Zuschlagskriterien für Schulverpflegung
| Vorlage: | 2019/1193 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 19.11.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1193 Zuschlagskriterien für Schulverpflegung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 11 x Hauptausschuss 15.09.2020 x Der Beschlussantrag wird um folgendes ergänzt: Bei der Ausschreibung und Auftragsvergabe ist sicherzustellen, dass der Zuschlag nur an Anbieter erfolgt, die ihre Mitarbeiter*innen sozialversichert und tariflich beschäftigen. In Ergänzung zum Lan- destariftreue- und Mindestlohngesetz gilt der in der Branche vereinbarte Tarifvertrag des Hotel- und Gaststättenverbandes Baden-Württemberg mit der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und ist entsprechend anzuwenden. Die Sicherstellung der Qualität wird durch qualifizierte Mitarbeiter*innen gewährleistet, die auch regelmäßig insbesondere zu Hygiene und Lebensmittelrecht geschult werden. Diese Vorgaben sind von den Anbietern zu belegen und von der Verwaltung zu prüfen. Begründung: In der Auftragsvergabe durch öffentliche Verwaltungen sind neben Qualitäts- und Umweltstandards auch soziale Standards zu berücksichtigen. Die Anwendung des in Baden-Württemberg geltenden Tarifvertrags soll Wettbewerbsverzerrungen durch Niedriglöhne und schlechtere Arbeitsbedingungen vermeiden. Die hohen Qualitätskriterien und Ansprüche an eine hochwertige Gemeinschaftsverpflegung insbe- sondere für Kinder und Jugendliche sind nur durch gut qualifiziertes Personal im Rahmen ordentli- cher Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Unterzeichnet von: Karin Binder Mathilde Göttel Lukas Bimmerle
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs-antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1193 Dez. 3 Zuschlagskriterien für Schulverpflegung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 11.2 x Hauptausschuss 15.09.2020 x Kurzfassung Die vorgeschlagenen Ergänzungen werden bereits in den Vergabeverfahren von Schulmittagessen berücksichtigt. Das Bürgermeisteramt empfiehlt daher, den Antrag für erledigt zu erklären. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aufgrund der bereits aktuell von allen Bietern einzureichenden Eigenerklärung, die im Rahmen der Vergabe Vertragsbestandteil wird, ist sichergestellt, dass jeder Bieter der Zahlung von Steuern, Ab- gaben und Beiträgen zur Sozialversicherungen nachkommt. Im Rahmen der Angebotsabgabe wird von den Bietern eine Erklärung zur Einhaltung des LTMG gefordert. Auch Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter*innen werden in Form einer Ei- generklärung oder durch entsprechende Nachweise sind gefordert und werden im Rahmen des Vergabeverfahrens von der Verwaltung geprüft. Im Produktionsbetrieb muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP installiert und dokumentiert sein.