Abbruch des Bunkers in der Dammerstock-Siedlung und Schaffung eines öffentlichen Platzes
| Vorlage: | 2019/1195 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 19.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Weiherfeld-Dammerstock |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1195 Abbruch des Bunkers in der Dammerstock-Siedlung und Schaffung eines öffentlichen Platzes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 26 x Der in der Dammerstock-Siedlung stehenden Weltkriegs-Bunker wird abgerissen. Zum Ende des Bauhaus-Jahrs 2019 sollte Karlsruhe das global gewürdigte Erbe von Walter Gropius schützen und eine städtebauliche Besonderheit Karlsruhes wiederherstellen, die durch die Nationalsozialisten 1942 zerstört wurde. Ein öffentlicher Platz kann die Planung von Walter Gropius wieder herstellen und Lebensqualität durch einen begrünten, sozialen Begegnungs- raum schaffen. Sachverhalt / Begründung: “Zum 100-jährigen Jubiläum der Gründung des Bauhauses in Weimar rücken 2019 auch in der badischen Kulturmetropole Konzept und Wirken der künstlerisch-handwerklichen Avantgarde in den Fokus. Vorzeigeobjekt der Stadt Karlsruhe ist zweifellos die in den 1920er Jahren erbaute Dammerstock-Siedlung, welche von Bauhaus-Gründer Walter Gropius als federführendem Ar- chitekten verwirklicht wurde”, schreibt die “Karlsruhe Tourismus GmbH” in ihrer Broschüre zum Bauhaus-Jahr 2019. Unter Baubürgermeister Hermann Schneider beschloss die Stadt Karlsruhe 1928, eine Muster- siedlung des Neuen Bauens zu realisieren und dafür einen Wettbewerb zur Bebauung des südli- chen Teils des Dammerstock-Geländes auszuschreiben. Die Jury, der zentrale Vertreter des „Neuen Bauens“ wie Mies van der Rohe angehörten, prämierte den Entwurf von Walter Gropi- us. Mit Gropius, dem „Vater des Bauhauses“, kam ein regelrechter Architektur-Star als Stadtplaner nach Karlsruhe. Mit Kurt Schwitters betraute die Stadt, einen für seine Experimente berühmten Künstler mit der Gestaltung von Katalog und Graphik, mit dem die neue Dammerstock-Siedlung 1929 breitenwirksam eröffnet wurde. Die Stadt setzte damit neue Maßstäbe und öffnete sich mit dem Bau der Dammerstock-Siedlung, einem der prominentesten Beispiele des Neuen Bau- ens, vorbildlich dem modernen Siedlungsbau. Die Nationalsozialisten, die Neues Bauen und Bauhaus ablehnten, zerstörten das Konzept von Gropius und überbauten 1942 den zentralen Platz der Siedlung mit einem Weltkriegs-Bunker. Jetzt soll im Bauhaus-Jahr 2019 nicht etwa der Abbruch des Nazi-Bunkers sondern eine Über- bauung und damit eine Volumenvergrößerung im Herz der Siedlung vorangetrieben werden, die das originale städtebauliche Konzept weiter beeinträchtigen würde. Es ist Aufgabe der Stadt, ihr renommiertestes Siedlungsprojekt und das Werk von Walter Gropi- us an dieser Stelle zu schützen und wiederherzustellen. Hier hat die “Architekturstadt” Karlsru- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 he nicht nur eine besondere baugeschichtliche Verantwortung, sondern kann vor allem für die Bewohnerinnen der Siedlung einen neuen öffentlichen Begegnungsort schaffen. Durch die Beseitigung des Weltkriegs-Bunkers und die Schaffung eines Pocket-Parks wird die Dammerstock-Siedlung in diesem Bereich weiter aufgewertet. In Berlin werden vergleichbare Siedlungen als Weltkulturerbe geschützt. In Stuttgart leistet sich die Stadt in der Weissenhof-Siedlung ein eigenes Muse-um. Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Karlsruhe alles tun, um ihr wichtigstes Architekturerbe des 20. Jahrhunderts in seiner Ur- sprünglichkeit zu schützen. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Rebecca Ansin
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1195 Abbruch des Bunkers in der Dammerstock-Siedlung und Schaffung eines öffentlichen Platzes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 26.1 x Kurzfassung Es wird gebeten, den Antrag als erledigt anzusehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Bunker ist seit den frühen Siebzigerjahren immer wieder Thema von Bauvoranfragen, Initia- tiven, Architektenentwürfen und Diskussionen. Er liegt innerhalb der Sachgesamtheit Dammer- stock-Siedlung, die Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, steht jedoch selbst nicht un- ter Denkmalschutz. Der Flächennutzungsplan stellt für das Bunkergrundstück Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan Nr. 232 „Dammerstock-Nord“ von 1950 definiert Baufluchten und ist als einfacher Bebauungsplan zu werten. Darüber hinaus sind Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. In einem ersten Schritt ist vorrangig der Erwerb des Bunkers zu sichern. Die weitere städtebauliche Entwicklung ist in einem gesonderten Fachdiskurs abzustimmen.