Gestaltungsgrundsätze für private Erneuerungsmaßnahmen in dörflich geprägten Sanierungsgebieten

Vorlage: 2019/1191
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 19.11.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2019

    TOP: 18.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/1191 Gestaltungsgrundsätze für private Erneuerungsmaßnahmen in dörflich geprägten Sanierungsgebieten: Kein Verbot von Solar- und Photovoltaikanlagen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 18 x In den Gestaltungsgrundsätzen wird auf Seite 5 unter “Technische Bauteile” im Satz “Solar- und Photovoltaik-Anlagen...” der Satzteil “nicht vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren” gestrichen. Begründung: Durch diese Änderung soll es weiterhin möglich bleiben, auch in den dörflich geprägten Gebie- ten von Karlsruhe Solar- und Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern anzubringen, ohne Unter- schied dabei, ob dieser Dachteil von einer Straße aus sichtbar ist oder nicht. Denn Solar- und Photovoltaikanlagen gehören heute zu einem normalen Straßenbild. Bei den denkmalgeschützten Häusern sind diese Anlagen ohnehin verboten. Alle anderen Dä- cher werden dringend gebraucht, um als Maßnahme gegen die Klimakatastrophe möglichst viel erneuerbare Energie zu produzieren. Die solar-thermische Nutzung ist nur vor Ort möglich, weil das Warmwasser nicht über längere Entfernung transportiert werden kann. Photovoltaik wäre auch auf fremden Dächern mit einem Beteiligungsmodell möglich. Aber es sollte trotzdem niemandem verboten werden, eine Photo- voltaik-Anlage auf das eigene Haus zu setzen und diesen Strom direkt zu nutzen. Das anspre- chende Aussehen gewährleisten die Vorgaben zu Abstand, Neigung und Einheitlichkeit der An- lage. Es reicht nicht aus, nur Ausnahmen von einem Verbot zuzulassen, wie in der Vorlage vorgese- hen, weil damit eine zu hohe Hürde für die Antragstellung geschaffen wird und völlig unklar ist, welcher Art die Ausnahmen sein werden. Der Unterschied zur Gestaltungssatzung Durlach besteht darin, dass dort ohnehin ein großer Teil des Gebiets unter Denkmalschutz steht und somit auch ohne die Satzungsregelung kaum Solaranlagen möglich wären. Unterzeichnet von: Johannes Honné Jorinda Fahringer Aljoscha Löffler Karin Binder Lukas Bimmerle Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach

  • Stellungnahme TOP 18.1
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/1191 Dez. 6 Gestaltungsgrundsätze für private Erneuerungsmaßnahmen in dörflich geprägten Sanierungsgebieten Kein Verbot von Solar- und Photovoltaikanlagen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.11.2019 18.1 x Kurzfassung Laut Antrag der o.g. Gemeinderatsfraktionen soll in den Gestaltungsgrundsätzen auf Seite 5 unter „Technische Bauteile“ im Satz „Solar- und Photovoltaikanlagen ...“ der Satzteil nicht vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren“ gestrichen werden. Dieser Änderungsvorschlag wurde im Planungsausschuss am 13. November 2019 auf Grundlage der vorgeschlagenen Änderung des Ortschaftsrats Grötzingen diskutiert. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung gemäß der Vorlage mit der Ergänzung um ein Monitoring nach drei Jahren, bezüglich der Anzahl der Dachflächen, auf denen aufgrund der vorliegenden Regelung gar keine Solar- und Photovoltaikanlagen installiert werden konnten. Die Stadtverwaltung wird die Thematik zudem im Verfahren zum Erlass der Gestaltungssatzun- gen nochmals prüfen und im Rahmen der vorgesehenen Bürgerbeteiligung mit der Öffentlich- keit diskutieren. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 15.10.2019 OR Wettersbach, 16.10.2019 OR Durlach, 23.10.2019 Grötzingen Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit

  • Abstimmungsergebnis_Top18 AAntrag
    Extrahierter Text