Fraktionsfinanzierung - Personalkostenbudget
| Vorlage: | 2019/1194 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 19.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1194 Fraktionsfinanzierung - Personalkostenbudget Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 19 x Bei der Finanzierung der kleinen Fraktionen wird eine Änderung vorgenommen. Die Stelle des wissenschaftlichen Mitarbeiters wird von einer Vollzeitstelle auf eine halbe Stelle reduziert. Begründung: Das proportionale Verhältnis ist in diesem Punkt zu den größeren Fraktionen nicht gewahrt. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Rebecca Ansin
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1194 Dez.1 Fraktionsfinanzierung - Personalkostenbudget Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 19.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 491.000 491.000 EUR (regelmäßig steigend durch Kopplung des Personalbudgets an TVöD) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die vorgeschlagene Änderung würde Stand heute den jährlichen Aufwand für die Geschäfts- führung des Gemeinderates um rund 491.000 EUR auf 1,87 Mio. EUR erhöhen. Diese ge- wünschte Steigerung um 35 % ist nicht nachvollziehbar. Zu Beginn der Amtsperiode des vorhe- rigen Gemeinderates wurde bereits eine Erhöhung des Budgets für die Fraktionen und frakti- onslosen Mitglieder des Gemeinderates um 80 % vorgenommen und durch Satzungsbeschluss verankert. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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