Solar- und Photovoltaikanlagen auch auf den vom öffentlichen Straßenbild einsehbaren Dachflächen zulassen

Vorlage: 2019/1196
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 19.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2019

    TOP: 18.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1196 Solar- und Photovoltaikanlagen auch auf den vom öffentlichen Straßenbild einsehbaren Dachflächen zulassen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 18 x Die Vorlage wird unter der Überschrift Technische Bauteile wie folgt geändert: „Solar- und Photovoltaikanlagen sind in allen Zonen auf Dachflächen mit gleicher Neigung wie das darunterliegende Dach und einem Abstand zu Dachfirst und Dachtraufe von jeweils mindes- tens 0,30 Metern zulässig.“ Begründung: Die SPD-Fraktion kann die Argumentation der Mehrheit des Ortschaftsrates Grötzingen gut nachvollziehen. Der beste Klimaschutz ist der, den die Natur selbst hervorbringt. Der Ausbau von Photovoltaik sollte daher selbstverständlich sein und nicht an Dachflächen scheitern, die zur Straßenseite neigen. Erst kürzlich haben wir als SPD-Gemeinderatsfraktion die Initiative von Faktor2 von Fossil Free Karlsruhe unterstützt. Unterzeichnet von: Parsa Marvi

  • Abstimmungsergebnis_Top18 AAntrag
    Extrahierter Text