte einen Weg finden, auch mit der Hilfe der Stadtverwaltung, dass wir hier einen Weg raus finden, dass diese Frauen auch ohne Papiere anständig versorgt werden, medizinische Hilfe, psychologische Hilfe und eben auch die notwendige Unterbringung erhalten. Damit sie raus kommen aus diesem Kreis. Und dass man ihnen - auch ohne Papiere - schlichtweg glaubt, weil viele dieser Frauen haben schon eine Tortur hinter sich, sei es durch Schlepperbanden in der durchaus auch Vergewaltigungen und anderes stattfinden, bis sie dann hier landen und eben in einem Job, der nicht der erstrebte war. Oder auch geflüchtete Frauen, die aus irgendwelchen Lagern von Schlepperbanden hierüber gebracht werden, die den Menschen ausgeliefert sind, meistens ja Männern. Also ich bitte hier wirklich noch mal um – ja wie soll man sagen – Einfühlungsvermögen und die Erarbeitung von Kompetenzen, um tatsächlich mit diesen Betroffenen, mit diesen Opfern umzugehen und ihnen tatsächlich dabei behilflich zu sein, ein neues Leben anzufangen. Und ich glaube, dafür braucht es sehr viel Sensibilität. Und da bitte ich darum, dass das in den Konzeptentwicklungen und in Schulungsveranstaltungen versucht wird, weiter zu geben. Das wäre mein Anliegen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wir haben ja heute diesen Antrag gestellt zur Zwangs- und Armutsprostitution. Also meiner Fraktion ist es auch ganz wichtig, wie es hier zum Teil schon angeregt wurde, dass wir dieses Thema immer mehr konkret bearbeiten, dass auch die allgemeine Prostitution nochmal zum Thema gemacht wird. Denn es ist genau so richtig, wie Sie gesagt haben, Herr Kalmbach, wir hatten hier vor Jahren schon ganz andere Diskussionen im Karlsruher Gemeinderat. Vor allem, wie damals auf Bundesebene dieses neue Gesetz praktisch auf den Weg gebracht wurde, was ja heute noch gilt. Wo man im Grunde genommen davon ausgegangen ist , dass Prostituierte mehr selbstbestimmt ihre Arbeit machen können, was heute ganz klar erkannt ist, dass es so nicht ist. Und deswegen müssen wir auch das mit in unsere Überlegungen und in unsere kommende Politik einbeziehen. Der Vorsitzende: Frau Stadträtin Anlauf, Sie hatten angefügt, dass Sie die Gefahr sehen, dass quasi durch die Bearbeitung dieses gemeinsamen Antrags im Rahmen der Istanbul-Konvention diese Gruppen zusammen sozusagen in ein Projekt geschmissen werden. Also, ich kann das aus unserer Antwort heraus nicht erkennen und verstehe auch unsere Antwort so nicht. Sie haben aber angeregt, dass Sie das noch mal in den Fachausschuss bringen. Und insofern würde – 5 – ich Ihnen vorschlagen, dass wir das im Fachausschuss noch mal diskutieren. Ich habe bei verschiedenen anderen Beiträgen den Wunsch herausgehört, dass wenn es ein solches Ausstiegsprogramm vielleicht geben könnte, dass man dann nicht wartet, bis vielleicht die gesamte Konzeption da ist, sondern sich damit auch schon beschäftigt. Insofern würde ich - auch im Hinblick auf die nächsten Haushaltsberatungen - Sie bitten, das im Fachausschuss noch mal abzustecken, was da vielleicht auch vor einer Gesamtkonzeption möglich ist. Ich möchte doch noch mal darauf hinweisen: Die Kriminalisierung ist nicht, dass Leute danach gefragt werden, wie sie heißen oder ob sie sich ausweisen können, sondern die Kriminalisierung ist, dass man ihnen den Ausweis wegnimmt, um dann hier Macht auszuüben. Ich bin trotzdem bei Ihnen Frau Binder, dass wir da ganz sensibel an das Thema herangehen können. Möchte aber auch darauf verweisen, dass vor einer Zeit, wo Sie noch nicht hier im Gemeinderat saßen, auf Anregung und auf ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderats, auch aufsuchende Sozialarbeit und eine entsprechende Beratungsstelle schon vorgehalten werden, die genau das sicherstellen sollen, was Sie hier gefordert haben. In diesem Sinne fühlen wir uns beauftragt und bedanken uns für die Diskussion. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Februar 2020