Klärwerk Karlsruhe, Notentsorgung von Klärschlamm bei der Verbrennungslinie 1: Überplanmäßige Aufwendungen
| Vorlage: | 2019/1205 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.12.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/120521 Dez. 6 Klärwerk Karlsruhe, Notentsorgung von Klärschlamm bei der Verbrennungslinie 1 Überplanmäßige Aufwendungen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 10.12.2019 X Beschlussantrag Der Gemeinderat genehmigt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.700.000 Euro im Haushaltsjahr 2019 für die Notentsorgung von Klärschlamm bei der Verbrennungslinie 1. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 1.700.000 Euro Betrieb/Unterhaltung: 2.200 Euro/a. Kalk. Kosten: 110.000 Euro/a. Die Kosten für den Kanalbau sind gebührenfä- hig. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Die Mittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Klärwerk hat sich durch die Insolvenz des Hauptauftragnehmers und der Kündigung des Subunternehmers des Insolvenzverwalters die Fertigstellung der Verbrennungslinie 2 enorm verzögert und die Linie 1 muss seit Jahren die Mehrlast übernehmen. Während dieser Zeit der Dauerbelastung kam es vermehrt zu Ausfällen. Aufgrund der hohen Kosten für die alternative Entsorgung des Klärschlamms mussten die Unterbrechungen für Reparaturen jeweils auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Im Frühjahr 2019 häuften sich die Unterbre- chungen soweit, dass eine mehrwöchige Abschaltung mit Instandsetzungsarbeiten an verschie- denen Anlagenteilen der Verbrennungslinie 1 unumgänglich wurde. Die nicht eingeplanten Kosten für die 11-wöchige externe Schlammentsorgung beliefen sich auf 1,1 Millionen Euro. Die Kosten für die Reparaturen, insbesondere für Ofen und Rauchgasreini- gung, beliefen sich auf circa 1,6 Millionen Euro. Diese Kosten konnten nur teilweise innerhalb des bestehenden Budgets aufgefangen werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen in diesem Jahr nun nicht mehr aus, so dass für die Entsorgung von Klärschlamm und die Repara- turarbeiten zusätzlich 1.700.000 Euro benötigt werden. Die Mittel werden aus den Einnahmen der Gewerbesteuer zur Verfügung gestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat genehmigt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe 1.700.000 Euro im Haushaltsjahr 2019 für die Notentsorgung von Klärschlamm bei der Verbrennungslinie 1.
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 10. Dezember 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Klärwerk Karlsruhe, Notentsorgung von Klärschlamm bei der Verbrennungslinie 1: Überplanmäßige Aufwendungen Vorlage: 2019/1205 Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe 1.700.000 Euro im Haushaltsjahr 2019 für die Notentsorgung von Klärschlamm bei der Verbrennungslinie 1. Abstimmungsergebnis: Bei 41 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist ebenfalls einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Januar 2020